Helmut Zenz: Hugo Preuß im Internet
Hugo Preuß
Jurist, Politiker (1860-1925)
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Biographie
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28.10.1860: Hugo Preuß wird als Sohn des jüdischen
Kaufmanns Louis Preuß, Inhaber einer lithographischen Anstalt
und dessen Ehefrau Minna, geb. Isaak, in Berlin geboren.
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1860: Tod des Vaters. Leopold Preuß (24.7.1827-1.8.1905), ein wohlhabender
Getreidehändler, heiratete die Witwe seines Bruders und wird damit
zum Stiefvater von Hugo Preuß
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Schulbesuch in Heidelberg und Berlin
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September 1879: Reifeprüfung am Sophien-Gymnasium Berlin
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Oktober 1879: Militärdienst im 2. Garde-Dragoner-Regiment
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1879: Beginn des Studiums der Rechts- und Staatswissenschaften in
Berlin und Heidelberg.
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Mai 1883: Erstes Juristisches Staatsexamen beim Königlichen Kammergericht
Berlin
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30.11.1883: Promotion zum Dr. juris in Göttingen, mit einer nichtveröffentlichten
Arbeit im Römischen Recht (Eviktionsregreß des in possessorio
unterlegenen Käufers)
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Sommer 1884-Frühjahr 1885: Juristisches Referendariat in Wittemberge
und Berlin.
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Frühjahr 1885-Februar 1886: Beurlaubung
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Februar 1886: Endgültiger Abschied aus dem Justizdienst, nachdem ihm
sein Stiefvater eine Rente ausgesetzt hatte, um ihm die unabhängige
Existenz eines Gelehrten zu ermöglichen
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1889:
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Nach seiner Habilitation an der Juristischen Fakultät der Friecrich-Wilhelms-Universität
zu Berlin für Öffentliches Recht ist Preuß dort zunächst
als jahrelang Privatdozent für Staatsrecht tätig.
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Erste staatswissenschaftliche Publikation "Gemeinde, Staat und Reich als
Gebietskörperschaften. Versuch einer deutschen Staatskonstruktion
auf der Grundlage der Genossenschaftstheorie"
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1890 Erstmalige Forderung Hugo Preuß´, die Staatssekretariate
der Bismarck-Verfassung in Ministerien mit selbständiger Ressortverantwortlichkeit
zu verwandeln.
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24.7.1890: Heirat mit Else geb. Liebermann (7.12.1869-10.7.1948), Tochter
des Chemie-Professors und Entdeckers Carl Liebermann (1842-1914) und dessen
Ehefrau Antonia Reichenheim (1850-1916). Über den Bruder von Carl
Liebermann, Louis (1819-1894), mit dessen Sohn, dem Maler Max Liebermann
(1847-1835) verwandt; über die Schwester von Carl Liebermann, Therese
(1818-1895), verheiratet mit Moritz Rathenau (1800-1871) verwandt mit Emil
Rathenau (1838-1915) und dessen Sohn Walther Rathenau (1883-1922). Kinder
von Else und Hugo Preuß:
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Dr. Ernst Gustav Preuß (22.6.1891-3.6.1966), geb. in Berlin, Offizier
im Weltkrieg, Eisernes Kreuz 1. Klasse, Volkswirt, Abteilungsdirektor in
der AEG, Emigration nach England, gest. in London
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Dr. Kurt Preuß (20.8.1893-1935) geb. in Berlin, Soldat im Weltkrieg,
Eisernes Kreuz 2. Klasse, Chemiker, gest. in Berlin (Suizid)
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Gerhard Preuß (1897-1921) geb. in Berlin, Soldat im Weltkrieg, schwere
Kriegsverwundungen, Pflege des Invaliden durch die Eltern, in Berlin an
seinen Verletzungen verstorben
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Hans Helmuth Preuß (19.12.1901-14.12.1983), geb. in Berlin, Rechtsanwalt
in Berlin, 1933 Studienaufenthalt in Paris, anschließend Emigration
nach Frankreich, Einbürgerung 1939, Rechtsanwalt in Paris, gest. in
Paris
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1895: Preuß wird Stadtverordneter in Berlin-Charlottenburg
für die „Neue Fraktion der Linken“
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1904: Lehrtätigkeit an der in diesem Jahr gegründeten Berliner
Handelshochschule
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1905: Tod seines Stiefvaters Leopold Preuß
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1906-1918: Professur für Öffentliches Recht an der Handelshochschule
in Berlin. Preuß beschäftigt sich vor allem mit
dem Verfassungsrecht und Fragen der kommunalen Selbstverwaltung.
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1906: Der erste Band seines Werks "Die Entwicklung des deutschen
Städtewesens" erscheint.
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1910-1918: Preuß vertritt die Fortschrittliche Volkspartei
als ehrenamtlicher, "unbesoldeter" Stadtrat in Charlottenburg.
Mit den Stimmen der Linksliberalen und der Sozialdemokraten gewählt,
war er zuständig für das Verkehrswesen im Zweckverband Groß-Berlin.
Außerdem arbeitete er am Groß-Berlin-Gesetz mit.
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1918:
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Oktober: Wahl zum Rektor der Berliner Handelshochschule
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14. November: In einem Artikel des "Berliner Tageblattes" ruft Preuß
das Bürgertum auf, sich "auf den Boden der vollzogenen Tatsachen"
zu stellen und am Aufbau der Republik mitzuwirken.
