Helmut Zenz
Elisabeth von Thüringen/von Ungarn im Internet
ELISABETH VON THÜRINGEN/VON UNGARN
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Quellen:
1: http://www.amazon.de/de-covers/3/45/833/818/3458338187.l.gif
2: http://ourworld.compuserve.com/homepages/stefan_kroenung/elilit1.gif
3: http://organisationen.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/credobox/elilit9.jpg
4: http://organisationen.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/credobox/elilit2.gif
5: http://www.aeiou.at/aeiou.history.data.jpg/003693.jpg
6: http://minoriten.orden.de/elisabeth3.jpg
7: http://www.aeiou.at/aeiou.history.data.jpg/001798.jpg
8: http://www.hfsoft.de/Erde/Europa/Deutschland/Briefmarken/Bilder81/Deutschland_Brief_1981_23.jpg
9: http://www.elisabethkirche.de/imgs/homepage.jpg
10: http://www.elisabethkirche.de/imgs/hlelisa.jpg
11: http://www.elisabethkirche.de/imgs/hlelisa1.jpg
12: http://www.elisabethkirche.de/imgs/hlelisa2.jpg
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19: http://www.heiligenlexikon.de/Fotos/Elisabeth_von_Thueringen.jpg
20:
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21: http://www.mdr.de/geschichte/archiv/personen/elisabeth.htm
22: http://www.elisabeth-krankenhaus-neuwied.de/allgemeines/schutz.jpg
23:
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24: http://www.kathahlen.de/projekt/elisabeth/img/elisabeth.jpg
25: http://www.elisabeth-apotheke-dresden.de/elisashop/images/content/elisabeth.gif
26:
http://www.catholic-church.org/ao/images/elisabeth.JPG
27: http://hsvelburg.bene-net.de/Pro2001/grafiken/bi_hab14.jpg
28: http://www.pottenstein.de/reifen-waechter/bild/elisa3.jpg
29: http://seitz-kahl.bei.t-online.de/pictures/bild1g.jpg
30: http://www.kapuziner-bayern.de/cards/Elisabeth.jpg
31: http://www.bistum.fulda.net/pic/98207075168410071.jpg
32: http://www.creuzburg-online.de/Assets/elisabeth.jpg
33: http://www.schloss-neuenburg.de/alt/Elisabeth/elli.gif
(PS: Sollte jemand etwas gegen diese Form der Bild-Zitierung einzuwenden
haben, kann er jederzeit bei mir Einspruch erheben. Mir geht es lediglich
um eine Illustration dieser außergewöhnlichen Heiligen, nicht
um Copyright-Streitigkeiten, so dass ich von Urhebern indizierte Bilder
sofort entfernen werde.)
Biographie
Lebensdaten (aus den unten angegebenen
Internetquellen, v.a. Stefan Krönungs Seiten, sowie Literaturrecherchen
neu zusammengestellt):
1207-1220 Kindheit und Jugend
-
07.07.1207 Elisabeth wird in Sárospatak (Sáros-Patak, Burg
in Nordungarn), möglicherweise aber auch in Pressburg geboren
-
Sie ist die Tochter von König Andreas II. von Ungarn (1205-35) und
Gertrud(e) von Kärnten-Andechs-Meran. So ist sie väterlicherseits
arpadische Prinzessin. Ihr Bruder Bela folgte seinem Vater als Bela IV.
auf den Thron. Die Schwester ihrer Mutter (ihre Tante) war die Heilige
Hedwig, Frau von Herzog Heinrich I., dem Bärtigen, von Schlesien.
Die Heilige Elisabeth (Isabel) von Portugal (+ 1336), die Frau des Tyrannen-Königs
Diniz von Portugal war ihre Großnichte.
-
1208 Hermann I., ludowingischer Pfalzgraf (1181-1215?/25.4.1217 in Gotha),
nach dem Tod seines Bruders Ludwigs III. auch Landgraf von Thüringen
(1190-1216?/1217), ein Kulturmäzen und Kopf der anti-welfischen Koalition,
verheiratet mit Sophia von Bayern, schickte eine Botschaft nach Ungarn,
um die Verlobung zwischen seinem ältesten Sohn Hermann und Elisabeth
zu arrangieren.
-
1211 Elisabeth kommt im Alter von vier Jahren zur Erziehung "in deutscher
Umgebung" an den thüringischen Landgrafenhof.
-
Nach dem Tode seines Vaters Hermann I. wurde Ludwig IV. 1217 Landgraf von
Thüringen.
-
1213 Gertrud wurde von ungarischen edlen ermordet.
1216 Hermann II. stirbt. Elisabeth wird mit Ludwig, dem zweiten Sohn
(* 28.10.1200), verlobt und wächst mit ihm zusammen auf.
-
1215?/1217 Ihr väterlicher Beschützer, Hermann I. wird exkommuniziert,
litt an Gedächtnisschwund und stirbt schließlich am 25.4.1217,
unversöhnt mit der Kirche.
-
1217 Ludwig IV. folgt ihm als Landgraf.
1221-1227 Mutter und Landgräfin
-
1221 Ludwig IV. heiratet Elisabeth in der Eisnacher Georgenkirche. Kurz
nach ihrer Hochzeit machte das Paar eine Reise nach Ungarn. Ludwig unterhielt
enge Beziehungen zu Kaiser Friedrich II.
-
1221 Die Nachfolger von Franz von Assisi (+ 1226) machen ihre erste Niederlassung
in Deutschland auf. Bruder Rodeger, einer der ersten Deutschen, die unter
dem Provinzial von Deutschland, Caesarius von Speier in den Orden eintraten,
war eine zeitlang geistlicher Ratgeber von Elisabeth auf der Wartburg.
-
1221 Die Halbschwester von Ludwig IV., Tochter seines Vaters Hermann aus
erster Ehe, war mit dem Wettiner Dietrich dem Bedrängten, Markgraf
von Meißen, verheiratet. Als dieser 1221 starb, riß Ludwig
IV. die Vormundschaftsregierung für seinen minderjährigen Neffen
Heinrich in der Mark Meißen an sich. Ludwig IV. wird so auch Regent
von Meissen und der Ostmark.
