Islamismus - Islamischer Fundamentalismus und
Integralismus, Extremismus und Radikalismus
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Inhalte:
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In Anlehnung an den Verfassungsschutzbericht Deutschland (Stand: 1998):
"Der Terminus "Islamismus", der für den "extremistischen
Islam" gebraucht wird, leitet sich vom Begriff Islamisten (arab.
"islamiyun" ab, der Selbstbezeichnung der Vertreter dieser ideologischen
Richtung. In der Öffentlichkeit und insbesondere in den Medien
wird für Islamismus vielfach auch die Bezeichnung "islamischer
Fundamentalismus"" oder "islamischer Integralismus" gebraucht
(vgl. engl. "islamic fundamentalism"; franz. "intégralisme islamique")
gebraucht." Entsprechend finden wir auch die Ausdrücke: "islamischer
Extremismus" und "islamischer Radikalismus".
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"Islamistische Organisationen sind ein in allen Ländern mit muslimischer
Bevölkerung auftretendes Phänomen. In mehrheitlich muslimisch
geprägten Staaten stellen sie zumeist eine Oppositionsbewegung auf
breiterer Basis" dar, zumal wenn die Regierungen in diesen Ländern
entweder pro-westlich oder säkularistisch eingestellt sind. "In Staaten
mit muslimischen Minderheiten sind sie häufig bestrebt, als Repräsentanten
und Interessenvertreter dieser Minderheit anerkannt zu werden."
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Die Eigenbezeichnung "Islamisten" "betont den politischen und gesellschaftlichen
Anspruch der Bewegung." Der Islamismus ist dann das theoretische Konzept
der Bewegung, Fundamentalismus bezeichnet einen den Rückgriff
auf die allein als authentisch betrachteten Quellen, Integralismus den
unteilbaren, universalen Anspruch." Vor allem aber handelt es sich
um Organisationen mit politischem Durchsetzungswillen," so dass man je
nach Schwerpunkt zwischen "politischem Islamismus" und "religiösem
Islamismus" unterscheiden kann. "Die inhaltliche Definition von Fundamentalismus
oder Integralismus ist allerdings oft ungenau, "da sie persönlich
getroffene religiöse oder weltanschauliche Einstellungen einschließt.
Der bei den Muslimbruderschaften gebrauchte Begriff "usuliya" bezieht sie
sich auf die "usul", die "Wurzeln" oder "Grundlagen" des Islam. Indem die
usuliya die sekundären Rechsquellen des Islam, igma und qiyas verwirft
und bloss quran und sunna gelten lässt, weist sie die islamische Tradition
nach Muhammad und damit deren vielfältige Anpassungen an gesellschaftliche
Realitäten zurück. Einem wie auch immer verweltlichten Islam
stellt die usuliya die Zeit der Gemeinde Muhammads als Idealbild gegenüber,
das heute unverändert umzusetzen wäre.
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Die Bezeichnung "Islamismus" geht parallel zu anderen politischen Konzepten
und Ideologien. Sie ist daher weit besser geeignet, die politischen Bestrebungen
dieser Bewegung zu zeigen. Die islamistische Ideologie entwickelt die Vision
eines in der Vergangenheit einmal existenten Idealzustands, der mit
Hilfe des Islamismus in der Gegenwart wieder erreicht werden könne.
Der Islamismus entspricht nach Auffassung seiner Ideologen als einziges
gesellschaftliches System in allen Aspekten vollständig der
"menschlichen Natur" (arab. "fitra"). Kommunismus und Kapitalismus seien
gleichermaßen ungeeignet, das Wohlergehen der Menschen zu gewährleisten.
Nachdem das Versagen des Kommunismus bereits offensichtlich geworden sei,
stehe das Ende des Kapitalismus, der den Westen in Dekadenz und Unmoral
geführt habe, ebenfalls bevor. "Natürlicher" Erbe werde der Islamismus
sein", der sich somit als "Dritter Weg" zwischen oder jenseits von
Kommunismus und Kapitalismus darstellt.
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Die islamistische Bewegung ist weder statisch noch einheitlich.
In der Gegenwart reicht das Spektrum von Islamisten, die ihre Ziele innerhalb
bestehender politischer und gesellschaftlicher Institutionen verfolgen,
bis
hin zu Terrorgruppen, die außer maßloser Gewalt politische
Ziele im echten Sinn kaum mehr erkennen lassen. Die Leitlinien des "islamischen
Systems" sind bis heute in ursprünglicher oder modifizierter Form
in den theoretischen Ausführungen oder Rechtfertigungen politischer
Ansichten und Handlungen" bei fast allen als islamistisch Organisationen
zu erkennen." Zur Rechtfertigung des "Absolutheitsanspruches verweisen
Islamisten auf Schwächen und Versagen von Gesellschaftssystemen außerhalb
der muslimischen Welt sowie auf Mißstände infolge der Verfälschung
des göttlichen Willens und seiner Offenbarung in den islamischen Ländern.
Das Grundübel aller bestehenden Staatsformen ist" danach "die Übertragung
der Herrschaft auf die notwendigerweise willkürliche Entscheidung
(arab. "hawa") des Menschen. Die Herrschaft komme jedoch allein Gott zu."
Diese "theokratische" Ideologie steht "im scharfen Gegensatz zum
Grundsatz der Volkssouveränität, der auch sinngemäß"
für die meisten Islamisten "überhaupt nicht denkbar ist".
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"Das im Westen praktizierte Christentum sei dazu keine Lösung; mit
den (christlichen) säkularen Staatssystemen werde kein das ganze reale
Leben umfassendes Konzept angeboten. Die daraus resultierende materialistische
Denkweise des im Westen vorherrschenden Kapitalismus basiere darüber
hinaus auf derselben Grundlage wie der marxistische Materialismus im kommunistischen
System. Der Materialismus von Kapitalismus und Kommunismus habe zur Dekadenz,
zum Verlust des Glaubens und der Menschlichkeit geführt. Nur die islamische
Gesellschaftsordnung könne die von allen Menschen herbeigesehnte zivilisierte
Gesellschaft schaffen. Die authentischen Quellen Koran und Sunna enthielten
die vollkommene, unteilbare Wahrheit, die keiner Interpretation durch spitzfindige
Theologen bedürfe. In ihr sei das aktive Wirken Gottes enthalten,
weshalb der Mensch sich nicht mit seiner inneren Überzeugung begnügen
dürfe, sondern nach praktischer Verwirklichung der "islamischen
Ordnung" streben müsse. Sie sei insbesondere durch Erziehung und
Bewußtseinsbildung zu erreichen. Wegen der Unteilbarkeit der islamischen
Weltordnung ist das Parteienwesen ... abzuschaffen, da es die Einheit zerstörende
Gegensätze schaffe." Damit befindet ein Großteil des Islamismus
im Widerspruch zu dem im Grundgesetz garantierten Parteienpluralismus.
"Andererseits ende die Gehorsamspflicht der Menschen gegenüber dem
Herrscher, wenn dessen Gehorsam gegenüber Gott und seinem Propheten
nicht erfüllt sei." Zum Prinzip der Konsultation (arab. "shura") wird
ausgeführt, "dies mache die Muslime zu aktiven Teilnehmern bei der
Regelung ihrer Angelegenheiten, allerdings nur in den Fällen, in denen
keine eindeutigen Bestimmungen durch die authentischen Quellen vorlägen."
Ein solcher Islamismus "will sein System ausdrücklich nicht als ein
"religiöses" verstanden wissen, es bedürfe keiner "Turbane und
Sheichs". Auch Nichtmuslimen, sofern es sich um "Leute des Buches" handelt,
also Juden und Christen garantiert er innerhalb des islamischen Systems
Bekenntnisfreiheit. Das islamische System verheiße allen Menschen
soziale Gerechtigkeit und auch maßvollen Wohlstand für jeden.
Dies werde durch eine gerechte Finanzpolitik erreicht. Das Mittel zur Durchsetzung
des "islamischen Systems", das vollkommen der menschlichen Natur entspreche
und dessen Sieg daher unweigerlich bevorstehe, sei der "Jihad"." Darunter
sind in der Regel "alle zum Sieg verhelfenden Mittel zu verstehen. Der
"Jihad auf dem Weg Gottes" (arab. "jihad fi sabil Allah", auch Gihad geschrieben)
solle als revolutionärer Befreiungskampf in den "falschen" muslimischen
Ländern geführt werden."
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"Zum Kern islamistischer Ideologie gehören die Negation der Volkssouveränität
- des tragenden Prinzips der Demokratie -, die Ablehnung des Grundrechts
auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Forderung nach Abschaffung
des Mehrparteienwesens. Im Visier von Islamisten befinden sich mithin
oberste Wertentscheidungen unserer Verfassung. Vorstellungen von Islamisten,
mit einer "islamischen Gesellschaftsordnung" ein das ganze reale Leben
umfassendes Konzept anzubieten, ebnen den Weg in totalitäre Systeme."
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"Die islamistischen Organisationen in Deutschland orientieren sich
gegenwärtig weiterhin am Kern des politischen Programms islamistischer
Ideologie." Leitgedanken finden sich finden sich in teils modifizierter
Form bei allen, auch den türkischen Islamisten wieder. Trotz - offenbar
taktisch motivierter - Aufrufe zur Integration und formaler Bekenntnisse
zur deutschen Rechtsordnung halten die meisten islamistischen Gruppierungen
weiterhin an ihren islamistischen Zielen fest. Nach ihrer Auffassung sind
Koran und Sunna die nach wie vor "erhabenste" Verfassung. Modifikationen
wie Parteienpluralismus seien erlaubt, solange das islamische Recht die
höchste Verfassung bleibe. Die Unvereinbarkeit dieser Positionen mit
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist offensichtlich. Zur
Umsetzung ihrer islamistischen Ziele in Deutschland entwickeln die mitgliederstärksten
islamistischen Organisationen vielfältige Aktivitäten, sowohl
in Richtung auf die in Deutschland lebenden Muslime als auch gegenüber
Behörden und gesellschaftlichen Einrichtungen; in der Gesamtschau
wird ein methodisches Vorgehen zur Durchsetzung islamistischer Positionen
erkennbar. Zu den wesentlichen Eckpunkten dieser Strategie gehören:
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Die zielgruppenorientierte Arbeit unter den Muslimen zur Bewahrung bzw.
Entwicklung einer "islamischen Identität",
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Werben für eine auch äußerlich erkennbare Abgrenzung muslimischer
Jugendlicher gegenüber gleichaltrigen Deutschen,
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Bemühungen um eine von den deutschen Behörden akzeptierte, gegebenenfalls
im Klageweg zu erreichende Sonderstellung für Menschen, die islamische
Riten und Gebräuche praktizieren
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die Bündelung der Interessen islamistischer Organisationen durch Mitarbeit
in nichtextremistischen muslimischen Dachverbänden."
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"Verglichen mit dem großen Potential türkischer Muslime in Deutschland
sind die Einflußnahmemöglichkeiten arabischer Islamisten auf
das gesellschaftliche und politische Leben im Bundesgebiet bisher gering.
Die meisten arabischen islamistischen Gruppierungen konzentrieren sich
nach wie vor auf Veränderungen der politischen Verhältnisse
in den Heimatländern; einige unterstützen von deutschem Boden
aus den in der Heimat oft mit terroristischen Mitteln geführten Kampf
ihrer islamistischen Brüder. Regelmäßige Kontakt-
und Anlaufstellen für Anhänger dieser Gruppen sind die "Islamischen
Zentren" - zugleich Gebetsraum, Treff- und Versammlungsort. Vermutlich
aus der Erwägung, Deutschland unbehindert als Zufluchts - und Rückzugsraum
nutzen zu können, halten sich diese Gruppierungen auch propagandistisch
auffallend zurück. Verbreitet ist aber nach wie vor antizionistische
Agitation.
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Schiitischer, sunnitischer und ismailitischer Islamismus:
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Der (iranisch)-schiitische Islamismus hat seine Wurzeln in den Jahrzehnte
dauernden politischen, religiösen und sozialen Konflikten im Iran,
die 1978/79 zu der sogenannten "Islamischen Revolution" und der Errichtung
eines theokratischen Regierungssystems führten. Die politischen
Zielvorstellungen schliessen den Export der „Islamischen Revolution" in
andere islamische Länder ein, verbunden mit dem weltweiten Kampf
gegen die vermeintlichen Verursacher der Schwäche der islamischen
Welt, die sogenannte „Weltarroganz" und ihre „Lakaien", d. h. die USA
(der „große Satan") und die mit ihr verbündeten Länder,
insbesondere Israel (der „kleine Satan"). Endziel ist die weltweite Islamisierung.
Fast 20 Jahre nach der „Islamischen Revolution" im Iran hat die schiitisch-islamistische
Ideologie viel von ihrer Ausstrahlungskraft verloren. Sogar im Iran scheint
sich eine behutsame Liberalisierung und eine pragmatischere Handhabung
der Kontrolle des öffentlichen und privaten Lebens abzuzeichnen. Auf
den „Steinzeit-Islam" der Taliban, die inzwischen weite Teile Afghanistans
beherrschen, wird hier nicht näher eingegangen, da seine Ausstrahlung
nach Deutschland bisher unbedeutend ist.
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Der sunnitische Islamismus hat drei Elemente:
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Theokratische Staats- und Gesellschaftsdoktrin: Alle Gewalt geht
von Gott aus, so dass Religion und Politik untrennbar sind. Der Islam wird
damit zur alleinigen Richtschnur des politischen Lebens, und Gott ist der
alleinige (politische) Souverän. Zur Rechtfertigung dieser Doktrin
berufen sich Islamisten auf den Ausspruch des Propheten Mohammed: „Alle
Macht und Gewalt liegt bei Allah". Anhand ihrer Islaminterpretation, die
als die allein „wahre" und verbindliche dargestellt wird, entscheiden Islamisten
stellvertretend auf Erden, welche politischen und rechtlichen Normen gottgewollt
sind. Damit kann unter Berufung auf Gott jede Opposition als unislamisch
gebrandmarkt werden.
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Doktrinäres rückwärtsgewandtes Islamverständnis:
Durch
die Kolonisierung wurde den arabischen Ländern eine ihnen fremde westliche
Kultur übergestülpt. Auch das Staatssystem der Türkei ist
nicht nur streng laizistisch, sondern auch nach westlichen Normen ausgerichtet.
Nach den Vorstellungen der Islamisten kann nur durch eine konsequente Rückorientierung
auf die Anfänge des Islam seine alte Macht und Blüte zurückkommen.
Sie problematisieren nicht, ob das, was im 7. Jahrhundert zur Zeit der
Religionsstiftung durch Mohammed richtig und erfolgreich gewesen sein mag,
sich auf das 20. Jahrhundert übertragen lässt. Die Stellung der
Frau z. B. wurde damals - verglichen mit vorislamischer Zeit - verbessert
durch zahlreiche Regelungen familien- und erbrechtlicher Art. Dennoch räumt
der Islam Frauen nicht die heute selbstverständlich eingeforderte
Gleichberechtigung mit Männern ein. Dies ist nur ein Beispiel für
die Nichtübertragbarkeit frühislamischer Vorstellungen und Lebensweise
auf die Moderne.
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Koran als Richtschnur für alle Lebensbereiche: Grundlage des
Lebens soll ein auf sich selbst beruhendes totales System sein, in dem
sich nicht nur die religiösen, sondern auch die politischen, gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Entscheidungen ausschließlich an
den Vorgaben des Koran und dem aus ihm abgeleiteten islamischen Recht (Scharia)
orientieren. Dabei werden auch Postulate aufgestellt, die nicht auf dem
historischen Vorbild des Islam beruhen wie z. B. die von Islamisten geforderte
strikte Geschlechtertrennung. Der Islam wurde und wird also auch benutzt,
um jahrhundertealte patriarchalische Strukturen zu legitimieren."
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Die Ismailiten um Agha Khan: Sie unterscheiden im Koran selbst zwischen
Zeitbedingtem und ewig Gültigem und wollen nur an diesem letzteren
festhalten.
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Obwohl die radikalen islamistischen Gruppen in verschiedenen Ländern
unterschiedliche politische und wirtschaftliche Ursachen und auch Erscheinungsbilder
haben, sind sie alle dem fundamentalistischen Syndrom verpflichtet: Die
Ursache der Krisen wird überall in der Abkehr vom Islam, die Lösung
in der Herstellung der urpsrünglichen Reinheit und Wahrheit gesehen.
Die Ausbreitung des islamischen Fundamentalismus in den traditionell christlichen
Ländern wird begünstig durch die fehlende Integration von muslimischen
Fremdarbeitern. Im fundamentalistischen Islam wird der Dschihad (Jihad)
mit (para-)militärischen Aktionen ("Heiliger Krieg") verbunden.
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Das Wort von Abdul Aziz Ibn Saud ist auch für
den Islamismus kennzeichnend: "Wir wollen Europas Gaben, aber nicht seinen
Geist". Es ist dies ein "Traum von der halben Moderne" (Bassam Tibi), der
die technischen Errungenschaften von den Bedingungen ihrer Entstehung abtrennt.
Geschichte:
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1924: Abschaffung des Kalifats in der Türkei durch Mustafa
Kemal (Atatürk), der den Laizismus durch verschiedene Reformen in
der Türkei eingeführt hat. Damit wollte er den aus der Zeit des
Osmanischen Reiches herrührenden Einfluß des Islam im gesellschaftspolitischen
Leben der jungen Republik völlig zurückgedrängen. Trotz
dieser "Revolution von oben" betrachtete aber ein beträchtlicher Teil
der Bevölkerung weiterhin den Islam als den bestimmenden Faktor seiner
Identität. Der Islamismus ist als Gegenbewegung zu solchen laizistischen
Bewegungen zu verstehen.