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15. November: Preuß wird von Friedrich Ebert zum Staatssekretär
des Innern berufen und vom Rat der Volksbeauftragten mit der Ausarbeitung
eines Verfassungsentwurfs beauftragt. Dies bedeutete gleichzeitig die
Entlassung aus dem Hochschuldienst.
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1918/19: Gründungsmitglied der Deutschen Demokratischen Partei
(DDP) und Mitglied des provisorischen Hauptvorstands bzw. des Parteiausschusses.
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1919:
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Februar: Preuß wird Reichsinnenminister der ersten Regierung
der Weimarer Republik, die aber wegen der Annahme des Versailler Vertrags
bereits im Juni wieder zurücktritt.
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21. Juni: Im Kabinett von Gustav Bauer übernimmt Preuß
das Amt des Reichskommissars (Kommisarischer Vertreter) für Verfassungsfragen.
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31. Juli: Entlassung aus der Reichsregierung
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11. August: Die maßgeblich von Preuß erarbeitete Verfassung
der Weimarer Republik tritt in Kraft.
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1919-1925:
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Abgeordneter des Preußischen Landtags für die DDP, dort
Federführung für die Ausarbeitung der neuen Preußischen
Landesverfassung
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Zahlreiche Schriften zu Verfassungs- und Rechtsfragen und zur Propagierung
republikanischen Gedankenguts.
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November 1920: Die Preußische Landesverfassung tritt in Kraft
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1921 Tod seines Sohnes Gerhard Preuß
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1924/25: Gründungsmitglied und stellvertretender Vorsitzender
des Republikanischen Reichsbundes, Engagement im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold.
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1925: Hugo Preuß antwortet auf die Umfrage "1. Halten Sie die Schaffung
der Vereinigten Staaten von Europa für notwendig? 2. Halten Sie das
Zustandekommen der Vereinigten Staaten von Europa für möglich?"
des Paneuropagründers Coudenhove-Kalergi
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1925: 9. September (Oktober?): Hugo Preuß stirbt in
Berlin.
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vgl. Berlin-Ehrungen:
Ehrengrab: Städtischer Friedhof Wedding, Urnenfriedhof am Ruheplatz,
Gerichtstraße 37/38, 13341 Berlin-Mitte
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posthume Entwicklungen:
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1926: Eine Sammlung seiner wichtigsten Schriften wird postum unter
dem Titel "Staat, Recht und Freiheit. Aus 40 Jahren deutscher Politik und
Geschichte" von Theodor Heuss herausgegeben.
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1933: Sein Sohn Hans Helmuth Preuß geht zum Studium nach Paris und
emigriert schließlich dorthin.
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1935: Suizid seines Sohnes Dr. Kurt Preuß
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1937: Else Preuß emigriert nach Frankreich
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1939: Einbürgerung Hans Helmuth Preuß´ in Frankreich
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1940: Else Preuß flieht nach Südfrankreich, dann in die Schweiz
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1945: Rückkehr von Else Preuß aus der Schweiz nach Paris
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10.7.1948: Tod von Else Preuß in Paris, Urnenbestattung im Familiengrab
auf dem Städtischen Friedhof Berlin-Wedding.
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1966: Tod seines Sohnes Dr. Ernst Gustav Preuß in London
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1983: Hans Helmuth Preuß
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2000: Aus Anlass seines 75. Todestages hat am 9. Oktober ein erstes Hugo-Preuß-Symposion
im Berliner Rathaus stattgefunden, wo er über zwanzig Jahre als Kommunalpolitiker
gewirkt hatte. Vgl. Beiträge
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2000: Die
Hugo-Preuß-Gesellschaft wurde am 16. November 2000 von einer
kleinen Initiativgruppe gegründet (Prof. Dr. Lothar Albertin, PD Dr.
Elfi Bendikat, Dr. Michael Dreyer, Prof. Dr. Gerhard Göhler, Prof.
Dr. Detlef Lehnert, Dr. Marcus Llanque, Karsten Malowitz, Prof. Dr. Christoph
Müller, Prof. Dr. Dian Schefold, Dr. Christoph Schönberger).
Vorsitzender ist Prof. Müller, Stellvertretender Vorsitzender Prof.
Lehnert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Dr. Llanque
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2002: Workshop der Hugo-Preuß-Gesellschaft
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2004: Symposium "Staat und Stadt" der Hugo-Preuß-Gesellschaft
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Nachlaß:
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Akten über Hugo Preuß befinden sich im Archiv des Polizeipräsidiums
Berlin (1867/71 bis 1918) mit Quellen über die parteipolitische Entwicklung
in Preußen (z. B. über die Deutsche Fortschrittspartei und die
Nationalliberale Partei)
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Schulen, Straßen und Plätze, die nach Hugo Preuß benannt
sind:
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Hugo-Preuß-Schule: Hugo-Preuß-Oberschule Berlin-Wilmersdorf
(Kfm. Berufsfachschule)
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Hugo-Preuß-Straße und -Plätze: Erfurt (Platz), Glauchau,
Hagen (Straße) Hannover (Straße), Kassel-Wilhelmshöhe
(Straße), Köln-Mülheim
(Straße), Mönchengladbach (Straße), Niestetal (Straße),
Greppin/Wachtendorf (Straße), Sandershausen
(Straße), Wolfen
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In Berlin selbst dagegen gibt es nichts dergleichen. Die Preuß-Straße
auf dem Prenzlauer Berg hat mit Hugo Preuß nichts zu tun. In Berlin
gab es im Tiergartenviertel eine Hugo-Preuß-Brücke, die nach
1933 in Admiral-Scheer-Brücke umbenannt wurde und die im Krieg zerstört
worden ist. Die Hugo Preuß-Gesellschaft bemüht sich darum, dass
bei einem Wiederaufbau der früheren Hugo-Preuß-Brücke der
alte Name wiederhergestellt wird.