-
28.3.1222 Ihr Sohn Hermann II. (1222-41) wird auf der Creuzburg geboren.
Er stirbt jung.
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1223 Als Jutta den Grafen Poppo von Henneberg heiratete, erhielt Ludwig
IV. seinen Anspruch auf die Mark Meißen weiter aufrecht. Ludwig IV.
marschiert in die Mark Meißen ein und besetzte u. a. Leipzig.
-
1224 Die Streitigkeiten werden durch einen Friedensschluß auf der
Neuenburg beigelegt, der Juttas Sohn Heinrich als zukünftigen Markgrafen
von Meißen bestätigt.
-
30.3.1224 Ihre Tochter Sophia (1224-84) heiratete Heinrich II., Herzog
von Braband. Im thüringischen Nachfolgekrieg gewann sie für ihren
Sohn Heinrich I., das Kind, Hessen.
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1225 Mit Hilfe von Elisabeth gründeten die Franziskaner 1225 ein Kloster
in Eichenau. Bruder Rodeger, wie sein Schüler Jordanus berichtet,
lehrte Elisabeth die franziskanischen Ideale.
-
1225?/1226 Im Frühling, als Überflutung, Hunger und Pest in Thüringen
herrschte, weilte Ludwig in Italien (Cremona) . Elisabeth versuchte die
Geschäfte zu kontrollieren, und verteilte Güter und Getreide
aus der Kornkammer unter den Armen. Unterhalb der Wartburg bildete 1226
sie ein Hospital (Siechenhaus) mit 29 Betten. Sie half neun hundert Armen
täglich. Als Ludwig zurückkehrte, bekräftigte er alles,
was Elisabeth getan hatte.
-
1226 Meister/Magister Konrad von Marburg!/Magdeburg? wird Nachfolger von
Bruder Rodeger als spiritueller Begleiter und Beichtvater von Elisabeth.
Dieser war sehr asketisch, auch wenn er nicht zu einem Orden gehörte.
Er wurde bekannt als Kreuzzug-Prediger und war gegenüber Elisabeth
äußerst streng. Manche betonen: Ihr "Seelenführer" in ihren
letzten Jahren ist ein strenger, asketischer Priester, der seinen Ehrgeiz
darin sieht, "die Heilige zu einer Heiligen zu machen". Er verfolgt sie
regelrecht mit seinen Bußübungen und geißelt sie schon
für kleine "Vergehen" "bis auf's Blut". Als aber andererseits Elisabeth
aus Überzeugung ganz arm sein will, von Tür zu Tür betteln
gehen will, als sie öffentlich auf all ihren - ihr juristisch nach
dem Tod ihres Mannes ja noch zustehenden Reichtum - verzichten will, muß
er sie vom Altar wegziehen, um ihr (?) oder der Kirche(?) ihr Vermögen
zu retten.
-
1226 Ludwig IV. wird von Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen für
den Fall, daß sein Neffe, der unmündige Markgraf von Meißen,
Heinrich, stirbt, mit den wettinischen Besitzungen belehnt, so daß
die Ludowinger in diesem Falle die Markgrafschaft Meißen übernommen
hätten, wozu es aber nie kam. Als Gegenleistung mußte Ludwig
dem Kaiser eine Teilnahme an dessen nächstem Kreuzzug zusichern.
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24.6.1227 Ludwig IV. bricht von Schmalkalden aus zum insgesamt Sechsten
Kreuzzug mit Friedrich II. von Hohenstaufen nach Palästina auf.
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11.9.1227 Ludwig IV. stirbt auf dem Kreuzzug vor der Küste von Otranto
(Italien) an Pest. Die Nachricht erhält Elisabeth erst im Oktober,
kurz nachdem sie ihr drittes Kind zur Welt gebracht hatte.
1227-1231 Witwe und Franziskanerin
-
29.9.1227 Ihre Tochter Gertrude (1227-1297) wurde wenige Wochen nach dem
Tod von ihrem Vater geboren und wurde Prämonstratenser-Äbtissin
des Konvents von Altenberg, nahe Wetzlar. Manche Quellen sprechen von einem
vierten Kind.
-
1227 Da Hermann, Ludwigs Sohn, bei seinem Tod erst fünf Jahre alt
war, übernahm dessen Bruder Heinrich Raspe IV. die Herrschaft über
den Besitz der Ludowinger. Bis 1888 nahm man aufgrund des Zeugnisses von
Dienern der Elisabeth im Prozeß der Kanonisation an, dieser habe
Elisabeth von der Wartburg vertrieben ihr die Witwengüter entzogen.
Um 1888 "asserted" verschiedene "investigators" (Börner, Mielke, Wenck,
E. Michael, etc.), daß Elisabeth die Wartburg freiwillig verließ,
weil sie ihr Leben auf der Burg nicht so führen konnte, wie sie es
für moralisch richtig hielt. Später versuchte Huyskens (1907)
zu beweisen, daß Elisabeth doch von der Wartburg vertrieben wurde
und man ihr einen Tag später die Kinder brachte, die allerdings bald,
woanders untergebracht wurden. Elisabeths Tante, Matilda, Äbtissin
des Benediktinerinnen-Klosters von Kitzingen bei Würzburg, nahm sich
ihrer an und sandte sie zu ihrem Onkel Eckbert, Bischof von Bamberg. Dieser
beabsichtigte eine neuerliche Heirat zu arrangieren, was Elisabeth aber
ablehnte, zumal als die Überreste ihres Gemahls von Italien gebracht
wurden, den sie schließlich beerdigte in der Familiengruft der Landgrafen
von Thüringen im Kloster von Reinhardsbrunn.
-
1228 Am "Good Friday" (Karfreitag) legte Elisabeth förmlich im Franziskanischen
Haus von Eisenach ihre Gelübde ab. Von Konrad von Marburg erhielt
sie das Klaid des Dritten Ordens des Heiligen Franziskus, als eine der
ersten Tertiarinnen in Deutschland überhaupt.