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1928/1929: Gründung der ältesten und bis heute als ideologische
Mutterorganisation wichtigen sunnitisch-extremistischen "Muslimbruderschaft"
(MB) durch den charismatischen Dorfgrundschullehrer Has(s)an
AL-BANNA (1906-1949) in Kairo/Ägypten. Sie wollen
allein den Koran, d.h. sogar ohne die Ausfaltungen in der Scharia zur Staatsgrundlage
machen. Es gibt seither zahlreiche Abspaltungen, Radikalisierungen und
auch Anpassungen an bestehende Realitäten.
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Literatur:
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Internet:
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1947 Pakistanische Staatsgründung: Der Imam und Staatsgründer
Mawlana(=Maulana) Sayyid (=Syed) Abu(-)l(-)A'la (Al-)MAWDUDI/MAWDOODI/MAUDUDI/MAUDOODI
(1903-1979) predigt den Islamismus und begründet damit
das "Islamische System" und der indopakistanischen Gruppe "Jamaat-i-islami".
Er ist eine der ideologischen Hauptfiguren des Islamismus weltweit, wirkte
als Katalysator auf die Geistlichen und die traditionellen Muslime ein.
Indem er mit allem Nachdruck einen Staat forderte, der sich unter Gottes
direkter Herrschaft befand, regte er die Gottesgelehrten dazu an, ihrerseits
darauf zu bestehen, dass sie nicht nur beratende, sondern Führungsfunktionen
erhielten.
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Literatur:
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Internet:
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1948/49: Im palästinenischen Krieg tritt auch die Muslimbruderschaft
auf.
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1949: Hasan Al-Banna wird bei seiner Festnahme angeschossen und
stirbt in einem ägyptischen Krankenhaus.
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50er Jahre: In der Türkei wird der im öffentlichen und
sozialen Leben wieder stärker hervortretende Islam von allen türkischen
Regierungen wieder geduldet, zum Teil auch gefördert.
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1952: Staatsstreich in Ägypten
1953: In Palästina wird die islamistische und international
agierende Organisation "Hezb (=Hizb) ut-Tahrir al-Islami" (Partei der
islamistischen Befreiung) als Abspaltung von den Muslimbrüdern
durch den bekannten Religionsgelehrten und Richter des Jerusalemer Scharia-Gerichts
Taqi
ad-Din AN-NABHANI gegründet, die sich gegen die Existenz
des Staates Israel richtet. Im Dezember 1977 wurde
Abdul
Qadim ZALLUM (* 1925, derzeit in Jordanien) zum Führer
der Partei, die seit 1995 v.a. in Zentralasien aktiv ist (80000 Mitglieder
allein in Usbekistan). Die Charta besagt: "Die Partei lehnt den bewaffneten
Kampf als Methode der Auseinandersetzung ab und arbeitet auf dem intellektuellen
Weg. Sie ist fest dazu entschlossen, alle Muslime in einem einzigen Kalifat
zu vereinen. Nach Ansicht ihrer Führung existiert gegenwärtig
kein einziger wirklich islamischer Staat. Die Partei betrachtet die westliche
Demokratie als nicht akzeptabel für die Muslime. Nach Ansicht ihrer
Anhänger muss das Leben des Muslim gemäß den Ahkam shar´iyya
geregelt werden, und Staaten wie die USA, Israel und Großbritannien
gelten als Produkte des Satan." (Ayghur Ratar, Journalist). Ziel ist zuerst
die Errichtung eines Kalifats (= arab. khilafah) im Nahen Osten, danach
Übergreifen auf andere muslimische Staaten, schließlich die
ganze Welt. Im Mittelpunkt steht der Kampf der Muslime gegen "ungläubige
Juden" in der ganzen Welt wird unterstützt. Sie strebt vor allem soziale
Gleichheit zwischen den Menschen an und lehnt deshalb eine "liberal-kapitalistische
Weltordnung, die auf skrupellose Ausbeutung der Ressourcen der Dritten
Welt ausgerichtet ist" ab.
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1953: Gründung der ersten islamistische Organisation in Senegal,
aus der später die "Jamaatu Ibadu'Rahmaan" entstand. Diese
gilt heute neben der "Organisation de l'Action Islamique" und "Al
Fallah" als eine der radikal fundamentalistisch orientierten Gruppierungen
im Lande.
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1954-1965: Der maßgebliche Theoretiker des Islamismus heutiger Prägung,
Sayyed
QUTB (1906-1966), hat als eines der führenden Mitglieder
der Muslimbruderschaft nach deren Verbot 1954 in ägyptischer
Haft eine islamische Revolutionsideologie, gestützt auf das rechtsphilosophische
Konzept
Mawdudis.
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Ende der 50er Jahre: Ayatollah KHOMEINI ruft
im Iran erstmals zum Widerstand gegen den Schah auf. Er hatte die
Rückbesinnung auf die "unverfälschten" Grundgedanken des Islam
propagiert, insbesondere die Übernahme des islamischen Rechtssystems
aus dem siebten und achten Jahrhundert, der Scharia. Sein Hauptziel war
die Errichtung eines islamischen Gottesstaates mit einer unauflösbaren
Einheit von Staat und Religion und der Gottesherrschaft, d.h. die Unterordnung
des Menschen unter den Willen Gottes und seiner Vertreter auf Erden als
unverzichtbare Grundlagen der gemeinschaftlichen Ordnung. Vorbild müsse
die vom Propheten Mohammad in Medina gegründete frühislamische
Gemeinschaft sein, in der Politik und Religion untrennbar gewesen seien
(KHOMEINI: "Der Islam ist Politik").
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1960: Gründung der MB-Gruppe "Islamische Gemeinschaft in Deutschland
e.V." (IGD)
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1962: Unabhängigkeit Algeriens, nach der sich die Front de
Liberation Nationale (FLN) Staat und Wirtschaft angeeignet hat.
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1964: Veröffentlichung von QUTBs Werk "Ma'alim fi t-tariq" ("Wegzeichen")
in Kairo/Ägypten, das gleichsam zur "Mao-Bibel" der islamischen
Revolution wird. Das insbesondere von MAWDUDI und QUTB konzipierte "Islamische
System" (arab. "nizam islami") ist - nach Überzeugung der Autoren
und ihrer Anhänger bis heute - eine universale ideale Weltordnung.
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1967 Niederlage Ägyptens im Sechstagekrieg (1967). Im Anschluß
daran entwickelte sich jedoch in der arabischen Welt und später auch
in Iran ein besonders radikaler Islamismus.
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1969: Gründung der schiitische Da'Wa-Partei im Irak,
die den Sturz des irakischen Regimes unter Saddam HUSSEIN fordert.
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Frühe 70er Jahre: Gründung der isalmistischen Gruppierung in
Ägypten
"jama'a at-takfir wa-l-hijra" (Gemeinschaft der Bezichtigung des
Unglaubens und der Auswanderung bzw. "Sühnung und Auswanderung").
Die Anhänger gelten als besonders fanatisch und gewaltbereit. Bereits
der Name ist Programm: Da die bestehende Gesellschaft als ungläubig
gilt, muss man sie nicht nur wegen ihres Unglaubens verurteilen (takfir),
sondern muss - nach dem Vorbild von Mohammeds Auswanderung (hijra) von
Mekka nach Medina - auch aus ihr ausziehen bzw. sich von ihr zurückziehen,
um die wahre „islamische Gemeinschaft“ zu begründen. Aus dieser Gemeinschaft
heraus gilt es dann, die ungläubige Gesellschaft und insbesondere
ihr Herrschaftssystem zu bekämpfen. Diese islamistische Bewegung entstand
in den siebziger Jahren in Ägypten und strebte unter Anwendung von
Gewalt bzw. mit terroristischen Mitteln den Sturz der ägyptischen
Regierung und die Einrichtung eines islamischen Kalifats an. Durch Maßnahmen
der ägyptischen Sicherheitskräfte wurde die Bewegung nahezu aufgelöst.
Danach knüpften die verbliebenen Anhänger Verbindungen zu islamistischen
Gruppen im Nahen und Mittleren Osten sowie im Maghreb. Einige schlossen
sich im Namen des „Jihad“ den Afghanistan-Kämpfern an. „Takfir Wa'l
Hijra“-Anhänger akzeptieren keine andere Autorität als die des
„islamischen Staates“. Sie verhalten sich äußerst konspirativ.
Protagonist dieser Bewegung ist der jordanische Scheich "Abu
Qutada", der sich zeitweilig in London aufgehalten hat.
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1973: Scheich Ahmed YASSIN gründete in
Palästina
mit anderen Militanten den Islamischen Komplex (al-Mujamma al-islami),
aus dem 1978 die Islamische Universität von Gaza sowie viele
soziale und mildtätige Zirkel erwuchsen. Yassin gilt als spiritueller
Führer der palästinenischen Hamas
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1978/79: Die "Islamische Revolution" im Iran mit der Errichtung
eines theokratischen Regierungssystems durch die Mullahs war der Höhepunkt
der von Ayatollah KHOMEINI geprägten und angeführten politisch-religiösen
Bewegung.
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1979: Abdassalam FARAJ beginnt Freunde um sich
zu scharen, ausschliesslich Akademiker und höhere Offiziere. Er nannte
seine Gruppe "(Al-)Jihad Islami" (Islamischer Heiliger Krieg). Krieg
sollte für den Islam und gegen die ägyptische Regierung,
welche angeblich das islamische Recht nicht beachtet, geführt werden.
Faraj sprach vom Jihad als der vierten Pflicht eines Muslims, die sich
zu den drei Grundpflichten Beten, Fasten und Almosenspenden gesellen sollte.
Das eigentliche Ziel der Gruppe, zu deren Kern auch der Arzt
Aiman
AZ-ZAUWAHERIund der Major Amud AZ-ZUMMURgehörten,
war der Sturz der Regierung. Der Jihad wollte im Untergrund arbeiten, und
seine streng ausgewählten Mitglieder sollten versuchen, unerkannt
Schlüsselpositionen einzunehmen.
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1980: Der Iran beginnt den Krieg gegen den Irak.
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1981: Gründung der "Islamischen Bundes Palästina" (IBP)
durch Mitglieder der Muslimbruderschaft in Deutschland als palästinensische
Interessenvertretung.
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1981: In Deutschland spaltet sich das "Islamische Zentrum Aachen
(Bilal-Moschee) e. V." (IZA) von der "Islamischen Gemeinschaft in Deutschland
e.V." (IGD) ab. Gründer und langjähriger Leiter des IZA ist der
ehemalige Führer der Muslimbruderschaft in Syrien, Professor
Issam EL-ATTAR. Er benannte seine Anhängerschaft 1981 um
in "Islamische Avantgarden" und betont immer wieder, seine Gruppe
für nie das deutsche Recht übertreten und Integrationshilfe leisten.
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1981: Einführung des sogenannten Jerusalemtages ("GHODS-Tag") durch
Ayatollah
KHOMEINI
im
Iran
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Oktober 1981: Ermordung des ägyptischen Präsidenten Sadat.
Er hatte Nationalismus und Sozialismus mit dem Islam ersetzt, führte
die Scharia als Hauptquelle des Rechts in die Verfassung ein, öffnete
die Massenmedien für die konservativen Prediger und förderte
radikale Islamistengruppen als Gegenkraft gegen seine linken Opponenten.
Er schaufelte sich damit sein eigenes Grab: Die Mörder der Jihad-Organisation,
die ihn während einer Militärparade erschossen, waren im Schutz
des Staates gross geworden.
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1982: Gründung der "Hizb Allah" (Partei Gottes) im Libanon
auf iranische Initiative.
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1982: Erste islamistische Plattform Algeriens ins Leben gerufen.
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1984: In Deutschland gründet türkische Staatsangehörige
Cemaleddin
KAPLAN den "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden
e.V., Köln" - (ICCB)
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1985: Unter dem Druck ihrer islamistischen Mitglieder erklärte die
Rechtsakademie der «Liga der islamischen Welt» das "Tor des
Ijtihad (Jihad)" für wieder geöffnet. Seitdem werden die Gelehrten
aufgefordert, die anstehenden Probleme des modernen Lebens auf der Basis
des Ijtihad (Jihad) zu lösen. Zu spät erkannten Säkularisten
und Traditionalisten das Erwachen des Islamismus - als eine identitätsuchende
Reaktion "in der Moderne gegen die Moderne" und als soziale Protestbewegung,
die sich bewusst als "Gegenmoderne" definiert.
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1985: Hinrichtung von Mahmud M. TAHA im Sudan:
Er ist der Gründer einer Bewegung, die unter Verweis auf die mekkanische
Zeit die staatspolitische Ausrichtung des Islam für nicht ursprünglich
hält.
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Dezember 1987: Beginn der Intifada in Israel. Seither versteht sich der
"Islamische Bund Palästina" als politisches Sprachrohr
der von Muslimbrüdern gegründeten islamischen Widerstandsbewegung
(HAMAS).
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1989: Nach dem Verbot des Einparteiensystems in Algerien beginnt
der algerische Zweig der Muslimbruderschaft, die Islamische Heilsfront
(FIS) öffentlich zu arbeiten.
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1989: Tod Ayatollah KHOMEINIS, mit dem die politische Vorstellungen
allerdings nicht untergegangen sind, sondern als wesentlicher Bestandteil
der iranischen Verfassung und in seinem Testament als dauerhafte
Leitlinien für seine Nachfolger festgeschrieben wurde.
1989: Machtübernahme durch ein islamistische Regime im Sudan.
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Ende 80er Jahre: Osama BIN LADEN (* 1957 in
Jeddah/Saudi-Arabien) gründete die Organisation "Al-Qaida" e zusammen
mit dem im November 2001 in Afghanistan bei einem US-Luftangriff
auf Ziele in Kabul ums Leben gekommenen Muhammad ATEF und anderen
arabischen Islamisten. Den personellen Grundstock bildeten die "Arabischen
Afghanen". Anhänger der Organisation verpflichten sich durch einen
Treueschwur dem Dschihad und geloben dem Emir, BIN LADEN, unbedingten Gehorsam.
Die finanzielle Basis stammte aus dem ererbten Vermögen BIN LADENs,
geschätzten 300 Millionen US-Dollar. Weitere Einkünfte sollen
aus dem weltweit verzweigten Firmengeflecht mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern
wie Baufirmen, Fischereibetrieben, Holzgeschäften und Diamantenhandel
stammen. Die Zahl der zur "Al-Qaida" gehörenden Personen kann nicht
eingeschätzt werden. Sie ist keine Massen- oder Mitgliederorganisation,
sondern eher eine Kader- und Elitegruppe. Wer zur "Al-Qaida" gehört,
genießt unter Islamisten weltweit den Respekt, ein wahrer "Mudschahed"
zu sein.
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90er Jahre: In der Türkei ist auch der gesellschaftspolitische
Anspruch des Islam wieder wahrnehmbar.
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1990/1991: Die "Islamische Heilsfront" (FIS) geht sowohl aus den
ersten freien Kommunalwahlen in Algerien im Jahre 1990 als auch
aus der ersten Runde der Parlamentswahlen Ende 1991 als stärkste Kraft
hervor.
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Januar/März 1992: Annullierung der die algerischen Parlamentswahlen
und anschließendes Verbot der FIS. Seitdem kam es immer wieder
zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Islamisten und der algerischen
Regierung. Im Sommer wurde der durch das Militär zum Präsidenten
ernannte Muhammad Boudiaf, der 30 Jahre im marokkanischen Exil lebte, bei
einem Attentat eigener Sicherheitskräfte ermordet, für das zunächst
die FIS verantwortlich gemacht wurde. Später wurden Ausländer
und auch die algerische Zivilbevölkerung zur Zielscheibe der Islamisten.
Denn aus ehemaligen FIS-Anhängern und anderen radikalen Gruppierungen
entsteht die "Bewaffnete Islamische Gruppe" (GIA), die terroristische
Anschläge verübt. Im algerischen Bürgerkrieg werden seit
1992 50000-80000 Algerier getötet.
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April 1992: In Deutschland ruft Cemaleddin KAPLAN auf einer
Großveranstaltung des ICCB in Koblenz einen „Föderalistischen
Islamischen Staat Anatolien" (A.F.I.D.) aus und erklärte sich selbst
zum Emir-Regenten. Das ICCB-Verbandsorgan „Ümmet-i Mohammed" (Die
Nation Mohammeds) berichtete hierzu, die Gründung eines Kalifatstaats
sei notwendig gewesen, weil die unrechtmäßige, terroristische
und kemalistische Regierung in Ankara die Muslime nicht vertreten könne.
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1992/93: In Ägypten intensivieren sich seit 1992 die Auseinandersetzungen
zwischen den militanten islamistischen Organisationen und den ägyptischen
Sicherheitskräften. Im Jahr 1993 änderte die ägyptische
Regierung die Wahlgesetze für Berufsvereinigungen, die der Bruderschaft
als Plattform für eine politische Partizipation dienten und schränkte
dadurch die Möglichkeiten politischer Partizipation drastisch ein.
Im selben Jahr folgte das Attentat auf den ehemaligen Ministerpräsidenten
Atif Sidqi. Als Drahtzieher gilt Talaat QASEM,
der als einer der gefährlichsten ägyptischen Terroristen gilt.
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1994: Mullah Mohammed OMAR gründet die
Taliban-Bewegung in Afghanistan.
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1994: In der Türkei verzeichnet die islamistische "Wohlfahrtspartei"
(Refah-Partisi-RP) bei den Wahlen Erfolge, zunächst bei den Kommunalwahlen
1994, nach der die RP rund 400 Stadtverwaltungen des Landes, darunter die
Ankaras und Istanbuls. kontrollierte. Bei den Parlamentswahlen im Dezember
1995 hatte die RP einen Stimmenanteil von rund 21 % erreicht.
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März 1994: Cemaleddin KAPLAN ernennt sich in Deutschland
zum Kalifen.
