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Links, Texte und Zitate
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Evangelikalismus und Fundamentalismus
in den USA
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ZDF-Texte zum Download:
Traumhochzeit - ein zivilreligiöses Ritual: Der sakramentale Hintergrund
der erfolgreichen RTL-Show
-
Rezension zu Michael Walzer (Gerhard Schick)
-
DVPW Ad Hoc Gruppe "Politik und Religion"
-
Bibliographie Bellah
-
Seitter,
Walter: Brauchen wir eine Zivilreligion?
-
EKD: Zum Verhältnis
von Protestantismus und Kultur im neuen Jahrhundert
-
"Als Zivilreligion werden diejenigen religösen Elemente der politischen
Kultur bezeichnet, die - relativ unabhängig von den verfaßten
Kirchen - wichtige Integrations- und Legitimationsfunktionen für die
politische Ordnung erbringen. Dem Gebot der religiös-weltanschaulichen
Neutralität des Staates und den zunehmenden kulturellen Pluralisierungsprozessen
entsprechend müssen solche zivilreligiösen Bestände allerdings
auf einen inhaltlich dünnen Minimalkonsens beschränkt bleiben:
-
Sie reduzieren sich hierzulande vor allem auf die (deutungsoffene, nicht
nur christlich zu interpretierende) Nennung Gottes als letzter Verantwortungsinstanz
in Verfassungspräambeln und auf seine Anrufung anläßlich
bestimmter öffentlich relevanter Handlungen (religiöse Eidesformel
etc.).
-
Aber auch der politische "Festkalender", die nationale Gedenkkultur oder
die kollektive Begehung von herausgehobenen, für das gesamte Gemeinwesen
bedeutsamen Ereignissen sind mit der Vergegenwärtigung kollektiv geteilter
Wertüberzeugungen verbunden, die oft auf religiöse Inhalte und
Ausdrucksformen zurückgreift.
-
Die zivilreligiöse Symbolik kann, wenn sie auf das gesellschaftliche
Wirken konkreter Kirchen und Religionsgemeinschaften bezogen bleibt, das
Bewußtsein wachhalten, daß der freiheitliche Verfassungsstaat
von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht hervorbringen kann. Der freiheitsverträgliche
Charakter der Zivilreligion geht aber verloren, wenn der Staat selbst als
ihr Produzent auftritt oder die Nation eine religiöse Überhöhung
erfährt. Deshalb ist wichtig: Die neuere protestantische politische
Ethik betrachtet Menschenwürde, universelle Menschenrechte und demokratische
Partizipation als moralische Rechtfertigungsbasis jedes partikularstaatlichen
Gemeinwesens. Nur insoweit sie damit verträglich sind, können
die zivilreligiösen Elemente der politischen Kultur seitens der evangelischen
Kirche gestützt werden."
-
ZDF-katholische
Fernseharbeit - 15. These:
-
Die kirchlichen MitarbeiterInnen lassen sich von der Zivilreligion leiten,
anstatt die christlichen Werte in die Zivilreligion zu integrieren.
Vorbemerkung: Was wir unter Zivilreligion verstehen
Die Aufklärung hat die Religion zur Privatsache erklärt und
eine Abgrenzung zwischen Kirche und Gesellschaft vorgenommen. Die Erfahrung
der letzten zweihundert Jahre zeigt aber, daß ein demokratisches
Staatswesen und eine Wirtschaft auf Wertvorstellungen und moralische Kräfte
angewiesen sind, sollen sie funktionieren. Das wurde bereits von Rousseau
gesehen und als notwendige Funktion der Religion für einen aufgeklärten
Staat erkannt. Die Inhalte der Zivilreligion können sehr verschieden
sein. Eine kirchlich geprägte Volksreligion kann die Funktion der
Zivilreligion einnehmen, aber auch eine atheistische Konzeption wie der
Marxismus, der ja nicht nur eine soziale Handlungsstrategie entworfen hat,
sondern auch als Weltanschauungsfach in den Schulen war. Die Inhalte der
Zivilreligion einer Gesellschaft sind nicht ein für allemal festgelegt,
am wenigsten in modernen Gesellschaften. So hat der Fortschrittsglaube
seine Bedeutung, die er über zweihundert Jahre hatte, weitgehend verloren.
Im Unterschied zu einer kirchlich verfaßten Religion kennt die Zivilreligion
kein ausdrückliches Bekenntnis, ihre Prämissen und Wertvorstellungen
gelten als selbstverständlich. Diese als selbstverständlich und
plausibel vorausgesetzten und allgemein anerkannten Werte bilden zusammen
mit den quasi-liturgischen Riten und Symbolen im säkularen Bereich
das, was unter dem Begriff der Zivilreligion diskutiert wird. Der wichtigste
Protagonist der Zivilreligion ist heute das Fernsehen.
Ein Beispiel für einen typischen Konflikt mit zivilreligiösen
Vorstellungen ist die Diskussion über den Zölibat. Nachdem Krankenschwestern
und Lehrerinnen ihren Beruf auch dann ausüben können, wenn sie
heiraten - was nach dem preußischen Gesetz noch verboten war - kennt
nur noch die katholische Kirche ein solches Heiratsverbot, das mit einer
bestimmten Berufsausbildung verknüpft ist. Da nach herrschender (zivilreligiöser)
Übereinkunft eine Institution nicht das Privatleben des einzelnen
regeln darf, bleibt der Zölibat ein ständiger Punkt der Auseinandersetzung
- zum Glück für die vielen Talkshows und die Produktion von Melodramen.
