Helmut Zenz:
Forum
Das hier vorgestellte Vorhaben konnte leider nicht verwirklicht werden,
bleibt aber dennoch notwendig. Immerhin gibt es jetzt in Rosenheim eine
"Aussenstelle" des Weltanschauungs- und Sektenreferats der Erzdiözese
München-Freising, die KIR Katholisches Informationszentrum für
Religion. Die Konzeption als solche halte ich jedoch nach wie vor für
wichtig und richtig. Vielleicht nutzt es ja anderen Regionen.
Zur Gründung eines regionalen Forums gegen psychische und wirtschaftliche
Abhängigkeit von religiösen Bewegungen im Südostbayerischen
Raum:
Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen habe ich verschiedenen Einrichtungen
im südostbayerischen Raum vorgeschlagen, ein "Forum gegen psychische
und wirtschaftliche Abhängigkeit im religiösen Bereich im Südostbayerischen
Raum" zu gründen, die im mehrfachen Sinne als Selbsthilfegruppe, später
als Verein mit einer Kontaktstelle fungieren sollte. Vor allem mit dem
Katholischen Kreisbildungswerk Traunstein wurden Vorgespräche geführt
und zunächst auch ein regelmäßes Treffen der Bildungswerk-Referenten
im Themenbereich "Neue religiöse Bewegungen und Sekten" institutionalisiert.
Aus zeitlichen Gründen ließ sich daraus noch keine Aktion im
Sinne des Selbsthilfe-Forums gestalten. Mit so einem Selbsthilfe-Forum
verband ich folgende Vorstellungen:
-
"Unter Selbsthilfe wird nicht primär ein psychotherapeutisches oder
seelsorgerliches Beratungsangebot für Betroffene verstanden, sondern
- analog zum Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ("Hilfe zur Selbsthilfe")
- eine konzertierte Aktion der Betroffenen, Fachleute und Journalisten
vor Ort, um ein gemeinsames Problem in den Griff zu bekommen: den schwierigen
Umgang mit Neuen Religiösen Bewegungen in und außerhalb der
christlichen Kirchen, insofern sie psychische oder wirtschaftliche Abhängigkeit
erzeugen, Kinder oder kranke Menschen ausnützen oder mißbrauchen
oder Wirtschaft und Mission unlauter miteinander verknüpfen.
-
Betroffene (Aussteiger, Verwandte und Freunde von Anhängern, örtliche
Bürgerinitiativen, Nachbarn von entsprechenden Einrichtungen) fühlen
sich zunehmend von Politik und Kirchen allein gelassen: von der Politik
wegen unzureichender gesetzlicher Regelungen, von den Kirchen wegen der
geringen Zahl an eigens Beauftragten, die daher häufig überlastet
sind. Immer öfter wenden sie sich unmittelbar an die Öffentlichkeit
(Journalisten). Nur wenige Redaktionen haben dabei Mitarbeiter, die sich
kontinuierlich mit diesem Thema beschäftigen. Oft fragen deshalb Journalisten
bei den kirchlichen Mitarbeitern vor Ort sowie bei regionalen Fachleuten
nach, die in der Regel nur ehrenamtlich engagiert sind und daher auch nur
wenig Zeit dafür haben. Insgesamt entsteht dadurch eine gewisse Zufälligkeit
in der öffentlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema, gegen die
es gemeinsam anzugehen gilt.
-
Das geplante Forum hat dabei großen Respekt vor den religiösen
Überzeugungen aller Menschen, gleich welcher Weltreligion oder religiösen
Gruppierung sie angehören. Ihre religiösen Überzeugungen
und Praktiken werden aber immer dann kritisch hinterfragt werden, wenn
sie zu psychischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten oder gar zu
Mißbrauch von Kindern und Körperverletzung führen, oder
Wirtschaft und Mission unlauter miteinander verknüpfen.
-
In ihrem Anliegen versteht sich die geplanten Selbsthilfegruppe daher auch
als interreligiös und ökumenisch. Sie möchte sich auf der
Ebene der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ansiedeln. Darüberhinaus
sind Vertreter aller Religionsgemeinschaften zur Mitarbeit aufgerufen,
sofern sie selbst den untenstehenden Kriterien zustimmen und folgen. Die
Kritik trifft daher auch alle Weltreligionen oder religiöse Gruppierungen
gleichermaßen, wenn sie dagegen verstoßen. Sie ist auch bereit,
Gegenkritik auszuhalten und öffentlich Selbstkritik zu üben,
wenn Gruppen fälschlicherweise verdächtigt oder in Mißkredit
gebracht worden sind. Wir erwarten dies aber auch von der anderen Seite.
Personen oder Gruppen, die auf unsere öffentliche und daher von uns
auch im Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland zu verantwortende Kritik
mit Kampagnen reagieren, die diese Kritik mit religiöser Verfolgung
gleichsetzen, womöglich sogar Vergleiche mit der Verfolgung Juden
im nationalsozialistischen Willkürstaat ziehen, zeigen damit nur,
daß unsere Kritik letztlich berechtigt ist.