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Zu unterscheiden ist der Jurist und Politiker Hugo Preuß von:
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hanseatischer Kaufmann Hugo Preuß (1873-1954), der durch Prediger
Friedrich Heitmüller Christ wurde und den Bau eines Krankenhauses
der Gemeinde großzügig unterstützt hat. vgl. Freie
Evangelische Gemeinde Holstenwall
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Bibliographie
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Primärliteratur
-
Deutschland und sein Reichskanzler gegenüber, 1885
-
Franz Lieber, ein Bürger zweier Welten. Berlin, 1886
-
Friedenspräsenz und Reichsverfassung, 1887
-
Gemeinde, Staat, Reich als Gebietskörperschaften. Berlin, 1889;
Aalen, 1964
-
Das Völkerrecht im Dienste des Wirtschaft. 1891
-
Reichs- und Landesfinanzen. Berlin, 1894
-
Die Junkerfrage, 1897
-
Das städtische Amtsrecht in Preußen. Berlin, 1902
-
Ein Zukunftsstaatsrecht, 1903
-
Kommunale Steuerfragen, 1904
-
Das Recht der städtischen Schulverwaltung, 1905
-
Die Entwicklung des deutschen Städtewesens, 1906; Leipzig o.J.; Aalen
o.J.; Aalen 1965
-
Verwaltungsreform und Politik, 1907
-
Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Stein-Hardenbergschen Reform.
Berlin, 1908
-
Staat und Stadt. Leipzig u.a., 1909
-
Zur preussischen Verwaltungsreform. Leipzig, 1910
-
Die Lehre Gierkes und das Problem der preußischen Verwaltungsreform,
in: Festgabe
der Berliner juristischen Fakultät für Otto Gierke zum Doktor-Jubiläum
21. August 1910. Erster Band. Staatsrecht. Verwaltungsrecht. Kirchenrecht.
Lehenrecht, Breslau 1910, S. 245ff.
-
Öffentliches und Privatrecht im Städtebau, 1913
-
Das deutsche Volk und die Politik. Jena, 1915; 1916; 1919
-
Obrigkeitsstaat und großdeutscher Gedanke. Jena, 1916
-
Die Wandlungen des deutschen Kaisergedankens, Berlin G. Reimer, 1917
-
Nationaler Gegensatz und internationale Gemeinschaft: Rede bei Antritt
d. Rektorats d. Handels-Hochschule Berlin am 19. Okt. 1918, Berlin : Reimer,
1918. - 21 S.
-
Vorwort, in: Feder, Ernst: Theodor Barth und der demokratische Gedanke,
Gotha : Perthes, 1919. - 36 S.
-
Entwurf der künftigen Reichsverfassung (A 1919...
-
Denkschrift zum Verfassungsentwurf, 1919 u...
-
Deutschlands Staatsumwälzung. Berlin, ca.1920
-
Die deutsche Reichsverfassung vom 11. August 1919: Textausg. u. Reg. mit
e. Vorw. v. Hugo Preuß, Berlin : Zentralverl., 1920. - 32 S.
-
Artikel 18 (achtzehn) der Reichsverfassung. Berlin, 1922
-
Deutschlands republikanische Reichsverfassung. Berlin, 1923
-
Um die Reichsverfassung von Weimar, Berlin, 1924; 1995
-
Der deutsche Nationalstaat. Frankfurt, 1924
-
Staat, Recht und Freiheit, Tübingen, 1926; Hildesheim, 1964, darin:
-
Liberale und autokratische Revolutionäre, in: Staat, Recht und Freiheit;
Tübingen 1926; S.520
-
Verfassungspolitische Entwicklungen in Deutschland und Westeuropa. Berlin,
1927
-
Reich und Länder. Berlin, 1928; 1997
-
Studien zur Ideen- und Verfassungsgeschic..., 1955
-
Zur Methode juristischer Begriffskonstruk...
-
Ein Jahrhundert städtischer Verfassungs... o. J.
-
Stellvertretung oder Organschaft?, o. J.
-
Die Bedeutung der demokratischen Republik für den sozialen Gedanken,
Freier Volksverl. o.J.
-
Chronologische Bibliographie der Sekundärliteratur
-
Das Werk des Herrn Preuß oder Wie soll ... 1919
-
Schmoller, Gustav: Walther Rathenau und Hugo Preuß: die Staatsmänner
des neuen Deutschland, München [u.a.] : Duncker & Humblot, 1922.
- IX, 43 S.
-
Feder, Ernst: Hugo Preuss: ein Lebensbild, Berlin, 1926
-
Wünsch, Georg: Rezension zu: Hugo Preuß, Staat, Recht und
Freiheit. Aus 40 Jahren deutscher Politik und Geschichte, Tübingen
1926, in: Die Christliche Welt 40 (1926), 1199-1200
-
Hintze, Hedwig: Hugo Preuß : eine historisch-politische Charakterisierung,
Berlin: Rothschild, 1927, 14 S.
-
Simons, Walter: Hugo Preuss, Berlin : Heymann, 1930. - 1 Portr.,VIII,142
S.
-
Schmitt, Carl: Hugo Preuss: sein Staatsbegriff und seine Stellung in der
deutschen Staatslehre, Tübingen : Mohr, 1930. - 34 S.