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1995: Im Januar 1995 entsteht in Algerien zwischen der FIS,
der FLN und der Front des Forces Socialistes (FFS) die sog. "Plattform
von Rom", die eine "Nationale Charta" verabschiedet, die der Wiederherstellung
eines souveränen, demokratischen und sozialen Algeriens im Sinne der
Prinzipien des Islam dienen sollte. Im November 1995 geht aus den Präsidentschaftswahlen
der seit Januar 1994 amtierende Staatschef General Liamine Zeroual als
deutlicher Sieger hervorging. Beides führte zu keinem Rückgang
der Intensität der militärischen Auseinandersetzungen.
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1995: In Deutschland geht aus der Aufteilung der "Vereinigung
der neuen Weltsicht in Europa e.V." (AMGT) in zwei juristische Personen
die IGMG "Milli Görüs" hervor. Neben der IGMG, die als
eigentliche Nachfolgeorganisation der AMGT deren soziale und politisch-religiöse
Aufgaben weiterführt, wurde die "Europäische Moscheebau- und
Unterstützungsgemeinschaft e.V." (EMUG) gegründet. Die EMUG
ist für die Verwaltung des umfangreichen Immobilienbesitzes der Organisation
zuständig, der IGMG-Angaben zufolge einen Wert von 60 bis 80 Millionen
DM darstellt.
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1995: Metin KAPLAN übernimmt in Deutschland
nach dem Tod seines Vaters den "Kalifenstaat".
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1995: Anschlag auf amerikanische Militärberater in Riad. Die später
zum Tode verurteilten und hingerichteten Urheber haben sich bereits auf
den saudischen Extremisten Osama BIN LADEN berufen.
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1996: Tod des GIA-Führers Djamel ZITOUNIführt
in Algerien zur Fragmentierung der GIA.
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Mai 1996: Osama BIN LADEN geht nach Afghanistan.
Juni 1996-Juni 1997: In der Türkei wird der langjährige RP-Vorsitzende
Prof. Necmettin ERBAKAN auch Ministerpräsident
der Türkei.
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August 1996: Osama BIN LADEN ruft seine "muslimischen Brüder"
in einer Erklärung zum Dschihad gegen die USA auf.
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September 1996: Einnahme Kabuls, der Hauptstadt Afghanistans durch
die Taliban.
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Seither wurde dort ein Staat der Gotteskrieger aufgebaut, der erst 2001/2002
im Zuge der Vergeltungsaktionen gegen Bin Laden durch die Vereinigten Staaten
und ihre Verbündeten wieder zerschlagen werden konnte.
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1996: In Marokko schließen BENKIRANES
Islamisten einen Pakt mit einer seit den fünfziger Jahren existierenden,
aber kaum mehr aktiven Partei, dem Mouvement populaire démocratique
et constitutionnel (MPCD), die bei den Wahlen 1997 auf Anhieb 9 Sitze erringt.
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Juni 1997: Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen wurden in Algerien
die ersten Parlamentswahlen seit 1992 durchgeführt. Insgesamt bewarben
sich 7.747 Kandidaten um die 380 Sitze der Nationalversammlung. Die FIS
war von der Abstimmung ausgeschlossen. Mit Abstand stärkste Kraft
wurde mit 155 Sitzen die erst im April 1997 gegründete "Nationaldemokratische
Sammlungsbewegung" (RND), die Präsident ZEROUAL unterstützte.
Zweitgrößte Fraktion mit 69 Abgeordneten wurde die Islamisten-Partei
"Gesellschaft
für den Frieden" (MSP), ehemals Hamas, von Scheich NAHNAH,
die sich von den Gewalttaten der FIS distanziert hat. Den dritten Platz
erzielte mit 64 Sitzen die ehemalige Regierungspartei "Die Nationale Befreiungsfront"
(FLN). Die offizielle Wahlbeteiligung lag bei 65,49 Prozent, zehn Prozentpunkte
unter der der Präsidentenwahl vom November 1995.
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Januar 1998: Verbot der "Wohlfahrtspartei" (Refah-Partisi-RP) durch
das türkische Verfassungsgericht wegen Verstoßes gegen
das Verfassungsgebot der Trennung von Religion und Staat. Die Einziehung
des Parteivermögens wurde angeordnet. ERBAKAN
und fünf
anderen Parlamentariern der RP wurden die Abgeordnetenmandate entzogen
und für die nächsten fünf Jahre jegliche politische Tätigkeit
untersagt. Die verbotene RP hatte in der Türkei nach Presseberichten
etwa 4 Millionen Mitglieder.
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1998: Mitglieder einer neuen islamistischen "Tugend-Partei" (Fazilet
Partisi-FP) bilden im Parlament in Ankara/Türkei eine starke
Fraktion und gelten als Nachfolgepartei der RP.
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Februar 1998: Um den saudischen Multimillionär und Dissidenten
Osama
BIN LADEN hatte sich im Februar 1998 eine neue Gruppe formiert, die
damals die absolute und notfalls gewaltsame Unterstützung des Iraks
beschloss. Sie trägt den Namen "Internationale Front für den
Jihad gegen Juden und Kreuzritter" Illustre Personen bilden ihre Führungsspitze:
neben bin Laden, der seit langem beschuldigt wird, erst vom Sudan
und jetzt von Afghanistan aus Attentate vor allem gegen amerikanische Militäreinrichtungen
zu finanzieren, sind da Aiman AZ-ZAUWAHERI (=Zawahiri), Führer
der ersten Stunde des ägyptischen "Jihad Islami" und ehemaliger
"Afghane", Munir HAMZA, Führer der pakistanischen
Ulema,
Fadl ABDERRAHMAN, Amir (Führer) der pakistanischen
Islamistengruppe Harakat al-Ansar, und Abdessalam
KHAN, der Amir des "Jihad Islami" von Bangladesh, Rifai
Ahmad TAHA, einer der Führer der Jamaat
Islamiya und ehemaliger "Afghane". Auch der "Verband pakistanischer
Ulemas" (Korangelehrte) und die "Islamische Befreiungsbewegung des indischen
Teils Kaschmirs" gehören zur "Front". In diesem Zusammenhang drohte
Osama
BIN LADEN: Das Töten von "Amerikanern und ihren Verbündeten,
ihren Militärs und Zivilisten" sei eine "Pflicht".
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August 1998: Anschläge auf die Botschaften der USA in Kenia und
Tansania, bei der 250 Menschen ums Leben kamen. BIN LADEN wird
erneut als Drahtzieher hinter den Anschlägen vermutet. Die Anschläge
führen zu Vergeltungsschlägen der USA auf Ziele im Sudan und
in Afghanistan. Über die angeblich von Bin Laden initiierte islamistische
Internationale aus sechs verschiedenen islamistischen Terrororganisationen
liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse vor. Es gibt auch keine Anhaltspunkte
dafür, dass strukturelle Verbindungslinien nach Deutschland bestehen.
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September 1998: Festnahme von Mamdouh Mahmoud SALIM
in der Nähe Münchens
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Ende Oktober 1998: Türkische Sicherheitskräfte vereiteln
geplante Sprengstoffanschläge auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara
und eine Moschee in Istanbul. 25 Personen wurden festgenommen, unter ihnen
mehrere aus Deutschland angereiste Anhänger des "Kalifatstaates"
KAPLANS.
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Dezember 2000: Festnahme von fünf Personen algerischer Herkunft am
25./26.12.2000 in Frankfurt am Main (so genannte "Meliani-Gruppe"). Sie
belegten Kontakte mit in Deutschland lebenden Sympathisanten des internationalen
Netzwerkes um Osama BIN LADEN. Die "Meliani-Gruppe" wird verdächtigt,
einen Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt geplant zu haben.
Ausgehend u.a. von den Ermittlungen zu der Frankfurter Gruppe folgten weitere
Festnahmen in London (Februar 2001), Mailand (April 2001; sog. "Varese-Gruppe")
und Spanien (Juni 2001). Aufgrund eines italienischen Festnahmeersuchens
nahm die Polizei am 10.10.01 in München den libyschen Staatsangehörigen
Lased BEN HENI fest. Er stand schon einige Zeit - im Zusammenhang mit dem
"Meliani-Komplex" - im Blickfeld der Sicherheitsbehörden.
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11.9.2001: Anschläge in den USA, u.a. auf das World Trade Center und
das Pentagon durch islamistische Selbstmord-Terroristen, die einem Netzwerk
um Osama BIN LADEN angehören, das in aller Welt sog. "Schläfer"
installiert hat, u.a. in Hamburg. Die Terroranschläge führen
zu einer Verschärfung des deutschen Vereinsrecht, das eine Berufung
auf den Status als religiöse Vereinigung erschwert.
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Dezember 2001: Verbot des "Kalifenstaats" KAPLANS in Deutschland
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5.8.2002: Verbot des islamistischen Vereins "Al-Aqsa e.V. humanitäre
Hilfsorganisation für Palästina", der Spendensammelverein für
die Hamas-Bewegung war.
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27.11. 2002: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.11.2002
bestätigt das vom Bundesinnenminister verhängte Verbot des Kalifatstaats.
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Januar 2003: Verbot der 1953 in Jersulem gegründeten islamistischen
und international agierenden Organisation "Hezb ut-Tahrir" (Partei der
islamistischen Befreiung)
Verbreitung in Deutschland:
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Die Verfassungsschutzbehörden erfassen derzeit Informationen zu 17
islamistischen Organisationen; dort sind knapp 31.000 Muslime organisiert.
Die größten islamistischen Organistionen haben türkischen
Ursprung. Die Anhängerschaft arabischer islamistischer Organisationen
erreicht derzeit etwa 2.500 Personen. Die Zahl der im Bundesgebiet lebenden
Muslime arabischer Herkunft beträgt etwa 200.000 Personen.
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Türkische "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V."
- (IGMG) - (in Deutschland ca. 26.000-27.000 Mitglieder).
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"Milli Görüs" bedeutet wörtlich "nationale Weltsicht ".
Die IGMG selbst wählt die freie Übersetzung "Neue Weltsicht".
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Die IGMG verfügt über weitverzweigte Strukturen. Neben ca. 270
assoziierten Vereinen bzw. Mitgliedsgemeinden sowie organisatorischen Gliederungen
auf Orts-, Regional- und Bundesebene bestehen Stützpunkte auch im
Ausland, insbesondere in Mitteleuropa sowie in Übersee (z.B. in Kanada,
Australien und einigen Ländern Mittelasiens).
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In der Türkei selbst unterhält die IGMG keine eigenen organisatorischen
Gliederungen. Sie war der im Januar 1998 verbotenen islamistischen "Wohlfahrtspartei"
(RP) eng verbunden." IGMG-Funktionäre aus Deutschland, darunter der
frühere Vorsitzende dieser Organisation, kandidierten bei den Parlamentswahlen
im Dezember 1995 in der Türkei für die RP und errangen Mandate
im Parlament, die sie bis heute innehaben.
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Die IGMG ist nach wie vor die größte islamistische Organisation
in Deutschland. Das Sympathisantenpotential dürfte noch wesentlich
höher liegen.
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Zu Großveranstaltungen wie dem "1. Europäischen Friedens- und
Kulturfestival" der IGMG am 14. Juni 1997 im Dortmunder Westfalenstadion
konnte die Organisation über 30.000 Personen mobilisieren.
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Anmerkung: Der Generalsekretär der Organisation bezifferte im April
1997 die Mitgliederstärke seiner Organisation auf über 161.000.
Ihrem Rechenschaftsbericht vom September 1996 zufolge verfügt die
IGMG über 57.048 "Moscheemitglieder". Nach Angaben des Vorsitzenden
der IGMG-Frauenorganisation hat die IGMG 74.788 Mitglieder.
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Seit 1995 gibt die Organisation die Monatsschrift "Milli Görüs
und Perspektive" heraus, die auch deutschsprachige Seiten enthält.
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Die IGMG strebt die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der
Türkei und die Einführung eines auf Koran und Scharia basierenden
Gesellschaftssystems an, das sie als "gerechte Ordnung" bezeichnet. Auf
dem Weg zur weltweiten Islamisierung wird als Zwischenziel auch für
die in Deutschland lebenden türkischen Muslime ein Leben nach dem
IGMG-Verständnis von Koran und Scharia angestrebt. Nach Auffassung
der IGMG gibt der Islam verbindliche Vorgaben, "grundsätzliche Prinzipien
mit maximalem Verpflichtungscharakter", für alle gesellschaftlichen
Bereiche, für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Bildung.
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Bei der Umsetzung ihrer Ziele verfolgt die IGMG unterschiedliche Strategien.
Während sie in der Türkei bislang auf die Unterstützung
der vom ehemaligen türkischen Ministerpräsident Prof. Necmettin
ERBAKAN geführten islamistischen "Wohlfahrtspartei" (RP) setzte, versucht
sie ihre Positionen in Deutschland auf dem Wege gesellschaftspolitischer
Arbeit durchzusetzen. Die Organisation ist zum einen bemüht, die in
Deutschland lebenden Muslime - vor allem türkischer Herkunft - organisatorisch
zu binden und deren "islamische Identität" zu bewahren bzw. auszubauen.
Zum anderen versucht die IGMG, die nach ihrer Ansicht für alle Lebensbereiche
vorgegebenen unveränderlichen Normen des Islam für die hier lebenden
Muslime im gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.
Dazu nutzt sie alle Rahmemöglichkeiten in den Bereichen Erziehung,
Bildung, Soziales und Politik. Im Mittelpunkt der zielgruppenorientierten
Betreuungs- und Bildungsarbeit stehen türkische Jugendliche / Studenten
und Frauen, letztere weil sie als Mütter in den ersten Lebensjahren
prägenden Einfluß auf die Kinder nehmen. Den organisatorischen
Rahmen der zielgruppenorientierten Arbeit bilden eine Jugend-, eine Studenten-
und eine Frauenorganisation sowie diverse Schulungseinrichtungen. Die IGMG
bietet ein breites Spektrum an Freizeitaktivitäten wie Ferienlager,
Wissenswettbewerbe, Sportvereine, Korankurse, Amateurfunkkurse, Computerlehrgänge,
Handarbeitskurse, Hausaufgabenhilfe etc. an. Ziel der Ausbildungsaktivitäten
ist auch die Entwicklung neuer Führungskader sowie die Schulung von
"Multiplikatoren". So bietet die IGMG u.a. "Sommerkurse als islamischen
Gemeindeunterricht für Jugendliche" sowie eine "Imamausbildung im
Bereich des bundesdeutschen Gesellschaftswesens und des interkulturellen,
interreligiösen Dialogs". Die zielgruppenorientierte Arbeit wird ergänzt
durch die regelmäßige religiöse Betreuung in den Moscheen
und durch kulturelle Veranstaltungen in den Gemeindezentren. Das Angebot
an Betreuungsmitteln reicht bis zu Fernsehprogrammen, so insbesondere in
Berlin und in den Niederlanden. Der der ehemaligen RP nahestehende türkische
Fernsehsender "Kanal 7", der u.a. über IGMG-Aktivitäten berichtet,
ist auch im Bundesgebiet per Satellit zu empfangen.
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Im Rahmen ihrer gesellschaftspolitischen Arbeit ist die IGMG bestrebt,
für ihre Anhänger im gesellschaftlichen Alltag Deutschlands ein
Leben entsprechend ihrer Interpretation von Koran und Sunna durchzusetzen.
Wie bei den verbandsinternen Aktivitäten hat sie dabei ihr Hauptaugenmerk
auf das Erziehungs- und Bildungswesen gerichtet. So fordert sie u.a., den
islamischen Religionsunterricht (ihrer Prägung) zum Inhalt von Lehrplänen
an öffentlichen Schulen zu machen. Darüber hinaus sollen muslimische
Schülerinnen und Schülern eine nach IGMG-Auffassung islam-konforme
Verhaltensweise auch in der Schule praktizieren können. Um islamistische
Positionen ihrer Prägung im gesamten Spektrum des öffentlichen
Lebens durchzusetzen, gewährt die IGMG umfangreiche Rechtshilfe. So
wird beispielsweise muslimischen Arbeitnehmern Rechtsbeistand bei Problemen
am Arbeitsplatz und muslimischen Schülern bei Problemen in der Schule
(u.a. wegen Teilnahme am Religions- und Sexualkundeunterricht sowie am
koedukativen Schwimm- und Sportunterricht) gewährt. Darüber hinaus
unterstützt die IGMG ihre Mitgliedsvereine rechtlich u.a. auf den
Sektoren Miet-, Immobilien-, Vereins- und Baurecht. Zur Umsetzung ihrer
islamistischen Ziele setzt die IGMG auch auf Zusammenarbeit mit anderen
islamistischen Gruppierungen sowie auf Mitarbeit in muslimischen Dachverbänden,
in denen zum Teil auch andere islamistische Gruppierungen vertreten sind.
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Absicht der IGMG ist es nach eigenen Bekundungen, die verschiedenen Arbeitsinitiativen
zu koordinieren. In diesem Zusammenhang gehört es zum Bestreben der
IGMG, sich als Vertreterin aller im Bundesgebiet lebenden Muslime darzustellen.
Eines ihrer Ziele ist es, als islamische Glaubensgemeinschaft Körperschaftsrechte
zu erlangen und damit vielfältige Mitspracherechte im öffentlichen
Leben, z.B. bei der Gestaltung von Religionsunterricht sowie Vergünstigungen
und Befreiungen im Steuer- und Gebührenrecht.
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Die Initiativen der IGMG zur Durchsetzung islamistischer Positionen im
Bundesgebiet werden auch von politischen Aktivitäten wie Mitarbeit
in politischen Parteien und Ausländerbeiräten begleitet. Offenbar
will die IGMG Entscheidungsträger in den Parteien und in der Politik
für ihre Ziele erreichen. Im Gegensatz zu anderen islamistischen Organisationen
ist die IGMG seit einigen Jahren um ein - vor allem rechtlich - unangreifbares
Erscheinungsbild bemüht. Sie verzichtet fast völlig auf agitatorische
Aussagen und gibt vor, nur verfassungskonforme Ziele zu verfolgen. So behauptet
die Organisation in letzter Zeit zunehmend die Bereitschaft ihrer Mitglieder
zur Integration in die deutsche Gesellschaft und versichert, sie werde
das Grundgesetz achten.
