Texte und Erklärungen:
Aber: Gesetzgebung in einem parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaat bedeutet aber über Meinungsbildungsprozesse Mehrheiten zu bekommen. Die Mehrheit in Deutschland ist derzeit in Bezug auf die Abtreibung eine andere. Für Lebensschützer gilt es daher zum einen, am demokratischen Meinungsbildungsprozess teilzunehmen und so einen Stimmungsumschwung für eine neue gesetzliche Regelung zu erreichen. Jegliches militante Auftreten widerspricht meiner Gesinnung, so dass ich ein Gegner aller militanten Lebensschutzgruppierungen bin. Neben der Meinungsbildung gilt es unter den schlechten Bedingungen einer lebensfeindlichen Mehrheit den bestmöglichen Lebenschutz zu gewährleisten. Dies ist eine schwierige Gratwanderung, bei der mitunter das kleinere Übel und vielen Übeln zu wählen ist. Wer sich die Hände dabei nicht schmutzig machen will, verrät die in einen Schwangerschaftskonflikt geratenen Frauen. Ich bin daher auch enttäuscht, dass die Kurie die deutschen Bischöfe zum Ausstieg aus der Schwangerenkonfliktberatung gedrängt hat, auch wenn ich mir bewusst bin, dass sich die Kirche hier in einer Dilemma-Situation befindet. Aber dies ist in jedem politischen Bereich zwischen Kirche und Gesellschaft so, wenn sie "Kirche in der Welt", aber nicht "Kirche von dieser Welt" sein will. Verantwortungsethisches Handeln ist angesagt anstatt ethische Gesinnungen zwischen der Macht des Stärkeren und akosmistischer Nächstenliebe (vgl. Max Weber).
Andererseits kann ich der Position von Erzbischof Friedrich Kardinal
Wetter einiges abgewinnen, der gleichermaßen den Ausstieg der kirchenrechtlich
gebundenen Institutionen befürwortet, ohne deshalb das weitere Engagement
von Katholiken in der Schwangerenkonfliktberatung (mit Schein) von vorneherein
abzulehnen. Er möchte die weitere Entwicklung des Vereins "Donum Vitae"
abwarten. Er vergleicht das Problem der Schwangerenkonfliktberatung mit
dem Problem der Politik insgesamt. Kirchlichen Würdenträgern
ist die Übernahme von politischen Ämtern in der Regel untersagt
und kirchrechtlich gebundene Vereinigungen sollen nicht als politische
Partei auftreten, um nicht einseitig Partei zu ergreifen und unabhängig
"Zeichen der Transzendenz der menschlichen Person" (GS) sein zu können.
Nichtsdestoweniger sind katholische Laien und ihre nicht kirchenrechtlich
gebundenen Vereinigungen, d.h. solche die die Bezeichnung (römisch-)katholisch
nicht beanspruchen, dazu aufgefordert sich politisch zu engagieren. Eine
einseitige Parteinahme kirchlicher Würdenträger oder kirchenrechtlich
gebundener Vereinigungen für die Schwangerenkonfliktberatung mit Schein
ist aufgrund des damit verbundenen Dilemmas und aufgrund der damit verbundenen
Verknüpfung von Kirche und Staat nicht mehr wünschenswert. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass sich einzelne Katholiken nicht dennoch zusammenschliessen
können, um die Schwangerenkonfliktberatung mit Schein als das in ihren
Augen und nach ihrem Gewissen im säkular-pluralen Staat derzeit Mögliche
und Erreichbare an Lebensschutz fortzuführen, unbeschadet dass sie
sich dafür einsetzen, eine noch bessere gesetzliche Regelung mittels
Überzeugungsarbeit im politischen Meinungsbildungsprozess zu erreichen.
Bisher dokumentierte ich meine Auffassungen durch eine Mitgliedschaft
in der "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA). Es ist nicht leicht mit
dieser Position eine Lebensschutzvereinigung zu finden, die einem damit
Raum gewährt. In der "Aktion Lebensrecht für Alle e.V." fühlte
ich mich bisher als Lebensschützer am besten aufgehoben. Ich wußte
ihre gute Information (Lebensforum, Lebenszeichen), politische Aktivität,
relative Offenheit in ethisch schwierigen Konstellationen zu schätzen.
Bedauerlicherweise hat sie in den letzten Monaten im Streit um die Schwangerenkonfliktberatung
mit Scheinausstellung durch Mehrheitsbeschluss im Vorstand einseitig zugunsten
des Ausstiegs und gegen den neugegründeten Verein "Donum Vitae" Stellung
bezogen und damit ihre Offenheit in meinen Augen stark beeinträchtigt.
Nun hat sich die langjährige Ehrenvorsitzende Frau Dr. Hedwig Seelentag
durch ihren Austritt von der Aktion Lebensrecht für Alle distanziert.
Die Art und Weise, wie dieser Austritt von Seiten der ALfA kommentiert
wurde, zeigt mir, dass Frau Seelentag mit ihrem Schritt Recht hatte und
entschloss mich selbst zu diesem Schritt.
Frau Dr. Hedwig Seelentag, praktizierende Katholikin, hat zusammen mit ihrem Sohn unter http://www.lebensfreunde.de/ eine offene Gruppe von Menschen, die sich für den Schutz ungeborenen Lebens einsetzen, ins Leben gerufen. Auf diesen Internet-Seiten soll eine Plattform zum Gedankenaustausch zu sozialen, politischen und bewußtseinsbildenden Fragestellungen geboten werden. Grundsätzliche Überlegungen sollen ebenso wie Erfahrungen oder Vorschläge zur praktischen Hilfe über die Grenzen von Konfessionen, Organisationen oder Parteien hinweg diskutiert werden können.
Erklärung des Vorsitzenden des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Professor em. Dr. Bernhard Sutor vom 6. Dezember 1999
"Erneut gehen die Wogen des Streites um die Schwangerenkonfliktberatung
hoch, jetzt auch wegen der Gründung von Donum Vitae. Dabei könnte
Donum Vitae ein Weg sein, den Streit endlich zu beenden und sich in der
Kirche wieder den eigentlich wichtigen Fragen zuzuwenden. Dazu in gebotener
Kürze die Begründung:
1. Es ist unter gläubigen Katholiken unstrittig, daß Abtreibung
Sünde ist und daß das Leben der Ungeborenen geschützt werden
muß. Gestritten wird um die Wege und Mittel dazu.
2. Es ist unter gläubigen Katholiken unstrittig, daß das
in Deutschland geltende Recht in dieser Frage erhebliche Mängel hat.
Es ist allerdings besser, als in den meisten europäischen Staaten.
Es ist keine Frage des Glaubens, sondern des rechtlich-politischen Ermessens,
ob der Staat das Leben der Ungeborenen besser mit durchgängiger und
strikter Strafandrohung schützt oder durch Beratung, die jedoch eine
zeitlich befristete Aussetzung der Strafdrohung nötig macht.