-
1228 Nachdem es ihr gelungen war, einen Teil ihrer Güter wiederzurückzugewinnen,
verteilte sie einen Großteil davon unter den Armen und baute im Sommer
das franziskanische Hospital in Marburg und kümmerte sich dort aufopferungsvoll
und ohne Rücksicht auf ihre eigene Gesundheit für die Kranken.
Das von Elisabeth begründete Hospital wurde später dem Deutschen
Orden zugewiesen.
-
17.11.1231 Elisabeth stirbt in Marburg
-
19.11.1231 Beisetzung/Bestattung
1231-1235 Erste Wunder und Heiligsprechung
-
Angeblich schon am ersten Tag nach ihrer Bestattung begannen bei ihrem
Grab in der Hospitalkirche die ersten Wunder gewirkt zu werden, vor allem
Heilungswunder. Meister/Magister Konrad von Marburg verfolgte das Ziel,
den Kanonisierungsprozeß voranzutreiben und ihre Verehrung intensiv
zu fördern. Bereits kurze Zeit nach dem Tod Elisabeths muß an
der römischen Kurie ein Antrag auf Eröffnung des Kanonisationsverfahrens
vorgelegen haben. Beigefügt war vermutlich ein Bericht über die
ersten Wunderheilungen. Antragsteller war mit einiger Wahrscheinlichkeit
eben Konrad von Marburg Völlig unbeteiligt an dem ersten Antrag dürfte
dagegen die zuständige kirchliche Autorität, Erzbischof Siegfried
III. von Mainz, gewesen sein, dessen territorialpolitische Auseinandersetzungen
mit den Landgrafen um Oberhessen gerade zu diesem Zeitpunkt einem neuen
Höhepunkt zustrebten. Auch sein späteres Interesse an der Heiligsprechung
schließt eine Mitwirkung so gut wie aus. Konrad selbst konnte den
Antrag insofern mit einer gewissen Berechtigung stellen, als er nicht nur
als päpstlich bestellter Prokurator der Landgräfin in Rom kein
Unbekannter wär, sondern auch als Kreuzzugsprediger und Inquisitor
hohe kirchliche Ämter bekleidete. Der eingegangene Antrag wie auch
der Wunderbericht gaben dem Pönitentiar und Kaplan des Papstes, Raimund
von Penaforte, der übrigens der 1234 promulgierten Dekretalensammlung
Gregors IX. ihre endgültige Gestalt gegeben hatte, jedoch Anlaß,
sich an Konrad zu wenden, um nähere Informationen über die geschehenen
Wunder einzuholen. Konrad kam dem Auftrag allerdings nicht sofort nach,
ja er mußte mehrfach dazu gemahnt werden. Grund dafür war wohl,
daß er den Erzbischof von Mainz als die nächstzuständige
kirchliche Autorität, vielleicht um spätere Hindernisse von dieser
Seite wegen Übergehung zu vermeiden, unter allen Umständen an
dem Heiligsprechungsverfahren mitbeteiligt sein lassen wollte.
-
10.8.1232 Weihe von zwei Altären der neuen Kapelle des St. Franziskushospitals
in Marburg, das Elisabeth gegründet hatte und wo sie auch beigesetzt
war. Diese Weihe bot eine Gelegenheit, den Erzbischof Siegfried III. von
Mainz für das Heiligsprechungsverfahren zu gewinnen. Die Kapelle,
die einen ansehnlichen Bau von etwa 34 Metern in der Länge und 10
Metern in der Breite darstellte, war erst im Frühjahr 1232 begonnen
worden und konnte daher im August des gleichen Jahres nur in sehr bescheidenen
Teilen fertiggestellt sein. Aber für Konrad mag die Weihe der beiden
Altäre in einem noch so bescheidenen fertigen Teil der Kirche die
einzige Möglichkeit gewesen sein, den Erzbischof nach Marburg zu bemühen.
Konrad hielt bei der Weihe selbst die Predigt und forderte dabei alle diejenigen,
die durch Anrufung Elisabeths wunderbar geheilt worden seien, auf, am folgenden
Tag in Gegenwart des Erzbischofs und der anderen anwesenden Prälaten
über ihre Heilung mit beigebrachten Zeugen auszusagen. Es meldete
sich daraufhin eine nicht geringe Zahl von Menschen, die behaupteten, durch
die Anrufung Elisabeths geheilt worden zu sein. Der Erzbischof ließ,
wenn auch unwillig, die Wunder, die glaubwürdig waren, aufzeichnen
und den Bericht mit seinem Siegel und dem der anwesenden Prälaten,
soweit diese ihr Siegel mit sich führten, versehen. Da der Erzbischof,
der sich offensichtlich überfahren fühlte, jedoch wegen anderer
dringender Geschäfte wenig Zeit hatte, war die Aufzeichnung der Wunder
nur ganz summarisch erfolgt. Man hatte auch auf die Zeugen verzichtet,
denen es bei dem Gedränge der Volksmenge zudem gar nicht möglich
gewesen war, rasch genug zur Vernehmung zu kommen. Trotz aller Mängel
hatte Konrad sein Ziel erreicht. Der Bericht an den Papst, der 60 Wunder
umfaßte und in die Bitte ausklang, die verstorbene Landgräfin
in das Verzeichnis der Heiligen aufzunehmen, trug als Absender nicht nur
seinen Namen, sondern auch den des Erzbischofs und der übrigen anwesenden
Prälaten.
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1232 Konrad, der die Expedierung des Berichtes an die römische
Kurie besorgte, übersandte zusammen (mit ihm auch eine kurze, von
ihm verfaßte Lebensbeschreibung Elisabeths, damit der Papst nicht
nur über die durch sie geschehenen Wunder, sondern auch über
ihr Leben genau unterrichtet sei. Er bezeichnete die kurze Lebensbeschreibung,
die allerdings nur die Zeit umfaßt, in der er Elisabeths Beichtvater
war, d.h. die Jahre von etwa 1226 bis 1231, als "Summa vitae". Diese ist
später mehrfach zu Kompilationen verwandt worden.