-
-
Monath, Armin: Obrigkeitsstaat und Volksstaat: Unters. d. von Hugo Preuß
u.a. liberalen Staatsrechtlern geprägten Gegensatzes zweier Staatstypen
; ihre theoret. Haltbarkeit u. prakt. Verwertung für d. Staatsrechtslehre
d. Dritten Reiches 1934. - 67 S. (Marburg, Univ., Diss.)
-
-
Gillessen, Günther: Hugo Preuß. Studien zur Ideen- und Verfassungsgeschichte
der Weimarer Republik, Diss. 1955 an der Univ. Freiburg i.Br. - Überarb.
Erstveröff. mit einem Nachwort von Manfred Friedrich, Berlin : Duncker
& Humblot, 2000. - 188 S. (Schriften zur Verfassungsgeschichte ; 60)
-
Grassmann, Siegfried: Hugo Preuß und die deutsche Selbstverwaltung.
Lübeck [u.a.] : Matthiesen, 1965. - 130 S.
-
Green, Allen Taber: Hugo Preuss and the Weimar Constitution (Dissertation),
Atlanta: Emory University, 1965;
-
Laumann, Detlev: Hugo Preuß und die Auseinandersetzung um die Gestaltung
des Artikels 48 der Weimarer Verfassung, 1969, 65 Bl. (Göttingen,
Wiss. Prüfungsamt, Schriftl. Hausarbeit zur wissenschaftlichen Prüfung
f.d. Lehramt an Realschulen 1969)
-
Hamburger, Ernest: Hugo Preuss: Scholar and Statesman, London, Secker
& Warburg, 1975
-
Schmidt, Gustav: Hugo Preuß, in: Deutsche Historiker, Bd. 7 (1980),
S. 55-68
-
-
Mauersberg, Jasper: Ideen und Konzeption Hugo Preuss' für die Verfassung
der deutschen Republik 1919 und ihre Durchsetzung im Verfassungswerk von
Weimar. Frankfurt am Main u.a. : Lang, 1991. - 200 S. ([Europäische
Hochschulschriften / 2] ; 1145) Zugl.: Kiel, Univ., Diss.
-
Lehnert, Detlef: Hugo Preuß als moderner Klassiker einer kritischen
Theorie der ‚verfaßten’ Politik. Vom Souveränitätsproblem
zum demokratischen Pluralismus, in: Politische Vierteljahresschrift, 1992
(33), S. 33-54;
-
Schefold, Dian: Hugo Preuss (1860-1925). Von der Stadtverfassung zur Staatsverfassung
der Weimarer Republik, in: Helmut Heinrichs/Harald Franzki/Klaus Schmalz/Michael
Stolleis (Hg.), Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, München:
C. H. Beck, 1993, S. 429-453.
-
Benda, Ernst: Hugo Preuß und Gerhard Leibholz : von der Weimarer
Verfassung zum Grundgesetz ; Vortrag zur Eröffnung derInternationalen
Konferenz "Halacha und Bürgerrecht - Der Beitrag deutsch-jüdischer
Rechtsgelehrter zu gesellschaftlichen Fragen der Zeit"am 12. November 1995
im Centrum Judaicum in Berlin [S.l.], 1995, 11 Bl.
-
Schefold, Dian: Hugo Preuß: "Aus dem großen Zusammenbruch den
demokratischen Volksstaat retten", : zwischen Obrigkeitsstaat, gemeindlicher
Selbstverwaltung und Weimarer Verfassung, in: Recht und Politik / Hrsg.
Arbeitsgemeinschaften Sozialdemokratischer Juristen Berlin, Hessen-Süd,
Hessen-Nord und Niederrhein . - Berlin. - 33 (1997), S. 27 - 37; auch in:
, in: Hans Erler/Ernst Ludwig Ehrlich/Ludger Heid (Hg.), „Meinetwegen ist
die Welt erschaffen“. Das intellektuelle Vermächtnis des deutschsprachigen
Judentums. 58 Portraits, Frankfurt/M.: Campus, 1997, S. 293-309 ;
-
Schönberger, Christoph: Das Parlament im Anstaltsstaat. Zur Theorie
parlamentarischer Repräsentation in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs
(1871–1918) Ius Commune Sonderheft 102, Frankfurt am Main: Klostermann
1997. X, 470 S. (Die Arbeit zeigt das am Beispiel von Hugo Preuß,
dessen Verfassungsdenken bis in die Weimarer Republik hinein verfolgt wird.)
- vgl. http://www.mpier.uni-frankfurt.de/Publikationen/Neuerscheinungen/ics-102.htm
-
Lehnert, Detlef: Verfassungsdemokratie als Bürgergenossenschaft: politisches
Denken, öffentliches Recht und Geschichtsdeutungen bei Hugo Preuß
; Beiträge zur demokratischen Institutionenlehre in Deutschland, -
1. Aufl. Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges., 1998. - 495 S., Literaturverz.
S. 473 - 495
-
Faatz, Arndt: Hugo Preuß: die Entwicklung eines Strukturprinzips
für den modernen Staat, 1999 - 255, XIV S. (Trier, Univ., Diss., 1999)
- vgl. Promotions-Dokumentation
der Uni Trier
-
Mezzadra, Sandro: La costituzione del sociale. Il pensiero politico e giuridico
di Hugo Preuss, Bologna, 1999
-
-
Immel, Jan: Hugo Preuß und die Weimarer Reichsverfassung, Berlin
: Logos-Verl., 2002. - 117 S. Zugl.: Hannover, Univ., Magisterarbeit,
2001.