3. Der Papst ist der Überzeugung, daß die Beteiligung kirchlicher
Stellen an der gesetzlich geforderten Konfliktberatung das Zeugnis der
Kirche für das Lebensrecht verdunkele. Er hat deshalb die Bischöfe
nach langen Auseinandersetzungen aufgefordert, diese Beteiligung zu beenden.
Es gibt gute Gründe für diese Position, und es ist verständlich,
daß die Bischöfe ihr Folge leisten.
4. Es gibt aber mindestens ebenso gute Gründe für die Überzeugung,
gerade die Beteiligung an der Konfliktberatung sei als Rat und Hilfe für
die konkret Bedrängten christlich geboten. Verurteilung der Abtreibung
und Beratung der Frauen in Konfliktlagen schließen einander nicht
aus. Schließlich begegnet Christus allen Sündern immer in dieser
doppelten Haltung. Augustinus hat das auf die Formel gebracht: Den Irrtum
hassen, den Irrenden lieben.
5. Der Papst hat nie gesagt, die Beteiligung an der Konfliktberatung
sei formelle Mitwirkung an Abtreibung und deshalb ein Verstoß gegen
die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche. Wäre das so, dann müßte
er nicht nur längst alle katholischen Beraterinnen mit kirchlicher
Strafe bedrohen, auch die in staatlichen Gesundheitsämtern, sondern
erst recht alle Katholiken, die das Beratungskonzept politisch und rechtlich
zu verantworten haben. Dann hätte er auch keine jahrelangen Gespräche
über diese Frage und jetzt keine Übergangszeiten zulassen dürfen.
6. Da es sich also nicht um eine das Gewissen der Gläubigen im
strikten Sinn bindende Lehre handelt, sondern um eine Frage gewissenhaften
Ermessens, können Katholiken guten Gewissens einen anderen Weg gehen,
als ihn der Papst den Bischöfen empfiehlt; zumal da die meisten Bischöfe
der Überzeugung waren, auch sie könnten diesen anderen Weg verantworten.
7. Die Kirche kann nach der Weisung des Papstes als Institution und
in Verantwortung der Bischöfe nicht mehr in der gesetzlichen Konfliktberatung
bleiben. Deshalb versuchen Katholiken als Mitglieder der pluralistischen
Gesellschaft und als freie Bürger ihres Staates, mit Donum Vitae einen
eigenen Weg in eigener Verantwortung zu gehen. Er richtet sich nicht gegen
Papst und Bischöfe, er entlastet vielmehr die Institution Kirche und
die Bischöfe von einem Problem, das zu schweren innerkirchlichen Konflikten
geführt hat.
8. Donum Vitae will außerhalb der verfaßten Kirche, aber
in christlicher Verantwortung, die Fortführung der Konfliktberatung
durch Christen ermöglichen, und zwar nach den Leitlinien, die bisher
für kirchliche Beratungsstellen gelten. Katholiken, die für diesen
Weg sind, sollten Donum Vitae unterstützen; die dagegen sind, brauchen
sich nicht mehr betroffen zu fühlen. Geben wir uns gegenseitig in
christlicher Verbundenheit den Weg frei zu unterschiedlichem Handeln in
einer Frage, in der man mit guten Gründen unterschiedlicher Überzeugung
sein kann! In anderen Fragen haben wir das längst gelernt. "
"Der Brief von Kardinal Ratzinger an Ministerpräsidenten Dr. Stoiber
wird inzwischen in so vielen Details in der Presse zitiert und diskutiert,
dass ich als Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern nicht
länger zu dem Vorgang schweigen kann. Vor allem in folgenden Punkten
ruft der Brief des Kardinals meinen Widerspruch hervor:
1. Kardinal Ratzinger interveniert an der Freisinger Bischofskonferenz
und ihrem Vorsitzenden vorbei bei Ministerpräsident Stoiber. Man fragt
sich, in welcher Funktion und mit welcher Kompetenz er das eigentlich tut.
2. Inhaltlich präjudiziert und belastet er die Gespräche
zwischen der Freisinger Bischofskonferenz und der Staatsregierung, indem
er mit harschen Worten die weitere staatliche Unterstützung der kirchlichen
Beratungsstellen fordert. Dazu sind Gespräche zwischen den zuständigen
Organen nötig. Darüber hinaus wäre bekanntlich dazu eine
Änderung des entsprechenden bayerischen Gesetzes erforderlich.
3. Kardinal Ratzinger erhebt schwere Vorwürfe gegen Sozialministerin
Stamm und führende CSU-Politiker, sie störten das Staat-Kirche-Verhältnis
und gefährdeten den inneren Frieden der Kirche. Dass die bayerische
Politik in der gesetzlichen Pflicht steht, für ein weltanschaulich
plurales Angebot an Beratung zu sorgen und dass dieses durch den Rückzug
der Kirche aus der gesetzlichen Konfliktberatung in Frage gestellt ist,
ist ihm offensichtlich keinen Gedanken wert. Ganz abgesehen davon, dass
die bayerische Ausgestaltung der Schwangerenkonfliktberatung seinerzeit
kirchlichen Vorstellungen weit entgegenkam und die verantwortlichen Politiker
dafür öffentlich und bis vor das Bundesverfassungsgericht den
Kopf hingehalten haben.
4. Kardinal Ratzinger belehrt den bayerischen Ministerpräsidenten
darüber, DONUM VITAE könne nicht beanspruchen, als katholische
Organisation zu gelten. Aber diesen Anspruch erhebt DONUM VITAE gar nicht.
Die Initiative versteht sich vielmehr als Verein bürgerlichen Rechts
von Katholiken, die der Überzeugung sind, es müsse im überwiegend
katholischen Bayern eine von christlichem Geist geprägte Schwangerenkonfliktberatung
im Rahmen des staatlichen Rechts weiterhin geben, zum Schutz vieler Ungeborener.
5. Am befremdlichsten finde ich, dass Kardinal Ratzinger offensichtlich
voraussetzt, katholische Laien hätten Weisungen der Hierarchie unbesehen
anzunehmen; auch in Fragen rechtlich-politischer Art, in denen sie als
freie Bürger in eigener Verantwortung ihrer gewissenhaft gewonnenen
Einsicht folgen müssen.
6. Kardinal Ratzinger wollte die Institution Kirche aus der gesetzlichen
Konfliktberatung heraus lösen. Dafür gab es durchaus gewichtige
Gründe. Er hat sein Ziel erreicht. Wie Christen in politischer Verantwortung
und wie katholische Laien als Staatsbürger auf die damit entstandene
Situation antworten, liegt nicht mehr im Kompetenzbereich der Kirche, sofern
es nicht nachweisbar gegen definierte Glaubens- und Sittenlehre steht.
