DIE SANT THAKAR SINGH-BEWEGUNG
HOLOSOPHISCHE GESELLSCHAFT DEUTSCHLAND E.V.
Eine kritische Auseinandersetzung mit einer umstrittenen
Bewegung
von Helmut Zenz Letzte Änderung: 2003
Geschichtliches:
a) Der Gründer: Sant Thakar
Singh
1929 Thakar Singh wurde am 26. März Dasuya, in einem kleinen
Dorf in Nordindien (Dist. Hoshiarpur) - nach eigenen Angaben in einer armen
Sikh-Familie geboren.
Er besuchte die Höhere Schule in Garhdiwala und studierte danach am
Jullundur College (Universität), das er 1951 mit dem Ingenieur-Diplom
abschloß.
1951 Noch im gleichen Jahr trat er in den Staatsdienst der Landesregierung
des Punjab, Amt für öffentliche Angelegenheiten, Abteilung Bewässerungswesen,
als Bezirksbeamter ein und war 26 Jahre als Wasserbau-Ingenieur im indischen
Staatsdienst tätig.
1952 heiratete er Mohinder Kaur, die ebenfalls aus einer Sikhfamilie
stammte.
1954, nachdem Indien von einer schweren Naturkatastrophe heimgesucht
wurde, erkannte er die Sinnlosigkeit aller Bemühungen um weltliche
Dinge und begann, ein sehr frommes Leben zu führen. Der Wunsch, Gott
zu finden, wurde in ihm immer stärker. Er läßt sich in
die Praxis des Surat Shabd Yoga einführen.
1965 Nach Jahren harten Ringens begegnete er Sant Kirpal Singh,
der in der Nähe seines Wohnortes einen Vortrag hielt. Am 25. 11. 1965
empfing er nach eigener Auskunft von Sant Kirpal Singh die Einweihung in
Jullundur.
Im August 1974 beantragte Thakar Singh auf Bitten seines Meisters
einen langen Urlaub bei seinem Arbeitgeber, um für längere Zeit
zu meditieren. Dieser Urlaub wurde Ende August 1974 bewilligt, nachdem
Sant Kirpal Singh am 21. August 1974 gestorben war ("seinen Körper
verlassen hatte").
Am 6. 2. 1976 (Geburtstag von Sant Kirpal Singh) übernahm nach
Darstellung der Holosophischen Gesellschaft Sant Thakar Singh das spirituelle
Werk seines Meisters.
Seit 1978 befindet er sich endgültig im Ruhestand.
Seit 1992 lebt Sant Thakar Singh zurückgezogen und verbringt
seine Zeit überwiegend in Meditation. Nur von Zeit zu Zeit reist er
noch.
(Quellen: Naam-Edition und Recherche in Sekundärliteratur)
b) Die Bewegung
1974: Streit um die Nachfolge Kirpal Singhs, auf die auch Thakar
Singh Anspruch erhob (Brief vom 29. März 1976 an deutsche Anhänger:
"TaiJi und Dr. Harbajan Singh haben mich zum spirituellen Nachfolger erklärt."),
den vor allem der Sohn Kirpal Singhs, Darshan Singh, bestritt. Die genauen
Abläufe sind sehr schwer aufzuklären. Faktisch kann er sich aber
wohl gegen Darshan Singh nicht durchsetzen, worauf er eigene Ashrams in
Indien, die sog. "Manev-Kendra-Zentren" in Delhi und Chandigarh, gründet.
In der Selbstdarstellung der Bewegung wird angegeben, dass er im November
1975 mit der Fortführung des Werkes von Kirpal Singh begonnen habe.
30. Juni 1976: Registrierung der deutschen "Kirpal Ruhani Satsang
Society. Spirituelle, kulturelle und karitative Vereinigung Deutschland
e.V." beim Amtsgericht Nürnberg. Federführend sind damals Georg
Eich (1. Vorsitzender) und Christel Puchner (1. Schriftführerin).
Die Gründungsmitglieder stammen mehrheitlich aus dem bayerischen Raum.
Im Juli 1976 findet die erste Deutschland- und Österreich-Reise
Thakar Singhs statt. Thakar Singh sieht sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht
als eigenständiger Guru ("Ich möchte betonen, dass dies nicht
mein Werk ist, und dass ich nicht derjenige bin, der diesen Kontakt mit
der Überseele herstellt. Es ist vielmehr mein Geliebter Maharaj Ji"
- Kirpal Singh -, "der dies in der Vergangenheit tat, der es in der Gegenwart
macht und der es gewiß auch in Zukunft bewerkstelligen wird."). Daher
arbeitete er wohl seit 1974 auch zunächst mit sog. "Tonband-Initiationen",
was die anderen Kirpal-"Nachfolger" strikt ablehnten.
1977 Zweite Deutschland- und Österreich-Reise Thakar Singhs.
Außerdem reist er nach Kanada und Mexiko
1978 erscheint daher auch das erste Buch Thakar Singhs noch unter
dem Titel: "Die Lehren Sant Kirpal Singhs, Bd. I, Der heilige Pfad". Diese
Auffassung behält er bis Ende der siebziger Jahre bei, wie er auch
bis 1982 noch eine Missionierung mittels Katastrophenbotschaften strikt
ablehnte.
1979 Dritte Deutschland- und Österreich-Reise Thakar Singhs.
Außerdem reist er nach USA und zum zweiten Mal nach Kanada.
1980 Reinhart Hummel veröffentlicht sein Buch "Indische Mission
und neue Frömmigkeit im Westen" (Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1980),
in dem er kritisch zur Radhasoami-Tradition, darunter auch Thakar Singh,
Stellung nimmt. Thakar Singh reist zum zweiten Mal nach Mexiko, dazu nach
Panama.
Seit 1980 hat sich die Sant Thakar Singh-Bewegung verstärkt
gegenüber den anderen Sant Mat-Bewegungen abgegrenzt. Laut Wulfing
von Rohr, früherer Repräsentant Thakar Singhs besteht seit dieser
Zeit auch über zahlreiche Spenden keine, und über die anderen
nur begrenzt Verwendungsnachweise.
1981 Vierte Deutschland- und Österreich-Reise Thakar Singhs.
Außerdem reist er nach Großbritannien, Schweden und Italien.
Im Juni 1982 verliert Sant Thakar Singh in der zweiten Berufungsinstanz
endgültig ein seit Ende 1979 anhängiges Gerichtsverfahren in
Indien. Das Gericht stellt fest, dass Thakar Singh weder Mitglied noch
Vorsitzender der indischen "Kirpal Ruhani Satsang Society Registered" war
und ist. Dies kam einem Ausschluß aus der Ursprungsbewegung gleich.
1982 Im Rahmen der fünften Deutschland- und Österreich-Reise
findet am 22. und 25.4. eine größere Veranstaltung "Hilfe ist
da von Gott" in Düsseldorf, dazu wird durch große Plakate mit
dem Gesicht des Gurus eingeladen. Jeweils zum zweiten Mal reist er nach
Großbritannien und Schweden.
1983 Vor allem Frauen aus seinem Umkreis beginnen in dieser Zeit,
dem verheirateten Sant Thakar Singh "irdische Frauengeschichten" vorzuwerfen.
Die Rede ist von perversem Sex und von Vergewaltigung mit Todesfolge. Im
Januar
1983 starb nämlich Rosemarie Maderthanner aus München aus
bis heute ungeklärten Gründen und in ungeklärten Umständen.
Von den Kritikern wird behauptet, der indische Totenschein sei gefälscht
und die Leiche nie entdeckt worden. Das deutsche Konsulat oder die deutsche
Botschaft seien nicht verständigt worden. Die Angaben über die
Todesursache sind auch innerhalb der Bewegung sehr widersprüchlich.
Dies wurden von Thakar Singh zum Teil selbst geschürt, der bezüglich
seiner Probleme mit Frauen äußerte: "Das Frauenproblem ist auch
ein Ergebnis der Verführung dieser Teufel auf mein reines Selbst,
und diesbezüglich konnten sie in gewissem Umfang erfolgreich sein."
1983 erschüttern außerdem ein Selbstmord und mehrere Einweisungen
in psychiatrische Behandlung das öffentliche Erscheinungsbild der
Gruppe.
1983 Thakar Singh muß den Ashram des verstorbenen Meisters
Sawan Singh in New Delhi am Shakti Nagar verlassen, zumal er ihn scheinbar
vollkommen verkommen hatte lassen und weitere Spendengelder ausblieben.
Thakar Singh zog nach Dheradun am Himalaya, wo er einen schönen kleinen
neuen Ashram neben einem auch auf Spendenbasis gebauten kleinen Krankenhaus
- mit einem künstlichen See für die Trockenzeit aufbaute. Von
dort verbreitet er weiter seine religiösen Ideen und Techniken. Inzwischen
hat er auch wieder einen Ashram in New Delhi und in Kalkutta .
1983 Im Naam-Verlag erscheint als erstes Buch eine Briefsammlung
von Sant Thakar Singh: Briefe lebendiger Liebe. A.d.E., 1983
1983 Sechste Deutschland- und Österreich-Reise. Kanada (3.),
Großbritannien (3.), USA (2.), Panama (2.), das jeweils erste Mal
nach Spanien und in die Schweiz.
Im Januar 1984 gibt Thakar Singh ein TV-Interview, in dem er behauptet,
Katastrophenprognosen "direkt von Gott" erhalten zu haben. Im März
rät er Mitgliedern zur Umsiedlung an sichere Plätze und zum Verlassen
bzw. Verkaufen von Firma, Wohnung, Beruf, Studienplatz etc., zum Kauf von
Gold und Bargeld, das nach Indien zur Schaffung von Vorratslagern gegeben
werden sollte. Im März 1984 kommt es dann auch zu bis heute dubiosen
Vorgängen im Ashram von Indien, wobei besonders der Verbleib der Spenden
unklar ist. Es kam zwar zu großen Weizen-Einkäufen, der allerdings
nach Angaben von Kritikern verfaulte, z.T. mit angeblich gefährlichen
Chemikalien behandelt wurde, z.T. unter Verlust wieder abgestoßen
werden mußte. Es kam aber auch zu Grundstückkäufen durch
Thakar Singh und seinem persönlichem Umfeld. Bis heute ist der von
Kritikern erhobene Vorwurf, dass sich Thakar Singh auch an Waffengeschäften
im Zusammenhang mit den Sikh-Unruhen beteiligt hat, nicht ausgeräumt.
Nachdem die Katastrophen im März ausblieben, verschob er deren Eintreffen
zweimal bis in den Juni.