-
Beitrag über Hugo Preuß, in: Fröhlich, Michael: Die Weimarer
Republik. Portrait einer Epoche in Biographien, 2002
-
Dreyer, Michael: Hugo Preuß (1860-1925). Biographie eines Demokraten
(Habilitationsschrift Jena 2002, noch nicht im Buchhandel erschienen);
-
Lehnert, Detlef/Müller, Christoph (Hg.): Vom Untertanenverband zur
Bürgergenossenschaft. Symposion zum 75. Todestag von Hugo Preuß
am 9. Oktober 2000, Baden-Baden: Nomos, 2003;
-
Lehnert,
Detlef/Müller, Christoph: Perspectives and Problems of a Rediscovery
of Hugo Preuss. Introduction (.pdf-Datei)
-
Lehnert, Detlef (Hrsg.): Ursprünge deutscher Verfassungsdemokratie:
Das pluralistische Staatsdenken von Hugo Preuß, Anfang 2004, darin:
-
Detlef Lehnert: Einleitung;
-
Christoph Müller: Zur Diskussion um den Begriff der Souveränität:
Hugo Preuß und Hermann Heller;
-
Marcus Llanque: Bezugstraditionen aus der Selbstverwaltungslehre des Freiherrn
vom Stein;
-
Karsten Malowitz: Radikalisierung der Genossenschaftslehre Gierkes;
-
Elfi Bendikat: ‚Urbanisierung’ als sozio-kulturelle Dimension des Staatsverständnisses
von Hugo Preuß;
-
Lothar Albertin: Zwischen Preußen, Reich und Nation;
-
Dian Schefold: Die Souveränität des Rechts: Hugo Preuß
und Hugo Krabbe.
-
Thesen
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Hugo Preuss und Max Weber standen sich in den wesentlichen politischen
Ideen aufgrund ihrer gemeinsamen wissenschaftlichen Herkunft (Gneist, Gierke),
Basis (Ausgewogenheit nationaler, universaler, liberaler und sozialer Vorstellungen
= Ursprungshaltung der DDP) und Zukunftsvorstellungen (freiheitlich-demokratischer
Volksstaat) weitaus näher, als gemeinhin angenommen. Vielfach erweisen
sich unterstellte Unterschiede im Blick auf die konkrete Ausgestaltung
der Weimarer Verfassung bei genauerem Hinsehen als unbegründet oder
lediglich als Detailfragen.
-
Hugo Preuss hat sich Zeit seines Lebens gegen Fehlinterpretationen, der
von ihm, Max Weber und anderen ausgearbeiteten Weimarer Verfassung gewehrt,
allerdings wurde er bald krank und starb wie Max Weber insgesamt zu früh,
um sie wirksam verteidigen zu können.
-
Hugo Preuss war weder ein Rechtspositivist noch ein Liberaler, er wehrte
sich aber gegen die mythische Aufladung des Rechts und gegen jegliche Form
des Antiliberalismus. Allerdings übte er ebenso Kritik an einem einseitigen
Liberalismus.
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Hugo Preuss verstand sich als deutscher Staatsbürger jüdischer
Abstammung. Er litt unter antisemitischen Angriffen, die die wesentlich
von ihm erarbeitete Weimarer Verfassung als "jüdisch" ablehnten, ohne
sich sachlich mit ihr auseinanderzusetzen.
-
Hugo Preuß gehörte zu den Jüngeren in der "Freisinnigen
Vereinigung", denen Theodor Mommsen ein leuchtendes Vorbild für die
1848-Tradition (Jürgen
Malitz)
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Bernhard Vogel urteilt zu Recht über die Weimarer Verfassung und ihren
Vater: "Wenn man von der Weimarer Republik spricht, schwingt gleichsam
ihr Scheitern mit. Und dennoch: Die Weimarer Republik darf nicht nur von
ihrem Ende her interpretiert werden. Die heutige Distanz kann den Blick
schärfen. Wir können die Weimarer Verfassung als einen ersten,
gescheiterten Versuch begreifen, Deutschland als demokratischen Verfassungsstaat
einzurichten. Wir können in ihr aber auch das Vorspiel zu unserer
heutigen Verfassungsordnung sehen. Bonn ist ohne Weimar nicht denkbar.