Nicht DONUM VITAE gefährdet die Einheit der Kirche, sondern diejenigen,
die den Anspruch kirchlicher Autorität überdehnen und unterschiedliche
Antworten auf schwierige Fragen unter Christen nicht dulden wollen.
München, den 16. Oktober 2000 - Professor Dr. Bernhard Sutor,
Vorsitzender"
Dieser Antwort seitens der Kongregation für die Glaubenslehre möchte
ich als Apostolischer Nuntius noch einige Worte hinzufügen:
Wenn die deutschen Katholiken wieder zu einer herzlichen Einheit mit
dem Heiligen Vater finden können, werden viele unleugbare Zeichen
der Krise, die bei der Kirche in Deutschland zu beklagen sind, leicht überwunden
werden können. Lieblose innerkirchliche Polemiken verursachen unter
den Gläubigen nur Verdruss am Glauben und an der Kirche und entfernen
sie vom Geist des Evangeliums. Mit dem Apostel Paulus sollen wir alle beten
und wirken, damit alle Katholiken in Deutschland "eines Sinnes" sind, "einander
in Liebe verbunden, einmütig und einträchtig" (Phil. 2,2). Um
eine solche Einheit zu sichern, hat der Herr seine Kirche unter anderem
mit dem Petrusamt ausgestattet, so dass alle Christgläubigen in ihrem
Glauben und Handeln dort einen gemeinsamen festen Bezugspunkt haben.
In diesem geschichtlichen Augenblick und in der anstehenden Frage ist
es notwendig, dass die deutschen Katholiken mit ihren Bischöfen fest
verbunden sind. Die neuen bischöflichen Bestimmungen zur Neuordnung
der katholischen Schwangerenberatungsstellen sollen von allen wirksam unterstützt
und gefördert werden. Die katholischen Vereine und die Priester und
Gläubigen sollen, je nach ihrer Aufgabe, einträchtig dazu beitragen,
dass alle Frauen, die sich während ihrer Schwangerschaft in Schwierigkeiten
befinden, wissen, dass sie bei den katholischen Schwangerenberatungsstellen
eine freundliche Annahme, einen kompetenten Rat und jede mögliche
Hilfe finden werden, um mit Zuversicht und Freude die Schwangerschaft zu
Ende bringen und ihr Kind aufziehen zu können. Alle sollen wissen
und niemand soll es verborgen bleiben, dass die Katholische Kirche die
Kirche des Lebens ist und alles tut, um den Menschen in allen Phasen seines
Lebens, vom Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Ende
durch den Tod, liebevoll zu begleiten.
Mit den besten Segenswünschen und freundlichen Grüßen
+ Giovanni Lajolo, Apostolischer Nuntius"
Warum die Glaubenskongragation in der Einschätzung von "Donum Vitae" irrt:
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Durch monotone Wiederholung wird ein Argument nicht wahrer, auch dann nicht, wenn man einen Kurien-Kardinal auf seiner Seite wähnt. Dies gilt leider auch für die immer wiederkehrende These, das Donum Vitae die Kirche spaltet. Der Streit um die Schwangerenkonfliktberatung in der katholischen Kirche ist tatsächlich potentiell in der Lage, die katholische Kirche zu spalten, weil dahinter viel grundsätzlichere Auseinandersetzungen stehen. Aber zum Spalten gehören wie zum Streiten immer zwei Parteien. Denn Donum Vitae erhebt eben keineswegs - wie Patrick Bahners und andere mutmaßen - den Anspruch "Ersatzkirche" zu sein, die sich von der katholischen Kirche abspalten will, sondern versteht seine Entstehung selbst als ein innerhalb der nachkonziliaren Kirche völlig normalen Vorgang im Ringen um den richtigen Weg angesichts eines komplexen politischen Problems. Der Vorwurf, Donum Vitae wolle eine "Parallelkirche" aufbauen, hatte im Oktober 1999 schon der verstorbene Erzbischof Dyba den Initiatoren von "Donum Vitae" gemacht, doch wurde er prompt vom Münchner Kardinal Friedrich Wetter gekontert mit einem Hinweis auf das Kirchenrecht: "Dass sich Katholiken auf privatrechtlicher Ebene verbinden, um bestimmte Ziele zu verfolgen, die nicht in der Zuständigkeit des Bischofs liegen, ist im neuen Kirchenrecht verankert." Die Gefahr einer "Gegenkirche" sei mit diesem "Koalitionsrecht" nicht gegeben. In der Folgezeit betonte der Kardinal unter Hinweis auf das Politikverständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass er im Moment weder für noch gegen "Donum Vitae" sei, sondern erst die Entwicklung dieses privatrechtlichen Vereins abwarten wolle. Er erwarte daher auch von allen kirchlichen Amtsträgern, Räten und Verbänden, "Donum Vitae" in Ausübung ihren kirchlichen Funktionen weder zu unterstützen noch zu bekämpfen, solange der Verein nicht den Anspruch erhebt, eine kirchliche Vereinigung zu sein oder im Namen der katholischen Kirche zu sprechen oder handeln. Es ist nun über ein viertel Jahrhundert her, dass sich kirchliche Amtsträger und Verbaende aus der unmittelbaren Vernetzung mit jeglicher Parteipolitik zurückgezogen haben, gemäß den Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass die Kirche nicht parteipolitisch identifizierbar sein darf. "Die Kirche, die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden darf noch auch an irgendein politisches System gebunden ist, ist zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person." (Kirche und Welt 76). |
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Die Kirche, repräsentiert durch ihre Strukturen, nimmt eine prophetische Aufgabe war, indem sie die Politik darauf aufmerksam macht, wenn diese hinter den Prinzipien der Katholischen Soziallehre zurückbleibt. Bekanntlich kann man aber diese Prinzipien nicht melken (Nell-Breuning) und so bleibt es dem Apostolat der Laien überlassen, diese Prinzipien in verantwortungsethische Politik zu übersetzen. Dies geschieht vor allem durch das Engagement in Parteien und nicht-kirchlichen, gesellschaftlichen Verbaenden, indem sie in diese weltanschaulich pluralen Gemeinschaften christliche Wertvorstellungen einbringen. Das Zweite Vatikanische Konzil wusste noch um die dabei notwendige Fähigkeit zum rechten - keineswegs in Burckhardtscher Manier immer nur als "faul" und daher grundsätzlich als "böse" zu begreifenden - Kompromiss in den immer wiederkehrenden Situationen der Politik, zwischen größeren und kleineren Übeln zu wählen und dabei das aus christlicher Sicht jeweils Bestmögliche zu erreichen. Dieses konziliare Verständnis von Politik lag und liegt den Politischen Theologen rechter und linker Herkunft vor, während und nach dem Konzil fern, da