Hans Barion (1899-1973)
katholischer Kirchenrechtler
Bilder:
Biographie:
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* 16.12.1899 in Düsseldorf als Sohn von Heinrich Barion und Wilhelmina,
geb. Müller.
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Schulbesuch am Städtischen Realgymnasium Rethelstraße
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1917 Reifeprüfung
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1917/1918 zweijähriger Einsatz als Soldat
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WS 1919/20 Beginn des Studiums der Philosophie, Geschichte und Theologie
an der Universität Bonn mit Schwerpunkt Kanonisches Recht
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Pastoralausbildung
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14.8.1924 Priesterweihe im Kölner Dom
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Seelsorgstätigkeiten an verschiedenen Orten des Kölner Erzbistums:
Religionslehrer in Honnef, Kaplan in Menden und Rektor in Elberfeld
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Über die Schrift "Römischer Katholizismus und politische Form"
lernte der junge Kaplan das Denken Carl Schmitts kennen, dessen Bonner
Vorlesungen er während dieser Zeit besuchte.
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Dezember 1928 Beginn der Vertiefung seiner kanonistischen Studien an die
Päpstliche Universität Gregoriana nach Rom. In dieser Zeit wohnte
er im Deutschen Kolleg Campo Santo am Vatikan.
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1929 Dr. theol. bei A. M. Koeniger
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1930 Dr. iur. can. in Rom
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November 1930: Zulassung zur Habilitation mit einer erweiterten Fassung
seiner Promotionsschrift über "Das fränkisch-deutsche Synodalrecht
des Frühmittelalters" in Bonn
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Antrittsvorlesung über "Rudolph Sohm und die Grundlegung des Kirchenrechts":
Indem er Sohms enge Verknüpfung von Glaubenstheologie, Kirchenbegriff
und Kirchenrecht übernahm, aber dem protestantischen Modell der unsichtbaren
Kirche das katholische der sichtbar-rechtlich verfaßten Kirche als
gleichermaßen schriftgemäße Alternative gegenüberstellte,
begründete er eine dezisionistisch geprägte, anti-ökumenische
Fundamentaltheorie des Kirchenrechts, an der er sein Leben lang festgehalten
hat.
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WS 1931/32: Berufung als Dozent an die Staatliche Akademie Braunsberg (Ostpreußen)
auf Vermittlung des ebenfalls aus der Kölner Erzdiözese stammenden
Fundamentaltheologen Karl Eschweiler (1886-1936)
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1933 Ernennung zum ord. Professor für Kirchenrecht in Braunsberg
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1933 Eintritt in die NSDAP, nicht zuletzt unter dem Einfluß Eschweilers
und Carl Schmitts.
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1933 Aufsatz "Kirche oder Partei?" von 1933 nimmt zugunsten der Nationalsozialisten
Stellung, geheime Gutachtertätigkeit in staatskirchenrechtlichen Fragen
zugunsten der Regierungsseite, etwa mit Blick auf das Problem der theologischen
Fakultäten in Deutschland oder das Reichskonkordat, die noch nicht
bis ins letzte aufgeklärt ist.
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1933 Eschweiler und Barion versuchen das Sterilisationsgesetz der Nationalsozialisten
im Jahre 1933 mit der Morallehre der katholischen Kirche in Einklang zu
bringen.
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20.8.1934: Suspensio a divinis durch die römische Glaubenskongregation
"wegen schwerer Verfehlung gegen die kirchliche Disziplin" wohl aufgrund
seines Engagement für die Regierung als auch seiner öffentlichen
Vortragsäußerungen und gemeinsam mit Eschweiler
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10.11.1934: In der Frankfurter Zeitung erscheint unter der Überschrift
„Katholische Kirche und Sterilisation“ folgende Meldung: Berlin, 9. Nov.
Die beiden Mitglieder der katholisch-theologischen Fakultät in Braunsberg,
Prof. Dr. Eschweiler und Prof. Dr. Barion, haben vor einigen Monaten ein
Gutachten zur Frage der Sterilisation abgefaßt, in dem sie zu dem
Ergebnis kommen, dass sich die Sterilisation mit den Anschauungen des Katholizismus
vereinbaren lasse. Zur Begründung dieser These haben die beiden Professoren
eine der katholischen Lehre bisher nicht geläufige Trennung von Weltanschauung
und Religion vorgenommen. Der heilige Stuhl hat dieses Gutachten abgelehnt.
Die beiden Professoren sind daraufhin ihrer Ämter enthoben worden.
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Mai 1935 Bitte um die Lösung von der Kirchenstrafe
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Juli 1935 Versprechen, zukünftig dem kirchlichen Geist nicht mehr
zuwiderzuhandeln und sich jeder parteipolitischen Aktivität zu enthalten.