Wir dürfen die Anfänge, die Ausgangslage nicht vergessen. Die
Weimarer Verfassung war nicht "im Sonnenglanz des Glückes geboren",
wie es der Vater des Verfassungsentwurfes von Weimar, der liberale Staatsrechtler
Hugo Preuß, selbst befand." vgl. 75 Jahre Weimarer Reichsverfassung
(Ministerpräsident Bernhard Vogel)
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Zitate
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In seinem kaum beachteten Aufsatz "Die Jubelfeier der französischen
Revolution" (Preuß, Hugo: Die Jubelfeier der französischen
Revolution, in: Deutsches Montagsblatt, 12. Jg., Nr. 24 und 25, 11. und
18.6.88, jetzt in: ders.: Staat, Recht und Freiheit. Aus 40 Jahren deutscher
Politik und Geschichte. Mit einem Geleitwort von Theodor Heuss, Tübingen
1926 (Nachdr. Hildesheim 1964), S. 539-550.) schrieb Hugo Preuß im
Jahre 1888: "Sehr vielfach hört man die Meinung, dass Frankreich
seinerseits allen Grund haben mag, den Jahrestag der großen Revolution
zu feiern, dass aber für die anderen Nationen kein Anlaß zur
Teilnahme vorliege. Dann wieder erklärt man diese Erinnerungsfeier
für ein ausschließlich REPUBLIKANISCHES Fest, welchem monarchische
Staaten kalt - wenn nicht feindlich - gegenüberständen ... Es
tritt in solchen und zahllosen ähnlichen Äußerungen und
Anschauungen ein völliges Verkennen der ideellen Prinzipien und bewegenden
Kräfte hervor, welche allen modernen Kulturstaaten gemeinsam sind,
welche eine ideelle internationale Gemeinschaft der Staaten und Völker
begründen und deren historisches Geburtsjahr nun einmal 1789, deren
Hebamme die große französische Revolution ist." Zweifelsohne
seien die "allgemeinen Forderungen und Schlagworten des französischen
Revolutionsprogrammes" kein "Allheilmittel für die Schäden
staatlichen Lebens" und das "Dogma der Volkssouveränität"
noch keine Gewähr dafür, dass ein Volk auch wirklich frei und
ein Staat wirklich republikanisch ist. Doch wenn "es überhaupt
möglich wäre, den Kern der Ideen von 1789 in ein Schlagwort zusammenzufassen,
so wäre dies: Befreiung des INDIVIDUUMS in öffentlichen, in politischen,
wirtschaftlichen und religiösen Dingen. Es ist damals und später
viel Mißbrauch getrieben worden mit dem Dogma von den allgemeinen,
angeborenen und unveräußerlichen Menschenrechten. Irrtümlich
ist es auch, in diesem Dogma den alleinigen Schlüssel für alle
Probleme des öffentlichen Lebens sehen zu wollen. Aber andererseits
ist es nicht minder falsch, seine gewaltige, umgestaltende Macht zu verkennen."
Freiheit und Gleichheit könnten nicht - so Preuß - zugunsten
von "absolutem Individualismus" einerseits und "Gleichheitsfanatismus"
andererseits ausgespielt werden, ohne schwere Schäden anzurichten:
"Ein
Volk, das es nicht versteht, die Individuen organisch zusammenzufügen,
zwischen dem Staat und dem einzelnen den festen Bau engerer und weiterer
Selbstverwaltungskörper zu errichten und dadurch wahres politisches
Leben zu erwecken und zu gestalten, - ein solches Volk wird stets zwischen
Anarchie und Despotismus schwanken und nicht zur staatlichen Freiheit sich
durchringen." So sind für Hugo Preuß in diesem pluralistischen
Sinne "die Ideen von 1789 Gemeingut der modernen politischen Welt geworden.
... Heute, da mehr als je Volk von Volk, Staat von Staat sich sondert,
ist es wohl am Platze, an Das zu erinnern, was an IDEELLEN politischen
Gütern sie alle gemein haben. So erfüllt die Idee den ihr eigenen
internationalen Beruf; denn für sie gibt es nicht Zollschranken und
nicht Paßzwang. Und wenn bei jener Erinnerung die Völker Europas
dankbar nach Frankreich hinüberblicken, so sollte uns Deutsche das
nicht kränken, noch erregen; vielmehr wäre es an uns, als Erste
dem besiegten Gegner zu zeigen, dass wir nicht vergessen, noch verschweigen
wollen, was wir ihm - wenn auch vielleicht auch ohne sein Wollen - verdanken;
dass wir das Vaterland großer Ideen zu ehren wissen, auch wenn es
Frankreich heißt."
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Hugo Preuß schreibt zutreffend über seinen Lehrer "Rudolf
von Gneist" ((Preuß, Hugo: Rudolf von Gneist, in: Die Nation,
1894/95,
12. Jg., S. 617, jetzt auch in: ders.: Staat, Recht und Freiheit. Aus 40
Jahren deutscher Politik und Geschichte. Mit einem Geleitwort von Theodor
Heuss, Tübingen 1926 (Nachdr. Hildesheim 1964), S. 508.):
"Überall
dann hatte man auf dem Kontinent den unvermeidlichen Neubau des Staates
mit dem Dache begonnen; die konstituionelle Verfassung auf die absolutistische
Verwaltung gesetzt. Dass dies der Grundfehler des kontinentalen Konstitutionalismus
im Gegensatz zum englischen Parlamentarismus und Selfgovernment sei, hatte
Gneist erkannt und gelehrt. Und wenn man nun nach zwei Menschenaltern,
in der Zeit des höchsten Glanzes an die Arbeit ging, um das unterbrochene
Werk in neuer Form zu vollenden, um der Krönung des Gebäudes
endlich eine solide Unterlage zu geben, um die Rechtsnorm und den Rechtsschutz
auch im öffentlichen Recht zu verwirklichen, so war das keines einzelnen
Mannes Werk in so hohem Grade, wie das Gneists."
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In seinem Aufsatz "Ein Zukunftsstaatsrecht" (Preuß, Hugo:
Ein Zukunftsstaatsrecht, in: Archiv für öffentliches Recht, 18.
Jg., 1903, S. 374f.) kritisierte er gegen Anschütz und seine
Anhänger, dass beim Reichskanzler Bismarck "die Herrschaft seiner
`Realpolitik´", die durch äußere und innere Machtfixiertheit
gekennzeichnet sei, "die Herrschaft des staatsrechtlichen Positivismus"
in antidemokratischer Weise entspreche. Während Anschütz und
Kelsen als Rechtspositivisten zu kennzeichnen sind, vertrat Preuß
also einen eindeutig "nichtpositivistischen Standpunkt".