für sie die "reine" Gesinnung, sei es aus Liebe oder Macht, seit jeher mehr zählte als eine verantwortungsvolle Folgenabschätzung. Dass nun innerhalb der katholischen Kirche auch ein beträchtlicher Teil der "Naturrechtler" auf dieses gesinnungsethische Pferd setzt, ist bedauerlich, doch kommt es für aufmerksame Beobachter keineswegs unerwartet. Denn am Streit um die Schwangerschaftskonfliktberatung kommt eine viel ältere Dissonanz im katholischen Naturrechtsdenken wieder zum Vorschein, die angesichts der Auseinandersetzung mit neu-linken und neu-rechten Politischen Theologen lediglich überhört worden ist. Angesichts der Entwicklungen im Nachkriegsdeutschland hatte sich die einst solidaristische und im gemeinsamen Entwurf für die Sozialenzyklika "Quadragesimo Anno" gipfelnde Weggemeinschaft der beiden Jesuiten Gustav Gundlach und Oswald von Nell-Breuning nämlich nahezu völlig aufgelöst. In der Folge entstanden zwei prinzipielle Richtungen katholischen Naturrechtsverständnisses - vertreten durch Arthur F. Utz und seine zahlreichen Schüler, der nach dem frühen Tod Gundlachs im Jahr 1963 dessen Lehre fortführte, auf der einen Seite und Oswald von Nell-Breuning selbst mit seinen Anhängern, darunter der jetzige Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Prof. em. Bernhard Sutor, früherer Inhaber des Lehrstuhls für Christliche Gesellschaftslehre und Didaktik der Sozialkunde an der Katholischen Universität Eichstätt, und der Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken in der Erzdiözese München und Freising, Prof. Alois Baumgartner, Inhaber des Lehrstuhls für Christliche Sozialethik an der LMU München (er ist mittlerweile Sutor als Vorsitzender des Landeskomittees gefolgt), auf der anderen Seite. Dies führte zur unterschiedlichen Beurteilung des Neuthomismus und der Neuscholastik, des Marxismus, des Kritischen Rationalismus, der pluralistischen Demokratie und eben auch zahlreicher aktueller politischer Fragestellungen. Utz vertrat die Auffassung, "dass es um die Philosophie bei Nell schlecht bestellt war". Nur dass bei Utz und seinen Schülern selbst die Naturrechtslehre nicht nur an der Philosophie scheitert, sondern viel häufiger auch an den fehlenden sozialwissenschaftlichen Kenntnissen. Nun ist es kein Geheimnis, dass Utz und Ratzinger sich sozialethisch sehr nahestehen (vgl. Utz, Arthur F.: Glaube und demokratischer Pluralismus im wissenschaftlichen Werk von Joseph Kardinal Ratzinger. Zur Verleihung des Augustin-Bea-Preises 1989, Bonn 1989) und auch der Kardinal sozialethisch wenig Verständnis für den Jesuiten Nell-Breuning aufzubringen in der Lage ist (vgl. seine Bücher zu sozialethisch relevanten Fragen). Wenn sich nun Bahners auf Ratzinger beruft, wenn er die Ekklesiologie einer Rita Waschbüsch oder einer Barbara Stamm kritisiert, trifft seine Kritik auch die Naturrechtslehre Nell-Breunings. Er verzerrt dessen konziliare Auffassung von der Sendung der Laien in der Politik dabei zu einer angeblichen Distanzierung und Abtrennung der Laienchristen von der Hierarchie und der verfassten Kirche. Dies ist es aber nur, wenn man selbst eine veraltete Ekklesiologie zugrunde legt, nämlich die eines grundsätzlichen "Gegenübers" von Verfassungsstaat und verfasster Kirche, letztlich zweier "societa perfecta", die den Bereich der "res mixtae" hierarchisch-konkordatär verhandeln und ansonsten ihre Mitglieder in ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen jeweils binden. Bahners selbst beruft sich dabei auf das Bayerische Konkordat von 1925 ("1925 verstand es sich noch von selbst, dass kirchliche Anordnungen alle Mitglieder binden."). Auch nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bleibt es selbstverständlich der Kirche überlassen, an welchen staatlichen Veranstaltungen sie sich beteiligt oder nicht. Allerdings bleibt es auch dem Staat überlassen, welche kirchlichen Veranstaltungen er fördert und welche nicht, eine Forderung auf Förderung in diesem Bereich hat weder eine ekklesiologische noch eine staatskirchenrechtliche Grundlage. Dass Kardinal Ratzinger den bayerischen Ministerpräsidenten dazu auffordert, die katholische Schwangerenberatung weiter zu fördern, ist durchaus berechtigt, dass er dies unter Umgehung der eigentlich zuständigen Bischöfe und Gremien tut, ist allerdings fragwürdig. So fragt der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern völlig zurecht, "in welcher Funktion und mit welcher Kompetenz er das eigentlich tut". Und weiter: "Kardinal Ratzinger wollte die Institution Kirche aus der gesetzlichen Konfliktberatung herauslösen. Dafür gab es durchaus gewichtige Gründe. Er hat sein Ziel erreicht. Wie Christen in politischer Verantwortung und wie katholische Laien als Staatsbürger auf die damit entstandene Situation antworten, liegt nicht mehr im Kompetenzbereich der Kirche, sofern es nicht nachweisbar gegen definierte Glaubens- und Sittenlehre steht." Es entspricht dem vorkonziliaren klerikalistischen Kirchenbild, dass es verwerflich sei, wenn nicht-kirchliche Vereine, kirchliche Laienverbaende und sogenannte christliche Parteien untereinander verquickt sind, ohne dass die kirchliche Hierarchie darauf Einfluss nehmen kann. Früher als die Hierarchie diese Verquickung zu ihren Gunsten nutzen konnte, war diese natürlich auch für Bahners völlig in Ordnung. |