Im Juli 1984 schreibt der von Thakar Singh in Dehli initiierte und
zum Vorsitzenden des Koordinationskomitees in Europa bestimmten Journalisten
und Fernsehredakteur Wulfing von Rohr die kritische Dokumentation "Ein
Beitrag für Wahrheitssucher" und wendet sich von Thakar Singh, allerdings
nicht vom Sant Mat, ab. Dennoch ist das von ihm gesammelte Material zu
einem großen Teil belegt. Am 9. August 1984 stellt die "Aktion geistige
und psychische Freiheit - Arbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen (AGPF)
e.V." Strafanzeige wegen ungeklärter Todesfälle gegen Unbekannt
bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München. Die Staatsanwaltschaft
München hat die Ermittlungen gegen Sant Thakar Singh in diesem Fall
allem Anschein nach bis heute nicht eingestellt. 1984 kommt es auch zu
einem weiteren kritischen Fernsehbericht "Weisheit aus dem Osten" im ZDF,
in der Sant Thakar Singh als Musterbeispiel für den Guruismus vorgestellt
wird.
1984 Im Naam-Verlag erscheint von Thakar Singh die Bücher "Surat
Shabd Yoga" (Wachendorf 1984) und über ihn das Buch "Thakar Singh.
Fotos und Zitate." (A.d.E., 1984)
1984 Die einzige Auslandsreise Sant Thakar Singhs in diesem Jahr
führt ihn zum siebten Mal nach Deutschland.
Ende 1985 geht das Schloß Oberbrunn von der Arbeiterwohlfahrt
für 1,5 Millionen Mark in das Eigentum der "Karl Rubenberger Grundstück
KG" über. Der Betreiberverein mit dem Namen "Retreat Schloß
Oberbrunn" gibt an, aus dem "Haus der Stille" ein "Regenerationszentrum
für gestreßte Manager" machen zu wollen. Zunächst offenbarte
man nach außen die Zugehörigkeit zu Sant Thakar Singh nicht,
tritt mit einem allgemein religiösen und gesundheitsorientierten Programm
auf und täuschte sogar den örtlichen katholischen Pfarrer, so
dass dieser noch die "Hauskapelle" segnet, die früher als Schloßkapelle
diente. In einem "Retreat aktuell" von 1987 heißt es: "Des Meisters
Wunsch, ein `Retreat´ einzurichten, ist seit Anfang 86 Wirklichkeit
geworden. Im Süden Deutschlands, wo der Chiemgau am schönsten
ist, wurde Schloß Oberbrunn gefunden und zu einem Seminarhaus mit
vegetarischer Pension hergerichtet. Nun soll daraus ein spirituelles Zentrum
entstehen, das mit geeigneten Einrichtungen und positiv geladender Atmosphäre
dem spirituell strebenden Menschen dienen und nützen will."
1985 Seine Reisen führen ihn nach Deutschland (8.),Österreich
(7.), Großbritannien (4.), Schweden (3.), USA (3.), Spanien (2.),
Schweiz (2.)
Im Juni 1986 wird die erste Lichtheim-Schule in Pimpelner/Indien
eröffnet, eine Idee, die Thakar Singh schon seit 1980 verfolgt. In
Deutschland entsteht Anfang der achtziger Jahre ein eigener "Verein zur
Förderung der Lichtheim-Kindergärten und Schulen e.V.", der von
Sabine Krautstrunk geleitet wurde und einige Lichtheim-Kindergärten
und -Häuser unterhalten wollte. In Oberösterreich wurde 1990
ein Schülerwohnheim eröffnet, das allerdings Ende Februar 1992
bereits wieder geschlossen wurde. Im April 1987 fand das erste "Lichtheim-Familien-Wochenende"
in Oberbrunn (vgl. Lichtheim aktuell 1987) statt mit einem streng geplanten
Tagesprogramm für Kinder ab 6 Jahren von 6.50 bis 20.00 Uhr, darunter
2 bis 2,5 Stunden Satsang-Meditation für die initiierten Kinder. Dies
wird von 1987 bis 1992 praktiziert. Aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 24. Oktober 1992 geht hervor, dass das Finanzamt Bayreuth durch Bescheid
vom 2. September 1992 für weitere drei Jahre die Gemeinnützigkeit
bestätigt habe, dass im Jahr 1992 Familienwochen im Retreat Oberbrunn
stattgefunden haben, bei denen aber ausschließlich die Eltern für
die Betreuung ihrer Kinder zuständig gewesen seien; dass aber 1993
"bis auf weiteres" keine solchen Wochen im Retreat Oberbrunn, sondern lediglich
"auf rein privater Basis organisierte Kinder- und Jugendbetreuung" im Einvernehmen
mit den Eltern an vereinzelten Orten in Süddeutschland" stattfinden
werden; dass der Verein schließlich alle Aktivitäten eingestellt
habe. Die Versammlung beschloß, dass der Vorstand die Auflösung
des Vereins in die Wege leiten solle und dass die Satzung dahingehend geändert
wurde, dass bei Auflösung des Vereins das Vermögen zu zwei Drittel
an die "Holosophic Society e.V. - Internationale Vereinigung zur Förderung
des ganzheitlichheilen Menschen" und zu einem Drittel an die "Holosophische
Gesellschaft Deutschland e.V. - Verein zur Förderung des ganzheitlich
heilen Menschen" fallen solle. "Auf privater Basis" fand im Januar 1993
ein Lichtheim-Winterlager für initiierte Jugendliche ab neun Jahren
statt.
1986 Das einzige Reiseziel in diesem Jahr ist zum neunten Mal Deutschland.
Winter 1986/87: Sant Thakar Singh unternimmt eine Reise nach Kanada
(4.) und Panama (3.)
Im April 1987 wird auch die Einrichtung der Zeitschrift "aktuell
spirituell. Monatsmagazin" beschlossen, herausgegeben durch den eigenen
"NAAM-Verlag" mit den Rubriken "Kirpal Ruhani aktuell", "Lichtheim aktuell",
"Medien aktuell", "Retreat aktuell" sowie "Austria aktuell" mit "aus aller
Welt". Außerdem wurde seither ein Video-Dienst angeboten. Das Anschauen
von Meister-Videos bildet einen festen Bestandteil der religiösen
Praxis.
Innerhalb der Programmatik Thakar Singhs nimmt traditionsgemäß
die Meisterverehrung und seine Funktion als "Karmafilter" einen breiten
Raum ein. So sagte Thakar Singh unter anderem beim Nachmittags-Satsang
am 04. März 1987 in London: "Haltet vor allem anderen eure
Verbindung zum Meister aufrecht! Seid in erster Linie dem Meister gegenüber
pflichtbewußt." und "Nichts wird euch widerfahren, was Er nicht gebilligt
hätte. (...) Die Auswirkungen des Karmas sind zweifellos hart, aber
sie können euch erst erreichen, nachdem der Meister damit einverstanden
ist. Sie können nicht direkt und ungeprüft zu euch kommen, wie
es bei weltlichen Menschen der Fall ist. Sie müssen leiden und werden
leiden. (...) Ihr braucht euch um nichts Sorgen zu machen. Ihr braucht
nur darauf zu achten, dass ihr mit dem Meister verbunden seid und gemäß
seinen Anweisungen weitermacht, d. h. dass ihr mit all den Übungen
fortfahrt, in denen er euch unterwiesen hat. Versucht ehrlich zu Ihm zu
sein, spürt Seine Hilfe und Kompetenz, glaubt an Ihn und entwickelt
eure Nähe zu Ihm! Darin besteht euer Gebet zu Ihm, und es ist für
euch ausreichend." (abgedruckt in: Kirpal Ruhani Satsang (Hrsg.): Sant
Mat - der Weg zur Wahrheit, August 1993, S. 7)
Im Juli 1987 bereist Sant Thakar Singh Europa: Deutschland (10.),
Österreich (8.), Großbritannien (5.), Schweiz (3.), außerdem
USA (4.), Mexiko (3.) und erstmals nach Costa Rica. In Deutschland
führt er dabei seine einmal jährlich verpflichtende 40-Tages-Meditation
mit nicht weniger als 16 Stunden täglicher Meditation ein.
1988 Seine Reise führt ihn zum fünften Mal in die USA,
außerdem nach Mexiko (4.), Panama (4.), Costa Rica (2.), erstmals
nach Chile, Peru, Kolumbien, Brasilien, Venezuela und Ecuador.
1989 Erstmals reist Thakar Singh nach Südkorea, Japan, Philippinen,
Hongkong, Thailand, Taiwan, Neuseeland
April 1989-Juli 1990: Das Faltblatt "Spirituelle Erziehung der Kleinsten/Etwas
Wunderbares", ohne Hrsg. und Jahr (nach 1990) faßt verschiedene Rundschreiben
zusammen in denen es um die Meditation mit Kindern geht. Thakar Singh verspricht
sich viel von Kindern, die bereits unmittelbar nach der Geburt der Meditationspraxis
ausgesetzt werden und von der Gesellschaft weitgehend isoliert aufwachsen
sollen.
Thakar Singh gibt in einem Rundschreiben vom 12.04.1989 detaillierte Anweisungen
zur Meditation von Kindern, die diese zu "Rettern der Menschheit" (S. 9)
machen soll: "Unmittelbar nach der Geburt soll das Kind (durch die initiierten
Eltern) oder durch einen Initiationsbeauftragten in HÖREN und SEHEN
eingeweiht werden, ... Trachtet zuerst nach dem Reiche Gottes! Das ist
wichtiger als die körperliche Entwicklung. Dies ist versäumt
worden. ... Für den Ton wird ein Ohrstöpsel im rechten Ohr ausreichen.
(...) Die Augen des Kindes sollen mit einer Art Augenmaske, wie man sie
in Flugzeugen benutzt, bedeckt werden oder mit einer weichen, weißen
Baumwollbinde - was eben möglich ist. HÖREN und SEHEN mögen
sechs bis acht Stunden durchgeführt werden. Andere Initiierte können
dabei helfen. ... Unsere Kinder sollten vor der Gesellschaft von anderen
negativen Kindern bewahrt werden. Sie sollten vorzugsweise mit Kindern
von Initiierten zusammen sein. ... Halten die Eltern die oben erwähnten
einfachen Regeln ein, so werden sie die Pflicht ihrem Kind gegenüber
erfüllen." (S. 2 f.)
"In anderen Rundschreiben, Vorträgen und Privatgesprächen erklärte
der Meister noch genauer im Einzelnen, welche Faktoren für die spirituelle
Erziehung hilfreich sind. Diese wurden hier zusammengefaßt: ...
4) Meditation
Täglich regelmäßig, so viel wie möglich; wenigstens
zwei bis drei Stunden, sechs bis acht Stunden sind anzustreben. Die Zeiten
allmählich steigern. ...
a) Hörmeditation
Für die Hörmeditation kann ein Ohrstöpsel benützt
werden (am besten hat sich bis jetzt eine individuell formbare Silikonmasse
bewährt, Bezugsadresse s. u.) ...
Den Ohrstöpsel kann das Kind Tag und Nacht im Ohr behalten, auch
während der Sehmeditation. ...
Auch Kinder von nicht-initiierten Eltern können von Initiierten
die Hilfe zur Hörmeditation erhalten. ...