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Zweifel hinsichtlich der Ernsthaftigkeit solcher Äußerungen
ergeben sich aber u.a., weil die IGMG in öffentlichen Erklärungen
regelmäßig die sozio-kulturellen Unterschiede zwischen Integration
und Assimilation hervorhebt und auch ein uneingeschränktes Bekenntnis
zur bestehenden Rechts- und Gesellschaftsordnung - natürliche Voraussetzung
von Integrationsbereitschaft - vermissen läßt. Vielmehr macht
sie Integrationsbereitschaft von der Gewährung "uneingeschränkter"
Religionsfreiheit abhängig. Das in Art. 4 Grundgesetz verbriefte Grundrecht
auf Religionsfreiheit als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
findet aber seine Schranken eben in dieser Wertordnung selbst. Damit steht
das Streben nach uneingeschränkter Religionsausübung, d.h. nach
verpflichtender Anerkennung von Koran und Scharia, im unlösbaren Widerspruch
zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zweifel hinsichtlich der
Offenheit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mit einer
notwendig pluralistischen Gesellschaft ergeben sich auch daraus, daß
IGMG-Funktionäre für die Türkei die dortige laizistisch-demokratische
Verfassung entschieden ablehnen und durch eine islamistische Ordnung ersetzen
wollen."
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6.9.2001: Seit der Wahl von Dr. Mehmet Sabri ERBAKAN im April zum neuen
Vorsitzenden ist die islamistische IGMG mit einer breit angelegten Kampagne
bestrebt, ihre Mitglieder zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
zu motivieren. So warb ERBAKAN inzwischen auf zahlreichen IGMG-Veranstaltungen
bundesweit für seine Vereinspolitik. Am 4. Juni rief der neu gewählte
Vorsitzende die 1.500 Teilnehmer des IGMG-Gebietes "Schwaben" in Neu-Ulm
zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit auf: Ich will deutsche
Muslime sehen! Zur Begründung führte er aus, dass durch die Heirat
von deutschen Muslimen mit türkischen Staatsangehörigen sowie
dem Familiennachzug aus der Türkei das Potenzial von deutschen IGMG-Anhängern
rasch wachsen werde. In einem Zeitraum von fünf Jahren sei so das
Ziel zu erreichen, eine erfolgreiche islamische Wahlpartei in Deutschland
zu gründen. Im Rahmen dieser Einbürgerungskampagne verbreitet
die IGMG darüber hinaus derzeit eine türkischsprachige Broschüre,
die das Format eines deutschen Reisepasses besitzt. Darin heißt es
unter anderem:
-
"Wir sind keine Gäste, Fremde oder Gastarbeiter. Wir sind ein Teil
der Gesellschaft, in der wir leben, und eine religiöse Minderheit.
Diese Tatsache muss von jedem verstanden und akzeptiert werden. Mittlerweile
glauben wir, dass es Zeit ist, unsere Rechte in Europa in Anspruch zu nehmen
und die Rechte, die wir noch nicht erlangt haben, ins Dasein zu rufen.
Die Einbürgerung ist der erste Schritt in diese Richtung." Eventuellen
Vorbehalten von Muslimen, die Einbürgerung schade dem Glauben, versuchen
die Verfasser mit dem Hinweis zu begegnen, Einbürgerung bedeute keineswegs
eine Verleugnung des eigenen Glaubens, der Persönlichkeit oder der
Herkunft. Zu den Vorteilen der Einbürgerung zählten das aktive
und passive Wahlrecht auf allen Ebenen. Parallel zur Verbreitung der Broschüre
erscheinen derzeit in dem Sprachrohr der IGMG "Milli Gazete" (Nationale
Zeitung) halbseitige Anzeigen mit Fotos aus der Broschüre. Anders
als in ihren offiziellen Verlautbarungen bezweckt die IGMG mit ihrer Einbürgerungskampagne
nicht die Förderung der Integrationsbereitschaft ihrer Anhänger,
sondern die Zunahme ihres politischen Einflusses in Deutschland. Mit Hilfe
eingebürgerter Muslime will die IGMG eine Wahlpartei gründen
und damit islamisch-extremistische Positionen, wie sie von ihrer türkischen
Mutterpartei, der inzwischen verbotenen Tugendpartei (FP) vertreten wurden,
im politische Parteienspektrum der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft
verankern. Dr. Mehmet Sabri ERBAKAN ist der Neffe des früheren türkischen
Ministerpräsidenten und Vordenker der traditionellen Islamisten in
der Türkei Prof. Necmettin ERBAKAN.
-
Türkischen Organisation "Der Kalifatstaat" (Hilafet Devleti),
auch bekannt unter dem Namen "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden
e.V., Köln" - (ICCB) - (in Deutschland ca. 1.300 Mitglieder) -
Vgl. Verfassungsschutzbericht: ""Der Kalifatsstaat" (Hilafet Devleti) -
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Adresse: Niehlerkirchweg 36, 5000 Köln 60, Tel. (0221) 7602088; Büro:
Neusser Straße 418, Tel. 7604622
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1983 Gründung in Köln durch den türkischen Staatsangehörigen
Cemaleddin KAPLAN, besser: Abspaltung als iran-freundlicher Teil von der
Islamischen Union Europa
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Cemaleddin Kaplan wird später als `Khomeini von Köln´ und
"Schwarze Stimme" bekannt. Ehemals war er Mufti in der türkischen
Stadt Adana.
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Nachdem ihn die türkischen Behörden wegen seines politischen
Extremismus aus diesem Amt entfernt hatten, ging er in die Bundesrepublik
und beantragte erfolgreich politisches Asyl.
Er will die Türkei im Sinne Ayatollah KHOMEINIS durch Revolution
islamisieren; den Weg über eine Partei und Wahlen lehnt er ab.
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1984 Eintragung ins Vereinsregister in Köln
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Seit Mitte August 1985 erscheint regelmäßig "TEBLIG" (Verkündigung)
als Organ des Verbandes.
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Etwa seit Mitte 1988 gibt die Islamische Union Region Köln e.V., Mitglied
des KAPLAN-Verbandes, die türkischsprachige Zeitung "UMMET" (Gemeinschaft
der Gläubigen) heraus. Sie erscheint zweimal im Monat und ist augenscheinlich
"Nachfolgerin" von "TEBLIG" (Die Verkündigung), dem vormaligen Verbandsorgan.
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März 1988 Aufsehen erregte wiederholt das vom KAPLAN-Verband in Köln
eingerichtete Erziehungsheim. Sein letzter Träger, der Verein Islamisches
Internat für junge Moslimin in Köln, wurde Mitte März 1988
verboten; das Heim selbst im Mai 1988 durch die Stadt Köln geschlossen.
Nachdem es heimlich wieder bezogen worden war, wurde das Internat erneut
geräumt und das Gebäude versiegelt. Hierbei leisteten die
70 Bewohner erheblichen Widerstand. Ein Polizeibeamter wurde verletzt und
ein Transportbus beschädigt.
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Eine Demonstration des KAPLAN-Verbandes am 17. September 1988 in Köln
richtete sich gegen die Verfolgung der Kurden im Irak und gegen den Kemalismus
in der Türkei. An ihr nahmen ca. 1.000 Personen teil. Auf Transparenten
hieß es: "Der Kemalismus werde zerbrechen, der Islam kommen, die
Götzen würden vernichtet." Im Anschluß daran fand in der
Kölner Sporthalle eine Feier anläßlich des islamischen
Jahreswechsels statt, die von über 2.000 Fundamentalisten besucht
wurde.
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1989 Abspaltung des "Islamischen Wegs" vom ICCB
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1993: Cemaleddin Kaplan hat nach Erkenntnissen des nordrhein-westfälischen
Verfassungsschutzes unter anderem öffentlich den Sturz der türkischen
Regierung gefordert und abtrünnigen Muslimen mit dem Tode gedroht.
1993 soll er während einer Pressekonferenz gesagt haben: "Aber wer
umkehrt, nachdem er zum Islam gekommen war, wird gemäß dem Islam
und dem Koran getötet." Bestraft wurde Kaplan wegen solcher
Aufrufe nicht und auch seinen mehr als 1.000 Mitglieder zählenden
Verein konnten die Behörden (wegen des Religionsprivilegs) nicht antasten.
Cemaleddin Kaplan wurde lediglich untersagt, sich politisch zu betätigen.
Und er erhielt von der Stadt Köln eine Ausweisungsverfügung.
Die Behörden konnten ihn aber nicht in die Türkei abschieben,
weil ihm in seiner Heimat die Todesstrafe drohte. Das alles hinderte Kaplan
nicht, bis zum seinem Tod 1995 weiter gegen Ungläubige, Juden und
gegen die türkische Regierung zu agitieren.
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1993 Der Verband hatte lediglich noch 3000-5000 Mitglieder.
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März 1994 Selbsternennung des Verbandsgründers zum Kalifen. Daraufhin
tritt die Bezeichnung ICCB immer mehr in den Hintergrund. Statt dessen
wird die Organisation von ihren Anhängern als "Hilafet Devleti" (Kalifatsstaat)
bezeichnet.
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15.5.1995 Tod Cemaleddin Kaplans. Sein Sohn Metin KAPLAN, genannt Müftüoglu,
wird Leiter
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1995 Hocaoglu (Kaplan), Cemalettin (Cemaleddin): Hilâfet ve halife.
Köln : Hilâfet Devleti, 1995. - 130 S. : Ill.
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Ziele und Feindbilder des ICCB werden jetzt vor allem im Verbandsorgan
"Ümmet-i-Muhammed" (Die Gemeinde Mohammeds) verbreitet.
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Der ICCB postuliert kompromißlos den Alleinvertretungsanspruch des
Islam seiner Interpretation mit der Weltherrschaft als Endziel.
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Vorrangig zielt der Verband auf den Sturz des laizistisch- türkischen
Staatsgefüges, welches durch ein islamistisches System in Anlehnung
an die Entwicklung im Iran ersetzt werden soll.
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Der ICCB lehnt Demokratie und Parteienpluralismus als völlig unvereinbar
mit dem Islam ab; für ihn gelten ausschließlich Koran und Sunna
als Richtschnur jeglichen Handelns.
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Entsprechend dieser ideologischen Orientierung agitiert die Organisation
in diffamierender Weise gegen das westliche Gesellschaftssystem, die türkische
Regierung, aber auch die Integration von Muslimen in eine demokratische
Gesellschaft.
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Ferner polemisiert der Verband gegen Juden und den israelischen Staat.
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Die Ideologie stellt eine Mischung aus dem Gedankengut der Muslimbrüder
- insbesondere S. Qutbs -, der jordanischen "Islamischen Befreiungspartei"
des Scheich Taqu ad-Din an Nabhani (1904-1978), der extremistischen ägyptischen
Gruppierung "Takfir wa Hijra" sowie Kaplans eigenen Kalifatsstaatsgedanken
dar.
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August 1996: Aufgrund antijüdischer und antiisraelischer Äußerungen
wurde Metin KAPLAN durch eine Verfügung der Stadt Köln mit einem
politischen Betätigungsverbot belegt.
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Inzwischen bedient sich der ICCB zu Propagandazwecken auch des Satellitenfernsehens.
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So werden z.B. Ansprachen Metin KAPLANs in der Kölner Moschee des
Verbandes über den Satelliten EUTELSAT II F 2 u.a. in die Türkei
ausgestrahlt.
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Die Sendungen werden unter der Bezeichnung "HAKK-TV" angeboten.
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Der ICCB erleidet seit Jahren aufgrund interner Streitigkeiten und Abspaltungen
Mitgliederverluste.
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Nur noch selten gelingt es dem Verband, wie früher, größere
Menschenmengen zu mobilisieren.
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Mitte der 90er wird die Mitgliederzahl auf etwa 1.300 Personen geschätzt.
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Unter den Muslimen in Deutschland ist der Verband stark isoliert.
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Mitte 1996 kam es zu einer weiteren Abspaltung KAPLAN-kritischer Anhänger,
die sich dem selbsternannten "Gegenkalifen" Halil Ibrahim SOFU anschlossen.
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In den Publikationen bestritten SOFU und KAPLAN wechselseitig die Rechtmäßigkeit
des Anspruches ihres Kontrahenten auf das Kalifat.
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Der Streit gipfelte in Fetwas KAPLANs, die den "zweiten Kalifen" offen
mit dem Tode bedrohten.
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SOFU wurde im Mai 1997 in Berlin von Unbekannten erschossen.
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Die Strafverfolgungsbehörden sehen Anhaltspunkte für einen Zusammenhang
der Mordtat mit den internen Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft
im Verband und damit auch um die Verfügungsgewalt über das nicht
unerhebliche Finanz- und Immobilienvermögen der Organisation.
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1998 geriet der "Kalifatsstaat" wegen zunehmend aggressiveren Verlautbarungen
KAPLANs wieder verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit.
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Nach den Vergeltungsschlägen der Vereinigten Staaten auf Ziele im
Sudan und Afghanistan (nach den Terrorangriffen auf zwei US-Botschaften)
wandte sich der Kalif per Fax an die Presse und schrieb: "Wir tadeln diesen
verabscheuungswürdigen Angriff und verfluchen den Präsidenten
des aggressiven und großen Satans USA." Es sei für alle Muslime
Pflicht, so Kaplan, der Mobilisierung zum allgemeinen Glaubenskampf ausnahmslos
zu folgen: "Wer gegen den Islam Partei ergreift und sich auf die Seite
der USA stellt, wird zu unserem bittersten Feind. Die USA haben nun noch
einmal erwiesen, dass sie die wahren Terroristen sind."
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Die massive, vor allem gegen die Türkei gerichtete Agitation KAPLANs
begründet in zunehmendem Maße die Gefahr, daß Anhänger
des "Kalifatsstaates" dies als eine Handlungsanweisung auch für konkrete
Aktionen verstehen.
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In diese Richtung deutet die Festnahme mehrerer Personen in der Türkei,
denen vorgeworfen wird, an der Planung und Vorbereitung terroristischer
Aktivitäten des "Kalifatsstaates" Ende Oktober in Ankara und Istanbul
beteiligt gewesen zu sein.
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Unter den Festgenommenen befanden sich auch KAPLAN-Anhänger, die ihren
Aufenthalt zuvor in Deutschland hatten.
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Die Inhaftierten sollen geplant haben, am 29. Oktober, dem 75. Jahrestag
der Gründung der Türkischen Republik, durch ein mit Sprengstoff
präpariertes Flugzeug ein Selbstmordattentat auf das ATATÜRK-Mausoleum
in Ankara zu verüben.
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Zeitgleich sollte die Fatih-Moschee in Istanbul besetzt und mit Waffengewalt
gegen türkische Sicherheitskräfte verteidigt werden. Die rechtzeitige
Festnahme der mutmaßlichen Täter habe jedoch die Durchführung
der Aktionen verhindert.
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KAPLAN hatte zuvor gegen den türkischen Nationalfeiertag polemisiert
und erklärt, es sei die Pflicht eines jeden Muslim, gegen die seit
75 Jahren andauernde "Tyrannei" zu protestieren, und zwar mit dem Herzen,
mit Worten und auch Taten. ("Ümmet-i Muhammed" Nr. 244 vom 15. Oktober
1998, S. 1, 5) Metin Kaplan verkündete damit die allgemeine Mobilisierung
zum Dschihad (Jihad), also zum Heiligen Krieg. Im Wortlaut: "Jeder Muslim
sollte in seinem Land die schlechten/bösen Regime stürzen und
einen islamischen Staat aufbauen. Hierfür einen Dschihad (Jihad) zu
führen ist (...) eine für jeden Muslim verbindliche (...) Pflicht".
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März 1999: Metin Kaplan kommt in Untersuchungshaft. Bei der Verhaftung
kam es zu Ausschreitungen. Zwei Polizisten wurden von aufgebrachten Anhängern
des Kalifen schwer verletzt. Die Bundesanwaltschaft warf dem Islamistenführer
"Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung" und "öffentliche
Aufforderung zu Straftaten" vor.
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Von den im Jahr 2000 geschätzten 1100 Mitgliedern leben die Hälfte
in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt gibt es 74 Ortsvereine. Die Mitglieder
haben auf Kaplan einen Treueschwur abgelegt, sie haben sich dem Kalifen
zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Die Organisation finanziert sich
aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Mieteinnahmen. Ihr Vermögen
wird auf mehrere Millionen geschätzt.
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15.11.2000: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Angeklagten Metin
Kaplan und Hasan Basri Gökbulut durch Urteil vom 15. November 2000
wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu Freiheitsstrafen
von vier Jahren (Kaplan) und drei Jahren (Gökbulut) verurteilt.
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Nach den Feststellungen wurde der Angeklagte Metin Kaplan nach dem Tod
seines Vaters im Jahr 1995 zum Nachfolger und "Kalifen" des sog. Kalifatstaates
bestimmt. Er betrachtete sich als das religiöse und weltliche Oberhaupt
dieses "Staates", der nach dem Willen seiner Gründer zwar zunächst
nur in Deutschland gebildet worden war, sich aber später auf die Türkei
und die gesamte islamische Welt erstrecken sollte. In Personalunion hatte
er auch den Vorsitz der Gerichts- und der Fetwa-Instanz inne. Letztere
hatte auf abstrakte Fragen generelle religiöse Rechtsgutachten zu
erstellen. Der Angeklagte Gökbulut, Schwager von Metin Kaplan, gehörte
dem engsten Führungsstab des Kaplanverbandes an und war ebenfalls
Mitglied der Fetwa-Instanz. Bereits kurz nach dem Amtsantritt von Metin
Kaplan war es zwischen ihm und dem in Berlin lebenden "Generaljugendemir"
der Kaplan-Bewegung, Halil Ibrahim Sofu, zu ernsten Zerwürfnissen
über die Führung des "Kalifatsstaats" gekommen. Sofu hatte sich
Mitte 1996 von seinen Gefolgsleuten ebenfalls zum Kalifen ausrufen lassen
und beanspruchte die Stellung des Angeklagten für sich. Dieser reagierte
mit dem Erlaß einer Todesfetwa gegen seinen Widersacher, die mit
der Spaltung des Verbandes und der Anmaßung eines Gegenkalifats begründet
wurde. Im September 1996 spitzte sich der Streit zu. Die Angeklagten Kaplan
und Gökbulut riefen in zwei aufeinander abgestimmten Reden im Rahmen
einer Hochzeitsfeier in Berlin zur Tötung des abtrünnigen Gegenkalifen
auf und ermahnten ihre Anhänger zum Gehorsam gegenüber dem "Kalifen".