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Hugo Preuß hat versucht, die Ideen seines Lehrers Gierke weiterzuentwickeln.
1910 in seinem Beitrag zur "Festgabe der Berliner juristischen Fakultät
für Otto Gierke" (Preuß, Hugo: Die Lehre Gierkes und das
Problem der preußischen Verwaltungsreform, in: Festgabe der Berliner
juristischen Fakultät für Otto Gierke zum Doktor-Jubiläum
21. August 1910. Erster Band: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kirchenrecht,
Lehenrecht, Breslau 1910; Frankfurt a.M. (Neudruck)1969, S. 245-304,
hier S. 247.) macht er deutlich, dass er an der "organischen Theorie
der Gesamtperson" festhält. "Die Bedeutung dieser Lehre, die
von ihren Gegner in seltsamem Mißverständnis als `mystisch´
verschrien wird," ist "eine ganz außerordentlich reale und
praktische." Doch im Unterschied zu Tönnies sieht er im westlichen
"Selfgovernment"
und
im westlichen "Parlamentarismus" durchaus ebenbürtige, wenn
nicht mitunter so gar überlegene Alternativen zum "Status quo"
des Wilhelminischen Reich bismarckscher Verfassung.
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In seiner Schrift "Das deutsche Volk und die Politik" (Preuß,
Hugo: Das deutsche Volk und die Politik, Jena 1915, S. 182f.) begründet
er ausführlich, warum das geltende Obrigkeitsprinzip "Kräftevergeudung"
bedeutet
und kommt zur Einsicht: "An innernen und äußeren Notwendigkeiten
für die Umbildung des deutschen Obrigkeitsstaates zum Volksstaat fehlt
es also nach alledem nicht; zumal die Bedingung einer weltpolitischen Entfaltung
Deutschlands." Das Schlußkapitel über "Entwicklungsfähige
Ansätze zur Umbildung" zeigt deutlich, dass es Preuß in seiner
Kritik fast ausschließlich um die Wahlgesetzgebung und damit zusammenhängend
um die zukünftige Rolle des Parlaments geht. Dabei erweist sich für
Preuß die Gegenüberstellung von "Parlamentarismus oder Konstitutionalismus
als falsche Alternative".
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Gerade in den von Tönnies attackierten beiden Vorträgen, die
Hugo Preuß unter dem Titel "Obrigkeitsstaat und großdeutscher
Gedanke" (Preuß, Hugo: Obrigkeitsstaat und großdeutscher
Gedanke. Zwei Vorträge, Jena 1916, S. 17 f. und 25) veröffentlicht
hat, verdeutlicht er nochmals seine Absicht, die falsche Gegenüberstellung
der "Ideen von 1789" und "Ideen von 1914" zu entschärfen,
wenn er schreibt: "Trotzig werden den Ideen von 1789 die Ideen von 1914
als die siegreiche Zukunft der absterbenden Vergangenheit entgegengestellt.
... Jedoch ist leider das Gegenteil wahrscheinlich und damit zugleich auch
eine Gefahr für die innre Entwicklung unserer Zukunft. Ein Beispiel
für viele. In seiner jüngst erschienen Schrift: "1789 und 1914"
ruft Professor Plenge in die Welt hinaus: `In uns ist das zwanzigste Jahrhundert.
Wie der Krieg auch endet, wir sind das vorbildliche Volk. Unsre Ideen werden
die Lebensziele der Menschheit bestimmen´!! So spricht nicht das
berechtigte Selbstgefühl eines im Kampf ohnegleichen herrlich bewährten
Volksgeistes, dem eben diese Bewährung die Ruhe selbstsichere Kraft
gibt;" Wenn diese Überheblichkeit dazu führt, allein über
die "Ideen von 1914" die weltgeschichtliche Bedeutung Deutschlands ableiten
zu wollen, ist dies für Preuß äußerst problematisch:
"Nichts
verhängnisvolleres ist für das Gedeihen dieser Arbeit der nächsten
Zukunft zu denken als eine Herrschaft der Anschauung, dass die Entfaltung
einer freiheitlichen inneren politischen Struktur in den Staaten ein Gegensatz
und ein Hindernis der Entfaltung ihrer äußeren Macht sei, während
es doch ihre unentbehrliche Voraussetzung und ihr segensreichstes Mittel
ist."
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Hugo Preuß hat in seinem Aufsatz "Die Improvisierung des Parlamentarismus"
(in: Norddeutsche Allgemeine Zeitung, 58. Jg., Nr. 549, 26.10.1918) nach
dem Ersten Weltkrieg die Völkergemeinschaft davor gewarnt, Deutschland
in einem vergewaltigenden Friedensschluß in einen neuerlichen Nationalismus
zu treiben: "Wie Unfreiheit und Ungleichheit des Rechts im Staate die
einzelnen dem Staate entfremdet und sie sich weit leidenschaftlicher als
Genossen einer unterdrückten Klasse, denn als Staatsgenossen fühlen
läßt, so wird jeder Sohn eines vergewaltigten Volkes den Gegensatz
zu anderen Völkern weit leidenschaftlicher empfinden als den Zusammenhang
mit der internationalen Gemeinschaft. Dass aber die Empfindung dieser Gemeinschaft
in den Seelen der Einzelpersönlichkeiten friedlich neben dem nationalen
Gefühle Wurzel fassen könne, das ist die Voraussetzung ihrer
stärkeren Entfaltung. Auch nur die Ansätze zu einer Brüderlichkeit
der Nationen sind undenkbar ohne ihre innere und äußere Freiheit
und Gleichheit.