8) Verschiedene weitere Ratschläge ...
d) in der Nähe des Kindes sollten Bilder des Meisters hängen.
Als Bilderbuch kann ein abwaschbares, reißfestes Fotoalbum mit Bildern
des Meisters dienen. (Bezugsadresse s. u.). Die Kinder können den
Meister auch eine gewisse Zeit im Videosatsang sehen. ...
f) (...) Müssen beide Eltern einmal außer Haus, sollte man
das Kind möglichst Initiierten anvertrauen. Muß man das Kind
nach draußen mitnehmen, sollte man es möglichst vor äußeren
Eindrücken schützen. ...
Ratschläge aus der Erfahrung von Eltern, die bereits längere
Zeit mit ihren Kindern meditiert haben:
1) Je jünger das Kind ist und je mehr man mit ihm meditiert, desto
leichter geht es. Je länger das Kind seine Aufmerksamkeit nach außen
gerichtet hat, desto schwerer fällt es ihm, sie wieder nach innen
zu lenken. Daher: am besten wie der Meister empfiehlt, gleich nach der
Geburt beginnen und die erste Zeit intensiv nutzen. ...
Wenn ein Kind phasenweise oder überhaupt nicht so gerne meditiert
und protestiert, geduldig weitermachen und nicht den Mut verlieren. Die
Zeit der Bemühung, die man einsetzt, bewirkt eine innere Reinigung
und oft gibt es irgendwann einen sprunghaften Fortschritt." (S. 4 ff).
Vor allem im von David C. Lane, einem Kritiker der Holosophischen Gesellschaft,
publizierten Rundbrief vom Oktober 1989 sind diese Anweisungen enthalten.
In seinem "Dritten Rundschreiben an die werdende Mütter", datiert
vom 5. Juli 1990, schreibt Thakar Singh u.a.: "In Deutschland haben es
einige der Lieben versucht, meine Anweisungen zu befolgen und sie bemühen
sich erfolgreich darum. Am Anfang mußten sie hart daran arbeiten,
weil die Kinder diese Hilfe nicht annehmen wollten, doch nach einiger Zeit
erfreuten sich die Kinder an den wunderschönen kleinen Szenerien und
Lichtern, sowie an der heiligen Musik des WORTES Gottes ... Beste Erlebnisse
konnten auf leichte Weise erzielt werden, indem das rechte Ohr des Kindes
verschlossen wurde, was besonders gut gelang, wenn dies von Geburt an geschah.
Nachdem das Ohr zehn bis fünfzehn Minuten lang geschlossen gehalten
war, wurde das Kind sehr friedlich und es schien eingeschlafen zu sein.
Aber wenn das Ohr wieder geöffnet wurde, begann sich das Kind sofort
zu bewegen. Verschloß man das Ohr dann wieder mit dem Daumen oder
einem anderen Finger, war das Kind wieder sehr friedlich." (S. 11)
Unter dem Rubrum "Ergebnisse" dieser Erziehung teilt das Faltblatt mit,
dass die Meisterkraft während der Meditation mit Babies besonders
stark spürbar werde und die Kinder meist sehr freudig und liebevoll
auf Meisterbilder reagierten. Überdies bräuchten die Kinder weniger
Schlaf und könnten teilweise auch nachts meditieren.
Bei einem Prozeß 1994 erklären die Vertreter Sant Thakar Singhs:
Die Broschüre "Spirituelle Erziehung der Kleinsten“ beruhe auf einer
Eigeninitiative von Frau Maria Völk und sei weder von der Schülerin
Sant Thakar Singhs Krautstrunk noch von diesem selbst autorisiert worden
(Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherungen der Maria Völk und
des Hermann Brence, Anlagen K 12 und K 13). Im übrigen ergebe sich
auch aus dieser Broschüre nicht ansatzweise ein Hinweis darauf, daß
Zwang oder Gewalt gegen Kinder angewendet werden sollte.
1989 Im Naam-Verlag erscheint von Thakar Singh das Buch "Wenn die
Seele zu leben beginnt" (A.d.E., 1989)
1989/1990 Afrika-Reise: Tunesien, Nigeria, Ghana, Senegal, Liberia,
Gambia, Tansania, Sierra Leone, Zaire, Sambia, Simbabwe, Mali; erstmals
reist er auch in die Türkei, schließlich zum 11. bzw. 9. Mal
nach Deutschland und Österreich.
In einem Rundbrief vom November 1990 heißt es u.a.: "Finanzielle
Dienste sind ebenfalls sehr wichtig. Der Meister hat es als ein Gesetz
bezeichnet, dass es `für ein Kamel leichter sei, durch ein Nadelöhr
zu gehen, als dass ein Reicher in das Reich Gottes komme´. Offensichtlich
bringt das, was immer wir an Weltlichem, an Geld, Besitztümern, Gold
und Silber, erlangen - gleichgültig auf welche Weise - Negatives mit
sich. Etwas von dieser Auswirkung kann durch Meditation verringert werden,
doch frei von dieser giftigen Wirkung des Teuflischen können wir uns
vor allem dadurch fühlen, dass wir zehn Prozent unseres Einkommens
der Mission des Meisters zukommen lassen. Auf diese Weise können wir
90 Prozent, die zu unsrer Verwendung verbleiben, genießen. Aus den
anderen zehn Prozent wird alles Gift entfernt, und wir werden frei von
allen Schmerzen, Sorgen und Leiden, die sonst sehr hart gewesen wären.
Spenden wir diese 10 Prozent weiterhin, werden wir in unserer finanziellen
Lage und Lebensweise niemals Mangel leiden. ... Dem Meister müssen
wir nichts geben, doch durch alle diese Vorgehensweisen sollen wir Kanäle
schaffen, zu unsrer aller Nutzen und zum Nutzen der gesamten leidenden
Menschheit."
1990/91 Thakar Singh reist in die USA (6.), nach Kanada (5.), Panama
(5.), Mexiko (5.), außerdem erstmals nach Jamaika, Honduras
und Puerto Rico.
1991 bereist Thakar Singh erneut Europa: Deutschland (die zwölfte
und letzte Deutschlandreise), Österreich, Italien, Ungarn, Griechenland,
Tschechische Republik, Polen, Schweden, Großbritannien, Niederlande,
Frankreich, Spanien, Portugal, Schweiz. Dabei hält sich dabei eine
Woche in Schloß Oberbrunn auf, das mittlerweile als "Europa-Zentrum"
der Bewegung gilt. Dieser Aufenthalt führt dort aufgrund des unerwartet
großen Rummels zu Protesten eines Teils der Bevölkerung und
zur Gründung einer "Bürgerinitiative gegen die Unterwanderung
der Heimat durch Sekten." Es kam zur lokalen und regionalen Berichterstattung,
zu Leserbriefdiskussionen, zu einem Informations- und Diskussionsabend
mit dem katholischen Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen
Hans Liebl am 16. September in Pittenhart.
1991 Im Naam-Verlag erscheint von Thakar Singh ein "Interview mit
Sant Thakar Singh" (A.d.E., (2)1991) in zweiter Auflage, sowie das Buch
"Spirituelle Erziehung" (A.d.E., 1991)
Am 29. Mai 1992 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde
Pittenhart, Vertretern des Retreats, Vertretern der Bürgerinitiative
und Vertretern der Katholischen Pfarrgemeinde statt. Dabei machten die
Vertreter des Retreat die Zusage, dass bei Großveranstaltungen keine
öffentliche Einladungen mehr erfolge, sondern diese nur noch geschlossen
mit max. 500 Teilnehmern mit ausreichenden Zeitabständen zwischen
den Großveranstaltungen durchgeführt werden; dass man sich um
die Parkplatzprobleme kümmern wolle; und dass man das normale Dorfleben
möglichst wenig stören wolle; alle Parteien einigten sich darauf,
dass keine Presseartikel durch die Parteien selbst mehr verfaßt werden
sollten. Die Bürgerinitiative regte an, dass am Gebäudeschild
des Retreats ein Hinweis angebracht werden sollte, dass dieses Haus von
Anhängern des Sant Thakar Singh betrieben wird. Das Protokoll ist
laut Lothar Schmitt von ihm unterschrieben worden, was die Bürgerinitiative
bestreitet und von anderer Seite bisher nicht bestätigt werden konnte.
Darüber, ob alle Punkte eingehalten worden sind, bestehen große
Meinungsunterschiede. Am Eingang des Schlosses wurde allerdings der Hinweis
angebracht, dass das Haus zur "Holosophischen Gesellschaft" gehört
und auch die Regeln zu den Großveranstaltungen wurden bislang eingehalten.
Bis Januar 1993 hat das Stillhalte-Abkommen funktioniert.
1992 Das Buch "Meditation, Hinweise zum spirituellen Fortschritt,
NAAM Verlag im KRS e. V., Ausgabe 1992" macht grundsätzliche Aussagen
über das Führen eines spirituellen Tagebuchs und die Form der
Meditation. Im Interesse eines spirituellen Fortschritts wird Kommunikationseinschränkung
nahegelegt: "Sprecht mit niemandem über eure inneren Erfahrungen.
Wir schreiben unsere Erfahrungen in unser Tagebuch." (S. 9) Auf dem Wege
zu einem gottgleichen Leben ist der Anhänger gehalten, ein "Spirituelles
Tagebuch" zu führen, in dem täglich eventueller Stolz, das Ausmaß
selbstlosen körperlichen und finanziellen Dienstes, der Zeitvergeudung,
des Zurückziehens vom Körperbewußtsein, innere Meditationserfahrungen
und Fehler in Gedanken, Worten, Taten aufgelistet werden sollen. Da auf
dem Formblatt die Rubrik "Name, volle Anschrift" ausgezeichnet ist, steht
zu vermuten, dass diese Blätter an eine übergeordnete Instanz
eingeschickt werden und damit offenzulegen sind. Für den selbstlosen
Dienst wird empfohlen: "Über akute Notfälle hinaus ist es am
günstigsten, finanzielle und körperliche Dienste im Werk des
Meisters zu leisten, weil dadurch keinerlei karmische Auswirkungen zu befürchten
sind. Das Werk der Meister der Spiritualität ist am besten geeignet,
den Seelen zu dienen. Wir tragen in diese Rubrik Fehler (unterlassene Hilfe)
ein, nicht ausgeführte Dienste." (S. 15 f.)
Die Meditation der Gruppe um Thakar Singh ist eine in SEHEN und HÖREN
zweigegliederte.
SEHEN: "Sitzt gelöst und hellwach in liebevollem Denken an den Meister,
völlig abgeschnitten von den Sorgen der Welt." Diese Meditation, in
der erneut die Fixierung auf die Führergestalt offenbar wird, soll
zur Wahrnehmung von Licht/Dunkelheit führen. (S. 4)
HÖREN: "Wenn ihr euch zum Hören niedersetzt, verschließt
beide Ohren vorsichtig aber dicht mit den Daumen und richtet eure ganze
Aufmerksamkeit auf das Hören des Tonstroms." ( S. 4)
Der erwachsene Anhänger ist gehalten, täglich 2 - 3 Stunden zu
meditieren.