Damit wollten sie tatbereite, überzeugte Anhänger des Kaplanverbandes
dazu veranlassen, das "Problem Sofu" in die eigene Hand zu nehmen und den
Widersacher zu töten. Wenige Wochen später wiederholte Kaplan
diese Aufforderung auf einer Ratsversammlung ("Sura") des Verbandes, an
der sämtliche Gebietsverantwortlichen und Imame (Vorbeter) teilgenommen
hatten. Acht Monate später, kurz bevor er eine Einladung der Dortmunder
Gemeinde des Kaplan-Verbandes wahrnehmen wollte, wurde Halil Ibrahim Sofu
in seiner Berliner Wohnung im Bett zwischen seiner Ehefrau und seiner jüngsten
Tochter von drei bislang unbekannt gebliebenen Tätern erschossen.
Das Oberlandesgericht hat das Verhalten der Angeklagten als öffentliche
Aufforderung zu Straftaten nach § 111 Abs. 2 StGB gewertet, jedoch
die ihnen in der Anklage des Generalbundesanwalts weiterhin zur Last gelegte
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verneint, da sich das organisatorische
Gefüge einer solchen Vereinigung innerhalb des Kaplanverbandes nicht
ausreichend habe feststellen lassen. Der Angeklagte Gökbulut hatte
sich dem weiteren Strafverfahren bereits während der Hauptverhandlung
durch Flucht entzogen, gegen ihn erging das Urteil in Abwesenheit.
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WDR 2001: Kaplans Anhänger haben den Richterspruch als Schlag gegen
die Religionsfreiheit bezeichnet und das Düsseldorfer Oberlandesgericht
in die Nähe der NS-Justiz gerückt. Während der Kalif noch
einsitzt, sendet der verbandseigene Sender HAKK-TV weiter - einmal pro
Woche über Satellit bis in die verhasste laizistische Türkei.
Anfang April wurde die Zerstörung der Buddha-Statuen in Afghanistan
von dem Sender so kommentiert: "Mit der Erlaubnis Allahs wird die Armee
des Kalifatsstaats den Kemalismus mit seinen Statuen stürzen, so dass
sie auf dem Müll der Geschichte verschwinden. Auch Du, Vatergötze
der Türkischen Republik, wirst eines Tages stürzen und zwar in
Zusammenarbeit der Muslime in Europa mit den Muslimen in Anatolien und
durch die Hand dieser Religionsgemeinschaft." Jetzt hat die Landesrundfunkanstalt
den Sender aufgefordert, seinen Betrieb unverzüglich einzustellen.
Grund sei die fehlende Lizenz, betonte ein Sprecher.
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Ende September/Der Tagesspiegel 12.10.2001: "Der inhaftierte islamistische
Extremist Metin Kaplan alias "Kalif von Köln" hat sich gegenüber
seinen Anhängern vom Terrorismus distanziert. "Ein Muslim ist niemals
ein Terrorist, und ein Terrorist ist niemals ein Muslim!", heißt
es in der Ende September erschienenen Ausgabe seiner Verbandszeitung "Ümmet-I
Muhammed". Sicherheitsexperten beurteilten Kaplans Äußerungen
allerdings skeptisch. Hintergrund der Publikation sei vermutlich die mögliche
vorzeitige Haftentlassung des Moslem-Extremisten. Kaplans radikale Islamistenorganisation
"Kalifatsstaat" hatte nach Angaben des Verfassungsschutzes Ende der 90er
Jahre Kontakte zu dem weltweit gesuchten Extremisten Osama bin Laden, der
als Drahtzieher der Terroranschläge in den USA gilt. Aus Sicherheitskreisen
in Köln verlautete, es gebe bis heute keine offizielle Stellungnahme
Kaplans im Sinne einer deutlichen Ablehnung der Terroranschläge in
New York und Washington. Bei den jetzigen Äußerungen könnte
es sich um Versatzstücke früherer Publikationen handeln. "Diejenigen,
die terrorisieren, sind überhaupt keine Muslime!", lautet der Titel
des Beitrags. Darin sagt Kaplan: "Lasst uns doch aufhören zu kämpfen..."
Ein Fachmann erläuterte, der 48-Jährige habe im November zwei
Drittel seiner Strafe verbüßt und könne somit aus der Haft
freikommen. Dafür sei jedoch eine gute Führung Voraussetzung.
Die Äußerungen seien allerdings eine Botschaft an Kaplans Gefolgsleute.
"Solange der sitzt und ausdrücklich keine Militanz fordert, sind Aktionen
unwahrscheinlich", sagte ein Sicherheitsexperte. Kaplan wurde im November
vergangenen Jahres wegen Aufrufs zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt.
Er sitzt seit März 1999 in Untersuchungshaft und befindet sich derzeit
in einem Düsseldorfer Gefängnis. Ob er tatsächlich vorzeitig
freikommt, ist nach Angaben einer Justizsprecherin noch offen."
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17.10.2001 (23.10.2001 Meldung des WDR): Kaplan-Anhänger festgenommen.
Harun Aydin ist vermutlich kein terroristischer "Schläfer". Der Bundesgrenzschutz
hat auf dem Frankfurter Flughafen einen Anhänger des selbsternannten
Kölner Kalifen Metin Kaplan festgenommen. Nach Informationen des "Kölner
Stadtanzeiger" und des "Wiesbadener Kurier" handelt es sich bei dem Mann
um Harun Aydin. Der Kölner Medizinstudent gilt als Chefideologe des
Kaplan-Verbandes "Kalifatsstaat". Ein Sprecher des Frankfurter Amtgerichts
bestätigte inzwischen die Angaben der Zeitungen. Gegen Harun Aydin
wurde Haftbefehl erlassen. Harun Aydin war auf dem Weg in den Iran. Der
Bundesgrenzschutz hatte in seinem Gepäck Ausrüstungsgegenstände
gefunden, die auf terroristische Aktivitäten des Mannes hindeuteten.
Die Koffer enthielten einen Kampfanzug, eine Sturmhaube und ein Abschiedsbrief
an seine Frau. Aydin ist für die Behörden kein unbeschriebenes
Blatt. Laut den Zeitungsberichten wollte der Student offenbar die afghanische
Taliban-Miliz beim Kampf gegen die westliche Welt unterstützen. Dafür
spreche, dass der Funktionär des selbsternannten "Kalifatsstaats"
von Metin Kaplan eine CD-ROM mit Darstellungen von Selbstmordanschlägen
und ein Parfüm-Fläschchen mit einer quecksilberartigen Substanz
bei sich hatte. Eine solche Flüssigkeit kann zur Herstellung eines
Bombenzünders verwendet werden. Der Vermutung, bei Aydin könnte
es sich um einen terroristischen "Schläfer" handeln, widerspricht
die Tatsache, dass Aydin seit Jahren den Behörden als Mitglied des
"Kalifatsstaates" bekannt ist. Der 29 Jahre alte Harun Aydin war zuletzt
Chefredakteur des Kaplan-Verbandsorgans "Ümmet-I-Mohammed". Darin
hatte Kaplan jüngst die Gewalt nach dem Muster Bin Ladens und dessen
Terror-Organisation "El Quaida" kritisiert. Der Anwalt von Aydin, Michael
Murat Sertzös, bestritt die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft
gegen seinen Mandanten. Aydin hätte sein großes Gepäck
für die Reise mit einem Bekannten geteilt. Dieser habe ihm offenbar
die verdächtigen Gegenstände untergeschoben. Ausserdem handelte
es sich bei dem suspekten Duftwasser-Flakon um einen Glücksbringer.
Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Harun Aydin
übernommen."
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24.10.2001: Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten als
unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen
Rechtsfehler ergeben hat und auch die erhobenen Verfahrensrügen sich
als unbegründet erwiesen haben. Beschluß vom 24. Oktober
2001 - 3 StR 265/01. Karlsruhe, den 25. Oktober 2001
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30.10.2001 (Meldung des WDR 31.10.): "Angeblicher ABC-Schutzanzug war Regencape.
Der am 17. Oktober in Frankfurt unter Terrorismusverdacht festgenommene
türkische Student ist wieder frei. Der 29-jährige Harun A. war
auf dem Frankfurter Flughafen bei seiner Ausreise nach Teheran unter dringendem
Tatverdacht verhaftet worden. In seinem Gepäck hätten sich Materialien
zur Herstellung von Sprengstoffzündern, ein Abschiedsbrief sowie ABC-Schutzkleidung
befunden, hatte die Generalbundesanwaltschaft nach seiner Festnahme mitgeteilt.
Wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch (31.10.2001) bestätigte, konnten
die Vorwürfe gegen den 29-Jährigen nicht weiter aufrechterhalten
werden. Die gegen den Türken sprechenden Verdachtsmomente hätten
sich im Verlauf der Ermittlungen nicht bestätigt, so eine Sprecherin
von Generalbundesanwalt Nehm. Der Haftbefehl gegen ihn sei deshalb aufgehoben
worden. Der Anwalt von Harun A. sagte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger,
der vermeintliche ABC-Schutzanzug habe sich als "einfaches Regencape" entpuppt.
Bei dem angeblichen Abschiedsbrief habe es sich in Wahrheit um den Liebesbrief
einer Frau an einen Mann gehandelt. Zu den Angaben des Anwalts wollte sich
die Bundesanwaltschaft am Mittwoch nicht äußern. Die Behörde
hatte nach der Festnahme die Ermittlungen an sich gezogen. Nach Informationen
der Ermittler ist der Student ein führendes Mitglied des Kölner
Verbandes um den inhaftierten islamischen Extremisten Metin Kaplan."
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31.10.2001: Meldung von WDR: Bundesregierung will 'Kalifen von Köln'
abschieben. CSU-Ministerpräsident Stoiber und Innenminister Schily
einig. Im Kampf gegen islamische Extremisten geht es jetzt dem selbst ernannten
'Kalifen von Köln' an den Kragen. Metin Kaplan soll nach Beendigung
seiner vierjährigen Haftstrafe abgeschoben werden. Die Bundesregierung
sei dazu fest entschlossen, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Rainer
Lingenthal, am Mittwoch in Berlin. Die Möglichkeit zur Abschiebung
bestehe laut geltendem Ausländerrecht auch bei politisch Verfolgten.
Bedingung dafür sei jedoch grundsätzlich, wie Lingenthal ergänzte,
dass dem Abzuschiebenden in seinem Heimatland weder Tod noch Folter drohen.
In der Türkei erwartet Kaplan ein Verfahren wegen Hochverrats; dies
kann nach türkischem Recht mit dem Tod bestraft werden. Durch eine
völkerrechtlich verbindliche Zusage seitens der türkischen
Regierung, Todesstrafe und Folter nicht anzuwenden, sei eine Abschiebung
aber dennoch möglich. Ein solches Vorgehen sei "durchaus üblich",
ergänzte der Ministeriumssprecher, "der Weg dazu ist frei". Die Bundesregierung
greift mit ihrer Initiative eine Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten
auf. Edmund Stoiber hatte am Mittwoch in der BILD-Zeitung gefordert, Kaplan
und die Mitglieder seiner Organisation auszuweisen. Der CSU-Politiker macht
davon seine Zustimmung zu Otto Schilys Sicherheitspaket II abhängig.
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21.11.2001: Kölner Ausländerbehörde erlässt eine Abschiebeverfügung
gegen Kaplan.
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22.11.2001: WDR: Metin Kaplan zieht Antrag auf Strafaussetzung zurück:
"Der islamische Extremist Metin Kaplan, bekannt als "Kalif von Köln",
bleibt in Haft. Er selbst hatte vor einigen Wochen einen Antrag auf Haftentlassung
beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Am Donnerstag (22.11.01)
hat er ihn dann, kurz vor einem Entscheid der Strafkammer, wieder zurückgezogen.
Metin Kaplan befürchtete wohl, nach einer Haftentlassung sofort in
die Türkei abgeschoben zu werden. In der Türkei erwartet den
"Kalifen von Köln" ein Prozess wegen Hochverrats. Deshalb hatte die
Türkei um Auslieferung Kaplans gebeten. Deutschland dürfte Kaplan
aber eigentlich nicht an die Türkei ausliefern. Denn die Abschiebung
in ein Land, in dem den Abgeschobenen Folter oder Todesstrafe erwartet,
ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bundesregierung hatte aber
bereits erklärt, dass sie einer Abschiebung zustimmen werde, wenn
die Türkei zusichere, dass Metin Kaplan weder mit Folter noch mit
Todesstrafe zu rechnen habe. Der endgültige Vollzug der Abschiebeverfügung
hängt nun vor allem von dem Ergebnis der Verhandlungen mit der Türkei
ab. NRW-Innenminister Fritz Behrens hat den Abbruch des Haftprüfungsverfahrens
am Donnerstag mit Erleichterung aufgenommen. "Es gilt jetzt, die Zeit zu
nutzen, um in Absprache mit der türkischen Regierung bestehende Abschiebungshindernisse
aus dem Weg zu räumen", erklärte Behrens in Düsseldorf.
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24.11.2001: WDR: "Der "Kalif von Köln" hat zwei Drittel seiner
vierjährigen Haftstrafe wegen Aufrufs zum Mord hinter sich gebracht
- und hätte vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen werden
können, wenn er den entsprechenden Antrag jetzt nicht zurückgezogen
hätte. Der "Kalif von Köln" wird die Zeit im Gefängnis nun
nutzen, um gegen die vorliegende Abschiebeverordnung Einspruch einzulegen.
Dies ist auch aus dem Strafvollzug möglich. Sicher vor einer Abschiebung
ist er in der Kölner Vollzugsanstalt jedoch auch nicht. "Er kann natürlich
auch aus der Strafhaft abgeschoben werden", erklärt Claudia Neuhaus,
Sprecherin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, gegenüber wdr.de.
"Wenn die Bundesanwaltschaft der Auslieferung zustimmt, ist dies ohne Probleme
möglich." Der zurückgezogene Antrag auf Haftentlassung bringt
dem "Kalifen von Köln" also scheinbar keine Vorteile. Das Büro
der Anwältin Metin Kaplans, die über seine Beweggründe Auskunft
geben könnte, war am Donnerstag zu einer Stellungnahme nicht bereit.
Metin Kaplan kann aber auch - sollte er seine Meinung ändern - jederzeit
wieder einen Antrag auf Haftentlassung stellen. "Binnen einer Frist von
ca. einem Monat könnte ein erneutes Verfahren eingeleitet werden",
erläutert Gerichtssprecherin Claudia Neuhaus. Hierfür müßte
dann wieder - wie im jetzigen Verfahren - die zuständige JVA angehört
werden, Sachverständige befragt und die Bundesanwaltschaft um eine
Stellungnahme gebeten werden.
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30.11.2001 (WDR-Bericht von Oliver Köhler): "Bundesrat schafft Voraussetzung
für Verbot des Kölner Kalifats. Die Tage einer der radikalsten
islamistischen Gruppierung in der Bundesrepublik sind gezählt. Der
Bundes-Innenminister wird den in Köln ansässigen Verein des selbsternannten
Kalifen Metin Kaplan voraussichtlich noch im Dezember verbieten. Die Vorbereitungen
für das Verbot des sogenannten Kalifats laufen seit Wochen. Am Freitag
(30.11.2001) hat der Bundesrat die gesetzlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen. Die Länderkammer hat das Religionsprivileg aus dem Vereinsgesetz
gestrichen. Bisher genossen Vereine, die sich wie der Kölner Kalifenstaat
einen religiösen Anstrich geben, besonderen Schutz. Anders als andere
Vereine konnten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland
selbst dann nicht verboten werden, wenn ihre Tätigkeit oder der Vereinszweck
Strafgesetzen zuwiderliefen oder sich gegen die Verfassung der Bundesrepublik
richteten. Erst jetzt hat der Bundesinnenminister die Möglichkeit,
gegen diesen Verein vorzugehen. Sobald die Änderung des Vereinsgesetzes
im Bundesgesetzblatt verkündet ist, kann der Minister den Kalifatsstaat
verbieten. Das gesamte Immobilienvermögen und die Gelder des Vereins
können eingezogen werden. Wie von Sicherheitsbehörden zu erfahren
war, soll das Verbot unmittelbar nach Erscheinen des Bundesgesetzblattes
erfolgen, also voraussichtlich in der zweiten Dezemberwoche. Voraussetzung
für ein Verbot ist, dass ein Verein unter dem Deckmantel der Religionsausübung
gegen Strafgesetze verstößt, sich gegen das Grundgesetz und
den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Verboten werden
sollen religiöse Vereine, die zur Durchsetzung ihrer Glaubensüberzeugungen
Gewalt gegen anders Denkende nicht ablehnen. All dies triff nach Auffassung
des Bundes-Innenministeriums auf den Kölner Kalifatsstaat zu. In einer
bundesweit koordinierten Aktion sollen deshalb die Zentrale des Vereins
in Köln und die auf mehrere Bundesländer verteilten Vereinsgliederungen
geschlossen werden. Selbst wenn es gelingt, die Struktur des Kalifatsstaates
zu zerschlagen, wird es schwer fallen, die Organisation aufzulösen.