Ein anderes Beispiel ist die Diskussion um die Abtreibung. Während
sich die Kirche insgesamt wenig offensiv und konfliktfreudig mit zivilreligiösen
Vorstellungen in öffentlichen Diskussionen auseinandersetzt, ist der
Schwangerschaftsabbruch ein Punkt, bei dem sie aktiv ihre Wertvorstellungen
anmahnt. Sie stellt die Betonung des Lebensrechtes des Ungeborenen der
zivilreligiösen Vorstellung, bei der Abtreibungsfrage gehe es um das
Selbstbestimmungsrecht der Frau, gegenüber. Weil kirchlicherseits
aber die Strukturen und die Dynamik der Zivilreligion in einer Mediengesellschaft
nicht verstanden werden, verläuft die Diskussion in der Abtreibungsfrage
so wenig produktiv.
Zur These
Die Kirche begibt sich dabei in ein eigenartig anmutendes Dilemma zu
der eben beschriebenen Zivilreligion. Innerlich möchte sie Gegenkultur,
Kontrastgesellschaft sein, d.h. sich von der Welt und ihren Werten im Sinn
des eigenen Wertgefüges unabhängig machen, ja dem Trend entgegenstehen.
Andererseits reproduziert sie in ihrem Innern genau jene Welt, die sie
bekämpft. Die SeelsorgerInnen sind auf dem Individualisierungstrip.
Als Mitglieder des Selbstverwirklichungs- und Niveaumilieus (G. Schulze)
kultivieren sie ihre eigenen Probleme, sind auf der Suche nach Ganzheit,
glauben so etwas wie Authentizität leben zu können und haben
zudem noch die Möglichkeit, ihre Individualisierung zu spiritualisieren
und zu theologisieren. "Es geht mir gut, weil Gott es gut mit mir meint."
In der Gesellschaft nehmen sie die Individualisierung allerdings kritisch
wahr. Sie empören sich über Menschen, die nur partiell ihre kirchlichen
Angebote annehmen, die gezielt auswählen, sich mit geringem Glaubenswissen
kirchliche Dienstleistungen, wie Heirat, Taufe, Beerdigung usw., erbeten.
Wer aber mit der Komplexität der Wirklichkeit und der Widerspenstigkeit
der Welt nicht klar kommt, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich
in die esoterische Welt zurückzuziehen. Man zieht von einer Meditation
zur anderen, gelangt über autogenes Training zum Bibliodrama und versucht
letztendlich im liturgischen Tanz den eigenen Körper in den Rhythmus
der Glaubenskommunikation einzuschwingen. Daß aber der größte
Teil der "normalen Gläubigen" mit diesen Zugängen enorme Schwierigkeiten
hat, kümmert kaum einen. Umgekehrt bereitet gerade dies den Gläubigen
ein schlechtes Gewissen, weil sie das Gefühl bekommen, die wahren
Erfahrungen des Christentums gingen an ihnen vorbei.
Das Hauptproblem besteht nicht darin, daß die kirchlichen MitarbeiterInnen
sich selbst die Praktiken des autogenen Trainings oder der Meditation aneignen
und auch wie die gesamte Gesellschaft auf Individualität und Selbstverwirklichung
pochen. Das Hauptproblem besteht vielmehr darin, daß dies nicht mehr
in einer reflektierten Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der Gesellschaft
geschieht und daß man letztlich in eine Betriebsblindheit verfällt,
die ganze gesellschaftliche Schichten ausgrenzt. Der Rückzug ins Innere
wird zum Rückzug aus der Welt und damit aus der Kultur."
-
"Seelsorge bei Dr. Sommer" - eine Untersuchung zu Religion und Religiosität
in der Jugendzeitschrift BRAVO (Rezension zur Dissertation von Heiko Trimpel):
-
"Zusammenhänge werden sichtbar und das Bild einer auch unter Erwachsenen
verbreiteten westlichen Zivilreligion wird greifbar. Ob diese Zivilreligion
von Kirchenleuten als positiv oder negativ beurteilt wird, ist im übrigen
unerheblich. Sie existiert und gehört damit zu den Phänomenen
mit denen sich die Religionspädagogik auseinandersetzen muss, wenn
sie die Schülerinnen und Schüler ernst nehmen will. Gerade das
nämlich tut BRAVO mit seinen Lesern und daraus rührt auch ein
Teil ihres grossen Erfolges bei Jugendlichen."