Auf diesen Grundlagen allein könnte sich aus dem Blutdunst
der Gegenwart in einer besseren Zukunft das nationale und internationale
Gemeinleben nach dem Ebenbilde von Wissenschaft und Kunst entwickeln: sie
wurzeln fest im nationalen Boden; aber der Weisheit tiefste Gedanken, die
höchsten Blüten der Kunst sind Gemeingut der Menschheit."
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Der Staatsrechtler Hugo Preuß reflektierte über "Das Verfassungswerk
von Weimar" und die Notwendigkeit der "FORMALEN DEMOKRATIE" (Das Verfassungswerk
von Weimar, in: Das Neue Reich, Nr. 20, 10.8.1919, S. 428). Seine
Schlußwendung hin auf den Text der deutschen Nationalhymne ist bis
heute unübertroffen:
"Gewiß ist die formale Demokratie, wie man so gern sagt, nicht
der Weisheit letzter Schluß. Der demokratische Rechtsstaat darf sich
nicht und kann sich nicht damit genügen lassen, nur eine formale Rechtsgleichheit
herzustellen, sondern er muß das formal demokratische Recht mit sozialem
Geiste erfüllen. ...
Die NATIONALE EINIGKEIT, die POLITISCHE FREIHEIT und das SOZIALE
RECHT sind so die Leitgedanken der Verfassung von Weimar. Erfüllt
sich unser Gemeinleben in ausbauender gesellschaftlicher und politischer
Arbeit mit diesen Gedanken, die die Verfassung beseelen, und macht es so
das geschriebene Recht, das geschriebene Wort zur lebendigen Tat, so dürfen
wir hoffen, dass, gestärkt und gefördert durch diese Macht der
Ideen, durch die schöpferische Kraft ideeller Gedanken des politischen
Lebens, ein allmählicher Aufstieg aus der Tiefe zu neuer Blüte
sich gestalten und so den wahren Sinn eines lange Zeit im Dienste der Gewaltpolitik
arg mißbrauchten Liedes in seinem wahren Inhalt zu Ehren bringen
wird:
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand
Blüh' im Glanze solchen Glückes
Blühe, deutsches Vaterland!"
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Und so verteidigt Hugo Preuß ( in: Berliner Tageblatt, 49. Jg., Nr.
454, 26.9.1920) nach innen auch den Wert einer "Nationalen Demokratie",
die er deutlich von jeglichem Nationalismus abgrenzt. Nicht die Nation
um ihrer selbst willen fordert er, sondern die Nation als demokratisches
Bewußtsein von der staatspolitischen Verantwortlichkeit des Volkes.
Denn "auch das furchtbar geschlagene Deutschland wäre nicht so
herabzudrücken, wenn aus seiner Niederlage die einigende, zusammenreißende,
selbstbewußte Kraft NATIONALER DEMOKRATIE auferstanden wäre.
Nationaler und demokratischer Staat sind heute für Deutschland einander
deckende Begriffe. Denn nicht Klassenherrschaft, nicht dynastische Restauration
vermöchte heute das Reich zusammenzuhalten; das vermag nur das klar
erfaßte Bewußtsein des deutschen Volkes, dass es selbst das
Reich ist, dass es in dieser seiner politischen Organisation sich selbst
regiert. Aber regierungsfähig ist eine Demokratie nur, wenn sie national
ist, das heißt durchdrungen von dem Bewußtsein ihrer Identität
mit dem nationalen Staate und demgemäß ihrer vollen und unabschiebbaren
staatspolitischen Verantwortlichkeit. Die Demokratie regiert durch Parteien;
aber weil sie regierende Parteien sind oder werden wollen, muß ihr
Verhältnis zum Staate ein innerlichst anderes sein als das der Parteien
im Obrigkeitsstaate, wenn die Demokratie regierungs-, das heißt lebensfähig
sein soll. Weil im Obrigkeitsstaat Regierung und Parteien grundsätzlich
voneinander getrennt und unabhängig sind, betrachten sich im natürlichen
Laufe der Dinge die Parteien als Selbstzweck; denn der innerpolitische
Kampf ist ein Kampf um ihr bloßes Dasein als Parteien und allenfalls
um einen mittelbaren verantwortungslosen Einfluß auf die obrigkeitliche
Regierung, nicht aber um die volle Verantwortung der Staatsmacht. Gerade
um diese volle staatspolitische Verantwortlichkeit und nur um sie handelt
es sich im Parteienkampf der Demokratie. ... Natürlich trachtet jede
Partei nach Vermehrung ihrer Anhänger, und die Verlockung, dies mit
allen Mitteln zu tun, ist in der Demokratie um so größer, weil
als Siegespreis die politische Macht winkt. Doch eben darin liegt das Gegengewicht.
Gelingt der Stimmenfang durch Mittel, die mit den Erfordernissen und der
Verantwortlichkeit nationaler Staatspolitik unvereinbar sind, so bleibt
auch die auf solche Weise siegreiche Partei regierungsunfähig oder
- die Demokratie muß zugrunde gehen.
Demokratische Staatspolitik kann nur nationale Politik sein, weil
der Begriff der Demokratie untrennbar ist von dem Begriff der politisch
organisierten VolksGESAMTHEIT, der NATIONALEN SOLIDARITÄT."
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