Die Familie Kaplan hat für den Fall eines Vereins-Verbotes nämlich
vorgesorgt. Das auf mehrere Millionen Mark geschätzte Immobilien-Vermögen
hatte Vereinsgründer Cemaleddin Kaplan bereits 1990 auf eine Stiftung
in den Niederlanden übertragen lassen. Die "Stichting Dinaar aan Islam"
(Diener des Islam) mit Sitz in Dordrecht hat nach Einschätzung des
niederländischen Innenministeriums einzig die Funktion, das Vermögen
des Kalifatsstaat vor dem Zugriff deutscher Behörden zu schützen.
Nur Metin Kaplan selbst und wenige Eingeweihte sollen laut einem Bericht
des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes Zugang zu den Konten
der Stiftung haben. Über wie viel Geld die Organisation verfügt,
wissen nur sie. Die Stiftung soll etwa 20 Moscheen samt Grundstücken
verwalten. Für regelmäßige Einnahmen sorgen die mehr als
1.000 Mitglieder. Wie während des Prozesses gegen Metin Kaplan vor
dem Düsseldorfer Oberlandesgericht bekannt wurde, sollen die Anhänger
dazu angehalten werden, eine Art Steuer an den Kalifat zu entrichten. Angeblich
soll jedes Mitglied pro Jahr einen Monatslohn spenden. Außerdem verfügt
der Kalifat über eine eigene Lebensmittelkette, bei der sich die Mitglieder
und ihre Familien versorgen. Das in den Niederlanden angesammelte Vermögen
könnten die radikalen Muslime um Metin Kaplan nutzen, nach einem Vereins-Verbot
neue Strukturen aufzubauen. Wie deutsche Behörden es anstellen wollen,
den niederländischen Geldhahn des Kalifats zuzudrehen, ist bisher
nicht bekannt."
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13.12.2001: taz Nr. 6625 PASCAL BEUCKER: "Kalif ohne Kalifat. Innenminister
Otto Schily verbietet die islamistische Organisation Kalifatsstaat. Bundesweite
Durchsuchungen. Kalif soll ausgewiesen werden. Türkische Regierung
begrüßt das Verbot. KÖLN taz Der "Kalifatsstaat"
Metin Kaplans existiert nicht mehr. Nur vier Tage nachdem die Streichung
des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz in Kraft getreten ist, hat Bundesinnenminister
Otto Schily die Organisation und die dazugehörige Stiftung "Diener
des Islam" sowie 19 Teilorganisationen des radikalislamistischen Verbandes
verboten. Im Morgengrauen stürmten Polizeieinheiten die Zentrale des
Verbandes in Köln. Die Anwesenden leisteten keinen Widerstand. Quer
durch die Republik kam es zu groß angelegten Durchsuchungen in insgesamt
212 Vereinsräumen und Moscheen. Dabei gab es eine Festnahme. In Ingolstadt
stellten Beamte einen Revolver sicher. Alleine in Nordrhein-Westfalen,
dem Zentrum des Verbandes, waren rund 1.150 Polizisten im Einsatz, die
84 Objekte durchkämmten. ... Schily kündigte an, den seit 1999
in Haft sitzenden Metin Kaplan schnellstmöglich ausweisen zu wollen.
Laut Schily hat die Kölner Ausländerbehörde die Ausweisung
Kaplans in die Türkei für sofort vollziehbar erklärt und
das Nürnberger Bundesamt gegen den ihm zuerkannten Asylstatus ein
Widerspruchsverfahren eingeleitet. Vor einer Ausweisung müsse es allerdings
die Zusicherung geben, "dass die Türkei die Todesstrafe zumindest
nicht vollstreckt", so Schily. Der nordrhein-westfälische Innenminister
Fritz Behrens kündigte an, weitere Führungskader abschieben zu
wollen. Sprecher des "Kalifatsstaats" erklärten, alle rechtlichen
Mittel ausschöpfen zu wollen, um eine Aufhebung des Verbotes zu erreichen
und eine Abschiebung ihres Anführers zu verhindern. Nach ihren Angaben
ist Kaplan in der Türkei bereits in Abwesenheit zum Tode verurteilt
worden. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland nannte das Verbot folgerichtig.
Der Rat bedauerte aber die Durchsuchung von Moscheen im Fastenmonat Ramadan.
Das Zentrum für Türkeistudien in Essen begrüßte das
Verbot. Auch die türkische Regierung nannte die Entscheidung "positiv
und zufrieden stellend".
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27.11. 2002: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.11.2002
bestätigt das vom Bundesinnenminister verhängte Verbot des Kalifatstaats.
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Vgl. dazu: http://www.nahost-politik.de/islam/kalifatstaat.htm:
Das Kalifat von Köln
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Abspaltungen:
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"Islamische Bewegung" (IH) - Aus dem Verfassungsschutzbericht: "Bei
der 1989 gegründeten IH handelt es sich um eine weitere Abspaltung
des ICCB. Gegner Cemaleddin KAPLANs hatten diesem in heftigen Auseinandersetzungen
Machtbesessenheit und eigenmächtiges Handeln vorgeworfen und sich
schließlich von der Organisation abgewandt. Die IH vertritt bedingungslos
iranische Positionen. Ihr Ziel ist die Errichtung einer "Islamischen Republik
Türkei" nach iranischem Vorbild. Die Organisation hat in Deutschland
derzeit nur einige Dutzend Anhänger; sie tritt in der Öffentlichkeit
kaum in Erscheinung."
-
Verband der muslimischen Vereine (Müslüman Cemaatler Birligi
- MCB) mit Sitz in Bochum. Spaltete sich 1994 nach der Ausrufung des
Kalifats vom ICCB ab.
-
Multinationale "Muslimbruderschaft" - (MB; arab. al-ikhwan al-muslimun)
- (in Deutschland ca. 1.000 Mitglieder). - Aus dem Verfassungschutzbericht:
"Die MB hat die Funktion einer "ideologischen Mutterorganisation" für
zahlreiche sunnitisch orientierte islamistische Gruppen wie die algerische
"Islamischen Heilsfront" (FIS) oder die in den teilautonomen palästinensischen
Gebieten aktive "Islamischen Widerstandsbewegung" (HAMAS). Nach ihrer Gründung
1928 durch Hassan AL-BANNA in Ägypten verbreitete sich die
MB rasch in nahezu alle arabische Staaten sowie die Länder, in denen
sunnitische arabische Muslime leben. Die MB verfügt über ein
internationales Koordinationsgremium für die Schwesterorganisationen
im Nahen Osten und Nordafrika mit Sitz in Genf; dessen politische Bedeutung
ist allerdings gering.
-
Die größte MB-Gruppierung in Deutschland, die im März 1960
gegründete "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V." (IGD),
steht unter dem bestimmenden Einfluß des ägyptischen Zweiges
der MB. Ihr Hauptsitz befindet sich im "Islamischen Zentrum" (IZ)-München.
Daneben verfügt die IGD über mehrere Zweigstellen im Bundesgebiet.
-
Eine weitere Organisation von Bedeutung, die "Islamischen Avantgarden",
wurde 1981 vom damaligen Leiter des IZ-Aachen El Attar ins Leben
gerufen. Zu den Islamischen Avantgarden gehören als Unterorganisationen
Union Muslimischer Studentenorganisationen in Europa e. V. (UMSO) und Union
für die in europäischen Ländern arbeitenden Muslime e. V.
(UELAM).
-
Die zusammen rund 1.000 Mitglieder / Anhänger der MB sind im Bundesgebiet
bislang nicht gewalttätig aufgetreten. IGD und "Islamische Avantgarden"
finanzieren sich in Deutschland im wesentlichen über Mitgliedsbeiträge,
Spendensammlungen in Moscheen oder sonstige private Spenden. Im Rahmen
ihrer gesellschaftspolitischen Aktivitäten ist die MB in islamischen
Dachverbänden vertreten. Zu den Aktivitäten der unter Einfluß
der MB stehenden Islamischen Zentren gehört neben der Durchführung
des Freitagsgebets in Moscheen die Ausrichtung von Seminaren, Monatstreffen
und Jahreskongressen, zu denen auch prominente MB-Mitglieder aus dem Ausland
geladen werden. Darüber hinaus bieten die Zentren Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten
für Kinder und Jugendliche. In den MB-nahen Publikationen, die sich
früher vorwiegend mit den politischen Verhältnissen in Ländern
des Nahen Ostens befaßten, sind heute die Situation der Muslime in
Deutschland und Fragen der Integration die Schwerpunkte. Inhaltlich werden
ähnliche Standpunkte vertreten, wie sie bei der türkischen IGMG
zu finden sind. Ebenso wie die IGMG sind die Anhänger der MB bemüht,
sich in der Öffentlichkeit als eine gegenüber der deutschen
Rechtsordnung loyale muslimische Interessenvertretung darzustellen.
Die nach wie vor bestehenden Vorbehalte der MB gegenüber den westlichen
Demokratien - auch gegenüber der Staats- und Gesellschaftsordnung
in Deutschland - werden in den deutschsprachigen Schriften nur selten zum
Ausdruck gebracht.
-
Internet: siehe oben
-
Weitere multinationale arabische Gruppierungen:
-
Hizb-ut-Tahrir:
-
Die zum islamistischen Spektrum zählende multinationale „Hizb ut Tahrir“
(Befreiungspartei; auch „Hizb Al Tahrir al Islami“ und „Hizb at-Tahrir“)
wurde 1953 in Jerusalem von Taqiuddin an-Nabahani gegründet. Sie lehnt
jeglichen Kontakt mit dem „Judenstaat“ als „Verrat und Verbrechen“ ab und
sieht „die Juden“ als einen „giftigen Dolch im Herzen der islamischen Nation“.
Ihre Feindbilder sind ebenso die nach ihrer Auffassung mit Israel und westlichen
Regierungen „kollaborierenden Herrscher“ der arabischen bzw. islamischen
Welt, derer die Muslime sich entledigen müssten. Sie bezeichnet sich
als eine „politische Partei, deren Ideologie der Islam und deren Ziel die
Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise ist. Dies soll durch die
Errichtung des islamischen Staates realisiert werden.“ Damit meint sie
das sog. „islamische Kalifat“, das es nach dem Sturz des Osmanischen Reiches
1924 wieder zu errichten gelte. Sie bekämpft „ den Kolonialismus in
all seinen Erscheinungsformen und Bezeichnungen, um die islamische Umma
von seiner ideologischen Führung zu befreien und seine
politischen, militärischen und wirtschaftlichen Wurzeln aus dem Boden
der islamischen Welt auszureißen und die falschen Ansichten,
die der Kolonialismus verbreitet hat, dass sich der Islam auf Gottesdienst
und Ethik beschränkt, zu korrigieren“. Seit mehreren Jahren verbreiten
„Hizb ut-Tahrir“-Anhänger in Hamburger Moscheen in St. Georg Flugblätter
mit Stellungnahmen zu Geschehnissen in der islamischen Welt und treten
als Redner auf. Im Internet ist die Organisation mit einer Homepage vertreten.
-
Januar 2003: Verbot der Gruppe in Deutschland, die vor allem an deutschen
Universitäten aktiv war und durch antisemitische Parolen und Hetzschriften
aufgefallen war. Besonderes Aufsehen hatte die Organisation mit einer Veranstaltung
im Oktober 2002 an der Technischen Universität in Berlin erregt, bei
der mit "ganz üblen antisemitischen Parolen" gegen Israel gehetzt
worden sei und die u.a. von NPD-Vorsitzende Udo Voigt besucht wurde, der
dort seine Solidarität mit den Islamisten gegen die USA.Imran WAHEED,
der Vertreter der Organisation in London übte scharfe Kritik an dem
Vorgehen der deutschen Behörden, da sie keineswegs extremistisch sei
und lediglich die Wiederherstellung der islamischen Lebensweise in der
muslimischen Welt anstrebe. "Wir sind nicht gegen Juden oder Christen,
nur gegen den Staat Israel". Ähnlich argumentierte auch der österreichische
Staatsangehörige und u.a. in Duisburg lebende Dipl..-Ing. Shaker
ASSEM, der Sprecher im deutsch-sprachigen Raum, Mitherausgeber des
politisch-islamischen Explizit-Magazins und Dozent für Maschinenbau
in Wien ist, vgl. dazu u.a. auch:
-
Jungle World:
Allahs Nazis: verweist auf ein Interview des NPD-Organs (geführt
von Holger Apfel) mit Shaker Assem
-
Shaker Assem tritt des öfteren gemeinsam mit NPD-Verantwortlichen
auf.
-
"jama'a at-takfir wa-l-hijra" (Gemeinschaft der Bezichtigung des Unglaubens
und der Auswanderung).
-
Anhänger der in den frühen 70-er Jahren in Ägypten gegründeten
Gruppierung „Takfir Wa'l Hijra“ (sinngemäß „Sühnung und
Auswanderung“) gelten als besonders fanatisch und gewaltbereit. Bereits
der Name ist Programm: Da die bestehende Gesellschaft als ungläubig
gilt, muss man sie nicht nur wegen ihres Unglaubens verurteilen (takfir),
sondern muss - nach dem Vorbild von Mohammeds Auswanderung (hijra) von
Mekka nach Medina - auch aus ihr ausziehen bzw. sich von ihr zurückziehen,
um die wahre „islamische Gemeinschaft“ zu begründen. Aus dieser Gemeinschaft
heraus gilt es dann, die ungläubige Gesellschaft und insbesondere
ihr Herrschaftssystem zu bekämpfen. Diese islamistische Bewegung entstand
in den siebziger Jahren in Ägypten und strebte unter Anwendung von
Gewalt bzw. mit terroristischen Mitteln den Sturz der ägyptischen
Regierung und die Einrichtung eines islamischen Kalifats an. Durch Maßnahmen
der ägyptischen Sicherheitskräfte wurde die Bewegung nahezu aufgelöst.
Danach knüpften die verbliebenen Anhänger Verbindungen zu islamistischen
Gruppen im Nahen und Mittleren Osten sowie im Maghreb. Einige schlossen
sich im Namen des „Jihad“ den Afghanistan-Kämpfern an. „Takfir Wa'l
Hijra“-Anhänger akzeptieren keine andere Autorität als die des
„islamischen Staates“. Sie verhalten sich äußerst konspirativ.
Protagonist dieser Bewegung ist der Scheich "Abu Qutada", der sich
zeitweilig in London aufgehalten hat. Er "gehört zu den meist gesuchten
Personen Jordaniens, da er zum Umfeld Osama BIN LADENs zählt
und bei diversen Anschlägen beteiligt gewesen sein soll."
-
Al-Quaida und ehemalige "Arabische Afghanistankämpfer (Mujahedin)"
- Aus dem Verfassungsschutzbericht: "An den Kampfhandlungen in Afghanistan
in den 80er Jahren zur Vertreibung der sowjetischen Streitkräfte haben
sich auch zahlreiche Islamisten aus dem Nahen Osten und Nordafrika beteiligt;
sie haben militärische Ausbildungslager in Afghanistan und Pakistan
besucht und den bewaffneten Kampf gegen die Rote Armee und gegen Kommunisten
als "heiligen Krieg" (Jihad) geführt. Später kämpften solche
Mujahedin
(Kämpfer für die Sache Allahs) in muslimischen Brigaden u.a.
in Tschetschenien und in Bosnien. Auch heute noch existieren in Afghanistan
und Pakistan Ausbildungslager für Mujahedin. Hinsichtlich ihrer organisatorischen
Struktur sind diese "Afghanistankämpfer" nicht mit den bekannten extremistischen
Organisationen vergleichbar. Vielmehr handelt es sich um ein loses Netz
kleiner, oft multinationaler Gruppierungen, die keiner gemeinsamen
Leitung unterstellt sind, die aber individuelle Kontakte untereinander
haben. Der Ursprung dieses Netzes liegt in den bereits erwähnten Ausbildungslagern.
Für die Kommunikation können offensichtlich auch Einrichtungen
islamischer Nicht-Regierungsorganisationen" (Nongovernmental Organizations
/ NGO's) genutzt werden; mehrere solcher Organisationen wurden seinerzeit
zur Unterstützung der Mujahedin im Afghanistankrieg gegründet.
Die Terroranschläge der vergangenen Jahre mit islamistischem Hintergrund
in Frankreich, den USA und Saudi-Arabien weisen meist eine oder mehrere
Verbindungen in das internationale Milieu der Mujahedin auf. Eine bedeutsame
Position in diesem Milieu nimmt der saudi-arabische Multimillionär
Osama
BIN LADEN ein. BIN LADEN unterstützte finanziell den Kampf der
"Mujahedin" gegen die "Rote Armee" in Afghanistan und wurde in den letzten
Jahren als Förderer zahlreicher islamistischer Gruppierungen, darunter
der "Jihad Islami" (JI) und die "Al Gamaa al-Islamiya" (GI) aus
Ägypten und Teile der "Bewaffneten islamischen Gruppe" (GIA) aus Algerien,
bekannt. Die maßgeblich von BIN LADEN propagierte "Internationale
islamische Front für den Jihad gegen Juden und Kreuzzügler" ist
vermutlich in die Anschläge auf die US-Botschaften in Daressalam und
Nairobi Anfang August 1998 verstrickt. Derzeit hält sich BIN LADEN
unter dem Schutz von "Taliban"-Milizen in Afghanistan auf. Den Verfassungsschutzbehörden
liegen Hinweise vor, daß sich auch in Deutschland einzelne Personen
aufhalten, die als Mujahedin in Bosnien oder anderen Kriegsschauplätzen
gekämpft haben oder eine militärische Ausbildung in einem der
Trainingslager erhielten und mit anderen Personen aus dem Netz islamistischer
Legionäre in Verbindung stehen."
-
Weitere überwiegend national agierende Gruppierungen aus dem arabischen
Raum:
-
Algerien:
-
"Islamische Heilsfront" (FIS) und deren bewaffneter Arm
"Mouvement
Islamique Armé (MIA; seit dem Frühjahr 1994 Armée Islamique
du Salut, AIS)) sowie "Bewaffnete Islamische Gruppe" (GIA, d.h.