Januar 1993: Im Stern Nr. 2 vom 7. Januar 1993 erscheint der Artikel:
"Der Guru, der Babys quält", der die Vorgänge im Meditationszentrum
Buchendorf in Gauting beschreibt, die von der Hebamme Christa Graba aufgedeckt
worden sind. Dort wurde ein zweijähriges Kind mit Ohrstöpsel
und Augenbinde zur Meditation gezwungen. Am 17. Januar 1993 hat der BR-Redakteur
Lorenz Knauer im "Zeitspiegel" seinen ersten Beitrag geliefert und dazu
am 13. Januar mit Lothar Schmitt ein ausführliches Interview zum Thema
"Lichtheim" geführt. Die Polizei und das Jugendamt ermittelte gegen
den Vater und die Leiterin des "Mutter-Baby-Hauses", Gerda Achternbusch
und führte Kontrollen auch in anderen Thakar-Singh-Einrichtungen durch.
Mit den Kinderfolter-Methoden wollen die anderen Anhänger Thakar Singhs
aber nichts zu tun haben: "Da sei ihre `Glaubensschwester´ `über
die göttlichen Ziele hinausgeschossen´", wird zum Beispiel die
für "spirituelle Erziehung" zuständige Sabine Krautstrunk in
der Presse zitiert. Am 10. Februar 1993 erscheint im "Blick-Punkt-Wochenblatt"
ein Nachbericht von Axel Effner.
Am 29. April 1993 stellt der Journalist Lorenz Knauer Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, in der es um
Mordverdacht geht.
Am 18. Juni 1993 wird in "ARD-Exkulusiv" die BR-Reportage: "In den
Fängen des Gurus - Gehirnwäsche im Namen Gottes" von BR-Reporter
Lorenz Knauer erstmals ausgestrahlt, der darin von Kindesmißhandlungen
in den Lichtheim-Einrichtungen Thakar Singhs in Indien und über die
eidesstattlich erklärten Mißhandlungs- und Vergewaltigungs-Vorwürfe
von Frauen gegen Thakar Singh berichtet. Es werden auch Aufnahmen aus einem
von der Gruppe selbst hergestellten Videos "Die Meditationskinder des Sant
Thakar Singh" gezeigt, das die harte Praxis der Kinder-Meditation in Indien
zeigt. Bei einer eigenen Reise nach Indien fand der evangelische Sekten-
und Weltanschauungsbeauftragte Behnk in Dehli ein häßliches,
fensterloses Flachgebäude vor, in dem damals 215 - nach eigenen Angaben
sogar einmal bis zu 357 - Kinder im Alter bis zu 16 Jahren streng bewacht
und isoliert vom übrigen
Betrieb der Sektenzentrale "interniert und ruhiggestellt" werden. Ein
Anhänger habe ihm gegenüber ausgeplaudert, die Kinder würden
dort "bis zu 20 Stunden täglich" meditieren, völlig freiwillig
natürlich.
Am 21. Juni 1993 reagiert Lothar Schmitt als Europa-Repräsentant
darauf mit einer Pressemitteilung, in der er sich gegen die Vorwürfe
zur Wehr setzt. Eine ähnliche Mitteilung ergeht auch an die Anhänger
und von dort aus durch Inge Hagen z.B. auch an den Bürgermeister und
die Gemeinderäte von Pittenhart. Darin behauptet er:
dass "der Autor Lorenz Knauer und die im Film aussagende Hebamme, im übrigen
Knauers Lebensgefährtin in Verbindung mit der Gruppe `Unity of Man´
des Dr. Harbhajan Singh, welche sich in Konkurrenz zu Sant Thakar Singh
sieht", stehen.
dass der im Film "aussagende Inder, Herr Gupta, 1991 von seinen Aufgaben
für Sant Thakar Singhs Organisation in Indien entbunden" wurde, "nachdem
bekannt geworden war, dass Herr Gupta in seiner Vergangenheit als Angehöriger
der indischen Armee wegen Waffenschmuggels und Veruntreuung von Geldern
verurteilt worden war."
dass "Wulfing von Rohr, früherer Repräsentant von Sant Thakar
Singh heute journalistisch für den indischen, selbsternannten Meister
Rajinder Singh" arbeitet.
dass im Film "viele positive Stellungnahmen zur Kindermeditation, zur Person
Sant Thakar Singh, zum Umgang mit Spendengeldern" vom Autor bewußt
keine Verwendung finden.
Er weist die Vorwürfe der Kindesmißhandlung, der Gehirnwäsche,
des Mordes, des sexuellen Mißbrauchs und der finanziellen Bereicherung
ausführlich zurück:
Die Spenden würden in Indien wie in Europa ordnungsgemäß
über Vereine und Organisationen verwaltet, über deren ordnungsgemäße
Verwendung auch der Gesetzgeber wacht. Die Steuerprüfungen etc. in
Indien und anderen Ländern haben bisher keine Beanstandungen geäußert.
Der Meister lebt in einfachen Verhältnissen
und von seiner Pension die er als ehemaliger Wasserbauingenieur der
indischen Regierung erhält.
Beten, lautes Simran-Üben und Meditieren sei keine Gehirnwäsche,
sondern macht freier, klarer, unabhängiger. Es gebe keine Kontrolle,
ob und wieviel jemand meditiert, und es werde kein Zwang ausgeübt.
Niemand brauche seine private oder berufliche Situation zu verändern.
Sexueller Mißbrauch gehört zu den Standardvorwürfen gegen
viele spirituelle Führer, die sich bei Thakar Singh nie bestätigt
hätten.
In Deutschland wurden die Lichtheim-Aktivitäten zur spirituellen Erziehung
wegen vieler Mißverständnisse der Eltern und deren mangelnder
Teilnahme eingestellt. Der Lichtheim-Verein wurde inzwischen aufgelöst.
Der Europa-Repräsentant fordert ausdrücklich, Versuche mit Ohrstöpsel
und Augenbinden sofort einzustellen. Dass im Film von Knauer nicht alle
Kinder Augenbinden tragen, zeige, dass es dafür auch keinen Zwang
gab, sondern dies ein schlichtes Hilfsmittel war. Die Kinder in Indien
hätten davon weder physisch noch psychisch noch seelisch Schäden
bekommen. Alle Kinder, vor allem in Deutschland, glänzen auch durch
gute schulische Leistungen. Sie meditieren auch nicht bis zu 20 Stunden
am Tag, sondern haben viel Zeit, in der sie lachen, singen, musizieren,
spielen und im Garten arbeiten. Sei seien den Umständen in Indien
entsprechend körperlich auch durchaus kräftig und hätten
satt zu essen. Eltern in Deutschland, die ihre Kinder meditieren lassen,
handeln eigenverantwortlich, da es keine Abhängigkeit zu einer Institution
oder Person gibt.
Die von Thakar Singh angeblich getötete Person, starb an Herzversagen
auf Grund einer langjährigen schweren Herzkrankheit verbunden mit
schweren Depressionen. Diese sei ärztlich festgestellt worden. Gemäß
den Vorschriften wurde er Leichnam innerhalb von drei Tagen verbrannt und
die Asche anschließend in den Ganges gestreut. 1982 und 1984 wurde
dieser Todesfall von den indischen Behörden geprüft. Es habe
keine Beanstandungen gegeben.
Nach meiner eigenen Einschätzung sind tatsächlich einige Passagen
des Knauer-Filmes dramatisiert und enthalten auch einige Unrichtigkeiten
im Detail. Die obigen Angaben Schmitts zu den Autoren und Personen stimmen
nach bisheriger Erkenntnis zum größten Teil mit der Realität
überein, sind aber ihrerseits überzeichnet und bleiben unbelegt.
Selbst wenn sie alle stimmen würden, kann dies nichts daran ändern,
dass die Hauptvorwürfe auch durch Lothar Schmitts Mitteilungen im
Kern nicht entkräftet werden. Die von diesen Personen beigebrachten
und herangezogenen Original-Dokumente und eidesstattlichen Erklärungen
weiterer Personen müssen solange ernstgenommen werden, bis ihre Echtheit
bzw. Richtigkeit durch gegenteilige Dokumente oder gerichtlich widerlegt
sind.
1994 Der evangelische Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte Behnk
besucht 1994 verdeckt den Ashram in New Delhi und berichtet anschließend
aus seiner Sicht von einem "Alptraum", den er dort gesehen habe.
1994 hatte das OLG Nürnberg den Verfügunugsantrag gegen
einen Landtagsabgeordneten zurückgewiesen. Für dessen Anfrage
an die Bayerische Staatregierung bestanden ausreichende und begründete
Anhaltspunkte, so daß auch der von der Antragsstellerin als ehrenrührig
empfundene Gehalt nicht zu beanstanden war. Gegenstand waren mißhandlungsähnliche
Rituale der Sekte "Sant Thakar Singh", denen Kinder unterworfen wurden.
Der Abgeordnete habe damit ein die Öffentlichkeit in starkem Maße
beschäftigendes Thema aufgegriffen. Die Beantwortung seiner Fragen
sei für die öffentliche Diskussion von erheblichem Interesse
gewesen [44: OLG Oldenburg???, Urt. v. 21.4.1994 - 5 U 98/94.].
Oktober 1994 Die Boulevardzeitung "Bild" berichtet in der Ausgabe
vom 26. Oktober 1994 wurde auf dem Titelblatt unter der Überschrift
"Sekte quält
deutsche Babys“ Auf Seite 4 wurde ein Foto des Verfügungsklägers
wiedergegeben und unter der Überschrift "Guru quält deutsche
Babys, um sie zu erleuchten!“ über ihn berichtet. Dies führte
zu einer Anzeige gegen den Axel Springer Verlag (siehe unten)
Ende 1994 erhielt der Vater und die Leiterin des Hauses, Gerda Achternbusch,
jeweils sechs Monate Haft auf Bewährung wegen Mißhandlung von
Schutzbefohlenen verurteilt (Amtsgericht Starnberg, Urt. v. 29.11.1994
- Datum der letzten mündlichen Verhandlung - , Az. 3 Ds 21 Js 3205/93).
Für das milde Urteil ist mitverantwortlich, dass der Amtsrichter der
Argumentation des Vaters folgte, dass er ja nur sein "inneres Wissen" rechtzeitig
an seinen Sohn weitergeben habe wollen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
In Deutschland wurden im Rahmen von Jugendamts-Kontrollen bislang keine
weiteren Versuche mit Ohrstöpseln und Augenbinden festgestellt.