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Themen mit religiösem Bezug in der Bravo
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Kirchenbild (Hochzeit, Taufe, Tod, tolerante und konservative Kirchenmänner,
Unterrichts- und Kirchenzwang, Jesus Freaks)
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Religion und Sexualität (kirchliche Sexualmoral, Keuschheit)
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Fremde Religionen (Islam, Buddhismus, Rastafari, Indianerreligion)
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Sekten (Scientology, Zeugen Jehovas, andere Sekten)
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Okkultismus (Okkulte Praktiken, Spiritistische Praktiken, Satanismus)
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Stars (Religiosität der Stars, Starkult)
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Musik (Konzerte, Techno, Heavy Metal)
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"Starhochzeiten und der persönliche Glaube von Stars lassen tief ins
heutige westliche Kirchenbild blicken. Pfarrer und Priester werden klar
in konservative (schlechte) und fortschrittliche (gute) eingeteilt. Die
rigorose Sexualmoral verschiedener Kirchen und religiöser Gruppen
wird von BRAVO einhellig verurteilt: Sexualität vor der Ehe ist normal
und natürlich. Bei der Präsentation fremder Religionen erscheint
der Islam weitgehend negativ, weil er Mädchen und Frauen unterdrückt,
der Buddhismus ausschliesslich positiv, weil er nicht aggressiv ist und
keine religiöse Gemeinschaft zur Glaubensausübung impliziert.
Weitere Religionen (wie auch Sekten) werden in der BRAVO oft oberflächlich
oder sogar falsch porträtiert. Das Thema "Sekten" wird häufig
aufgegriffen, unter anderem auch in verschiedenen Fotoromanen. Das Sektenbild
von BRAVO zeichnet sich durch drei Stichworte aus: Geldgier, Guru und Zwang
zum Konsumverzicht. Neben Sekten werden auch okkulte Praktiken häufig
thematisiert. BRAVO unterscheidet zwischen harmlosen spielerischen Techniken
(Horoskop, Tarot...) und gefährlichem Spiritismus oder Satanismus.
Davor warnt die Zeitschrift auch klar, zeigt in der bildlichen Umsetzung
aber oft trotzdem eine gewisse Faszination für solche Kulte.
Starverehrung ist ein wichtiges Thema für eine Jugend- und Musikzeitschrift
wie BRAVO. Viele Jugendliche interessiert es, was ihre Idole glauben und
so wird auch in jedem vierte Starinterview die Frage nach dem persönlichen
Glauben gestellt. Interessant ist die Gemeinsamkeit der meisten Prominentenantworten:
Der Glaube an "eine höhere Macht" wird bejaht, die Institution Kirche
wird als negativ beurteilt.
Bei Reportagen über Stars oder Konzerte verwendet BRAVO oft religöses
Vokabular. Stars "beschwören, verzaubern, bannen, hypnotisieren oder
verhexen" ihre Fans. Wie ein "Messias" oder "Priester" wirken Michael Jackson
oder Heavy-Metal-Rocker auf die Konzertbesucher. Der Vater der berühmten
Kelly Familiy erscheint als alttestamentlicher Patriarch einer glücklichen
Grossfamilie. Und Techno-Musik schliesslich versetzt seine Hörer in
Ekstase und Trance."
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Wolfgang Schäuble: Was erwarten Politik und Gesellschaft von der Theologie?
Vortrag vor der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
(VELKD)
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Die Theologie ist auch nicht aufgerufen oder berufen, der Politik eine
"religion civile", wie es bei Jean-Jacques Rousseau in der klassischen
Formulierung dieses Problems heißt, bzw. eine "civil religion", wie
es heute in Amerika bei der aktuellen Version der Diskussion heißt,
zu entwerfen. Die Erkenntnis, daß die volonté generale und
der demokratische Prozeß aus sich heraus keine Antworten auf die
ewigen Sinnfragen des Menschens hervorbringen, daß sie mit Schuld
und Angst nicht umgehen und Trost und Rechtfertigung nicht spenden können,
ist so alt wie die moderne Demokratie. Ebenso hoffnungslos und gefährlich
aber sind alle seitdem unternommenen Versuche innerweltlicher Sinnstiftung
fehlgeschlagen. Der Versuch den, Himmel auf Erden zu schaffen, führt
mit großer Wahrscheinlichkeit in das genaue Gegenteil. Oder wie der
Dresdener Bischof Reinelt einmal gesagt hat: "Wo immer in der Welt einer
nicht mehr weiß, daß er höchstens der Zweite ist, da ist
bald der Teufel los."
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Veranstaltungen Evangelisches Studienwerk: D 1 Säkularisierung und
Staatlichkeit - auf den Spuren einer heimlichen Leitmetapher der deutschen
Staatsrechtslehre (nicht mehr im Netz)
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In den philosophischen und theologischen Nachkriegsdebatten verhandelte
man die Frage nach der "Legitimität der Neuzeit" unter dem Stichwort
der Säkularisierung ursprünglich religiösen Ideengutes.
Damals war es nicht fernliegend, daß auch der Staatsrechtler und
spätere Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde das
Thema aufgriff und auf die Legitimität und Integration des Staates
bezog, selber ja ein genuines Produkt der Neuzeit. Seiner Frage, "ob nicht
auch der säkularisierte weltliche Staat letztlich aus jenen inneren
Antrieben und Bindungskräften leben muß, die der religiöse
Glaube seinen Bürgern vermittelt" gab er damals eine verhalten bejahende
Antwort. Er faßte sie in eine Formulierung zusammen, deren Karriere,
gemessen an der weiteren Entwicklung der philosophischen und theologischen
Debatten, erstauen muß. Vielleicht der meistzitierteste Satz der
detuchen Staatsrechtslehre und für nicht wenige Juristen immer noch
die maßgebliche Kurzformel für die Probleme von Staatlichkeit,
lautete Böckenfördes These in Kürze: "Der freiheitliche,
säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht
garantieren kann".