Groupe Islamique Armé), deren Mitgliederstärke mit zwischen
2500 und 20000 angegeben wird. - Aus dem Verfassungsschutzbericht: "Ungeachtet
des von der algerischen Regierung eingeleiteten Demokratisierungsprozesses
dreht sich die Spirale der Gewalt weiter; immer wieder kommt es zu Massakern
an der Zivilbevölkerung. Verantwortlich für die Mordtaten sind
mit hoher Wahrscheinlichkeit algerische Islamisten, die der "Bewaffneten
Islamischen Gruppe" (GIA) angehören. In Deutschland lebt nur eine
verhältnismäßig geringe Zahl algerischer Islamisten (insgesamt
etwa 300 Personen), die zum Teil mit der GIA sympathisieren, zum Teil aber
der politisch kompromißbereiteren "Islamischen Heilsfront" (FIS)
zuzurechnen sind."
-
"Islamische Heilsfront" (FIS) - Aus dem Verfassungsschutzbericht:
"Die FIS - der algerische Zweig der MB - begann 1989, mit der Aufhebung
des bis dahin in Algerien bestehenden Einparteiensystems, öffentlich
zu arbeiten. Ausgehend von den Ideen MAWDUDIs und QUTBs propagiert die
FIS auch für Algerien eine islamistische Gesellschaft und Staatsverfassung.
Nach ihrem Verbot 1992 und der Verurteilung der Führungsfunktionäre
Abassi MADANI und Ali BELHADJ zu jeweils 12 Jahren Freiheitsstrafe
operierte die FIS in Algerien zunächst im Untergrund; die meisten
der noch in Freiheit befindlichen Funktionäre emigrierten ins Ausland.
Als Reaktion auf die Gewalteskalation in Algerien zeichnen sich sowohl
innerhalb der FIS in Algerien als auch unter den im Ausland - u.a. in Deutschland
- lebenden Emigranten verschiedene Strömungen ab. Anhänger des
im Juli 1997 aus algerischer Haft entlassenen und in Hausarrest befindlichen
Abassi MADANIS verurteilen den Terror der GIA und erklärten Ende September
1997 einen Waffenstillstand gegenüber der algerischen Regierung. Die
meisten Anhänger der FIS in Deutschland befürworten den neuen,
gemäßigten Kurs der Organisation. Die Gegner dieses Kurses,
die sich im Oktober 1997 zum "Koordinationsrat der FIS im Ausland" (CCFIS)
zusammengeschlossen haben, konnten bislang keinen Einfluß auf die
hiesigen FIS-Anhänger nehmen. Eine gewisse Bedeutung der FIS für
Deutschland ergibt sich aus der Anwesenheit des Leiters der von FIS-Sympathisanten
gegründeten "Exekutivinstanz im Ausland", Rabah KEBIR. Eine
formale Vereinsstruktur der FIS existiert im Bundesgebiet bislang nicht.
Die Aktivitäten dieses Personenkreises beschränken sich derzeit
überwiegend auf propagandistische Unterstützung der verschiedenen
Richtungen innerhalb der FIS."
-
"Bewaffnete Islamische Gruppe" (GIA) - Aus dem Verfassungsschutzbericht:
"Die im April 1992 aus einem Zusammenschluß verschiedener besonders
radikaler islamistischer Kräfte, darunter auch ehemalige Anhänger
der FIS, entstandene GIA strebt die Errichtung eines über das algerische
Staatsgebiet hinausgehenden islamistischen Staates in Nordafrika an. Die
seit dem Tode ihres Führers Djamel ZITOUNI im Jahre 1996 fortschreitende
Fragmentierung der GIA konnte von dem nunmehr an der Spitze der GIA stehenden
Antar
AL ZOUABRI nicht aufgehalten werden. Im Gegensatz zur FIS hat die GIA
ihren Kampf nie auf Repräsentanten und Einrichtungen des algerischen
Staates beschränkt. Während sie sich zunächst auf die Entführung
und auch Ermordung von Ausländern ("Ungläubige") konzentrierte,
richten sich ihre Terroranschläge insbesondere seit den Parlamentswahlen
im Juni 1997 mit äußerster Brutalität gegen die algerische
Zivilbevölkerung. In Deutschland leben nur wenige GIA-Anhänger.
Aufgrund des brutalen Vorgehens der Organisation in Algerien scheint sich
ein großer Teil der hier lebenden algerischen Islamisten von der
GIA zu distanzieren. Ein kleiner Personenkreis ist aber wahrscheinlich
nach wie vor damit befaßt, Material zur Unterstützung der bewaffneten
Gruppen in Algerien zu beschaffen. Die belgische Polizei nahm am 5. März
1998 in Brüssel mehrere GIA-Anhänger vorläufig fest. Bei
ihnen stellte sie Chemikalien, Zünder sowie eine Anleitung zum Bau
von Bomben sicher. Einige der Festgenommenen hatten auch Kontakt zu algerischen
Islamisten im Bundesgebiet. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen
mutmaßliche Unterstützer der GIA führte das Bundeskriminalamt
am 26. Mai 1998 Durchsuchungen in Räumlichkeiten algerischer Islamisten
durch. Dabei wurden Schriftmaterial der GIA, zahlreiche Videokassetten,
Computer und Faxgeräte sichergestellt. Gegen zwei Personen erging
Haftbefehl. Auf Ersuchen der französischen Behörden erfolgte
im August bzw. Oktober ihre Auslieferung nach Frankreich. Zeitgleich mit
den polizeilichen Maßnahmen in Deutschland führten auch die
zuständigen Behörden in Italien, Belgien, Frankreich und der
Schweiz Exekutivmaßnahmen durch. Hinweise, daß Attentate in
Deutschland geplant waren, ergaben sich bislang aber nicht.
-
"Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf" ("Groupe Salafiste
pour la Prédication et le Combat" - GSPC), verfügt über
hohen Anteil an "Afghanen"
-
Libanon:
-
"Hizb Allah" (Partei Gottes) - Aus dem Verfassungschutzbericht:
"Die 1982 im Libanon auf iranische Initiative gegründete schiitische
"Hizb Allah" entwickelte sich aufgrund der massiven iranischen Unterstützung
rasch zu einer militanten Sammlungsbewegung libanesischer Schiiten. Unter
ihrem Dach agieren heute eine libanesische Partei, die seit 1992 im libanesischen
Parlament vertreten ist, verschiedene Wohlfahrtsorganisationen sowie als
militärischer Flügel der "Islamische Widerstand". Nach den Weisungen
KHOMEINIS strebt die Organisation die Errichtung einer "islamischen Republik"
im Libanon und als Fernziel die Verbreitung der "islamischen Revolution"
weltweit an. Im Vordergrund ihrer Aktivitäten steht der Kampf gegen
Israel und dessen "imperialistische Unterstützerstaaten". Seit 1983
ist die "Hizb Allah" für zahlreiche Terroranschläge auf Einrichtungen
und Repräsentanten westlicher Staaten im Libanon und anderen Ländern
des Nahen Ostens sowie für mehrere Flugzeugentführungen verantwortlich.
Auch der Anschlag auf die Israelische Botschaft in Buenos Aires / Argentinien
(17. Mai 1992: mehr als 20 Tote) ist mutmaßlich der "Hizb Allah"
zuzurechnen. Von Anfang an gab es Anhaltspunkte, daß der Autobombenanschlag
auf das Gebäude der Argentinisch-israelischen Freundschaftsgesellschaft
in der argentinischen Hauptstadt (18. Juli 1994: über 90 Tote) vom
Iran zu verantworten war. Nach langen Ermittlungen sah die argentinische
Regierung im Mai 1998 diesen Verdacht bestätigt und reagierte mit
der Ausweisung von sieben iranischen Diplomaten. Obwohl die Einzelheiten
des Attentates noch nicht bekannt sind, sollen Mitglieder der örtlichen
"Hizb Allah"-Szene an der Tatausführung beteiligt gewesen sein. Bei
der Verfolgung ihrer Ziele nimmt die "Hizb Allah" gegenüber Israel
weiterhin eine unnachgiebige Haltung ein. Der Generalsekretär der
"Hizb Allah", NASRALLAH, drohte im Oktober 1997 in einem Interview
mit einer deutschen Wochenzeitschrift unmißverständlich mit
weiteren terroristischen Operationen gegen israelische Interessen. Die
"Hizb Allah" werde den Feind überall verfolgen. In einem erbarmungslosen
Krieg seien alle Mittel erlaubt. Im Falle eines israelischen Angriffs auf
zivile Ziele im Libanon sei die "Hizb Allah" durchaus imstande, das zionistische
Gebilde in einen Zustand zu versetzen, der zum Zusammenbruch des Tourismus
führe. Die Gliederung der "Hizb Allah" in Deutschland, der etwa 700
Anhänger zuzurechnen sind, bemüht sich schon seit Jahren - unterstützt
von Funktionären aus dem Libanon - um eine effiziente Organisationsstruktur.
Diese scheiterte bislang an internen Querelen. Die Aktivitäten der
"Hizb Allah"-Anhänger in Deutschland beschränken sich bisher
auf interne Treffen, Diskussionsveranstaltungen sowie die Teilnahme an
Demonstrationen (z.B. anläßlich des "GHODS-Tages"). Es gibt
keine Anhaltspunkte dafür, daß die im September 1992 in das
Attentat auf vier iranisch-kurdische Oppositionelle im Berliner Lokal "Mykonos"
verwickelten Anhänger der "Hizb Allah" im Auftrag der Organisation
handelten. Das Berliner Kammergericht machte im Urteil vom 10. April 1997
die iranische Staatsführung für das Attentat verantwortlich."
-
Palästinensische Autonomiegebiete:
-
"Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) - Aus dem Verfassungsschutzbericht:
"Mitglieder der MB in Deutschland gründeten 1981 den "Islamischen
Bund Palästina" (IBP) als palästinensische Interessenvertretung.
Seit Beginn der Intifada (Aufstand der palästinensischen Jugend) im
Dezember 1987 sieht sich der IBP als Vertreter der bislang in den teilautonomen
palästinensischen Gebieten und Israel auch terroristisch aktiven HAMAS;
deren Ziel ist die Errichtung eines islamistisch geprägten Staates
in ganz Palästina. Mit zahlreichen, zum Teil folgenschweren Anschlägen
in Israel, im Westjordanland und in den teilautonomen Gebieten brachte
die Organisation ihre Gegnerschaft zum israelisch-palästinensischen
Friedensprozeß zum Ausdruck. Die HAMAS ist aber auch auf religiösem,
sozialem und politischem Gebiet aktiv und kämpft gegen den Alleinvertretungsanspruch
der "Palästinensischen Befreiungsorganisation" (PLO) im Autonomieprozeß.
Angaben der Organisation zufolge sympathisieren ungefähr 40 Prozent
der palästinensischen Bevölkerung mit der HAMAS. Ihre Repräsentanten
halten sich in Jordanien und anderen Staaten sowie in den teilautonomen
Gebieten auf. Die im IBP organisierten HAMAS-Anhänger und Sympathisanten
in Deutschland (etwa 400) betreiben durch Verbreitung von Publikationen
intensive Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt Hinweise, daß vom "AL-AQSA
e.V." (Sitz Aachen) gesammelte Spendengelder auch der HAMAS in den
palästinensischen Autonomiegebieten und in Israel zugute kommen.
Bei Veranstaltungen des IBP, u.a. bei jährlich durchgeführten
Kongressen, bekräftigen die Anhänger der HAMAS in Deutschland
bisher ihre ablehnende Haltung zum Nahost-Friedensprozeß und fordern
eine Fortsetzung der Intifada. Dem Präsidenten der palästinensischen
Autonomiebehörde, Yassir ARAFAT, und der von ihm geleiteten PLO wird
Verrat und Ausverkauf der Interessen des palästinensischen Volkes
vorgeworfen, Kritik richtet sich auch an die westlichen Unterstützerstaaten
Israels."
-
Ahmed Yassin,
der u.a. auch gesagt haben soll: "Unser Gihad ist nicht der von Osama"
-
Al-Aqsa e.V. humanitäre Hilfsorganisation für Palästina,
Kapellenstrasse 36, 52066 Aachen, Telefon 0241/66037, Telefax 0241/63925
-
http://www.al-aqsa.de/index.html ("diese Internetpräsenz ist zur Zeit
nicht erreichbar!" Anm. wegen Verbot), Leitseite ist noch zu finden unter:
http://www.stura.uni-leipzig.de/~farao/gruppen/hamas-alaqsa.htm
-
AL-AQSA wurde im Jahre 1991 gegründet.
-
Partnerorganisationen sind:
-
Al Mujama Al Islami, Gaza- Alzeitun/ P.O. Box 282/ Israel
-
Al-Azhar University Gaza, Gaza/ P.O. Box 1277/ Israel
-
Al-Islah Association, Jerusalem/ P.O. Box 51005/ Israel
-
El Salah Islamic Association, Gaza/ Al-Thalathienstreet/ Israel
-
Islamic Society Gaza/ Israel, Gaza/ P.O. Box 99
-
Sanabil Association for Relief & Development, Saida/ P.O. Box 431/
Libanon
-
Islamic Charitable Society Hebron, Hebron-Westbank/ Al-Salamstr/ Israel
-
Islamic Heritage Committee, Jerusalem/ P.O. Box 51005/ Israel
-
The Mercy Association for Children/ Gaza, Gaza-Strip/ P.O. Box 59/ Israel
-
Zakat & Sadaqate Committee Ramallah, Ramallah West Bank/ P.O. Box 1735/
Israel
-
DSK-Eintrag: Der Al-Aqsa e.V. unterstützt mit Geld- und Sachspenden
in Palästina lebende bedürftige Menschen, insbesondere bedürftige
Waisen, Witwen, Kranke und alte Menschen, er stattet humanitäre Einrichtungen
in Palästina aus und gibt jungen palästinensischen Migranten
in Deutschland Integrationshilfen.
-
29.10.2001 WDR-Bericht: "Aachener Verein sammelt angeblich Spenden für
Hamas. "Al-Aqsa" bestreitet Verbindungen zu palästinensischen Terroristen.
Der Aachener Verein "Al-Aqsa" soll die palästinensische Terror-Organisation
"Hamas" unterstützen. Darauf hat offenbar Nordrhein-Westfalens Innenminister
Fritz Behrens (SPD) klare Hinweise: "Wir wissen, dass der Verein 'Al-Aqsa'
eine Unterstützerorganisation der Sache der Palästinenser ist
und unter anderem Geld für die 'Hamas' sammelt." Der eingetragene
Verein sammelt seit zehn Jahren bundesweit Spendengelder, mit denen er
nach eigenen Angaben "mildtätige humanitäre Projekte in Palästina"
unterstützt. Über Briefwerbung werden Palästinenser und
Deutsche angesprochen. Nach Vereinsangaben kommen so pro Jahr rund eine
Million Mark zusammen. Ein Sprecher des Innenministeriums bezeichnete am
Montag (29.10.01) den Verein gegenüber wdr.de allerdings als "reinen
Spendensammlerverein", der keine eigenen Hilfsprojekte in Palästina
habe und das Geld nur an andere Organisationen weiterleite. Auch der nordrhein-westfälische
Verfassungsschutz gehe davon aus, dass "Al-Aqsa" die "Hamas" unter dem
Deckmantel der humanitären Hilfe unterstützt. Gegründet
wurde die "Hamas" Mitte der 80er Jahre von Scheich Ahmed Yassin.
Die Organisation ist für etliche Bombenanschläge gegen Israel
verantwortlich. Laut NRW-Innenministerium reichen die Beweise für
ein Verbot des Vereins "Al-Aqsa" aber nicht aus. Nicht alle Informationen,
die der Verfassungsschutz habe, könnten auch verwertet werden, so
der Ministeriumssprecher: "Dennoch rechtfertigen die bereits bekannten
Fakten, die Öffentlichkeit vor Spenden für diesen Verein zu warnen."
Der Verein, der seit Jahren überwacht werde, bleibe weiter unter Beobachtung,
hieß es aus Düsseldorf. Zuständig für ein Verbot
von "Al-Aqsa" ist das Bundesinnenministerum in Berlin. Doch von dort ist
nichts zu erfahren. Eine Sprecherin gegenüber wdr.de: "Über Verbote
von Vereinen sprechen wir grundsätzlich nicht im Vorfeld." Dadurch
würden eventuelle Ermittlungen gefährdet. Öffentlich erheben
die Ermittler zwei Vorwürfe. Laut NRW-Verfassungsschutz soll der "Al-Aqsa"-Vorsitzende
Mahmoud Amr zugleich Funktionär vom "Islamischen Bund Palästina"
(IBP) sein. Der IBP sei die Vertretung der "Hamas" in Deutschland. Gegenüber
wdr.de bestritt Mahmoud Amr jedoch vehement, mit dem IBP in irgend
einer Beziehung zu stehen: "Ich habe mit dem Bund nichts zu tun. Das ist
einfach falsch." Sein Verein habe dem Verfassungsschutz und dem Innenminister
Behrens mündlich und schriftlich dargelegt, dass "Al-Aqsa" weder Terrorgruppen
noch Selbstmordkommandos finanziere. "Diese Aussagen sind anhand unserer
Buchhaltung und Jahresberichte belegbar", so Amr. Gegen falsche Presseberichte
werde er sich nun juristisch wehren. Neben einer personellen Verflechtung
sieht das NRW-Innenministerium auch eine finanzielle Verbindung zwischen
Scheich Yassin und dem Verein gegeben. Der Scheich Yassin gründete
nicht nur die palästinensische Widerstandsgruppe "Hamas". Er ist auch
Mitgründer der Gruppe "Al Mujama Al Islami" mit Sitz im Gazastreifen.