Dezember 1994: Laut Nordbayerischem Kurier vom 29.12.1994 hat sich
der "Verein Holosophic Society", "die internationale Nachfolgeorganisation
von Lichtheim mit Sitz in Bayreuth" aufgelöst. Dies habe Sabine Krautstruk
selbst per Kurier-Anzeige publik gemacht: "Der Verein Holosophic Society
ist aufgelöst. Soweit Gläubiger vorhanden sind, mögen diese
die Ansprüche der Liquidatorin Sabine Krautstruk melden." Allerdings
widerspricht diese Meldung einem Infobrief Lothar Schmitts vom Dezember
1999 in der er nicht nur um Spenden für die "Holosophische Gesellschaft
Deutschlands e.V." bittet, sondern auch für die Arbeit der "Holosophic
Society".
1994 Erstes und einziges Euro-Retreat Frankreich mit Sant Thakar
Singh. Reisen führen ihn nach Kanada, Mexiko, USA.
1994/1995: Im Naam-Verlag erscheint eine erste "Biographie"
über den Meister, verfaßt von Wendy Heid unter dem Titel "Geschichte
einer Gottfindung. Thakar Singh - von der Kindheit zur Meisterschaft";
außerdem vom Thakar Singh selbst die Bücher "Leben ohne Angst.
Auszüge aus spirituellen Vorträgen" (A.d.E., 1994), "Auf den
Schwingen von Licht und Ton" (1995), "Geborgen in Gottes Hand" (1995) und
"Zeit für die Seele" (1995)
25.1.1995: Das Landgericht
München 1 (9 0 21588/94) urteilt im Rechtsstreit von Sant Thakar
Singh, c/o G.R. Sethi, Sector 33 A, H.No. 104, Chandigarh 160031, Indien
- Antragsteller - (Proz.Bev.: Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolf Schwarz
und Partner, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München) gegen Axel Springer
Verlag AG, Axel-Springer-Platz 1, 20355 Hamburg, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden
Dr. Jürgen Richter. - Antragsgegnerin - (Proz.Bev.: Rechtsanwalt Kai
Fickert, Clemensstraße 32, 80803 München) wegen Unterlassung.
Landgericht München 1, 9. Zivilkammer, erläßt durch den
Vorsitzenden Richter am Landgericht [Namen der Richter] aufgrund der mündlichen
Verhandlung vom 25.01.1995 folgendes ENDURTEIL: I. Einstweilige Verfügung:
Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis
zu DM 500.000,--, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 2
Jahren - die Ordnungshaft jeweils zu vollstrecken am Vorstandsvorsitzenden
der Verfügungsbeklagten - untersagt, in Bezug auf den Verfügungskläger
zu behaupten: 1. Christin Graba, Hebamme aus Starnberg hat gesagt: "Ich
habe sogar erlebt, wie widerspenstige Kinder an Seilen mit den Füßen
nach oben aufgehängt wurden, um sie gefügig zu machen“. 2. Guru
Sant Thakar Singh steht in Indien unter Mordverdacht, soll die deutsche
Rosemarie Nada Tanna umgebracht haben. II.. Im übrigen wird der Antrag
auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsbeklagte
zehn Neunzehntel, der Verfügungskläger neun Neunzehntel. IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger
kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe
von DM 4.500,--, - falls nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit
in dieser Höhe leistet." Der Antrag auf einstweilige Verfügung
umfaßte allerdings mehr Aussagen:
1. "Guru quält deutsche Babys, um sie zu erleuchten“,
2. "Seine Sekte soll hunderte deutsche Babys mißhandeln“
3. "Ihr Ziel: Durch stundenlange Zwangsmeditation Kinder zu "neuen Menschen“
züchten“,
4. Christin Graba, Hebamme aus Starnberg habe gesagt: "Ich habe sogar erlebt,
wie widerspenstige Kinder an Seilen mit den Füßen nach oben
aufgehängt wurden, um sie gefügig zu machen“.
5. "Guru Sant Thakar Singh steht in Indien unter Mordverdacht, soll die
deutsche Rosemarie Mada-Tanna umgebracht haben“.
Lediglich die Aussagen 4 und 5 wurden zurückgewiesen. Zur Aussage
1 führt das Gericht aus:
"3. Demgegenüber hatte der Verfügungsantrag in Ziffer I.1. keinen
Erfolg; die darin beanstandete Äußerung stellt angesichts des
unstreitigen oder von der Verfügungsbeklagten glaubhaften gemachten
Sachverhaltes eine zwar kritische, aber nicht überspitzt schmähende
Bewertung dar, die vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
gedeckt wird. Die Verfügungsbeklagte hat insbesondere durch Vorlage
des Urteils des Amtsgerichts Starnberg (Anlage AGeL 14), das - gerichtsbekannt
- erst vor einigen Monaten ergangen ist, glaubhaft gemacht, daß zwei
Anhänger des Verfügungsklägers durch lang andauernde und
strenge Meditationsübungen mit einem ca. zweijährigen Kind den
Straftatbestand der Mißhandlung von Schutzbefohlenen verwirklicht
bzw. Beihilfe dazu geleistet haben. Das Kleinkind habe dabei überwiegend
die Position des Schneidersitzes beibehalten müssen und sei
durch einen der Täter nahezu vollständig seiner Bewegungsfreiheit
beraubt worden. Sein rechtes Ohr sei während der Meditationsübungen
entweder mit Silikon-stöpseln verschlossen worden oder aber mit dem
Finger eines Erwachsenen, die Augen seien ihm vollständig verbunden
worden. Diesen Feststellungen des Strafurteiles, auf das sich die Verfügungsbeklagte
stützt, ist der Verfügungskläger nicht konkret und substantiiert
entgegengetreten. - Ebensowenig hat der Verfügungskläger die
Ausführung des angegriffenen Artikels bestritten, wonach Christin
Graba beobachtet habe, daß Neugeborenen gleich nach der Geburt von
Anhängern des Verfügungsklägers die Augen verbunden und
das rechte Ohr mit einem Silikonstöpsel verschlossen werde. Daß
der Verfügungskläger diese Vorgehensweise bei der Meditation
mit Neugeborenen und Kleinkindern im vorliegenden Verfahren, also nach
dem Einschreiten des Jugendamtes in dem Fall, der der strafrechtlichen
Verurteilung seiner Anhänger zugrundelag, als von ihm ausdrücklich
mißbilligten Exzeß einzelner Schüler bezeichnet hat, macht
die beanstandete Äußerung nicht unzulässig. In der Broschüre
"Spirituelle Erziehung der Kleinsten - etwas Wunderbares" (Anlage AGe 7)
wird ein Rundschreiben des Verfügungsklägers vom 05. Juli 1990
zitiert, in dem er ausdrücklich empfohlen hat, von Geburt an das rechte
Ohr der Kinder zu verschließen um diese zur Meditätion zu führen.
Diese Methode führe dazu, daß die Kinder friedlich würden
und wie eingeschlafen wirkten. Würde man das Ohr wieder öffnen,
würde sich das betroffene Kind sofort bewegen. Ferner wird in der
erwähnten Broschüre ein weiterer Rundbrief als "Richtlinien des
Meisters“ zitiert, in dem das Anlegen von Ohrstöpseln im rechten Ohr
sowie das Verdecken der Augen mit einer Art Augenmaske, wie in Flugzeugen
benutzt oder aber mit einer Baumwollbinde empfohlen wird. Dieser Rundbrief
ist in Kursivschrift wiedergegeben, wobei Anführungszeichen benutzt
werden. Zwar hat Maria Völk in ihrer eidesstattlichen Versicherung
vom 18. Januar 1995 (K 12) diese "Rundschreiben“ als "entwurfsähnliche
Vorschläge“, entstanden aus Gesprächen des Verfügungsklägers
mit Eltern, bezeichnet, sie hat aber nicht abgestritten, daß diese
Entwürfe bzw. Vorschläge vom Verfügungskläger stammten.
Die Broschüre "Spirituelle Erziehung der Kleinsten“ habe sie aus eigenem
Antrieb, nicht im Auftrag von Lichtheim eV. erstellt. Im Juli 1990 habe
der Verfügungskläger die Anregung zurückgenommen, das rechte
Ohr durch einen Ohrstöpsel zu verschließen, Augenbinden zu verwenden
oder eine Meditationszeit von mehreren Stunden für Kleinkinder anzustreben.
Das nunmehr relevante Rundschreiben sei im August 1993 erschienen. In der
eidesstattlichen Versicherung des
Herman Brence heißt es lediglich, die Broschüre "Spirituelle
Erziehung der Kleinsten“ sei nach Kenntnis des Zeugen nicht vom Verfügungskläger
autorisiert. Mit diesen eidesstattlichen Versicherungen vermochte der Verfügungskläger
nicht zu belegen, daß der Inhalt der Broschüre "Spirituelle
Erziehung der Kleinsten“, insbesondere der der dort zitierten Rundschreiben,
Anregungen des Verfügungsklägers unzutreffend wiedergebe. Daß
sich die Verfasserin der Broschüre nicht mit einem deutschen Verein
von Anhängern des Verfügungsklägers abgestimmt hat, mag
durchaus sein, belegt aber nicht, daß sie Rundschreiben unzutreffend
wiedergegeben hat. Der Zeuge Brence macht ohnehin nur sehr unbestimmte
Angaben zur geistigen Urheberschaft der Broschüre. Die Aussage der
Zeugin Völk, daß bereits im Sommer 1990 die Verwendung von Ohrstöpseln
und sonstigen technischen Hilfsmitteln für die Meditation mit Kindern
"zurückgenommen worden sei“ ist angesichts des Inhaltes des Rundschreibens
vom 05. Juli 1990 schon nicht glaubhaft; im übrigen räumt die
Zeugin in ihrer eidesstattlichen Versicherung selbst ein, daß erstmals
im August 1993 ein entsprechendes Rundschreiben erging; daß sich
der Verfügungskläger möglicherweise bereits früher
von seinen Vorschlägen innerlich oder
gegenüber anwesenden Anhängern distanziert hat, ändert
nichts am Aussagewert der in der Broschüre zitierten früheren
Rundschreiben; der Verfügungskläger war gehalten, diese Empfehlungen
gegenüber demselben Adressatenkreis ausdrücklich und schriftlich
zurückzunehmen, wollte er nicht mehr als ihr Veranlasser gelten. Die
wiedergegebenen Empfehlungen des Verfügungsklägers, die unstreitig
auch gegenüber seinen deutschen Anhängern erteilt wurden, können
von einer deutschen Boulevardzeitung in Ausübung des Grundrechtes
auf freie Meinungsäußerung rechtmäßig mit der Überschrift
"Guru quält deutsche Babys, um sie zu erleuchten“ kritisch bewertet
werden. Der Aussagegehalt des diesen Satz prägenden Verbs "quälen“
beschränkt sich keineswegs - wie der Verfügungskläger meint
- auf körperliche Mißhandlungen durch eigenes Tun. Das Verb
hat vielmehr auch den Aussagegehalt des Hervorrufens von schlechten Empfindungen
welcher Art auch immer, so kann eine Krankheit quälen, eine Angst,
ein Verdacht, gebräuchlich sind auch Ausdrücke wie "Seelenqualen"
oder "Höllenqualen". Meditationsversuche mit Babys und Kleinkindern
können von daher unabhängig von der
Art des Materiales, das für das Verschließen eines Ohres
bzw. das Abschirmen der Augen verwendet wird und auch ohne derartige körperliche
Eingriffe bei Zugrundelegung eines modernen Erziehungsverständnisses,
wie es in der westlichen Welt vorherrscht, ohne weiteres als quälend
bewertet und umschrieben werden: Eine Konzentration auf innere, seelische
Vorgänge kann nach diesem Erziehungsverständnis weder einem Baby
noch einem jüngeren Kind ohne Einschränkung seines natürlichen
Bedürfnisses nach freier Bewegung und Kennenlernen der äußeren
Welt abverlangt werden. Für dieses westliche Erziehungsverständnis,
das - wie hervorzuheben ist - vom Verfügungskläger durchaus kritisch
gesehen und bewertet werden darf, ist im hier interessierenden Bereich
etwa typisch, daß Vertreter sowohl der katholischen als auch der
protestantischen Kirchen Kleinkindern nicht mehr Gebete im herkömmlichen
Sinne abverlangen, sondern auf eine bildhafte, wenn nicht spielerische
Vermittlung kirchlicher Lehren an Kinder hinarbeiten (sog. "Krabbelgottesdienste",
Kinderbibelstunden o.ä.). Der Verfügungskläger muß
es sich gefallen lassen, daß seine Anregungen und Empfehlungen in
einer westlichen Boulevardzeitung mit dem Maßstab eines modernen
westlichen Erziehungsverständnisses gemessen werden. Ebensowenig kann
es der Beklagten verwehrt werden, die vom Verfügungskläger erklärtermaßen
mit den Meditationsübungen für Kinder verfolgten Ziele zu umschreiben
mit "um sie zu erleuchten“, mag diese Ausdrucksweise auch wenig geschmackvoll
sein. Schließlich kann sich der Verfügungskläger auch nicht
gegen das Adjektiv "deutsche“ mit Erfolg zur Wehr setzen; aus der eidesstattlichen
Versicherung seines Repräsentanten in Deutschland und Europa Lothar
Schmitt vom 06. Dezember 1994 (K 4) ergibt sich, daß er in Deutschland
mehrere tausend Anhänger hat. Die - vom Verfügungskläger
zwar als Exzeß bewerteten, aber in der Sache nicht bestrittenen -
Vorfälle im Hause Achternbusch betrafen deutsche Kinder. Es ist eine
unzulässige Verkürzung des Sinngehaltes des Verbes quälen,
es auf direkte körperliche Mißhandlungen zu beschränken.