Welche Schärfe das so bezeichnete Problem hat, zeigt sich, wenn
man bedenkt, daß Böckenförde Säkularisierung nicht
als einen der vielen Prozesse begreift, die mit der Entstehung des modernen
Staates einhergehen, sondern den Prozeß der Staatsentstehung wesentlich
auf einen solchen der Säkularisierung zuspitzt. Es ist leicht zu sehen,
daß damit ein erheblicher Skeptismus hinsichtlich solcher Bindungskräfte
eingehergeht, die der moderne Staat "aus sich selber", seinen demokratischen
und rechtsstaatlichen Prozeduren, seinen Ideologien oder "Zivilreligionen"
zu entfalten vermag. Dabei gehen er und die der Säkularisierungsthese
zugeneigten Autoren keineswegs so weit, wie Carl Schmitt in seiner autokratischen
Herrschaftstheorie, die Geschichte der Staatswerdung nur noch als Verfallsgeschichte
zu erzählen, und den Staat in die Rolle des "kat-echon", des großen
Aufhalters, einzuweisen. Umso mehr kann man sich dafür interessieren,
wie denn die Neigung auch so liberal gesinnter Staatsrechtler wie Böckenförde
verstanden werden kann, die Probleme des modernen Staates vor allem in
seiner Abwendung von Religion zu sehen.
Der Einfluß der später als "Böckenförde-Diktum"
kanonisierten These wird im Staatskirchenrecht am augenfälligsten.
In kaum einer Darstellung des Verhältnisses von Staat und Kirche,
Politik und Religion bleibt sie unerwähnt. Offenkundig ist es für
die Frage, wie weit das Gebot religiöser Neutralität oder das
Verbot einer Staatskirche tragen sollen, nicht unerheblich, ob die Integrationsfähigkeit
des Staates letztlich auf einem religiösen Fundament beruht. Würde
eine rigorose, laizistische Trennung von Staat und Kirche den säkularisierten
Staat nach dieser Logik nicht dazu verteilen, hilfloser Zuschauer seiner
eigenen Auflösung zu sein? Zumindest so etwas wie eine Haltung der
"Religionsfreundlichkeit" möchte man ihm zur Hege seiner Existenzvoraussetzungen
dann doch zugestehen.
Die Prominenz einer These beruht möglicherweise zumindest nicht
ausschließlich auf ihrer theoretischen Stringenz oder deskriptiven
Angemessenheit,sondern vielleicht auch auf ihrer Fähigkeit, diffusen
Problem- und Stimmungslagen verschiedener Art ein Ausdrucksmittel zu verschaffen.
So wird man, folgt man den Spuren des Böckenförder-Diktums durch
das Staatsrecht und das Staatskirchenrecht, durch die Rechts- und Staats-
oder die politischen Philosophie, fast unweigerlich immer wieder gerade
auf solche Themen gestoßen, die zugleich heftige politische Debatten
ausgelöst haben. Ob über die Verfassungsmäßigkeit
von Kruzifixen im bayrischen Klassenzimmern gestritten wird, immissionsschutzrechtliche
Bedenken gegen Gebetsrufe eines Muezzin in Duisburg angeführt werden,
der Religionsunterricht in Brandenburg durch ein nicht konfessionell gebundenes
Fach "Lebenskunde-Ethik-Religion" ersetzt werden soll oder der Einstellung
einer baden-württembergischen Lehramtsanwärterin ein Kopftuch
entgegenstehen soll: Die Frage nach dem säkularisierten Staat ist
regelmäßig nicht weit und das Böckenförde-Diktum spätestens
dann erwähnt, wenn die Debatte die juristischen Fachzeitschriften
erreicht hat.
Das Seminar möchte diese und andere aktuelle Diskussionen im Problemfeld
von Staat und Kirche zum Anlaß nehmen, der Säkularisierungsnachfrage
nachzugehen, ohne alte Debatten der Vergangenheit wieder von vorne aufzurollen.
Obwohl staatstheoretische Fragestellungen ganz im Vordergrund stehen sollen,
wollen wir uns dem Thema von den Extremen her nähern, und einerseits
die theologischen und philosophischen Debatten hierzu wenigstens in Kürze
zur Kenntnis nehmen, wie andererseits einen Blick auf die staatskirchen-
und verfassungsrechtsliche Seite der zum Anlaß genommenen aktuellen
Fälle wagen.
Gemessen an den fachwissenschaftlichen Kriterien, wie sie etwa an sozialwissenschaftliche
Theoriebildung anzulegen wären, ist die Vorstellung, der moderne Staat
wie seine Probleme erklärten sich wesentlich aus einer Abwendung von
Religion, wohl von keinem dauerhaften Interesse. Man kann sich dann mit
der Vermutung begnügen, daß es sich wohl um "Ideologie" handeln
müsse, und die anhaltende Attraktivität der Säkularisierungsthese
auf ein gleicherweise anhaltendes Ideologiebedürfnis zurückführen.
Es könnte eine der im Seminar zu behandelnden, weitergehenden Fragen
sein, ob sich hier nicht ein Symptom für die Schwierigkeiten einer
jeder modernen Staatstheorie zeigt, die den Versuch unternimmt, plausibel
die Geschichte eines Staates zu erzählen, der sich ganz aus sich selbst
verantworten soll, ohne doch perfekt zu sein.