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13.10.1232 Papst Gregor IX., der den Wunderbericht und die Lebensbeschreibung
von Konrad inzwischen erhalten hatte, beauftragte Erzbischof Siegfried
von Mainz, Abt Raimund von Eberbach und Magister Konrad, ein neues Zeugenverhör
der mitgeteilten Wunder durchzuführen. Wie kaum anders zu erwarten,
war der Wunderbericht vom 11. August 1232 dem Papst zu wenig sorgfältig
und korrekt, zumal Konrad selbst darin angedeutet hatte, daß alles
in Eile erfolgt sei. Für das neue Zeugenverhör fügte der
Papst seinem Schreiben ein Formular bei, das den Ablauf der Vernehmungen
bis ins einzelne festlegte. Es verlangte von den Zeugen genaue Angaben
darüber, wie sie das Wunder erfahren hätten, wann, wo und in
wessen Gegenwart es geschehen sei. Außerdem sollten sie bezeugen,
wer dabei angerufen worden sei und mit welchen Worten dies geschehen sei.
Auch Name und Herkunftsort des wunderbar Geheilten sollten angegeben werden.
Für den Fall, daß ein Zeuge den betreffenden Geheilten schon
vorher kannte, sollte er angeben, wie viele Tage vor dem Wunder er ihn
gesehen habe und wie lange dieser krank gewesen sei. Während das päpstliche
Schreiben vom 13. Oktober 1232 nur kurz den Auftrag enthält, nach
dem beigefügten Formular zu verfahren, beinhaltet ein päpstliches
Schreiben vom folgenden Tag die eigentliche Kommission. Der Papst gibt
hier den Adressaten den Auftrag, über Leben, Lebenswandel und Wunder
Zeugen zu vernehmen, deren Aussagen aufzuzeichnen und so lange versiegelt
aufzubewahren, bis ein neues päpstliches Schreiben dazu auffordere,
die Zeugenaussagen durch eine Gesandtschaft dem Papst vorlegen zu lassen.
Papst Gregor IX. kannte im übrigen Elisabeth von Thüringen. Es
existiert sogar ein Brief von ihm an sie.
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1233 Die Deutschen Ritter gründeten in Marburg ein Haus.
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1233 Die Kommissare kamen zu Jahresbeginn ihrem Auftrag nach und verhörten
über 600 Zeugen. Zunächst wurden die Vernehmungen von den drei
päpstlichen Beauftragten durchgeführt. Als der Erzbischof und
der Abt später durch andere Aufgaben beansprucht wurden, setzte Magister
Konrad mit Hilfe einiger Welt- und Ordenskleriker die Arbeit fort, bis
der letzte Zeuge vernommen war. Jeder einzelne Wunderbericht wurde auf
einem eigenen Pergament aufgezeichnet und durch die Examinatoren, die die
betreffenden Zeugen verhörten, beglaubigt. Von den Kommissaren war,
soweit sich ersehen läßt, immer nur einer bei den Aussagen über
ein Wunder anwesend. Doch wurde stets ein weiterer Welt- oder Ordensgeistlicher
hinzugezogen. Die Kommissare hatten sich ihre Arbeit also geteilt und verhörten
wahrscheinlich zur gleichen Zeit. Am besten geben die unvollständig
erhaltenen Protokolle über die Arbeit des Abtes Raimund von Eberbach
Aufschluß. Ihm stand als Notar der Mönch Wilhelm zur Seite,
der Konventuale seines Klosters war. Abt Raimund litt seit langem an heftigen
Rückenschmerzen und war nach Marburg gereist mit dem Gedanken, sein
Amt niederzulegen. Am Grab der hl. Elisabeth wurde er jedoch selbst geheilt.
Neben dem Mönch Wilhelm zog er noch den Priester Dietrich von Elsoff,
den Priester Hermann und den Schreiber Helwich zu einzelnen Vernehmungen
hinzu. Abt Raimund scheint der eifrigste der Kommissare gewesen zu sein.
Denn von den 105 Wundern, die aufgezeichnet wurden, stammen allein 43 aus
den von ihm durchgeführten Verhören.
-
Ende Februar/Anfang März 1233 Nach dem Willen des Papstes sollten
die Protokolle zunächst von den Kommissaren verwahrt werden, bis sie
durch ein neues Mandat aufgefordert würden, die Aufzeichnungen an
die Kurie überbringen zu lassen. Doch Magister Konrad glaubte, sich
über die päpstliche Anweisung hinwegsetzen zu können, und
übersandte eine Abschrift der gesamten Protokolle sofort nach Beendigung
der Zeugenverhöre an die römische Kurie. In der Form dieser Abschrift
und in der Reihenfolge, wie sie die Wunder aufführt, sind die Protokolle
der Zeugenaussagen erhalten. Die Abschrift entbehrt jeder systematischen
Ordnung. Vielmehr schrieb Konrad die Protokolle so ab, wie sie in seine
Hände kamen. Mit der Abschrift der Protokolle der Zeugenaussagen gelangte
auch die kurze Lebensbeschreibung Elisabeths aus der Feder Konrads ein
zweites Mal an die römische Kurie, dieses Mal jedoch als amtlicher
Bericht einer päpstlichen Kommission. Papst Gregor IX. hatte, wie
oben erwähnt, der Kommission auch den Auftrag gegeben, über Leben
und Lebenswandel der verstorbenen Landgräfin Zeugen zu vernehmen.
Die Kommission hatte sich dieses Auftrags entledigt, indem sie hierzu im
wesentlichen nur die familia religiosa Elisabeths, d.h. die Dienerinnen
des von ihr gegründeten St. -Franziskushospitals in Marburg, verhörte.