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Oktober 1935 Wiedereinsetzung in das Amt, ebenfalls gemeinsam mit Karl
Eschweiler. Das innerkirchliche Ansehen bleibt aber massiv beschädigt.
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1936 "Katholische Deutsche zur Durchführung des Sterilisationsgesetzes"
erscheint in: ZIEL UND WEG. Zeitschrift des Nationalsozialistischen Deutschen
Ärzte-Bundes. 5. Jg., Heft 3, München, 1. Hornung [Februar] 1936,
S. 75 - 77.
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1937 Ein Wechsel auf die vakant gewordene Kirchenrechtsprofessur der Universität
München mit Unterstützung der zuständigen Reichsministerien
stieß auf den heftigen Widerstand bayerischer Regierungskreise und
Kardinal Faulhabers
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1.7.1938 Ernennung. Aber Faulhaber erwirkte eine Protestnote des Heiligen
Stuhls, der ein monatelanges diplomatisches Tauziehen und ein Verbot Faulhabers
für seine Studenten folgten, die Vorlesungen des Kanonisten zu besuchen.
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1938-1940 Mitarbeit im Ausschuß für Religionsrecht an der "Akademie
für Deutsches Recht" zeigt Barions ungebrochene Nähe zur nationalsozialistischen
Regierung.
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Februar 1939 Schließung der Münchener katholisch-theologischen
Fakultät durch das bayerische Kultusministerium, nicht zuletzt aufgrund
des Streites um Barion.
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SS 1939 Wechsel nach Bonn als Nachfolger seines Lehrers Koeniger, protegiert
vom Kölner Kardinal Schulte.
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1945ff. mehrjährige juristische Streitigkeiten um seine Wiedereinstellung
gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Barion unterliegt und lebte fortan
in Bonn als Privatgelehrter und freier Schriftsteller, der sich u.a. mit
Lexikonarbeit und vereinzelten Gutachtertätigkeiten seinen Lebensunterhalt
verdiente.
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Das Verhältnis des Priesters Barions zur amtlichen Kirche blieb zeitlebens
distanziert und gespannt. Mit Sorge und z. T. scharfer, pessimistischer
Kritik verfolgte der Kanonist die theologischen Umwälzungen
innerhalb des Katholizismus während und nach dem Zweiten Vatikanischen
Konzil. In der theologischen Fachwelt nicht ohne eigene Schuld zum Außenseiter
geworden, stand Barion nach dem Krieg bis zu seinem Lebensende in regem
freundschaftlichen Austausch mit Carl Schmitt, für den er u. a. zwei
Festschriften als Mitherausgeber besorgte. Über 400 Briefe und Postkarten
des Kanonisten sind im Schmitt-Nachlaß erhalten.
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1965 Barion nimmt selbstkritisch einige seiner früheren Thesen, vor
allem die Anerkennung des totalen Staates, wie er sich im nationalsozialistischen
Regime zeigte, zurück.
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1970 Carl Schmitt widmet im seine letzte größere Veröffentlichung
(Politische Theologie II)
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+ 15.5. 1973 in Bonn
Primärliteratur:
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Die Verfassung der fränkisch-deutschen Synoden des Frühmittelalters,
1929 (Diss. Bonn)
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Rudolph Sohm und die Grundlegung des Kirchenrechts. Tübingen, 1931
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Das fränkisch-deutsche Synodalrecht des Frühmittelalters. Bonn,
1931; Amsterdam 1963
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Die Nationalsynode im fränkisch-deutschen Synodalrecht des Frühmittelalters.
Königsberg, 1934
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Die observanzmäßige Verpflichtung der Mennoniten in den Marienburger
Werdern zur Mittragung der evangelischen Kirchenbaulast. Braunsberg, 1936
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Konkordat und Codex, in: Festschrift Ulrich Stutz zum siebzigsten Geburtstag
dargebracht von Schülern, Freunden und Verehrern (Kirchenrechtliche
Abhandlungen 117-118), Stuttgart 1938, S. 371
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Sacra Hierarchia. Die Führungsordnung der katholischen Kirche (1944),
in: Tymbos für Wilhelm Ahlmann, Berlin: de Gruyter 1951, 18-45
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Rez. zu: Weber, Werner: Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften,
in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. N.F. 36.1949 = 75.1949, S.
261f.
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(Anonym:) Kirchenrecht, in: Das juristische Repetitorium, Öfftl. Recht,
hrsg. von Heinrich Freymark, Folge 1-6, Salzgitter 1949-1950
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Rez. zu: Kaiser, Joseph, H.: Die Politische Klausel der Konkordate, in:
Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. N.F. 38.1951/1952=77.1951/1952,
S. 119ff.
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Von der Tragweite des geltenden kanonischen Rechts. Baden-Baden, 1957
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(Hrsg.): Festschrift für Carl Schmitt zum 70. Geburtstag dargebracht
von Freunden und Schülern, Berlin, 1959; 1989
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Ordo und Regimen fidelium, in: ZRG KA 46, 1960, S. 112
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(Hrsg.): Seidlmayer, Michael: Wege und Wandlungen des Humanismus. Stud.
zu seinen polit., eth., rel. Problemen, hrsg. u. mit einem Geleitwort v.