Leitung: Petra Bahr, Michel Heinig, Stefan Magen
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Abrißunternehmen Postmoderne? Das Kreuz mit dem Ende (nicht mehr
im Netz)
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Darum finden "Zivilreligionen", Hauruckreden von Bundespräsidenten
oder Visionen vom sozialen Uterus auch so große Aufmerksamkeit in
den Medien. Empörung und Entrüstung machen sich dort immer gut.
Damit läßt sich Quote oder Auflage erzielen und sich auch ein
gutes Gewissen verschaffen. Das haben inzwischen sogar die Unternehmen
entdeckt. Am Problem, daß niemand weiß, wie die Probleme zu
lösen sind, die Telematik und Weltmarkt innerhalb der einzelnen Staaten
und ihrer sozialen Sicherungssystemen anrichten, ändert das alles
aber nichts.
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Öffentliche
Kirche: Zur Bedeutung von Öffentlichkeit für Kirche und Theologie
äussert sich Edmund Arens
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Im Blick auf die Stellung der Kirche innerhalb einer zivilen Gesellschaft
plädiert Grosse Kracht für eine öffentlichkeitsbezogene
Position, die die Möglichkeit biete, sowohl die christlichen Inhalte
und Optionen in die öffentlichen Debatten einzubringen als auch die
Perspektive und Parteilichkeit des Evangeliums zur Geltung zu bringen.
Ausschlaggebend für das Verhältnis der Kirche zur zivilgesellschaftlichen
Demokratie sei indes, ob sie ihre Optionen über öffentliche oder
nicht-öffentliche Interventionen vorbringt. Eine zivilgesellschaftsvertrauende
Praxis erlaube der Kirche sowohl von einer autoritär-paternalistischen
Partnerschaft mit dem Staat als auch von dessen zivilreligiöser Aufladung
Abschied zu nehmen.
Die öffentlichen Aufgabenfelder der Kirche versteht und bezeichnet
der Autor als solche einer «zivilgesellschaftlichen Diakonie».
Vier Bereiche kommen zur Sprache. Auf organisatorisch-institutioneller
Ebene könnten die Kirchen «zu einflussreichen Schutzmächten
einer zivilgesellschaftlichen Verständigungspraxis werden».
Auf der Ebene stellvertretenden Handelns könnten sie ihre Kompetenzen
zur Stärkung und Erweiterung öffentlicher Kommunikationsflüsse
einsetzen. Auf pädagogischer Ebene könnten sie sich als wichtige
Sozialisationsagenturen einer zivilen Gesellschaft erweisen. Und im politisch-kulturellen
Bereich könnten sie «relevante Themen aus ihrer eigenen Überlieferungstradition
in den öffentlichen Diskurs einbringen und damit wesentliche Beiträge
zur Vitalisierung der politisch-moralischen Grundlagen einer zivilen Demokratie
leisten».
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Welche Zivilreligion braucht Europa
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Welche Zivilreligion braucht Europa? Essay von Lothar Probst und Winfried
Thaa: Die Erinnerung an den Holocaust sollte es nicht sein. Eine Antwort
auf Dan Diner
"Mit Nachdruck hat der Historiker Dan Diner die EU-Maßnahmen
gegen die neue österreichische Regierung als epochalen Schritt auf
dem Weg zu einem geeinten Europa gewürdigt (WELT vom 26. Februar).
Diner erkennt in ihnen die "Konturen einer europäischen Innenpolitik"
und stellt die Ereignisse in eine Reihe mit der Gründung der Europäischen
Gemeinschaft in der Nachkriegszeit. Den zu Grunde liegenden Wertekatalog
verortet er in einem sich vereinheitlichenden europäischen Gedächtnis,
dessen Zentrum die Erinnerung an den Holocaust einnehme.
Wir halten es für problematisch, den innenpolitischen Raum Europas
auf ein Ereignis mit suprahistorischem Geltungsanspruch zu gründen,
weil das die denkbar stärkste Moralisierung des politischen Raumes
nach sich zieht. Das Projekt einer sinnstiftenden Metaerzählung sollte
uns bekannt vorkommen: Antifaschismus rechtfertigte lange die kommunistischen
Systeme Osteuropas, Gemeinwesen also, in denen weder Demokratie noch politischer
Pluralismus herrschten. Auch in der Vision einer auf die Erinnerung an
den Holocaust begründeten europäischen Innenpolitik lauert die
Gefahr einer Unterordnung des Politischen unter eine moralische Instanz,
die ebenso unangreifbar wie instrumentalisierbar ist. Die rechtlich zweifelhafte
Ächtung Österreichs im Namen einer höheren Moral erinnert
eher an die Politik der Metternichschen Heiligen Allianz als an das Vorgehen
einer politischen Union, für die die Prinzipien der Pluralität
und Volkssouveränität konstitutiv sind. Wer die politische Integration
Europas auf die negative Rückbindung an den Holocaust gründet,
setzt eine Mechanik des Ein- und Ausschlusses in Gang, die zu Schwarzweißbildern
verleitet, den Gegner dämonisiert und moralisches Verurteilen an die
Stelle des abwägenden politischen Urteils setzt.