4. Auch die Äußerung über den Verfügungskläger
, seine Sekte solle "hunderte deutsche Babys mißhandeln“ ist durch
das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit
gedeckt und kann von daher nicht als rechtswidrig eingestuft werden
1996 Kurt-Helmut Eimuth, ein Kritiker der Holosophischen Gesellschaft,
veröffentlicht das Buch "Die Sekten-Kinder" (Herder Spektrum, Freiburg,
1996)
Am 2. Juni 1996 bringt das Fernsehmagazin der Süddeutschen
Zeitung den Film "Sektenkinder", in der auch Ausschnitte eines Interviews
mit der Mutter des mißbrauchten Kindes, Katrin Hänel, zu sehen
sind, die über ihren Weg in die Bewegung und über die gesundheitlichen
und psychischen Schäden vor allem für ihr Kind berichtet. Zu
den möglichen gesundheitlichen Schäden dieser Meditationspraxis
bei Kleinkindern existiert ein einschlägiges Gutachten vom Institut
für Soziale Pädiatrie und Jugendmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität
München, das vom bayerischen Landesjugendamt in Auftrag gegeben worden
war. Es liegt dem Autor in Kopie vor.
1996 Thakar Singh reist nach Russland, zum 1. Euro-Retreat Italien,
in die USA (Retreat Ostküste, Retreat Oregon), nach Mexiko, Australien
und Neuseeland
1996/1997 Maria Ebner berichtet in ihrem Buch von "Begegnungen mit
einem Meister" (1996/1997).
Im Frühjahr 1997 führt die Mutter des mißbrauchten
Kindes eine Schadensersatzklage gegen den Vater.
Mitte März 1997 kommt es aufgrund der Initiative einer betroffenen
Mutter zur Berichterstattung gegen die Sant-Thakar-Singh-Bewegung im Trostberger
Tagblatt und Traunsteiner Anzeiger. Im Trostberger Tagblatt folgte eine
längere Leserbriefdiskussion zwischen dem Diplom-Theologen Helmut
Zenz und dem Europa-Repräsentanten Thakar Singhs, Lothar Schmitt,
sowie Vertretern der "Bürgerinitiative gegen die Unterwanderung unserer
Heimat durch Sekten".
Ende März drehen Mitarbeiter des TV-Senders Pro Sieben einen Film
mit versteckter Kamera, aus dem hervorgeht, dass immer noch empfohlen wird,
mit Kindern so früh wie möglich mit er Klang- und Licht-Meditation
zu beginnen, indem man ihm ein Ohr zuhält.
1997 Ein kritischer VHS-Film erscheint: "Thakar Singh" (VHS Nr.7097488;
15 Minuten; Farbe; 1997; D). Text: "Sie wollten nur das Beste für
ihre Kinder. Auch sie sollten den göttlichen Ton und das göttliche
Licht hören beziehungsweise sehen. Viele Stunden täglich. Zwei
Mütter erzählen, wie sie dazu gebracht wurden, ihre Kinder dieser
Meditationsfolter auszusetzen, und wie sie heute mit dieser Schuld
leben. Der Film zeigt eindrücklich, wozu Menschen mittels Bewusstseins-Manipulation
gebracht werden können." (Regie und Produktion: Rainer Fromm, Kurt-Helmuth
Eimuth i.A. Matthias-Film). Er ist bei den Landesfilmdiensten ausleihbar.
1997: REMID gibt für die Holosophische Gesellschaft 500 Mitglieder
in Deutschland an.
1997 Seine Reisen führen ihn zum Retreat Ukraine, zum 2. Euro-Retreat
Italien, in die USA (Retreat Florida, Retreat Oregon) und nach Kanada
Am 4. Juni 1997 erscheint im "Blickpunkt - Wochenblatt" ein Bericht
von Mike Schmitzer über den Aussteiger Max W. (34 Jahre) aus Mühldorf
21. 7. 1997: Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München
vom 21.7.97 Aktenzeichen: 122 Js 4113/93 in dem Ermittlungsverfahren gegen
Thakar Singh wegen Totschlags:
Vorbemerkung: Die Staatsanwaltschaft hat in einem Ermittlungsverfahren
nicht alle Ungereimtheiten aufzuklären. Vielmehr ist in erster Linie
der Tatvorwurf zu überprüfen. Tatsache bleibt: Rosemarie Maderthanner
ist im Alter von 44 Jahren in Anwesenheit des Thakar Singh verstorben.
Thakar Singh hat dazu angegeben (unten), "eines Tages sei er in ihr Privatquartier
gebeten worden, da es ihr schlecht gegangen sei. Ein Arzt sei auch gerufen
worden. Er habe beruhigende Worte gesprochen und plötzlich sei sie
verstorben." Den Arzt hat Thakar Singh offenbar nicht benannt. Zu der Krankheit
gibt es somit keine Bestätigung. Die Todesursache ist also nach wie
vor ungeklärt. Die Leiche ist spurlos verschwunden.
[Staatsanwaltschaft München 21.7.97] Aktenzeichen: 122 Js 4113/93
Ermittlungsverfahren gegen Thakar SINGH wegen Totschlags: Verfügung
I. Das gemäß § 205 StPO vorläufig eingestellte Verfahren
wird wieder aufgenommen.
II. Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt.
Gründe:
I. Die umfangreichen Ermittlungen im Inland, in Indien in den Vereinigten
Staaten von Amerika und in Kanada haben Anhaltspunkte für das Vorliegen
eines Tötungsdeliktes des Beschuldigten gegenüber Rosemarie Maderthanner
nicht ergeben.
1. Dem Beschuldigten Thakar Singh liegt zur Last, am 21.01.1983 die zuletzt
in München wohnhafte 44-jährige Geschädigte Rosemarie Maderthanner
in Kalkutta/Indien getötet zu haben. Der Tod der Verstorbenen Rosemarie
Maderthanner war bereits Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt,
das im Jahre 1984 wegen fahrlässiger Tötung u.a. unter dem Aktenzeichen
115 UJs 201862/84 ebenfalls von der Staatsanwaltschaft München 1 geführt
wurde. Das damalige Verfahren wurde durch Verfügung vom 07.03.1986
gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
2. Der Anzeigeerstatter Lorenz Knauer trägt im vorliegenden Verfahren
in seiner Anzeige vor, die Zeugin Bxxxxx Cxxxxx habe ihm am 13.04.1993
berichtet, der Beschuldigte habe ihr ca. im April 1983 gestanden, Rosemarie
Maderthanner getötet zu haben. Auch habe ihr, so die Zeugin Cxxxxx
gegenüber dem Anzeigeerstatter, ein junger Mann zwei Jahre nach diesem
Ereignis erzählt, er sei bei der Tötung Rosemarie Maderthanners
dabeigewesen und habe diese festhalten müssen, während der Beschuldigte
sich auf ihre Kehle gestellt habe, um sie zu töten. Nach den Angaben
des Anzeigeerstatters kenne die Zeugin Hxxxxx Sxxxxx Menschen, die beim
Tod Rosemarie Maderthanners anwesend gewesen seien. Zudem teilt der Anzeigeerstatter
mit, er habe vom Zeugen Gupta erfahren, daß dieser 1992 anläßlich
der Geburtstagsfeiern des Beschuldigten von einem weiteren Zeugen Shri
Sadhu Singh aus Kalkutta erfahren habe, der Beschuldigte habe dem Zeugen
die Leiche Rosemarie Maderthanners gezeigt und ihn aufgefordert, die Leiche
wegzuschaffen und in einen Fluß zu werfen, was er auch gemacht habe.
a.) Die Zeugin Cxxxxx, an die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens durch
das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Seattle herangetreten
worden ist, hat sich geweigert, im vorliegenden Verfahren als Zeugin auszusagen.
Sie hat keine Angaben zur Sache gemacht.
b.) Die Zeugin Hxxxxx Sxxxxx wurde am 31.03.1995 durch das Generalkonsulat
der Bundesrepublik Deutschland in Montreal vernommen. Sie kann aus eigener
Kenntnis und Beobachtung keine Angaben zum Tod Rosemarie Maderthanners
machen. In ihrer Vernehmung hat sie angegeben, daß sie Frau Maderthanner
nicht gekannt habe. Bxxxxx Cxxxxx habe ihr gegenüber im Herbst 1988
erzählt, daß der Beschuldigte ihr gegenüber zugegeben habe,
Frau Maderthanner getötet zu haben. Sie habe von mehreren Seiten von
dieser Sache gehört, erinnere sich aber nicht mehr, von welchen Personen.