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Warum aber die Existenz eines nicht-kirchlichen Vereins die Kirche in eine Kirche der Priester und eine Kirche der Laien spalten soll, wie Bahners meint, ist nicht einsichtig. Wie will er selbst in diesem Schema die zahlreichen Neuen Geistlichen Gemeinschaften, die schon oft totgesagten, aber durchaus lebendigen kirchlichen Verbaende und nicht zuletzt die Ordensgemeinschaften unterbringen, die in der Regel aus Priestern und Laien bestehen und dennoch zur verfassten Kirche gehören? Nicht zur verfassten Kirche gehören jedoch die Parteien und andere gesellschaftliche Gruppierungen, an denen sich katholische Laien (und mit Einschränkungen auch Priester, sofern auch sie Laien sind) beteiligen sollen und eben solch eine Gruppierung ist mit Donum Vitae gegründet worden. Dass in ihnen Menschen tätig sind, die zugleich in der verfassten Kirche eine Funktion innehaben, ist nicht verwunderlich. Aber sie sind eben in unterschiedlichen Funktionen tätig. Wenn ein Pfarrer verkündigt, hat er sich an die parteipolitische Neutralität insoweit zu halten, dass er nicht direkt Partei ergreift, sondern durch die Hervorhebung christlicher Prinzipien, die als Maßstab für politisches Handeln zu gelten haben, Kritik an gegenwärtigen politischen Positionen übt. Als Privatmensch kann er durchaus Mitglied einer bestimmten Partei sein, darf sich aber aufgrund seines kirchlichen Amtes nicht in Parteiämter wählen lassen. Vielleicht wäre hier - soweit ein Zugeständnis an Bahners - von Laien ähnliche Demutsleistungen zu verlangen, um unnötige Verquickungen zu vermeiden. So sollte tatsächlich ein hoher Parteifunktionär vielleicht nicht unbedingt an vorderster Front von kirchlichen Gremien und Verbaenden stehen bzw. ein Inhaber eines Amtes in einem kirchlichen Gremium oder Verband seine Parteiämter ablegen bzw. zumindest ruhen lassen. Doch dies ändert nichts an der Tatsache, dass Bahners selbst keine Ahnung von Begriffen wie "verfasster Kirche" hat. Ohne Zweifel hat sich die Beteiligung der verfassten Kirche an der Schwangerenkonfliktberatung nach jahrelangem kirchenpolitischem Hin und Her als verhängnisvoll erwiesen und immer mehr frühere Befürworter für den Verbleib der Kirche in ihr sehen jetzt den Ausstieg aus der Schwangerenkonfliktberatung auch als klärende Chance an. Doch damit geben sich die Gegner noch nicht zufrieden: In integralistisch-klerikalistischer und daher vorkonziliarer Manier will man allen Katholiken ein Engagement in der staatlich anerkannten Schwangerenkonfliktberatung zumindest moralisch, wenn nicht gar kirchenrechtlich verbieten. Warum? Um sie, wenn sie dagegen verstoßen, aus der Kirche ausschließen zu können? Zumindest um ihnen vorhalten zu können, sie sollten sich für ihre unsittlichen Worte und Taten "schämen". Wo liegt da wohl der Splitter und wo der Balken im Auge begraben? Hätten sich die deutschen Bischöfe eher auf die jetzige Haltung zum Beispiel des Münchner Erzbischof Friedrich Wetter zu Donum Vitae zubewegt, wäre das Thema heute wohl keinen Streit mehr wert, geschweige denn, dass es sich zum Spaltpilz entwickeln könnte. Die Agitation gegen Donum Vitae führt nunmehr sogar dazu, dass sich die Lebensschutzbewegung zunehmend spaltet, nachdem sie sich gerade immer stärker vernetzt hatte. Ein Beispiel: Weil die jetzige Vorstandschaft der größten, mehrheitlich katholisch orientierten, aber nicht-kirchlichen Lebensschutzbewegung "Aktion Lebensrecht für Alle" sich eindeutig gegen Donum Vitae festgelegt hat, hat deren Gründerin und Ehrenvorsitzende Hedwig Seeligenthal ihren Austritt erklärt. Niemand in der ALfA müsse für Donum Vitae sein, aber wenn der Verband offiziell Stellung gegen Donum Vitae bezieht, haben eben die, die Donum Vitae befürworten oder dem Verein zumindest tolerant gegenüber stehen in der ALfA keine Heimat mehr. Die Vorsitzende Waschbüsch sagt nach der Zusammenfassung Bahners: Der Verein "handelt nicht gegen den Willen von Papst Johannes Paul II.", weil der Papst in "keinem Schreiben die Schwangerenkonfliktberatung im gesetzlichen System der Bundesrepublik als solche und in Folge die Ausstellung der Bestätigung als unsittlich gekennzeichnet" hat. "Vielmehr ging und geht es ihm um die Klarheit des kirchlichen Zeugnisses." Die Gegner bestreiten dies nun, allerdings unter Anwendung eines gesinnungsethischen Tricks: Ziel des deutschen Scheinsystems sei es danach - so Patrick Bahners - die Zahl der Abtreibungen zu senken durch ihre Ermöglichung, womit die Tötung zum Mittel des Lebensschutzes werde, was natürlich unsittlich sei. Unter Absehen von der historischen Entstehungsgeschichte des Systems und der zukünftigen Alternativen angesichts einer pluralen Gesellschaft wird hier Donum Vitae eine Absicht unterschoben, die die Mitglieder des Vereins nie hatten. Historisch gesehen bestand in Deutschland vor der Neuregelung die Indikationenlösung, bei der also nicht eine Beratung, sondern die Feststellung einer Indikation die Straffreiheit für die abtreibende Frau herbeiführte. Nach der Wiedervereinigung hatten die christlichen Politiker in Deutschland zwei Möglichkeiten: sich angesichts der veränderten Mehrheitsverhältnisses wenigstens für eine Aufrechterhaltung der grundsätzlichen Strafbarkeit und für eine Pflichtberatung einzusetzen oder einer allmählich völligen Freigabe nach allgemeinem westlichem und östlichem Muster zuzusehen, an der auf Dauer gesehen auch das Bundesverfassungsgericht nichts hätte ändern können. Die meisten der jetzt im Verein Donum Vitae engagierten Politiker haben immer wieder betont - und tun dies auch jetzt noch -, dass sie sich politisch weiterhin gegen eine Fristenlösung und für eine möglichst strenge Indikationenlösung einsetzen werden, dass aber der schwer errungene Kompromiss politisch gesehen das im Moment geringere Übel und daher unter Vorbehalt zu unterstützen sei. Das geringe Übel wird dadurch nicht sittlich, aber mangels Alternative notwendig, auch wenn dies vorkonziliare katholische Gesinnungsethiker nicht zu erkennen vermögen. Sutor betont daher zu recht: "Nicht DONUM VITAE gefährdet die Einheit der Kirche, sondern diejenigen, die den Anspruch kirchlicher Autorität überdehnen und unterschiedliche Antworten auf schwierige Fragen unter Christen nicht dulden wollen." (Vgl. dazu: http://www.landeskomitee.de/html/meldung8.html) |