Es ist eine Sache, aus den Lehren der Geschichte Verfassungsnormen
zu bestimmen. Das wäre in der Tat die Grundlegung eines politischen
Raumes, der Gemeinsamkeiten umgrenzt und innerhalb dieser Grenzen Pluralität
ermöglicht. Es ist jedoch eine andere Sache, eine enthistorisierte
geschichtliche Katastrophe zur sinnstiftenden Metaerzählung zu machen
und als über dem Politischen stehende Legitimationsinstanz einzusetzen.
Es scheint darum zu gehen, durch Rekurs auf den Holocaust eine quasireligiöse
Verankerung des Politischen zu finden. Das hätte zwei Konsequenzen.
Erstens verdunkelten sich die Elemente des historischen Geschehens zu Gunsten
der Botschaft, die der Mythos transportiert. Anschauungsunterricht dazu
liefern die an amerikanischen Universitäten üblichen Holocaust-Veranstaltungen,
die nicht historische Aufklärung, sondern Bezugspunkte für die
von Täter-Opfer-Dichotomien geprägten Minderheitendiskurse bieten.
Die zweite Konsequenz, die Besetzung des politischen Raumes durch Moral
statt durch Politik, offenbart Diner selbst: "Rassismus und idiosynkratische
Fremdenfeindlichkeit, mit Antisemitismus und Holocaust zwar nicht identisch,
aber doch irgendwie in deren Nähe angesiedelt, finden sich als fundamental
antieuropäische Gefährdungen der Union inkriminiert." Doch was
ist nicht alles "irgendwie in der Nähe" anzusiedeln?
Zudem ist die Hoffnung naiv, es ließe sich mit diesem Bannstrahl
eine moralische Brandmauer gegen xenophobe Strömungen errichten. Zur
selben Zeit, als die EU ihre Sanktionen gegen die österreichische
Regierung verhängte, jagten ehrbare südspanische Bürger
Marokkaner durch die Straßen, und die Polizei schaute seelenruhig
zu. Auch die in der Bevölkerung vieler EU-Staaten anhaltende Skepsis
gegen einen europäischen Zentralstaat mit weit reichenden Interventionsrechten
lässt sich mit solchen moralischen Verdikten nicht aus der Welt schaffen.
Diese provozieren vielmehr genau die Reaktionen, die man doch verhindern
will. Vor allem aber ist zu befürchten, dass sich die politischen
Eliten der EU-Staaten die billig zu habenden Werte der neuen Zivilreligion
aneignen, während sie innen- und außenpolitisch weiter den opportun
erscheinenden machtpolitischen Kalkülen folgen. Wenn es dabei zu einer
kaum nachzuvollziehenden Inkongruenz zwischen der "neuen" Innenpolitik
und der Außenpolitik der EU-Staaten kommt, verlieren die Sanktionen
vollends ihre Glaubwürdigkeit. Während des Kosovo-Krieges etwa
konnten Rudolf Scharping und andere die Nähe der serbischen Verbrechen
zum nationalsozialistischen Völkermord nicht oft genug betonen. Dieser
Tage dagegen weilte Scharping in Moskau, um ungerührt mit dem russischen
Verteidigungsminister eine Intensivierung der militärischen Zusammenarbeit
zu besprechen. Es geht hier nicht um eine moralische Bewertung dieses Verhaltens,
sondern um die Doppelbödigkeit einer Politik, deren Repräsentanten
sich auf der einen Seite im Namen höherer Werte weigern, gewählten
Mitgliedern einer Regierung die Hand zu geben, und gleichzeitig die Vertreter
der russischen Regierung mit Samthandschuhen anfassen.
Dabei wäre zu fragen, ob nicht gerade die Zurückhaltung,
mit der die EU auf den russischen Vernichtungsfeldzug in Tschetschenien
reagiert hat, das aufs Spiel setzt, was 1945 und 1989 als Lehre aus den
Totalitarismen des letzten Jahrhunderts in die Idee eines gemeinsamen Europa
eingegangen ist.
(Lothar Probst ist Geschäftsführer des Instituts für
kulturwissenschaftliche Deutschlandstudien an der Universität Bremen.
Winfried Thaa ist Professor für Vergleichende Regierungslehre an der
Universität Trier.)
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Zwischen Anpassung, Selbstbehauptung
und politischer Agitation. Zur vielseitigen aktuellen (und zukünftigen)
Bedeutung religiöser Organisationen
-
In den USA wird diese Zurückbindung wohl dadurch erleichtert, dass
auf der Makroebene eine gegenüber allen Konfessionen verselbständigte
nationale Zivilreligion existiert, die aufgrund ihrer konsensualen Basis
keiner kirchlichen Organisation (auch keiner "Institutionskirche" im Sinne
Daibers) bedarf (Bellah 1991c)[6: Der Gott dieser Zivilreligion entspricht
in seiner unitarischen Konturlosigkeit ungefähr dem Gottesbegriff
jener Bevölkerungsmehrheit, die in einschlägigen demoskopischen
Umfragen einen Glauben an ein "höheres Wesen" dokumentiert (vgl. z.B.
Daiber 1995: 43). Da über 95% der Amerikaner zumindest in dieser konfessionell
unverbindlichen Weise "gläubig" sind, darf sich diese nationale Zivilreligion
tatsächlich auf eine sehr beeindruckende Konsensgrundlage stützen
(vgl. Glogg 1993: 78).].