Eine Überprüfung der Angaben ist nicht möglich, da die Zeugin
Cxxxxx sich weigert, Angaben zum Sachverhalt zu machen.
c.) Der Zeuge Gupta wurde im Rahmen eines an die indischen Behörden
gestellten Rechtshilfeersuchens am 27.01.1995 als Zeuge vernommen. Er gab
bei dieser Vernehmung an, daß der Zeuge Shri Sadhu Singh ihm im März
1991 erzählt habe, der Beschuldigte sei im Januar 1983 zusammen mit
einer Gruppe Westler in Kalkutta gewesen und habe für kurze Zeit in
seinem Hause gewohnt; Sadhu Singh habe ausgeführt, daß er Frau
Maderthanner bei bester Gesundheit gesehen und ihr das Abendessen serviert
habe. Nach einer Weile habe nach den Angaben Sadhu Singh der Beschuldigte
ihn gerufen, habe ihm die Leiche Frau Maderthanners gezeigt und habe ihn
aufgefordert, die Leiche in einen gummierten Sack zu stecken, mit Steinen
zu beschweren und in den Fluß Hoogly in Kalkutta zu werfen. Sadhu
Singh habe ihm berichtet, daß er den Befehl des Beschuldigten ausgeführt
habe. Zudem gab der Zeuge Gupta anläßlich der Vernehmung vom
27.01.1995 an, der Beschuldigte habe im April 1991 auf seine Frage nach
dem Tod Frau Maderthanners gesagt, er habe diese im Januar 1983 in Anwesenheit
von 4 Ausländern in Kalkutta getötet. Der Beschuldigte habe ihm
auch erzählt, daß er Shri Sadhu Singh angewiesen habe, die Leiche
Frau Maderthanners zu beseitigen. Der Zeuge Gupta ist unglaubwürdig.
Er hat in seiner Vernehmung vom 27.01.1995 durch die indischen Behörden
angegeben, der Beschuldigte habe ihm gegenüber im April 1991 ein Geständnis
abgelegt. Dem Anzeigeerstatter gegenüber hat der Zeuge Gupta dieses
Geständnis nicht erwähnt, wie sich aus der Anzeige selbst und
der Auswertung eines Videobandes über die Sendung "Schauplatz: Sekten
In den Fängen des Guru Gehirnwäsche im Namen Gottes“ vom 18.06.1993
ergibt. Der Zeuge Gupta hat dieses angebliche Geständnis des Beschuldigten
weder in einem Schreiben an den indischen Premierminister vom 03.08.1993,
noch in einem Schreiben an den Direktor des CBI Neu Delhi vom 01.08.1994
und auch nicht in einem Schreiben an den Innenminister in Neu Delhi vom
16.08.1993 erwähnt. Nachdem der Zeuge Gupta nach seinen Angaben in
der Vernehmung vom 27.01.1995 bereits seit April 1991 Kenntnis von einem
Geständnis des Beschuldigten gehabt hat, ist nicht nachvollziehbar,
warum er ausgerechnet dieses wichtige Beweismittel in seinen Schreiben
und auch gegenüber dem Anzeigeerstatter Knauer zurückhalten sollte.
In seinem Schreiben vom 01.08.1994 an den Direktor des CBI Neu Delhi weist
der Zeuge Gupta zudem der Wahrheit zuwider darauf hin, daß der Anzeigeerstatter
Lorenz Knauer in einem Interview Tatzeugen aufgenommen habe, die dargelegt
hätten wie der Beschuldigte Frau Maderthanner getötet habe. Er
sei im Besitz der entsprechenden Aufzeichnungen. Dies entspricht nicht
den Tatsachen. Tatzeugen hat der Anzeigeerstatter Lorenz Knauer, wie seiner
Anzeige zu entnehmen ist, gerade nicht aufgenommen. Da der Zeuge Gupta
unglaubwürdig ist, kann seinen Angaben nicht gefolgt werden. Zudem
hat der im Rahmen der Rechtshilfe durch die indischen Behörden am
29.11.1995 vernommene Zeuge Shri Sadhu Singh die Angaben des Zeugen Gupta
nicht bestätigt. Er weiß nach seinen Angaben nichts über
den Tod Rosemarie Maderthanners und ist auch nicht vom Beschuldigten aufgefordert
worden, den Leichnam Frau Maderthanners heimlich zu beseitigen.
1.) Der Zeuge Wulfing von Rohr auf dessen frühere Anzeige der Anzeigeerstatter
Knauer Bezug nimmt, hat anläßlich seiner Zeugeneinvernahme im
Verfahren 115 UJs 208162/84 angegeben, daß die Zeugin Hxxxxx Jxxxxx
ihm davon berichtet habe Frau Maderthanner sei Stunden und Tage gegen ihren
Willen auf Anweisung des Beschuldigten einem lauten "Simransingen“ unterzogen
worden, um die sogenannten "Teufel“ und die "Negativität“ auszutreiben.
Nach dem Bericht Frau Jxxxxx dem Zeugen gegenüber habe Frau Maderthanner
den Beschuldigten während einer Busfahrt von Delhi nach Kalkutta wegen
seiner weltlichen Frauengeschichten beschimpft. Nach den Angaben des Zeugen
von Rohr habe Frau Jxxxxx auch angegeben, daß der Beschuldigte mit
der Verstorbenen Maderthanner gesprochen und sie gefragt oder sogar aufgefordert
habe zu sterben. Der Beschuldigte habe Frau Maderthanner gepackt, niedergehalten
und auf ihr Lager gedrückt. Nach den Angaben des Zeugen von Rohr habe
ihm auch Axxxxx Exxxxx die Tatsache der Austreibungspraktiken und den Tod
Frau Maderthanners bestätigt. Weder die Zeugin Jxxxxx noch der Zeuge
Exxxxx haben die Angaben Wulfing von Rohrs bestätigt. Die Zeugin Hxxxxx
Jxxxxx gab anläßlich ihrer Befragung am 19.03.1985 im Verfahren
115 UJs 208162/84 dazu an, sie sei nicht in der Lage, zu den Vorgängen
im Ashram etwas zu sagen, da sie mit Rosemarie Maderthanner keinen engeren
Kontakt gehabt habe. Der Zeuge Exxxxx gab am 24.07.1984 im Verfahren 115
UJs 208162/84 an, daß ihm der Name Maderthanner nichts sage. Er könne
sich an eine Frau namens Rosemarie erinnern, mit der er nicht mehr als
ein paar Worte gewechselt habe. Gegen Ende seines Aufenthalts in Indien
habe er gehört, daß Rosemarie gestorben sei, wobei er von einem
natürlichen Tod ausgegangen sei. Von Gerüchten über andere
Todesarten habe er in Indien nichts gehört. Erst vom Zeugen von Rohr
habe er erfahren, daß Rosemarie bei einem Exorzismus ums Leben gekommen
sein solle. Anläßlich seiner Vernehmung im vorliegenden Verfahren
am 28.10.1994 gab der Zeuge Exxxxx an, daß ihm der Name Rosemarie
Maderthanner überhaupt nichts sage. Er habe nur einmal gehört,
daß in Indien eine Frau verstorben sein solle. Was da gewesen sei,
wisse er nicht. Bei seiner Zeugeneinvernahme am 28.09.1994 im vorliegenden
Verfahren konnte der Zeuge Wulfing von Rohr lediglich Informationen vom
Hörensagen über den Tod Rosemarie Maderthanners wiedergeben,
wobei er angab, er habe erfahren, der Beschuldigte habe sich auf die Verstorbene
gestellt oder gesetzt, und dadurch ihren Tode verursacht. Den Mitteiler
dieser konkreten Informationen konnte der Zeuge von Rohr nicht benennen.
Die Zeugin Jahn führte er nicht mehr an. Die Vernehmung weiterer Zeugen,
die durch Wulfing von Rohr allgemein benannt worden sind, hat keine Anhaltspunkte
für einen gewaltsamen Tod Rosemarie Maderthanners ergeben. Der Zeugin
Mxxxxx Fxxxxx ist über das Ableben Rosemarie Maderthanners nichts
näheres bekannt. Nach ihren Angaben habe sie zwar davon gehört,
daß Frau Maderthanner in Indien verstorben sei, doch seien weder
sie noch ihr Mann Exxxxx Fxxxxx zu der damaligen Zeit in Indien gewesen.
Der Zeuge Hxxxxx gab bei seiner Befragung am 28.10.1994 an, er habe Rosemarie
Maderthanner nicht gekannt und nur durch Wulfing von Rohr von diesem Todesfall
gehört. Nähere Umstände zum Ableben habe er nicht erfahren.
Soweit der Zeuge von Rohr bei seiner Einvernahme angegeben hat, dem verstorbenen
Pfarrer Hack [richtig: Haack], dem Sektenbeauftragten der evangelischen
Kirche, Schriftstücke übergeben zu haben, in denen auch zum Tod
Frau Maderthanners Stellung genommen worden sei, sind diese Unterlagen
beigezogen worden. In einem kurzen Absatz ist in einem dieser Berichte
vom Ableben Frau Maderthanners die Rede. Weitergehende, über die bisherigen
Informationen des Zeugen von Rohr hinausgehende Informationen enthält
der Bericht nicht. Zusammenfassend ergibt sich aus den durchgeführten
Ermittlungen, daß zuverlässige Feststellungen dahingehend, der
Beschuldigte habe eine Tötung der Verstorbenen Maderthanner Dritten
gegenüber eingeräumt, nicht getroffen werden können. Auch
gibt es keinen glaubwürdigen Zeugen, der bestätigen könnte,
daß der Beschuldigte die Leiche Rosemarie Maderthanners heimlich
habe verschwinden lassen. Ein Zeuge, der eine Gewalthandlung des Beschuldigten
gegen die Verstorbene Rosemarie Maderthanner beobachtet hätte, konnte
nicht ermittelt werden.
a.) Der Beschuldigte selbst hat durch Angaben im Verfahren 115 UJs 201862/84
und durch eine vom Zeugen Schmitt vorgelegte eidesstattliche Versicherung
vom 03.12.1994 zur Sache Stellung genommen. Er hat angegeben, daß
Frau Maderthanner zu Besuch in Indien gewesen sei. Sie sei sehr krank gewesen
und eines Tages sei er in ihr Privatquartier gebeten worden, da es ihr
schlecht gegangen sei. Ein Arzt sei auch gerufen worden. Er habe beruhigende
Worte gesprochen und plötzlich sei sie verstorben. Niemals habe er
physisch auf sie eingewirkt.
b.) Die Zeugen Mxxxxx, .Kxxxxx und Vxxxxx, die beim Tod Rosemarie Maderthanners
zugegen waren, bestätigen in ihren Aussagen, daß die Verstorbene
nicht durch Gewalteinwirkung von Seiten des Beschuldigten verstorben ist.