Hans Barion, Göttingen 1965
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(Hrsg.): Epirrhosis. Festgabe für Karl (sic!) Schmitt. Berlin 1968
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Aufgabe und Stellung der katholischen Theologie in der Gegenwart (1970,
jetzt auch in: ders., Kirche und Kirchenrecht, Paderborn: Schöningh
1984, 649-678)
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Kirche und Kirchenrecht. Gesammelte Aufsätze, hrsg. von Werner Böckenförde,
Paderborn/München u.a., 1984, darin: komplette Bibliographie
Sekundärliteratur:
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Eunomia: : Freundesgabe für Hans Barion zum 16. Dez.1969. Wiesbaden
: Brockhaus, 1969. - 219 S.
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Flatten, H.: Hans Barion †, in: AfkKR 142 (1973) 71-79;
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Art. Hans Barion: Brockhaus-Enzyklopädie, 17. A., Bd. 22, Wiesbaden
1975, 155f.
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Reifferscheid, G.: Das Bistum Ermland und das Dritte Reich, Köln/Wien
1975
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Winter, J.: Die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht im Dritten Reich, Frankfurt
1975
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Krämer, Peter: Theologische Grundlegung des kirchlichen Rechts. Trier,
1977
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Preuschoff, H.: Bischof Kaller, die Braunsberger Akademie und der Nationalsozialismus.
In: ZGAE 40 (1980), S. 105-133
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Böckenförde, Werner: Der korrekte Kanonist. Einführung in
das kanonistische Denkens Barions, in: ders. (Hrsg.), H. Barion, Kirche
und Kirchenrecht, Paderborn u.a. 1984, 1-24
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Schröcker, S.: Der Fall Barion, in: Böckenförde, Werner
(Hrsg.): Hans Barion, Kirche und Kirchenrecht, Paderborn u.a. 1984, 25-78
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Poschmann, Brigitte: Hans Barion, in: E. Bahr/ G. Brausch (Hrsgg.): Altpreußische
Biographie IV,1 Marburg 1984, 1081
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Krämer, Peter: Rezension zu Hans Barion, Kirche und Kirchenrecht.
Gesammelte Aufsätze, hrsg. v. Werner Böckenförde. Paderborn-München-Wien-Zürich
1984, in: AfkKR 154 (1985) 643-645.
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Pottmeyer, Hermann J.: Konzil oder CIC/1917? Die Konzilskritik des Kanonisten
Hans Barion, in: Ministerium Iustitiae. FS H. Heinemann, hrsg. von A. Gabriels/H.J.F.
Reinhardt (Essen: Ludgerus, 1985), 51-65.
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Preuschoff,
H.: Zur Suspension der Braunsberger Professoren Eschweiler und Barion im
Jahre 1934, in: Zschr. f. d. Gesch. u. Altertumskunde Ermlands 45 (1989)
115-141
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Janssen, A.: Hans Barions Werk als Anfrage an das evangelische Kirchenrecht:
ZevKR 35 (1990) 357-382
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Kleinwächter, Marietherese: Das System des göttlichen Kirchenrechts.
Würzburg, 1996 (Lit.)
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vgl. dazu: Breitsching, Konrad: Rez. zu: Marietherese Kleinwächter,
Das System des göttlichen Kirchenrechts. Der Beitrag des Kanonisten
Hans Barion (1899-1973) zur Diskussion über die Grundlegung
und Grenzen des kanonischen Rechts (Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft
26). Würzburg 1996, in: ZkTh 120 (1998) 360-362.
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vgl. dazu: Hollerbach, Alexander: Rez. zu: Marie-Therese Kleinwächter,
Das System des göttlichen Kirchenrechts. Der Beitrag des Kanonisten
Hans Barion (1899-1973) zur Diskussionüber Grundlegung und Grenzen
des kanonischen Rechts (= Forschungen zur Kirchnrechtswissenschaft 26).
Echter, Würzburg 1996. XV, 460 S., in: ZNR 23 (2001), S. 157-159
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Dahlheimer, M.: Carl Schmitt und der deutsche Katholizismus 1888-1936 =
Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B,
Bd. 83, Paderborn 1998, 493-498;
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Schubert, W. (Hrsg.): Ausschuß für Religionsrecht = Akademiefür
Deutsches Recht, Protokolle der Ausschüsse, Bd. 15 (Frankfurt/M. 2003).
Thesen
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Neben Karl Eschweiler der exponierteste Vertreter der "alten" politischen
Theologie im Freundeskreis von Carl Schmitt.
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