-
In Europa wird sie demgegenüber dadurch behindert, dass die "offiziellen
Volkskirchen" mangels einer davon unabhängigen Zivilreligion nach
wie vor stark als Träger gesamtgesellschaftlich relevanter Werte (und
Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden. Anders gesagt: ein seiner
"offiziellen" Kirchen entledigter Staat würde als areligiöse
Institution zurückbleiben, die auf eine völlige Positivität
ihrer Normsetzungen (mit allen Risiken, die man aus der Geschichte des
20. Jh. kennt) verwiesen wäre (vgl. z.B. Koch 1995).
-
Weltreligionen
und Weltethos. Gemeinsamkeiten als Grundlage globalen Friedens?
-
3. Sollen also die historischen Religionen Ressourcen einer «kommenden
Zivilreligion des Weltbürgers» sein? Auch dies nicht. Der Begriff
Zivilreligion meint ja eine säkulare Wertegrundlage innerhalb einer
Gesellschaft oder einer Nation, die sich für ihre Äusserungsformen
entweder mit Elementen aus verschiedenen Religionen wie mit Versatzstücken
bedient oder eigene pseudoreligiöse Formen entwickelt (Beispiel: Nationalfeiertage).
Das Weltethos ist demgegenüber gerade kein kaschierter Prozess auf
eine Zivilreligion jenseits aller historischen Religionen hin. Ziel einer
weltweiten Verständigung zwischen den Religionen kann und soll keine
Welteinheitsreligion sein. Eine solche zeichnet sich ohnehin nirgendwo
auf der Erde ab. Auch im neuen Jahrtausend kann die Vielfalt der Religionen
eine wechselseitige Bereicherung sein. Ziel einer weltweiten Verständigung
zwischen den Religionen soll ein gemeinsames Menschheitsethos sein, das
aber die Religionen nicht ablösen soll. Das Ethos ist und bleibt nur
eine Dimension innerhalb der einzelnen Religion und zwischen den Religionen.
-
3. Nun hat die Ethik hierzulande ihre Bindung an die Religion weitgehend
verloren, Religion selbst ist aus vielen Bereichen der Gesellschaft verschwunden.
Dennoch sind bestimmte ethische Selbstverständlichkeiten weiterhin
in allen Teilbereichen der Gesellschaft in Geltung, gewisse Grundwerte
werden gesamtgesellschaftlich akzeptiert und von jedermann in Anspruch
genommen. Niklas Luhmann hat die amerikanische Zivilreligionsdebatte sinnvoll
auf diese Problematik hin weitergeführt. Ein solcher Bedarf an ethischen
und normativen Selbstverständlichkeiten ergibt sich zunehmend im weltweiten
Rahmen: Globalisierungsprozesse aller Art machen so etwas wie eine «globale
Zivilreligion» (oder, mit Küng zu sprechen: ein «Weltethos»)
zu einer unbedingten Notwendigkeit.
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Michael Plathow, Heidelberg: Die Engel im Kontext von Mythos und Rationalität
(nicht mehr im Netz)
-
"Engel" mit dem häufig sentimentalen Hauch von Kitsch und Idylle üben
gerade in der Weihnachtszeit eine legitimierende Funktion in der Werbung
für Umsatz und Geschäft aus. Sie unterstützen in dieser
Instrumentalisierung und Vermarktung die Ansprüche zivilreligiöser
Werte einer Konsumgesellschaft. Gerade wenn die zivilreligiöse Stabilisierung
und Legitimierung auch in den politischen Bereich übergeht, ist ideologiekritische
Verantwortung geboten.
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"Liturgie:
„Kirche hat mehr zu bieten als andere“ - Liturgiereferent Fischer beleuchtete
die Perspektiven der Liturgie in der modernen Gesellschaft
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"Mainz. „Die katholische Kirche hat im Konzert religiöser Liturgien
in dieser Gesellschaft mehr zu bieten als die anderen“, erklärte der
neue Liturgiereferent im Bischöflichen Seelsorgeamt in Mainz, Wolfgang
Fischer, der am Mittwoch, 30. Oktober, von Domkapitular Msgr. Heinz Heckwolf,
im Haus am Dom in sein neues Amt eingeführt wurde. Nach Fischers Auffassung,
breite sich eine „Zivilreligion“ aus, die sich zwar des christlich-abendländischen
Erbes bediene, aber mit anderem Sinngehalt. „Weihnachten ist heute ein
Konsumfest und hat bei vielen nichts mehr mit Christi Geburt zu tun“, führte
er als Beispiel an. Diese „Zivilreligion“ begnüge sich aber damit,
den Alltag ins Außeralltägliche zu transzendieren. Das Christentum
sei dagegen etwas, das auf den Menschen als Geschenk und Gnade zukomme
und sich nicht allein aus sich selbst heraus legitimiere. Fischer löst
Domkapitular Prälat Josef Seuffert ab, der aus Altersgründen
das Referat abgibt.