Als Grundlage diente dabei von vornherein die kurze Lebensbeschreibung,
die Konrad verfaßt hatte. Da sich beim Verhör kein Grund zu
einer Berichtigung oder Ergänzung der Lebensbeschreibung ergab, nahmen
die Kommissare diese samt dem früheren Brief Konrads fast wörtlich
in ihren Bericht an den Papst auf. Nach der Übersendung des Berichts
der Kommission an Papst Gregor IX. durch Konrad von Marburg geriet das
Kanonisationsverfahren plötzlich ins Stocken. Die Gründe dafür
mögen sehr verschieden gewesen sein. Daß Konrad sich über
die päpstliche Anordnung hinweggesetzt und die Aufforderung, den Bericht
zu übersenden, nicht abgewartet hatte, dürfte dabei kaum von
Gewicht gewesen sein.
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30.07.1233 Wesentlicher war vermutlich, daß seit der Ermordung Konrads
von Marburg am 30. Juli der eigentliche Initiator der Heiligsprechung Elisabeths
fehlte. Dazu mag die gerade zu diesem Zeitpunkt immer schwieriger werdende
Position des Papstes in Rom gekommen sein, die ihn schließlich zwang,
die Stadt zu verlassen und in anderen Städten des Kirchenstaates zu
residieren.
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1234 Ein Jahr später änderte sich die Situation insofern, als
jetzt der Deutsche Orden Hüter des Grabes der verstorbenen Landgräfin
wurde. Der Schwager Elisabeths, Konrad von Thüringen, hegte große
Sympathien für diesen Orden. Das überaus große Interesse,
das gerade Konrad und mit ihm der Deutsche Orden am weiteren Verlauf der
Heiligsprechung zeigten, läßt den berechtigten Schluß
zu, daß von dieser Seite das Verfahren von neuem in Gang gesetzt
wurde.
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Sommer 1234 Konrad von Thüringen hält sich persönlich an
der Kurie auf und ließ das St.-Franziskushospital in Marburg und
die dortige Pfarrkirche durch den Papst dem Deutschen Orden übertragen.
Die Bulle, die am 1. Juli 1234 darüber ausgestellt wurde, erwähnt
bezeichnenderweise, daß die Übereignung auch im Hinblick auf
die in der Spitalskapelle ruhende und von den Gläubigen bereits sehr
verehrte Landgräfin Elisabeth erfolgt sei. Konrads Aufenthalt an der
Kurie scheint bis in den Herbst des Jahres 1234 gedauert zu haben.
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11.10.1234 Es erscheint eine päpstliche Bulle, durch die schließlich
die letzte Phase des Kanonisationsprozesses eingeleitet wurde. In dieser
Bulle beauftragte Gregor IX. den Bischof Konrad von Hildesheim, dem er
nach der Ermordung Konrads den Schutz des Spitals in Marburg übertragen
hatte, außerdem Abt Hermann von Georgenthal und Abt Ludwig von Hersfeld,
die Protokolle der früheren Kommission innerhalb von fünf Monaten
durch eine Gesandtschaft an die Kurie überbringen zu lassen. Für
den Fall, daß die Protokolle nicht mehr vorhanden seien, gab er die
Anweisung, dieselben Zeugen noch einmal und nach Möglichkeit weitere
Zeugen unter Hinzuziehung rechtskundiger Männer zu verhören und
die Protokolle über die Aussagen ebenfalls in der genannten Frist
versiegelt zu übersenden.
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14.10.1234 Es dürfte wohl kaum ein Zweifel daran bestehen, daß
Konrad auch mit diesem Erlass im Zusammenhang steht. Denn am 14. Oktober
verlieh Papst Gregor IX. dem Kloster Reinhardsbrunn, der damaligen Grablege
der Landgrafen von Thüringen, darunter auch des Gemahls der hl. Elisabeth,
Ludwigs IV., einen Ablaß und drei Tage später auf Bitten Konrads
dem Abt das Recht der Pontifikalien.
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November 1234 Konrad, Landgraf von Thüringen und Schwager von Elisabeth,
tritt dem Deutschen Orden bei.
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Die Protokolle der früheren Kommission lagen zwar noch vor, aber dennoch
begnügten sich die Kommissare nicht einfach mit ihrer Übersendung,
sondern führten ein neues Verhör durch. Etwa zur gleichen Zeit
ließ der Papst der neuen Kommission die Protokolle der früheren
Kommission, die Magister Konrad in Abschrift übersandt hatte, durch
den Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, zuschicken. Außerdem
ordnete er an - das betreffende Schreiben ist verlorengegangen-, daß
die kurze Lebensbeschreibung der Landgräfin aus der Feder Konrads
durch wirkliche Zeugenaussagen ersetzt würde.
-
01.01.1235 Die Kommissare setzten als Termin für das neue Verhör
den 1. Januar fest. An diesem Tag sollten alle, die durch Elisabeth Heilung
gefunden hätten, sich mit Zeugnissen ihrer Prälaten und Pfarrer
in Marburg einfinden. Bischof Konrad ließ sowohl Zitation als auch
Termin in mehreren Bistümern und in großen Städten kraft
päpstlicher Vollmacht bekanntgeben. Nach dem in diesem Punkt ohne
Zweifel ein wenig übertreibenden Traktat der Kurie über die Heiligsprechung
Elisabeths, von dem später noch die Rede sein wird, sollen viele Tausende
der Aufforderung gefolgt sein. Von den Kommissaren erschienen nur Bischof
Konrad II. von Hildesheim und Abt Hermann von Georgenthal, während
Abt Ludwig von Hersfeld aus unbekannten Gründen fernblieb. Nach dem
päpstlichen Mandat genügte es übrigens, wenn der Bischof
mit einem der beiden Äbte das Verhör durchführte. Wahrscheinlich
fand zunächst das Verhör derjenigen statt, die über das
Leben der Landgräfin aussagen konnten. Dafür kamen wiederum in
erster Linie die Dienerinnen des St. -Franziskushospitals in Marburg, Irmgard,
Elisabeth und Hildegundis, und die beiden Frauen aus dem Gefolge Elisabeths,
Isentrud und Guda, in Frage. Das sehr eingehende Verhör scheint von
zwei Schreibern aufgezeichnet worden zu sein, was wiederum auf eine Arbeitsteilung
schließen läßt. Während der erste die Aussagen der
Guda und der Isentrud sowie einen Teil der Aussagen der Elisabeth aufzeichnete,
schrieb der zweite die Aussagen der Irmgard, die restlichen Aussagen der
Elisabeth, die Aussagen der Hildegundis, des Pfarrers von Marburg und der
anderen Zeugen auf. Die Zeugen machten ihre Aussagen offenbar so, wie sie
ihnen Gedächtnis und Bildungsgrad eingaben, meist ohne jede Ordnung,
weshalb die Kommissare auch nicht alle Aussagen, sondern nur ausgewählte
Abschnitte aus den Protokollen an den Papst sandten. Die Protokolle der
Aussagen zum Leben der hl. Elisabeth sind in zwei Fassungen erhalten, einer
ursprünglichen, kürzeren Form und einer wenige Jahre später
entstandenen längeren Überarbeitung. Das Verhör über
die Wunder wurde vermutlich ähnlich durchgeführt wie das im Jahr
1233, d.h. unter Mitwirkung von Schreibern und rechtskundigen Beisitzern.