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Richtig ist, dass politische Gedankengänge und Kategorien nicht unreflektiert für eine kirchliche Orientierung zugrunde gelegt werden dürfen, allerdings gilt dies auch umgekehrt. Kirchliche Gedankengänge und Kategorien dürfen ebensowenig unreflektiert für eine politische Orientierung zugrundegelegt werden. Das Zweite Vatikanische Konzil gewährt dem Kultursachbereich der Politik und damit auch dem einzelnen Christen als Bürger eine relative Autonomie. Methodenkonfusion fälscht auch in der umgekehrten Richtung die Ergebnisse ethischer Reflexion. The(olog)ische und polit(olog)ische Ethik sind die zwei Seiten der einen Medaille mit dem Namen "christlicher Weltauftrag". Nun sind wir von den "Neuen Politischen Theologen" gewöhnt, dass sie theologische Ethik als politische Ethik verkaufen, dass sich dies nun auch im naturrechtlichen Denken fortsetzt ist neu. Die Qualität kirchlicher Weisung im Bereich der politischen Ethik ist seit altersher eine andere, als die im theologisch-dogmatischen Bereich. Verbote, die ihre Geltung illegitimerweise überschreiten, können auch im innerkirchlichen Bereich unter den Gewissensvorbehalt gestellt werden. Dass es sich dabei niemand zu leicht machen sollte, versteht sich von selbst; auch dass das Gewissen zuvor aufrichtig gebildet und unrechten Einflüssen entzogen worden sein sollte; nicht zuletzt, dass jeder diesen Akt der innerkirchlichen Zivilcourage und seine Folgen selbst zu verantworten hat. Auch bleibt es der Kirche unbenommen im Rahmen ihres eigenen Rechts gegen diesen Akt Maßnahmen zu ergreifen. Dabei hat sie aber nach den Maßgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils Klugheit und Umsicht walten zu lassen. |
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Erzbischof Dr. Paul Cordes vergleichgültigt selbst Nuancen, wohl ebenfalls wegen parteiischer Einäugigkeit. Das Kirchenrecht unterscheidet nämlich sehr wohl zwischen bürgerlichen Vereinen, denen der einzelne Christ aufgrund seiner bürgerlichen Versammlungsfreiheit angehören kann, und kirchlichen "Vereinen von Gläubigen", die aber erst dann als solche gelten, wenn ihre Statuten kirchliche anerkannt sind (Can. 298 spricht ausdrücklich von Vereinen "in der Kirche", so dass auch von Vereinen "außerhalb der Kirche" ausgegangen werden muss). Das Kirchenrecht sieht im Übrigen nur für den Fall eine "gerechte Strafe" bzw. das "Interdikt" vor, wenn er einer Vereinigung beitritt oder sie gar leitet, "die gegen die Kirche Machenschaften betreibt." (can. 1374) Dies ist bei Donum Vitae ebensowenig der Fall. Wenn eine bürgerliche Vereinigung nun gar nicht kirchlich anerkannt werden will, und auch nicht den Anspruch erheben ein kirchlicher bzw. katholischer Verein zu sein, bleibt natürlich das Wirken dieser versammelten Gläubigen - unter Umständen gemeinsam mit nicht-katholischen Menschen - unter der Beurteilung der kirchlichen Autorität. Doch diese kirchliche Autorität hat laut Zweitem Vatikanischen Konzil vorsichtig abzuwägen, ob sie bezüglich des politischen Engagement Partei ergreift. Und genau diese Vorsicht haben kuriale und nuntiale Amtsträger nicht walten lassen. Kirche ereignet sich dort, wo zwei oder drei im Namen Jesu versammelt sind; Kirche manifestiert sich in der römisch-katholischen Kirche. Zwischen Ereignis und Manifestation bleibt eine Spannung, in der es durchaus legitim ist zu sagen: Wir nehmen nicht die Kirche als Ganzes in Anspruch. Wir wollen nicht Kirche im Sinne der römisch-katholischen Kirche sein. Nichtsdestotrotz versammeln sich in dem bürgerlichen Verein "Donum Vitae" Katholiken mit Nicht-Katholiken und ihr Weltauftrag gebietet ihnen, diesem Verein eine "katholische Prägung" zu geben und sich aber die Bezeichnung "katholisch" zuzulegen. Nicht mehr und nicht weniger! Was ist daran ekklesiologisch oder kanonistisch nicht gedeckt? Abgesehen davon ist die von Erzbischof Cordes getroffen Gleichsetzung Kirchenrecht = Theologie = Wahrheit eine Zumutung sondersgleichen. Wer mischt sich hier in was ein, wenn Katholiken, die in der Politik seit Jahrzehnten sich als Katholiken verstehen und auch im Rahmen des notwendigen Kompromisses der Politik eine katholische Prägung gegeben haben, zu einer politischen Stellungnahme der Kirche selbst Stellung nehmen, weil sie die relative Autonomie ihres politischen Handelns in Frage gestellt sehen. Es gibt nur die drei Ämter Jesu Christi, die den geweihten und den nichtgeweihten, den speziellen und den allgemeinen "Priestern", "Propheten" und "Königen" zu teil wird. Dass dem geweihten und speziellen Priestertum die Leitungsvollmacht zukommt, steht ausser Frage, dass sie aufgrund dieser Leitungsvollmacht aber auch ein Meinungsmonopol in der öffentlichen Darstellung des Katholizismus besäßen, ist nicht richtig, außer man vertritt die etwas fragwürdige Auffassung, dass bereits ein öffentlich ausgetragener theologischer, ethischer oder politischer Streit unter Katholiken an sich der Kirche schweren Schaden zufügt. Gleiches könnte man dann aber auch von dem hinter dieser Auffassung stehenden Integralismus und Klerikalismus behaupten. Außerdem wurde der Kirche im Grunde kein Schaden zugefügt. Dass sich das öffentliche Diskussionsklima in der Frage der Schwangerenkonfliktberatung zum Schaden der Kirche entwickelt hat, einseitig den Mitgliedern von Donum Vitae anhängen zu wollen, wäre ein Skandal angesichts der persönlichen Verletzungen und Verleumdungen die einzelne Bischöfe und ihre Anhänger den Donum Vitae-Vertretern zugefügt haben. Ich möchte nur an das unsägliche Urteil des verstorbenen Bischofs Dyba erinnern, der die Initiatoren von Donum Vitae pauschal als "Profilneurotiker" abqualifiziert hat, ungeachtet, dass sich diese Menschen seit Jahrzehnten für den Schutz des Lebens und das Wohl der katholischen Kirche eingesetzt haben. Gegen eine ungebührliche Verflechtung von Staat und Kirche vorzugehen, ist unbestreitbar Aufgabe der kirchlichen Leitungsämter. Gerade die Vertreter von Donum Vitae betonten ja unaufhörlich, dass sie die Entscheidung des Papstes respektieren und auch befürworten, die repräsentative Kirche aus den staatlichen Ansprüchen herauszulösen, die in der Frage der Schwangerenkonfliktberatung wie in Bezug auf die gesamten Abtreibungsgesetzgebung zu unüberbrückbaren Diskrepanzen gemündet sind. Sie wehren sich aber dagegen, dass sie als einzelne Katholiken nicht in diesem politischen Bereich tätig werden können sollen, um Frauen in Schwangerschaftskonflikten erreichen zu können und nicht nur die in Sozialen Konflikten aufgrund ihrer Schwangerschaft. |