Und an diese Organisation leitet der Aachener Verein "Al-Aqsa" seine Spenden
weiter. Daraus macht der Verein keinen Hehl: Auf der Homepage von "Al-Aqsa"
wird "Al Mujama Al Islami" an vorderster Stelle als Wohltätigkeitsorganisation
genannt. Sie soll angeblich garantieren, dass die Spendengelder nur karitativen
Zwecken zugute kommen. Der "Al-Aqsa"-Vorsitzende Amer bestreitet jeden
Kontakt zu Scheich Yassin: Der Aachener Verein sei kein religiöser
Verein, sondern orientiere sich an der Not der bedürftigen Menschen.
"Jeder der Hilfe braucht, soll diese bekommen - unabhängig von der
politischen Gesinnung", so Amer. Mit den Projekten, die der Verein unterstütze
werde "auf Heller und Pfennig" abgerechnet. Eine Erklärung für
die Beschuldigungen des Verfassungsschutzes hat Amr nicht: "Es reicht offenbar,
Palästinenser zu sein, um verdächtigt zu werden."" Auf der Leitseite
der Homepage wird betont: "Weder der 1. Vorsitzende, Herr Mahmoud Amr,
noch die Vorstandsmitglieder der Hilfsorganisation sind Mitglieder der
IBP oder der HAMAS. Der Al-Aqsa e.V. ist vielmehr ein unabhängiger
Verein und war zu keiner Zeit ein “Fundraising-Klub“ der IBP oder der HAMAS."
Es folgt eine ausführliche Stellungnahme zu den Vorwürfen des
Verfassungsschutzes, die jetzt zu finden ist unter: http://www.stura.uni-leipzig.de/~farao/gruppen/hamas-alaqsa2.htm
-
5.8.2002: Bundesinnenminister Otto Schily hat den in Aachen ansässigen
Spendensammelverein Al-Aqsa e.V. verboten. Das Verbot wurde heute vollzogen.
Im Rahmen des Vollzugs wurden das Vereinslokal und Wohnungen von Vorstandsmitgliedern
des Vereins durchsucht und das Vereinsvermögen beschlagnahmt. Rechtsgrundlage
für das Verbot sind die §§ 3 und 14 des Vereinsgesetzes.
Der Al-Aqsa e.V. befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung
politischer Belange, er unterstützt eine Vereinigung außerhalb
des Bundesgebietes, die zahlreiche Mordanschläge zu verantworten hat,
und er richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
"Unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Vereinsziele unterstützt
der Al-Aqsa e.V. mit den von ihm gesammelten Spenden Gewalt und Terror
im Nahen Osten. Er hat sogenannten "Märtyrerfamilien" in Palästina,
insbesondere Angehörigen von Selbstmordattentätern, finanzielle
Unterstützung zugesagt. Dies ist geeignet und darauf angelegt, potenziellen
Attentätern die Sorge um die materielle Zukunft ihrer Angehörigen
zu nehmen. Der Al-Aqsa e.V. fördert damit die Bereitschaft zu solchen
Attentaten. Der Verein hat außerdem gesammelte Spendengelder teilweise
über unverdächtig erscheinende Hilfseinrichtungen der palästinensisch-islamistischen
Terrororganisation HAMAS zukommen lassen," sagte Bundesinnenminister Otto
Schily. Das heute vollzogene Verbot ist der erste Anwendungsfall der durch
das Sicherheitspaket II neu eingeführten Verbotsgründe im Vereinsgesetz.
Im Terrorismusbekämpfungsgesetz hat der Gesetzgeber auf Vorschlag
des Bundesinnenministers die Verbotsgründe gegen Ausländervereine,
die ausländische gewalttätige oder terroristische Organisationen
unterstützen, erweitert. "Wir alle sind entsetzt über die Serie
von Anschlägen und Selbstmordattentaten, die unermessliches Leid über
die Opfer, ihre Angehörigen und die gesamte israelische Bevölkerung
bringen. Vereinen, die solche verabscheuungswürdigen Attentate unterstützen,
muss das Handwerk gelegt werden. Wir dulden weder terroristische Aktivitäten
in Deutschland noch Vereinigungen, die solche Aktivitäten im Ausland
unterstützen", unterstrich der Bundesinnenminister. Mit dem Verbot
erfüllt Deutschland zudem die Verpflichtung aus der Resolution 1373
des UN-Sicherheitsrates vom 28. September 2001, die direkte oder indirekte
finanzielle Unterstützung terroristischer Aktivitäten zu unterbinden.
-
Ergänzende Informationen zum Al-Aqsa e.V.: Der Al-Aqsa e.V. wurde
1991 in Aachen gegründet. Leiter und erster Vorsitzender des Al-Aqsa
e.V. ist seit dieser Zeit der jordanische Staatsangehöriger Mahmoud
Amr. Der Verein Al-Aqsa e.V. sammelt bundesweit Spendengelder vornehmlich
in Moscheen und islamischen Zentren, aber auch bei Zusammenkünften
in nicht-religiösen Einrichtungen sowie bei öffentlichen, dem
Nah-Ost-Konflikt gewidmeten Kundgebungen und Demonstrationen. Vereinsziele
sind laut Satzung Hilfeleistungen für die in der Bundesrepublik lebenden
Palästinenser, die Durchführung von humanitären Projekten
für bedürftige Palästinenser sowie die Unterstützung
und Förderung von Bildungsstätten in den palästinensischen
Autonomiegebieten. Die gesammelten Spendengelder überweist Al-Aqsa
e.V. an soziale und humanitäre Einrichtungen in den teilautonomen
palästinensischen Gebieten, die in die Organisationsstruktur der HAMAS
oder ihr Umfeld eingebunden sind. Die HAMAS hat sich dem bewaffneten Kampf
gegen Israel verschrieben. Nach Aussagen der HAMAS-Führung sollen
Terroranschläge jedoch weder in Drittstaaten noch gegen Angehörige
von Drittstaaten verübt werden. Politisches Ziel der Organisation
ist die Schaffung eines palästinensischen islamistischen Nationalstaates.
Dabei lehnt die HAMAS das Osloer Abkommen von 1994 strikt ab. In ihren
Veröffentlichungen und in den Aussagen ihrer Führer befürwortet
HAMAS die Durchführung von Gewaltakten. Kurz nach dem Ausbruch der
ersten "Intifada" im Dezember 1987 versammelten sich die Anhänger
der islamistischen "Muslimbruderschaft" (MB) innerhalb der palästinensischen
Bevölkerung um ihr geistliches Oberhaupt, Scheich Ahmad YASSIN, und
gründeten die "harakat al-muqawama al-islamiya". Aus den Anfangsbuchstaben
(HMS) in diesem Organisationsnamen wurde das Akronym HAMAS (arabisch für
"[religiöse] Begeisterung"). HAMAS ist in einen politischen Arm, der
u.a. für die ideologische Unterstützung der "Intifada", die karitativen
Einrichtungen und die Propaganda zuständig ist, einen in Untergrundzellen
organisierten militärischen Arm und einen Sicherheitsapparat gegliedert.
Die Sondereinheit, die Izz el-Din al-Qassam-Brigaden (Qassam-Brigaden),
die hauptsächlich für die Durchführung von Selbstmordattentaten
und sonstigen Terroranschlägen gegen Israel verantwortlich sind, wurden
Ende 1991 gegründet. Die HAMAS finanziert sich hauptsächlich
über weltweite Spenden. Die Gelder stammen größtenteils
aus den Golfstaaten, von der palästinensischen Diaspora sowie von
diversen arabischen Nichtregierungsorganisationen und fließen zumeist
über Jordanien an die Organisation. Darüber hinaus besteht eine
enge Verflechtung der HAMAS mit den Al-Aqsa -Zentren in verschiedenen Staaten.
Ein Großteil der Spendengelder, über welche die HAMAS verfügt,
fließt in den Unterhalt eines weit verzweigten Netzwerkes von Moscheen,
Schulen, Waisenhäusern und Krankenstationen, über das die Organisation
in Gaza und der Westbank verfügt. Durch ihre religiösen und sozialen
Aktivitäten, die hauptsächlich auf die Islamisierung der palästinensischen
Gesellschaft abzielen, ist es der HAMAS gelungen, unter der Bevölkerung
eine Anhängerschaft von z. Zt. ca. 15 % zu mobilisieren. Die Organisation
profitiert seit Beginn der "Al-Aqsa-Intifada" im September 2000 insbesondere
davon, dass die palästinensische Autonomiebehörde für die
Bevölkerung eine nur mangelhaft funktionierende Infrastruktur aufrechterhält.
Vor allem die Bildungseinrichtungen der HAMAS dienen dazu, neue Mitglieder
und Aktivisten für den bewaffneten Kampf zu rekrutieren. Die Qassam-Brigaden
haben sich seit ihrer Gründung zu zahlreichen Attentaten öffentlich
bekannt. In ihren Bekennerschreiben werden die bei den Anschlägen
getöteten Aktivisten zu sog. ,,Märtyrern" stilisiert und zur
bedingungslosen Fortführung des Kampfes aufgerufen. Auch der Aachener
Verein Al-Aqsa e.V. nennt in seinen Spendenaufrufen als Verwendungszweck
und Empfänger finanzieller Leistungen - neben der Errichtung z.B.
von Krankenhäusern, Feuerwehrstationen und Bildungsstätten, sowie
der Versorgung der palästinensischen Bevölkerung mit Lebensmitteln
- seit längerem die Unterstützung von "Märtyrerfamilien"
in Palästina. Die Verwendung des Begriffs "Märtyrer" im Zusammenhang
mit dem Nah-Ost-Konflikt ist von einer islamistischen Auslegung geprägt
und wird einhergehend mit der Gewalteskalation seit Jahren insbesondere
als Synonym für Angehörige der palästinensischen Bevölkerung,
die bei gewalttätigen Angriffen auf israelische Einrichtungen und
Israelis ihr Leben verlieren, verwendet. Darunter fallen auch die Selbstmordattentäter.
Diese Begrifflichkeit ist mittlerweile auch von nichtislamistischen Gruppierungen
und Personen übernommen worden. So bezeichnen u.a. auch die der Fatah
nahestehenden "EL-AKSA-Brigaden" ihre Selbstmordattentate als "Märtyreraktionen".
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Internet:
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Ägypten:
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"Al-Gamaa al-Islamiya" (GI; auch: al-jama'a al-islamiyya) (Islamische
Gemeinschaft) - Aus dem Verfassungsschutzbericht: "Ziel der von Anhängern
der islamistischen ägyptischen Organisation JI verübten
Anschläge auf ausländische Touristen, darunter Deutsche, zuletzt
am 17. November 1997 in Luxor, ist die Schwächung der ägyptischen
Wirtschaft. Auf diese Weise wollen die Islamisten mittelfristig die ägyptische
Regierung stürzen und ein islamistisches Staatssystem durchsetzen.
Einzelne Funktionäre und Anhänger der JI sind in europäischen
Ländern, darunter auch in Deutschland, ansässig. Hinweise auf
die Einbindung solcher Personen in die Planung oder Durchführung von
terroristischen Aktionen ergaben sich bislang nicht. In Ägypten sollen
ihr etwa 100000 Mitglieder angehören und etwa 1 Million Sympathisanten
hinter ihr stehen.
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"al-jihad" ("Heiliger Kampf"): Abdassalam FARAJ beginnt 1979 Freunde
um sich zu scharen, ausschliesslich Akademiker und höhere Offiziere.
Er nannte seine Gruppe (Al-)Jihad (Heiliger Krieg). Krieg sollte
für den Islam und gegen die ägyptische Regierung, welche
angeblich das islamische Recht nicht beachtet, geführt werden. Faraj
sprach vom Jihad als der vierten Pflicht eines Muslims, die sich zu den
drei Grundpflichten Beten, Fasten und Almosenspenden gesellen sollte. Das
eigentliche Ziel der Gruppe, zu deren Kern auch der Arzt
Aiman
AZ-ZAUWAHERIund der Major Amud AZ-ZUMMUR gehörten, war
der Sturz der Regierung. Der Jihad wollte im Untergrund arbeiten, und seine
streng ausgewählten Mitglieder sollten versuchen, unerkannt Schlüsselpositionen
einzunehmen.
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Irak:
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"Hizb AL DA’WA AL Islamiya" (Da'Wa) ("Partei des islamischen Rufs /
der islamischen Mission") - Aus dem Verfassungsschutzbericht: "Die
1969 im Irak gegründete schiitische Da'Wa-Partei fordert den Sturz
des irakischen Regimes unter Saddam HUSSEIN und die Errichtung eines islamistischen
Staats- und Gesellschaftssystems. Die Da'Wa gehört dem in Teheran
/ Iran ansässigen "Obersten Rat für die Revolution im Irak" an.
In Deutschland wird die Da'Wa durch die "Islamische Union Irakischer
Studenten in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (I.U.I.S.) repräsentiert.
Die I.U.I.S. verfügt derzeit über etwa 80 Anhänger, die
im Bundesgebiet bislang nur propagandistisch in Erscheinung getreten sind,
beispielsweise durch die Ausrichtung von Fachkongressen."
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Iran:
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Bis heute ist das einst von KHOMEINI definierte Revolutionsziel, die "Islamische
Revolution", im Iran selbst sowie die Verbreitung ihrer ideologischen Grundlagen
in der gesamten islamischen Welt und darüber hinaus ("Export der Islamischen
Revolution") wesentlicher Bestandteil der iranischen Politik. Es steht
außer Frage, daß islamische Zentren und Moscheen im Bundesgebiet
ideale Einrichtungen für iranische Beeinflussungsversuche darstellen.
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"Union der islamischen Studentenorganisationen" (U.I.S.A.)
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Aus dem Verfassungsschutzbericht: "Zu den außerhalb des Heimatlandes
lebenden Anhängern der Islamischen Republik Iran zählen iranische
Studenten in dem in zahlreiche regionale Vereine gegliederten und vom Iran
finanziell unterstützten islamischen Dachverband U.I.S.A. Der Verband
setzt sich als einzige überregionale iranische Organisation in Deutschland
für die "Islamische Revolution" ein. Zu den Hauptaufgaben gehört
die Propagierung der Revolutionsideen KHOMEINIs, die Gewinnung und Indoktrinierung
neuer Anhänger sowie die Ausforschung von Oppositionellen. Die U.I.S.A.-Mitglieder
sind verpflichtet, "bis zum Tode den islamischen Glauben und die islamische
Revolution zu verteidigen". Die U.I.S.A. entfaltete in den letzten Jahren
kaum öffentlichkeitswirksame Aktivitäten; sie beschränkte
sich auf kleinere Veranstaltungen im "Islamischen Zentrum Hamburg e.V."
(IZH),
dem größten extremistisch-schiitischen Propagadazentrum in Deutschland.
Mitglieder der U.I.S.A. nehmen an der jährlich stattfindenden bundesweiten
Kundgebung anläßlich des sogenannten Jerusalemtages ("GHODS-Tag")
teil. Sie sind maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung
dieser Großveranstaltung beteiligt. Der Gedenktag wurde 1981 von
KHOMEINI ins Leben gerufen, um allen Muslimen das Ziel der Wiedereroberung
und "Befreiung" der auch für Muslime heiligen Stadt vor Augen zu führen.
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Eine besondere Rolle nimmt dabei das IZH mit der ihm angeschlossenen
"Imam Ali-Moschee" ein. Es steht unter Leitung und direkter Einflußnahme
des derzeitigen iranischen Revolutionsführers KHAMENEI und gilt als
die "Zentrale des iranisch-islamischen Ideologietransfers" in Deutschland
und teilweise darüber hinaus. Zum Kreis der Besucher des IZH wie auch
anderer iranisch beeinflußter Zentren in Frankfurt/M., Berlin, Münster,
Hannover und München gehören neben regimetreuen Iranern regelmäßig
auch Angehörige anderer Nationalitäten wie Iraker, Libanesen,
Afghanen, Pakistaner, Türken, Nordafrikaner und deutsche Muslime.
Die Räumlichkeiten werden nicht nur Iranern (U.I.S.A.), sondern auch
muslimischen Gruppierungen anderer Nationalitäten für Veranstaltungen
und Treffen zur Verfügung gestellt. Neben der Durchführung von
Gebetsveranstaltungen, Vorträgen und islamischen Festen vertreibt
das IZH eine Reihe von Publikationen, deren Inhalte von Erfolgen der Islamischen
Republik Iran berichten, die aber auch antiwestliche Agitation enthalten.
Obwohl von offizieller Seite eine innermuslimische, aber auch konfessionsübergreifende
Offenheit bekräftigt wird, sind diese Zentren Orte, an denen das Weltgeschehen
und Fragen des täglichen Lebens im Sinne einseitiger iranisch-islamistischer
Lesart interpretiert werden. Es gibt Anhaltspunkte dafür, daß
der Iran auch über das IZH durch organisatorische und finanzielle
Unterstützung versucht, bundesweit schiitische Moscheen zu unterwandern,
zu beeinflussen und in Einzelfällen zu übernehmen."
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Libyien:
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"Libysche Kämpfende Islamische Gruppe" (LKIG; al-Djamaa al-Islamiyya
al-Muqatila), verfügt über hohen Anteil an "Afghanen"
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Tunesien:
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"Tunesische Islamische Front" (FIT), verfügt über hohen
Anteil an "Afghanen"
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Marokko:
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"Islamische Marokkanische Kampfbewegung" (HASLM), verfügt über
hohen Anteil an "Afghanen"
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Die Anzahl der in islamistischen Ausländerorganisationen organisierten
Muslime stellt im Vergleich zu den hier lebenden Ausländern muslimischen
Glaubens (rund 2,7 Mill.) - wie bereits erwähnt - nur eine verschwindende
Minderheit (ca. 1,15 %) dar. Angaben über die weitaus größere
Zahl der nicht organisierten Muslime, die der islamistischen Ideologie
nahestehen oder mit ihr sympatisieren, können nicht gemacht werden.
Nicht zuletzt deshalb muß die zunehmende Attraktivität
einer türkischen islamistischen Organisation mit Sorge betrachtet
werden.
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