Wie damals wurden auch jetzt besonders Ordensgeistliche dazu herangezogen,
unter denen neben Zisterziensern, Prämonstratensern, Dominikanern
und Franziskanern jetzt auch Mitglieder des seit kurzem in Marburg ansässigen
Deutschen Ordens vertreten waren. An neuen Wundern wurden 24 aufgezeichnet.
Bei den Wundern, die bereits von der früheren Kommission aufgezeichnet
worden waren, begnügte man sich damit, die beglaubigten Pergamentausfertigungen
der Protokolle mit der Abschrift Konrads von Marburg zu kollationieren.
Dabei schied man die Aussagen in drei Gruppen, nämlich in die vor
dem Erzbischof Siegfried von Mainz, vor dem Abt von Eberbach und vor Konrad
von Marburg ausgesagten Wunder. Jede Gruppe bildete einen Ordo für
sich, und zwar in der Reihenfolge, wie sie die Abschrift Konrads aufwies.
Die meisten der dort aufgeführten Zeugen waren beim zweiten Verhör
nicht anwesend. Soweit die Zeugen jedoch erschienen waren, hielt man dies
ausdrücklich fest und ließ sie ihre Aussagen von neuem bestätigen.
Das gesamte Protokoll der Wunder wurde in vier Ordines eingeteilt, von
denen der erste die Aussagen über die 24 neuen Wunder, der zweite
die Aussagen über 43 Wunder vor dem Abt von Eberbach, der dritte die
Aussagen vor dem Erzbischof von Mainz und der vierte die Aussagen vor Konrad
von Marburg enthielt. Auch hier sind die Protokolle nicht vollständig
erhalten. Doch würde ein vollständiges Exemplar an wesentlichen
neuen Nachrichten kaum mehr bieten als die genaue Zahl der restlichen 62
Wunder, die vor dem Erzbischof bzw. vor Konrad von Marburg ausgesagt wurden.
Abt Raimund von Eberbach erschien außerdem vor dieser zweiten Kommission
nun selbst als Zeuge.
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Bald nach dem Verhör machte sich die Gesandtschaft zur Überbringung
der Protokolle an die päpstliche Kurie auf den Weg. Sie bestand aus
dem Abt Bernhard des Zisterzienserklosters Buch, dem Kreuzzugsprediger
Salomo, dem erst vor kurzem in den Deutschen Orden eingetretenen Landgrafen
Konrad von Thüringen und einigen anderen Ordensleuten. Die Gesandtschaft
traf den Papst in Perugia an, wo er seit dem Herbst 1234 residierte.
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Zweite Maihälfte 1235: Gregor IX. ließ - ein deutlicher Hinweis
dafür; daß die ältere Rechtsvorstellung, nach der Kanonisationen
in die Zuständigketi einer Synode oder einer ähnlichen Versammlung
fallen, immer noch lebendig war - das gesamte Aktenmaterial vor ein Konsistonum
bringen. Dieses fand in Gegenwart der lateinischen Patriarchen von Antiochien
und Jerusalem, der Kardinäle, zahlreicher Erzbischöfe, Bischöfe
und anderer Prälaten vermutlich in der zweiten Maihälfte statt.
Nach der Verlesung der Protokolle sprachen sich alle Anwesenden für
die Aufnahme der verstorbenen Landgräfin in das Verzeichnis der Heiligen
aus. Damit war das eigentliche Prozeßverfahren zu Ende.
-
27.05.1235: Die Publikation (Heiligsprechung) der neuen Heiligen
erfolgte am Pfingstfest. An diesem Tag zog der Papst mit den Patriarchen,
Kardinälen und Prälaten, die auch am Konsistonum teilgenommen
hatten, in einer feierlichen Prozession zur Dominikanerkirche in Perugia.
Dort überreichte Konrad, Elisabeths Schwager, dem Papst und
den übrigen anwesenden Würdenträgern große, dem gewöhnlichen
Volk kleine Kerzen, die er später dem Dominikanerkonvent zukommen
ließ. Der Kardinaldiakon verlas entsprechend dem vorgeschriebenen
Ritus eine vermutlich kurzgefaßte Vita der neuen Heiligen und einen
Bericht über die durch sie geschehenen Wunder. Die anwesende Volksmenge
antwortete darauf mit rauschendem Beifall und dem Gesang des Tedeum. Gregor
IX. ordnete die jährliche Feier ihres Todestages für die gesamte
Kirche an und schrieb für diesen Tag ein von ihm selbst verfaßtes
Meß-Offizium vor, dessen Kollekte in der katholischen Kirche bis
zur Liturgie-Reform im Zusammenhang mit dem zweiten vatikanischen Konzil
stets am Fest der hl. Elisabeth gebetet wurde. Der kuriale Traktat, dem
wir die genaue Kenntnis der letzten Phase des Kanonisationsverfahrens und
der Feierlichkeiten bei der Heiligsprechung verdanken, erwähnt noch
weitere Aktivitäten Konrads am Tag der Heiligsprechung. Zunächst
lud er etwa 300 Mönche zum Essen ein und ließ zahlreichen Klöstern
der Umgebung, vor allem den Klöstern der Minderbrüder, Brot,
Wein, Fisch und Milchspeisen in reichem Maß zukommen. Außerdem
ließ er im Namen des Deutschen Ordens an viele Arme Brot, Fleisch,
Wein und Geld austeilen. Er selbst war am Tag der Heiligsprechung Gast
des Papstes, was der Traktat als eine seltene Ausnahme vermerkt.