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Solange bestimmte katholische Kreise diesen Unterschied nicht ernst nehmen, wird es zu keiner Lösung kommen. Die nun folgende Argumentation des Erzbischofs mit Max Weber zeugt davon, dass das Hauptproblem das politologische und soziologische Nichtwissen bestimmter katholischer Kreise ist. Gerade Max Weber ist es, der mit seiner Unterscheidung von Verantwortungsethik auf der einen Seite und GesinnungsETHIKEN auf der anderen Seite, nämlich akosmistische Liebesethik und kosmistische Machtethik zwar im Unterschied zu pazifistischen Kreisen, die in der Macht in Burckhardtscher Manier das Böse an sich sehen, die Notwendigkeit der Macht in der Politik betont - wie übrigens auch Romano Guardini in "Die Macht" -, sie andererseits aber ethisch einholt, nämlich im Blick auf die Folgen politischen Handelns. Dabei grenzt er sich deutlich von utilitaristischen ErfolgsETHIKEN ab und entscheidet sich für den repräsentativ-parlamentarischen Kompromiss bei gleichzeitiger Anerkennung derjenigen ethischen Grenzfälle, in denen nichts bleibt als zu sagen: "Hier stehe ich, ich kann nicht anders". Max Weber plädiert also für keine gesinnungslose Ethik, sondern für das Prinzip Verantwortung, das die Gesinnung davor bewahrt, im Bereich der Politik rein säkular oder rein religiös zu werden. Das Zitat von Löwenstein über die "große Wahrscheinlichkeit", dass der Papst auch in nicht-dogmatischen Bereichen in seinen Äußerungen recht hat, würden die Donum Vitae-Repräsentanten wohl ohne weiteres unterschreiben. Allerdings ist der Prozeß, der zu dieser "großen Wahrscheinlichkeit" führt, durch das Zweite Vatikanische Konzil klar beschrieben. Danach steigt die Gehorsamspflicht gegenüber einer mit "großer Wahrscheinlichkeit" richtigen Position des Papstes mit der Art des Schreibens und der Häufigkeit der Vorlage. Nun liegen vom Papst einige gewichtige Briefe vor, mit deren Inhalte die Anhänger von Donum Vitae keine größeren Probleme haben. Dazu kommen einige weitere Briefe von Kurienmitgliedern an Personen mit öffentlichem oder privatem Status. Nun mag es sein, dass einige Kurienmitglieder von sich und ihrer Position sehr überzeugt sind, aber dennoch können sie für die in ihren Schreiben enthaltenen Anordnungen keinen bindenden Gehorsam verlangen. Die Kritik der Donum Vitae-Vertreter richtet sich ja nicht gegen den Papst, sondern gegen einzelne Mitglieder der Kurie, die in ihren beratenden Funktionen das Prinzip der Rechthaberei über die "Communio" stellen. Anstatt die Entwicklung von Donum Vitae aufmerksam zu beobachten, wird abgeurteilt - ohne Rücksicht auf Verluste. Der Vorwurf der zentrifugale Agitation an manche deutsche Katholiken mag berechtigt sein, trifft aber keineswegs nur die Befürworter von Donum vitae, sondern auch die Gegner. Erzbischof Cordes vergisst, dass weitere Schismen in der Kirchengeschichte nicht selten vom Papst gegen die vorherrschende Kurienmeinung verhindert worden sind, ob nun in Bezug auf die franziskanische oder andere Ordensbewegungen oder in Bezug auf einige von bestimmten Theologenschulen ausgetragenen Streitigkeiten. Er vergißt auch, dass gerade der jetzige Papst anerkannt hat, dass das protestantische Schisma wohl hätte verhindert werden können, wenn die Kirche den von Kurie selbst propagierten Fehlentwicklungen rechtzeitig Einhalt geboten hätte. Wer nicht will, dass sich kulturelle Eigenheiten zu exklusiven Haltungen versteifen, der geht mit diesen Eigenheiten respektvoll um und tritt sie nicht mit Füßen. Leider haben weder Erzbischof Cordes noch Kardinal Ratzinger als Exponenten der Kirche in Deutschland das Gespräch mit den verdienten Laien in dem Maße gesucht, wie es angesichts ihrer massiven Vorhaltungen angemessen gewesen wäre. Katholiken, die meinen, dass ihre Mitschwestern und -brüder irren, sollen zunächst das Vier-Augen-Gespräch suchen, wenn dies nicht zur Einsicht des Irrtums führt, sich Begleiter suchen als Ratgeber und Zeugen. Wenn dies immer noch nicht fruchtet, soll die zuständige kirchliche Ebene angerufen werden. Nun haben die Gegner von Donum Vitae das Gespräch nachweislich nie aufrichtig gesucht, sie haben immer sofort den Kontakt nach Rom gesucht und Rom hat gesprochen, d.h. befohlen anstatt auf das geschwisterliche Gespräch zu verweisen und es selbst zu suchen. Ein Zeugnis für die zentralistische Agitation kurialer Katholiken. |
| Papstbrief vom 11.1.1998 (vgl. den vollständigen Text)
"Nach gründlicher Abwägung aller Argumente kann ich mich der Auffassung nicht entziehen, daß hier eine Zweideutigkeit besteht, welche die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche und ihrer Beratungsstellen verdunkelt. Deshalb möchte ich Euch, liebe Brüder, eindringlich bitten, Wege zu finden, daß ein Schein solcher Art in den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird. Ich ersuche Euch aber, dies auf jeden Fall so zu tun, daß die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt. ... Ich weiß, daß die Bitte, die ich an Euch richte, ein nicht leichtes Problem anrührt. Schon seit langem und verstärkt seit der Begegnung vom 27. Mai 1997 ist von vielen Seiten, auch von Menschen, die sich für die Kirche und in der Kirche einsetzen, nachdrücklich vor einem solchen Entscheid gewarnt worden, der die Frauen in Konfliktsituationen ohne den Beistand der Glaubensgemeinschaft lasse. Ebenso nachdrücklich ist freilich auch von gläubigen Menschen aller Schichten und Stände angemahnt worden, daß der Schein die Kirche in die Tötung unschuldiger Kinder verwickelt und ihren unbedingten Widerspruch gegen die Abtreibung weniger glaubwürdig macht. Ich habe beide Stimmen sehr ernst genommen und respektiere die leidenschaftliche Suche nach dem rechten Weg der Kirche in dieser wichtigen Sache auf beiden Seiten, fühle mich aber um der Würde des Lebens willen gedrängt, die oben dargelegte Bitte an Euch zu richten. Zugleich anerkenne ich, daß die Kirche sich ihrer öffentlichen Verantwortung nicht entziehen kann, am allerwenigsten da, wo es um das Leben und die Würde des Menschen geht, den Gott geschaffen und für den Christus gelitten hat. Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz bietet viele Möglichkeiten, um in der Beratung präsent zu bleiben; die Präsenz der Kirche darf letztlich nicht vom Angebot des Scheins abhängen. Nicht nur der Zwang einer gesetzlichen Vorschrift darf es sein, der die Frauen zu den kirchlichen Beratungsstellen führt, sondern vor allem die sachliche Kompetenz, die menschliche Zuwendung und die Bereitschaft zu konkreter Hilfe, die darin anzutreffen sind. Ich vertraue darauf, daß Ihr mit den vielfältigen Möglichkeiten Eurer Institutionen und Eurer Organisationen, mit dem reichen Potential an intellektuellen Kräften wie an Innovationsfähigkeit und Kreativität Wege finden werdet, die Präsenz der Kirche in der Beratung nicht nur nicht vermindern zu lassen, sondern noch zu verstärken. Ich bin davon überzeugt, daß Ihr in der geistigen Auseinandersetzung, die in der Gesellschaft Eures Landes bereits stattfindet und die nun folgen wird, alle Eure Kräfte mobilisieren könnt, um den Weg der Kirche nach innen und nach außen verständlich zu machen, so daß er auch dort wenigstens Respekt findet, wo man nicht glaubt, ihn billigen zu können. Daß die Kirche den Weg des Gesetzgebers in einem konkreten Punkt nicht mitgehen kann, wird ein Zeichen sein, das gerade im Widerspruch zur Schärfung des öffentlichen Gewissens beiträgt und damit letztlich auch dem Wohl des Staates dient." |
| Papstbrief vom 3.6.1999 (vgl. den vollständigen Text)
"Die Variante 1 des Vorschlags kommt Eurem und meinem Willen zu einem "anderen Schein" am nächsten. Damit die rechtliche und moralische Qualität dieses Dokuments unzweideutig wird, ersuche ich Euch, im Text selbst klarzustellen, daß der Schein, der die kirchliche Beratung bestätigt und Anrecht auf die zugesagten Hilfen gibt, nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen gemäß StGB § 218a (1) verwendet werden kann. Dies soll dadurch erfolgen, daß in der brieflichen Bescheinigung, die den Frauen im Rahmen des "Beratungs- und Hilfeplans" ausgehändigt wird, im Sinn der Variante 1 nur das Ziel der Beratung und Hilfe erwähnt und am Ende der Satz hinzugefügt wird: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden." Durch diesen notwendigen Zusatz werden die katholischen Beraterinnen und die Kirche, in deren Auftrag die Beraterinnen handeln, aus einer Situation befreit, die mit ihrer Grundauffassung in der Frage des Lebensschutzes und dem Ziel ihrer Beratung in Konflikt steht. Der unbedingte Einsatz für jedes ungeborene Leben, dem sich die Kirche von Anfang an verpflichtet weiß, läßt keine Zweideutigkeiten oder Kompromisse zu." |
Zur gesamten Debatte vornehmlich in der FAZ siehe:
http://webalbum.de/kirche/
Zum Thema Lebensschutz, Abtreibung und Schwangerschaftsberatung
Suchmaschinen:
- Yahoo Deutschland zum Stichwort Abtreibung - Yahoo International - Abtreibung
Organisationen:
Deutschland- Aktion für das Leben
- Frauenwürde e.V.
- Diakonisches Werk: Schwangerschaftskonfliktberatung
- Bayerischer Mütterdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche e.V.
- Miteinander*Leben*Lernen (MELL)
- Sozialdienst katholischer Frauen: Übersicht Schwangerschaftsberatung
- Moses-Projekt Amberg des Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Amberg (Spiegel-Artikel vom 16.10.2000 zum Moses-Projekt)
- Babyfenster Einsiedeln (Schweiz)
- Mutter-und-Kind-Heime in Deutschland
- Horizont e.V. (MuKi-Heim in München)
- Weisses Kreuz: Beratungsstellen
- Hilfe für das Leben
- Aktion Mensch
- Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
- Arbeitsgemeinschaft Lebensrecht: Die Arbeitsgemeinschaft Lebensrecht versucht ein Netzwerk der Lebensrechtsbewegung in Deutschland aufzubauen.
- Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
- Ärzte für das Leben - Links
- Kaleb e.V.: Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren
- www.abtreibung.de
- Tim lebt e.V.
- Christdemokraten für das Leben
- Börse für das Leben
- Pro Vita - Freikirchlich-baptistische Initiative für das Leben
Österreich- Aktion Leben Österreich
International- Jugend für das Leben - international
- American Life League
- Pro Life
- Silent Scream
- Life Issues
- Life Institute
- Life Coalition
- Original Life Links
- National right to life comittee
- Priests for life
Dokumente, Bücher und Texte:- Evangelium Vitae in Deutsch
- Entwicklung und Diskussion um den §218 unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens im Zuge der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten © Petra Höfels, Aachen, im März 1993
- Lehrstuhl Kirchenrecht an der Uni Regensburg, Prof. Dr. Sabine Demel: Monographie: Abtreibung zwischen Straffreiheit und Exkommunikation (Habilschrift)
- Ungeborene Babys wollen Leben
- Axel W. Bauer contra Norbert Hoerster: Abtreibung bis zur Geburt?
- BVerfGE 39,1 - Schwangerschaftsabbruch I (Urteil des Ersten Senats vom 25. Februar 1975 auf die mündliche Verhandlung vom 18./19. November 1974)
- BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II (Urteil des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. und 9. Dezember 1992)
- BVerfGE 98, 265 - Bayerisches Schwangerenhilfegesetz (27.10.1998)
- Mamis in Not: Linkliste
- Landeskomitee der Katholiken in Bayern: Pressemitteilungen zum Thema Schwangerschaftskonfliktberatung
- Peter Knauer SJ: Schwangerschaftskonfliktberatung und Beratungsschein: Die grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Problematik des Beratungsscheins ist zeitlos gültig, die daraus gezogenen praktischen Anregungen sind jedoch z.T. nur noch von historischem Interesse.
- Enzyklika Evangelium vitae (von Papst Johannes Paul II. vom 25.3.1995)
- Kath. Pfarrgemeinde Heiligste Dreifaltigkeit Altdorf b.Nürnberg: Position beziehen, heiße Eisen
- Münsteraner Forum für Theologie und Kirche (MFThK): Kirchliche Schwangerschaftskonfliktberatung und Beratungsschein
- DBK zum derzeitigen Stand der Entwicklung (2001)
- Die Entwicklung Deines Kindes
- Moses-Online: Informationen zur Adoption
- Rahel e.V. - Die Stimme der Erfahrung
- Protest gegen die Abtreibungspille Mifegyne®
- Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen
- Kann jemand, der sich SO im Internet darstellt, zum Leben beraten? Ich denke, nein! Aber bilden Sie sich selbst Ihre Meinung:
UNICEF
Deutscher Kinderschutzbund
- Deutscher Kinderschutzbund - Bundesverband
- Deutscher Kinderschutzbund - Landesverband Bayern
- YAHOO Deutschland: Kinderschutzbund
- Einzelne Ortsverbände, die dort nicht erscheinen:
Zum Thema Kindesmißbrauch und Kinderschutz
Hilfen für Mutter und Kind/Familienbund
Natürliche Familienplanung
Sterbebegleitung - Hospiz