-
Langfristig will die geplante Selbsthilfegruppe mit ihrer Kritik auf politischer
Ebene erreichen, daß alle religiösen Gruppierungen in Deutschland
die gleiche Transparenz in finanzieller, praktischer und religiöser
Hinsicht aufbringen müssen, wie sie für die großen Weltreligionen
teilweise bereits üblich ist."
Die nachfolgende vorläufige Liste soll diese Transparenz konkretisieren:
1) Klare Offenlegung der Finanzen und internen Rechtsbeziehungen
-
öffentliche Zugänglichkeit der Haushaltspläne, aus denen
Einnahmen und Ausgaben nach Arten ersichtlich sind;
-
das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Buchführung;
-
das Vorhandensein eines von den Mitgliedern gewählten Finanzkontrollorgans;
-
das Zulassen von Stichprobenprüfungen durch externe Finanzkontrollorgane;
-
öffentliche Zugänglichkeit des "Kirchenrechts", d.h. der Regeln
in denen die Beziehungen der Mitglieder zur Gruppe geregelt sind, vor allem
auch Eintritt und Austritt;
-
keine Hausbesuche oder Telefonanrufe bei ausgetretenen Mitgliedern nach
20 Uhr abends und vor 8 Uhr morgens.
2) Klare Trennung von wirtschaftlichen Unternehmungen und religiöser
Mission und Ablehnung von Mission durch Kinder
-
Wenn Produkte von Firmen, die der religiösen Gruppe oder einzelnen
Mitgliedern gehören, als Produkt, in der Verpackung oder in Beigaben
religiöse Inhalte enthalten, besteht Kennzeichnungspflicht mit dem
offiziellen Namen der Gruppe.
-
Insbesondere Verlage, die sich im mehrheitlichen Eigentum einer religiösen
Gruppe, müssen den offiziellen Namen der Gruppe im Titel führen.
Auch im Impressum der in diesem Verlag veröffentlichten Schriften
muß die religiöse Gruppe mit ihrem offiziellen Namen erscheinen.
-
Die Verbreitung von religiösen Schriften muß in Gestaltung und
Verbreitungsart ökologischen und wirtschaftsethischen Gesichtspunkten
standhalten (keine Hochglanzbroschüren, keine Postwurfsendungen);
-
kein Verteilen oder Ausstellen von Missionsmaterial durch Minderjährige
außerhalb der gruppeneigenen Gebäude und Räume.
3) Klares Bekenntnis zur freiheitlichen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
-
Jede religiöse Gruppe hat ihren Mitgliedern die Partizipation an der
politischen Ordnung der Bundesrepublik zu erlauben. Das Verbot der Teilnahme
an Wahlen muss ethisch unzulässig sein;
-
In jeder religiösen Gruppe müssen die Menschenrechtserklärungen
der Vereinten Nationen anerkannt werden.
-
Die relative Eigenständigkeit des politischen Handelns muß zugestanden
werden, d.h. Religion kann Politik, religiöse Handlungen können
politische Handlungen nicht ersetzen.
-
Öffentliches Bekenntnis zur religiösen Gruppe, wenn ein öffentliches
Amt oder der Staatsdienst angestrebt wird.
-
Ablehnung der Kooperation mit politisch extremen Gruppen.
4) Klare Ablehnung von Methoden der Kindeserziehung, die gesundheitsschädigend
oder dem Alter nicht entsprechend sind
-
klare Ablehnung von körperlicher Züchtigung oder gar sexuellem
Mißbrauch;
-
klare Ablehnung von mit technischen oder unnatürlichen Mitteln ausgeübten
Meditationsformen mit Kindern (Walkman, Augenbinden, Ohrstöpsel, usw.);
-
Einhalten von ausreichenden Schlaf- bzw. Spielzeiten;
-
klare Ablehnung einer endgültigen Initiierung vor dem vierzehnten
Lebensjahr. Sie darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Jugendlichen
vollzogen werden;
-
keine übermäßige soziale Desintegration von Kindern.
5) Klare Ablehnung von gesundheitsschädigenden und klare Rechtfertigung
außergewöhnlicher Meditations- und Ernährungspraktiken
-
Hinweis auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Schlafs auch für
Erwachsene (mind. 6 Stunden);
-
Keine Meditationsdauer von über 12 Stunden pro Tag, auch nicht im
Rahmen von "Exerzitien";
-
Aufklärung der Mitglieder und Teilnehmer über mögliche Gefahren
durch bewußtseinserweiternde Techniken;
-
Klare Ablehnung des Genusses von organischen oder synthetischen Drogen
und vom Gebrauch technischer Mittel zur angeblichen religiösen "Bewußtseinserweiterung";
-
Klare Ablehnung von sexualmagischen und satanischen Praktiken.
6) Klare Distanzierung von allen Fällen des Mißbrauchs
-
Kein Verschleiern oder Herunterspielen eines behördlich bzw. gerichtlich
festgestellten Tatbestandes durch die Leitungsebene;
-
Klare Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den beauftragten Ermittlungsbehörden.
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