-
30.05.1235 Der Papst verleiht der Kirche, die der Deutsche Orden in Marburg
vor kurzem als künftige Grabeskirche der neuen Heiligen zu bauen begonnen
hatte, einen Ablaß.
-
01.06.1235 Eine Bulle wird über die Kanonisation ausgestellt.
1235-2001 Verehrung
-
04.06.1235 Der Papst bestätigt dem Deutschen Orden verschiedene Besitzungen,
die diesem die Landgrafen Heinrich und Hermann von Thüringen geschenkt
hatten.
-
07.06.1235 Der Papst sendet der Königin Beatrix von Kastilien, einer
Tochter des deutschen Königs Philipp, ein Schreiben, in dem er die
hl. Elisabeth, die durch ihr Beispiel den Landgrafen Konrad und die böhmische
Königstochter Agnes, ihre Verwandte, zu Ähnlichem begeistert
habe, mit beredten Worten preist.
-
22.06.1235 Gregor IX. erteilt, vermutlich wiederum auf Bitten Konrads,
dem Kloster Reinhardsbrunn das Privileg, daß ohne wichtigen Grund
weder ein Mitglied des Klosters mit dem Bann noch das Kloster mit dem Interdikt
belegt werden dürfe. Die letzte Phase des Kanonisationsprozesses war
von gewissen Unstimmigkeiten begleitet, über deren eigentliche Ursache
sich nur Vermutungen anstellen lassen. Die einzige Quelle hierfür
ist der bereits mehrfach erwähnte kuriale Traktat über die Heiligsprechung
Elisabeths, der mit sehr großer Wahrscheinlichkeit von Raimund von
Penaforte, d.h. einem der engsten Mitarbeiter des Papstes, verfaßt
wurde. Grund für die Abfassung des Traktats waren gewisse, nicht näher
genannte Vorwürfe, gegen die der Verfasser den Papst verteidigen und
ihm eine peinliche Exaktheit des Verfahrens und lauterste Gunst bescheinigen
zu
müssen glaubte. Die Vorwürfe scheinen aus Kreisen der Kurie selbst
gekommen zu sein und könnten sich gegen eine in den Augen mancher
Kurialen zu leichte Handhabung des Verfahrens und gegen eine zu große
Begünstigung des Deutschen Ordens, die in der Tat nicht ganz von der
Hand zu weisen ist, gerichtet haben. Wie dem auch sei, über Vermutungen
ist bei der gegenwärtigen Quellenlage nicht hinauszukommen.
Wie oben bereits erwähnt, fiel die Kanonisation der hl. Elisabeth
genau in die Zeit, in der die Entwicklung des Verfahrens im wesentlichen
abgeschlossen war. Sie ist zudem die erste Heiligsprechung nach der Promulgation
des »Liber Extra«, der das Kanonisationsrecht dem Papst allein
reservierte. Gemessen an der Dauer des Verfahrens bei der letzten päpstlichen
Kanonisation zuvor, bei der des hl. Antonius von Padua, der, am 13. Juni
1231 gestorben, bereits am 30. Mai 1232 von Gregor IX. heiliggesprochen
wurde, beanspruchte das Heiligsprechungsverfahren der hl. Elisabeth eine
verhältnismäßig lange Zeit. Doch ist die längere Dauer
nicht nur auf die Verzögerung des Verfahrens nach dem Tod Konrads
von Marburg zurückzuführen, sondern auch auf die wesentlich längere
Zeit, die der erforderliche Schriftwechsel zwischen der römischen
Kurie und Marburg benötigte. Die Durchführung des Kanonisationsverfahrens
der hl. Elisabeth zeigt zugleich, daß man auf Seiten der kirchlichen
Autorität, vom Erkenntnisvermögen des damaligen Menschen her
betrachtet, in keiner Weise leichtgläubig vorging. Das Bemühen
um Exaktheit ist um so höher zu werten, als »Kritik nicht die
starke Seite des Mittelalters war« (W. Neuß).
-
August 1235: Der Grundstein für die schöne gotische Kirche
St. Elisabeth in Marburg wird gelegt.
-
01.05.1236 Kaiser Friedrich der II. wohnte der Erhebung der Gebeine der
Heiligen bei. Dieser stiftete eine Krone, mit der der Leichnam gekrönt
wurde und einen Becher. Die Krone befindet sich heute im Stadtmuseum in
Stockholm.
-
1236 Caesarius von Heisterbach O. Cist. schreibt die Vita S. Elisabethae
.
-
1240 Erbauung der Predigerkirche zu Ehren der Landgräfin
-
1245 Der goldene Schrein zu Marburg wird mit der Inschrift versehen:"Gloria
Teutoniae" - "Ruhm dem deutschen Lande".
-
1249 Die Reliquien wurden im Chor der Kirche St. Elizabeth beigesetzt,
der bis 1283 nicht konsekriert war. Die Wallfahrt wuchs so schnell, daß
sie bald die Bedeutung erreichte, die mit dem Schrein von Santiago de Compostela
vergleichbar ist.
-
1289-1297 Die Hagiographie von Elisabeth wurde sehr stark beeinfluß
durch Dietrich von Apoldas Vita S. Elisabeth, geschrieben.
-
1348 Die Tochter Elisabeths, die Prämonstratenseräbtissin Gertrud
wird heiliggesprochen.