Alle drei Zeugen haben übereinstimmend im vorliegenden Verfahren und
auch bereits im Verfahren 115 UJs 208162/84 angegeben, daß den Beschuldigten
ein Verschulden am Tode der Verstorbenen nicht treffe. Nach ihren Angaben
liegt ein natürlicher Tod der Verstorbenen vor. Ihren Aussagen zufolge
war der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Todes der Verstorbenen in ihrem
Zimmer gegenwärtig und hat sich freundlich mit ihr unterhalten. Gewalthandlungen
des Beschuldigten hat keiner der Zeugen beobachtet. Tatsächliche Anhaltspunkte
für einen gewaltsamen Tod der Verstorbenen Rosemarie Maderthanner
haben die durchgeführten Ermittlungen somit nicht ergeben.
1997/1998 Im Naam-Verlag erscheinen von Thakar Singh die Bücher
"Lauscht dem inneren Ton. Satsangs in Jesolo 1996" (Aus d. Engl., 1997,
184 S.), "Gott liebt uns alle. Ausgewählte Vorträge Europa und
Nordamerika 1997" (Aus d. Engl., 1998, 200 S.)
In der Presse wird es danach wieder ruhiger. Die Holosophische Gesellschaft
tritt seither als "Förderer" von regionalen Einführungs-Veranstaltungen
in die Sant Mat-Meditation auf, die die Meditationslehrer vorgeblich selbst
veranstalten. Es werden Handzetteln und Plakaten in Geschäften der
Umgebung ausgelegt. Dabei wird die anfängliche Unaufmerksamkeit der
Gewerbetreibenden ausgenutzt, um was für Veranstaltungen es sich dabei
handelt.
1998 Thakar Singh reist zum Retreat Ukraine, zum 3. Euro-Retreat
Italien, nach Canada, in die USA (Retreat Florida, Retreat Oregon). In
Asien sind Hongkong, Thailand, Korea auf dem Reiseplan.
Advent 1998: Eduard Trenkel schreibt zum "Stichwort: Holosophische
Gesellschaft Deutschland", im BERLINER DIALOG (14, 3/1998): "Eigentlich
wirkte er eher unauffällig, der Hinweis in der HNA vom 13. August
1998, mit dem die Holosophische Gesellschaft Deutschland zu einer Veranstaltung
unter dem Thema "Sehnsucht der Seele" für den Herbst 1998 in das Philipp-ScheidemannHaus,
Raum 105 einlud." Die folgenden Infos zur Holosophischen Gesellschaft sind
eher etwas dürftig. http://www.religio.de/dialog/398/14_04.htm
1999 Im Naam-Verlag erscheinen von Thakar Singh die Bücher
"Leben als Seele. Ausgewählte Vorträge aus Europa und Nordamerika
1998" (Aus d. Engl., 1999, ca. 320 S.) und "Meere der Liebe ruhen schlafend
in Euch. Meditative Texte für die Seele" (Aus d. Engl., 1999, 120
S.)
Juni/Juli 1999: Sant Thakar Singh reist nach Toronto-Canada, Vancouver-Canada,
zum Retreat Oregon-USA. Weiterhin reist er zum Retreat Rußland, zum
Retreat Ukraine sowie zum 4. Euro-Retreat nach Italien. In Asien fährt
er nach Korea und Taiwan, schließlich noch nach Mexiko.
Dezember 1999: Lothar Schmitt schickt einen "Infobrief an die Satsanggruppen".
Hier der wesentliche Inhalt: "Liebe Freunde, das Jahr 2000 soll das Millenium
spirituellen Erwachens der Menschen werden. Wir können uns freuen,
dass der Beginn dieses neuen Jahrtausneds mit dem Besuch des Meisters in
Europa gesegnet wird. Der Meister wird im Januar mehrere asiatische Länder
besuchen und dann, zurück in Indien, bis Mitte Februar eine Tour unternehmen.
Er wird vom 24. Mai bis 3. Juni zum Euro-Retreat nach Jesolo, Italien kommen.
Auch zwei weitere Euro-Retreats wird er besuchen, jedoch ausschließlich
für die Menschen in den osteuropäischen Ländern und den
GUS Staaten. ... Diese große Veränderung wird herbeigeführt
durch das Wirken der Meisterkraft, Christuskraft, Gotteskraft, indem die
Herzen der Menschen für Gott empfänglich werden und nicht durch
irgendwelche äußeren Aktivitäten. Dennoch können wir
durch unsere Mitarbeit und unsere Unterstützung im Werk des Meisters
einen wesentlichen Beitrag leisten. Darum bittet uns der Meister auch zu
unserem eigenen Wohle. Meditation und Seva, das Üben, selbstlos zu
dienen, wird unsere spirituelle Entwicklung fördern und uns Gott nahebringen.
Im Äußeren kann jeder das spirituelle Erwachen, den ganzheitlich
heilen Menschen fördern, indem er die Arbeit der "Holosophischen Gesellschaft
Deutschland e.V." ... und die Arbeit der "Holosophic Society" ... unterstützt.
Außerdem stehen im Januar nächsten Jahres mehrere gerichtliche
Klärungen an, die die Verleumdungen, Lügen und Anschuldigungen
gegen die Person des Meisters und gegen sein Werk unterbinden sollen. Die
Chancen stehen gut, besonders nachdem ein wichtiger sogenannter Hauptzeuge
und Verursacher nun eine entsprechende Erklärung abgegeben hat, dass
die von ihm aufgestellten Behauptungen und Erklärungen icht der Wahrheit
entsprechen." Nach Lothar Schmitt wird von Thakar Singh als ausländischer
Kläger eine "Ausländersicherheit von 75000 DM Bürgschaft"
verlangt. "Bitte helft durch Spenden und Darlehen" auf das "Sonderkonto
Lothar Schmitt" beim Postgiroamt München. "Projekte und Vereine haben
die ausdrückliche Unterstützung des Meisters. ... Alle anderen
Aktivitäten von Initiierten, die wie auch immer an euch herangetragen
werden, leider oftmals im Namen des Meisters, sind privat und nicht Teil
im Werk des Meisters. ..."
1999 Thakar Singh klagt vor dem Landgericht München (27 O 8736/99)
gegen Heide-Marie Cammans auf Unterlassung zahlreicher Behauptungen und
Schadensersatz, "wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts" aufgrund
des Buches "Sekten- die neuen Heilsbringer?" Nach Ziffer 7 der Klageschrift
soll die Beklagte die Behauptung unterlassen, "In Buchendorf bei München
befindet sich ein Meditationszentrum" Begründung: "Es gab und gibt
kein ´Meditationszentrum´ des Klägers oder mit ihm verbundener
Personen oder Organisationen in Buchendorf bei München. Die Vorgänge
im Jahre 1993 spielten sich im Privathaus von Gerda Achternbusch ab. Sie
waren dem Kläger weder bekannt noch wurden sie von diesem irgendwie
gefördert. Sein Repräsentant in der Bundesrepublik Deutschland
wußte von diesen Vorgängen nichts. Das Haus wurde weder von
diesem noch vom Kläger in irgend einer Weise gefördert. Beweis:
Herr Lothar Schmitt." Dieser Punkt der Anklage wird mit einem "Streitwert"
von 20000.- DM veranschlagt. Andere mit bis zu 50000.- DM. Zusammen 430000.-
DM. Das Kostenrisiko beträgt bei diesem Streitwert für die 1.
und 2. Instanz etwa 90000 DM. Beiläufig wird in der Klageschrift erwähnt,
dass Gerda Achternbusch "aufgrund dieser Vorgänge strafrechtlich verurteilt"
wurde.
2000 Im Januar besucht Sant Thakar Singh Neuseeland
und Korea
24.5.-3.5.2001 5. Euro-Retreat in Jesolo: "The 5th Euro Retreat
took place from the 24th May to the 3rd June 2001 in the holiday resort
Villaggio Marzotto.During the week of preparations before the retreat commenced,
the area was transformed by the erection of a huge tent in the centre of
the resort which functioned during the retreat as the main meeting
hall. Over a period of 10 days, more than 2,000 initiates of Sant Thakar
Singh gathered together to listen to and enjoy talks from the competent
Master of Sant Mat and to meditate in his presence.
10.6.2001 Fahrt Thakar Singhs nach Jacksonville, Florida
23./24. November 2001: Religionswissenschaftliche Tagung an der
Uni Heidelberg: "Westliche Formen des Hinduismus im deutschsprachigen Raum",
16.30 Uhr: Sikh - Hindu - Universell? Kontextbestimmte Veränderungen
der Sant-Mat-Traditionen (Prof. Dr. Manfred Hutter, Bonn); Der Weg des
Meisters - religionswissenschaftliche Annäherungen an Thakar Singh
(PD Dr. Andreas Nehring, Neuendettelsau), Reflexion aus der Innenperspektive
(Lothar Schmitt, Augsburg, Holosophische Gesellschaft)
2001/2002: Das Schloß Oberbrunn wird vom in Amerika wohnhaften
Eigentümer verkauft, das Retreat Oberbrunn muss sich eine neue Bleibe
suchen.
27.7.17.8.2002: Retreat at Lighthouse Center Oregon, USA
7.-15. Oktober 2002: Himachal Pradesh Tour
Dezember 2002: TOUR OF MAHARASHTRA
Januar/Februar 2003: Südindien-Tour GUJRAT & MAHARASHTRA
BHANDARA IN PIMPELNER
9.2.2003: Vortrag unter "Holosophische Gesellschaft" von Eberhard
Kopf in der Erdinger Stadthalle zum Thema: "Frieden innen, Frieden außen"
2003: "World Tour":
May 5-15 RUSSIA RETREAT for Russians and former Soviet Union nations only
May 26-June 8 JESOLO RETREAT for all countries
June 13-15 MONTREAL PROGRAM for Canadians only
June 17/18 QUEBEC CITY PROGRAM for Canadians only
June 20-22 TORONTO PROGRAM for Canadians only
June 24/25 OWEN SOUND PROGRAM for Canadians only
June 27/28 WINNIPEG PROGRAM for Canadians only
July 5/6 EDMONTON PROGRAM for Canadians only
July 8/9 CALGARY PROGRAM for Canadians only
July 11-13 VANCOUVER PROGRAM for Canadians only
July 15/16 VICTORIA PROGRAM Canadians only
July 19 SEATTLE PROGRAM for U.S. only
July 20 PORTLAND PROGRAM for U.S. only
Aug 8-24 LIGHTHOUSE OREGON RETREAT for all countries
c) Spaltungen und Austritte
Innerhalb der Sant Thakar Singh-Bewegung gab es keine nennenswerten Spaltungen,
allerdings einige spektakuläre Austritte (z.B. 1984 Wulfing von Rohr).