-
1539 Der Nachfahre Landgraf Philip, "the Magnanimous", Landgraf von Hesse,
der ein Protestant wurde, wollte der Wallfahrt ein Ende setzen, indem er
die Reliquien aus der Kirche vertrieb und den Deutschen Orden verbot. Doch
die deutsche Bevölkerung verehrte Elisabeth weiter.
-
1548 Die Reliquien kommen in einen anderen Schrein.
-
1596 Der Elisabethbrunnen bei Schröck entsteht als geschichtsträchtige
Stätte
-
1907 Ein neuer Impuls ihrer Verehrung in Deutschland und Österreich
kam durch die Feier ihres 700. Geburtstages.
Darstellungen:
-
Elisabeth wird als graziöse Prinzessin dargestellt in fürstlicher
Kleidung mit Grafen-Krone, die den Armen Almosen gibt oder die Füße
waschend.
-
Oft hat sie auch einen Korb mit Broten und Weinkrug oder eine Schüssel
mit Fischen in der Hand.
-
Aber auch Rosen in einem Korb oder in der Schürze sind ihre Attribute.
-
Typisch sind auch hockende Bettler neben ihr.
-
Eigene Bildtypen sind zwei Legenden nachempfunden:
-
Rosenwunder: Überrascht von ihrem Gatten, als sie Gaben zu den Armen
trug, verwandelte sich das Brot in ihrem Korb in Rosen.
-
Aussätzigen- oder Kreuzwunder: Elisabeth nahm einen Aussätzigen
auf, wusch ihn, pflegte ihn und legte ihn in das Ehebett, das sie mit Ludwig
teilte. Als der erzürnte Landgraf herbeieilte und die Decke zurückschlug,
sah er statt des Aussätzigen den Gekreuzigten.
Patronin:
-
Bäcker
-
Bettler
-
Witwen und Waisen
-
unschuldig Verfolgte
-
Ordensgenossenschaften der hl. Elisabeth, der Elisabeth-Vereine und der
Caritas.
-
Sie wird verehrt als Patronin der konkreten Nächstenliebe und der
"Franziskanischen Gemeinschaft", einer Verbindung von Frauen und Männern,
die im Geist des Franziskus ihren Alltag gestalten wollen.
Bauernregel:
-
St. Elisabeth sagt es an, was der Winter für ein Mann.
Name:
-
Hebr.: Mein Gott (eli) die Sieben (Sibuah). Sieben ist die Zahl der/des
Vollkommenen. Daher auch: Mein Gott ist vollkommen. Andere Herkunftsbeschreibung:
"Gott hat geschworen"
-
Englische Form: Elizabeth, im englischsprachigen Raum hat die Heilige häufiger
den Beinamen "of Hungary" als "of Thuringen", aber: nicht zu verwechseln
mit
Elisabeth von Ungarn (1293-1336)
-
Andere Namensformen: Else, Elsa, Isabel. Elly, Bettina. Lisette (Settchen),
Liese, Lilly, Ella, Ilse, Elsbeth, Lisbeth, Elise, Lisa, Liza, Libeth,
Betty.
-
Namens-Verwandtschaften: Die biblische Elisabeth. Eliza Doolittle, Elsa
von Brabant, Königin Elisabeth I, Liz Taylor, Liza Mmdli, Lilly Marleen,
Lisa Fitz, Ella Fiugerald, Else Stratmann.
Verehrung/Wallfahrtsorte/Reiseziele:
-
Sie ist eine Heilige der noch ungeteilten Christenheit im Westen.
-
Sie genießt weltweite Verehrung.
-
Ungezählte Einrichtungen zur Ausübung praktischer Nächstenliebe
tragen ihren Namen.
-
Viele zeitgenössische Deutsche verehrten auch ihren Mann Ludwig IV.
als heilig.
-
Wartburg: Auf der Creuzburg in Westthüringen, einem von Elisabeth
bevorzugten Aufenthaltsort, gibt es eine Elisabethenkemenate, die seit
1993 wieder der Öffentlichkeit zugänglich ist
-
Eisenach
-
Marburg
-
Schröck.
-
Wiener Elisabethinenkirche. Im dortigen Elisabethkloster werden auch noch
Reliquien von Elisabeth aufbewahrt.
Gebete und spirituelle Texte
-
"Ich habe Euch immer gesagt, ihr müßt die Menschen froh machen",
Elisabeth
Bibliographie (chronologisch)
1520
-
Theodoricus <de Apolda>: Cronica sant Elisabet zu Deutsch, Erfurt, Matthes
Maler, 1520
1605
-
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1632
-
(Hawkins, Henry: The¬ history of S. Elizabeth, daughter of the King
of Hungary. [St. Omer], 1632)
1723
-
BASNAGE, Thesaurus Monumentorum Ecclesiasticorum (Amsterdam, 1723). IV.
115-152: Dietrich von Apolda: Vita S. Elisabeth
1729
-
J. Fontaninus: Codex Constitutionum, quas summi pontifices ediderunt in
solemni canonizatione Sanctorum a Johanne XV. ad Benedictum XIII. sive
ab anno domini 993 ad annum domini 1729, 1-111 Romae 1729.
1734-1738
-
P. Lambertini (Benedikt XIV.): De servorum Dei beatificatione et beatorum
canonisatione 1-1V, Bononiae 1734- 1738.
1797
-
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Zürich, 1797; Elisabeth die Heilige, Landgräfin von Thüringen
(und Hessen), Marburg 1835
1818-1830
-
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1818
-
Elisabeth, Fürstinn von Thüringen, als Seiten-Stück zur
Genovefa München, 1818
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Augsburg, 1819
-
Schreyegg, Joseph X.: Andacht zu der hl. Elisabeth Landgräfin von
Thüringen. Augsburg, 1828
-
Durach, Johann B.: Isabella, Königin(n) von ¬Portugall¬ [Portugal].
Passau, 1830
1831: 600. Todestag
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Schmid, Christoph von: Elisabeth die Heilige, Landgräfin von Thüringen.
Steyr, 1831
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