Nachdrücklich trat Fischer in seinem Vortrag „Perspektiven für
die christliche Liturgie in der postmodernen Gesellschaft“ dafür ein,
das Profil der Kirche zu schärfen und das christliche Angebot öffentlich
stärker anzubieten, da es einen „Markt“ hierfür gebe. Der Diplomtheologe
zeigte auf, daß die Gesellschaft nach dem Wegfall des Fortschrittsglaubens
seit Ende der 70er Jahre, die Religion wiederentdeckt habe. „Es wird jetzt
nach neuem Sinn und Halt gefragt“, sagte er. „Dabei müssen wir auch
die Gesetzmäßigkeiten der Werbung lernen, wie man Symbole zelebriert.“
Die Kirche müsse wahrnehmen, daß eine pluarlistische Erlebnisgesellschaft
entstanden sei. Es gelte deshalb, diesen Erlebniswunsch zu befriedigen
und zugleich die kirchliche Verantwortung und den religiösen Bezug
nicht zu vernachlässigen. Der Gottesdienst mit seiner umfangreichen
Symbolik müsse beispielsweise zu einem wirklichen Erlebnisraum gemacht
werden. „Wir feiern das Handeln Gottes und machen dies durch Symbole sichtbar“,
hielt er der Tatsache entgegen, daß die Kirche ihre Symbolkompetenz
zunehmend verliere.
Die Liturgie sei die Dimension, die allem kirchlichen Handeln letztlich
das Profil gebe. Daher dürfe sie auch nicht von den anderen Feldern
kirchlicher Arbeit abgekoppelt werden, „denn jegliche kirchliche Arbeit,
die sich nicht mehr in Beziehung zum Gottesdienst-Feiern setzt, ist beliebig
austauschbar“. Mit kämpferischem Elan zeigte Fischer auf, daß
die Leistungsgesellschaft geradezu nach Räumen schreie, die ein zweckfreies
Angebot machen, stellte Fischer fest. „Wir müssen deshalb zeigen,
daß der Gottesdienst keine Leistungsveranstaltung ist, in der nur
moralisiert wird, sondern wo Gott etwas für den Menschen tut“, forderte
er. bns (MBN) "
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Kerstin Probiesch: US-Zivilreligion. Die amerikanische Zivilreligion
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"Wenn am 7. November der neue amerikanische Präsident gewählt
wird, geht es nicht nur um die Weitergabe einer rein weltlichen Macht an
Bush oder Gore. Vor allem Religionssoziologen verweisen regelmäßig
auf den religiösen Charakter amerikanischer Politik und der Existenz
einer amerikanischen Zivilreligion. Trotz der Trennung von Staat und Kirche
sei die Durchdringung des öffentlichen Lebens und der Politik, so
M. Riesebrodt, mit religiöser Rhetorik und Symbolik auffallend. Zivilreligion
meint in den USA jedoch nicht nur diese Durchdringung, sondern die religiöse
Überhöhung der Nation. In diesem Zusammenhang verweisen unter
anderem C. Marvin und D.W. Ingle auf den Nationalismus als mächtigste
Religion der USA, mit ihrem Präsidenten als 'Pontifex Maximus', dem
obersten Priester. Zivilreligion ist keine "verfasste Religion".
"Sind sie Angehöriger einer Zivilreligion?" Diese Frage würde
wohl niemand bejahen. Dennoch finden folgende Fragen in den Meinungsumfragen
regelmäßig eine große Zustimmung: Denken sie, dass die
amerikanische Flagge heilig ist? Ist die amerikanische Geschichte abhängig
von Gottes Fügung? Ist die Autorität des Präsidenten eine
von Gott gewollte Macht? Ist Amerika Gottes neues Israel? Amerika
als heilige Nation, als neues Kanaan? So wurde es bereits von den Gründervätern
betrachtet, die vielfach auf Grund religiöser Verfolgung ihre europäische
Heimat verließen. Für diese Menschen, davon zeugen die Quellen,
war England ein neues Ägypten oder Babylon, der Atlantik das Rote
Meer und Amerika das neue Kanaan. Insofern ist das Exodus-Thema ein Paradigma
amerikanischer Religiosität damals - und heute. Amerika als auserwählte
Nation, als Hort der Demokratie. Der politische Festkalender der amerikanischen
Zivilreligion aktualisiert dies jedes Jahr aufs Neue, und zu seinen Feiertagen
gehören 'Thanksgiving', der 'Unabhängigkeitstag', 'Memorial Day'
und die Antrittsrede des Präsidenten. Das heiligste Symbol dieser
Religion ist die amerikanische Flagge, ihre heiligen Dokumente sind die
Verfassung, die Unabhängigkeitserklärung und einige Präsidentenreden.
Geehrt werden diese Präsidenten an einem speziellen Festtag. Die Ahnen
und gefallenen Helden erfahren ihre Ehrung am 'Memorial Day' und
dem 'Veteran's Day'. An diesen Tagen pilgern die Amerikaner zu ihren
Heiligen Orten: dem Denkmal Washingtons, dem Lincoln Memorial und
den Nationalfriedhöfen. Und in dieser Zeit spielt die sakrale Musik,
unter anderem die Amerikanische Nationalhymne, der amerikanischen
Zivireligion eine größere Rolle als sonst. Während die
Pilgerväter von einigen Religionssoziologen als Halbgötter der
amerikanischen Zivilreligion interpretiert werden, gilt, und dies
wird zum Beispiel in der Zeitschrift Presidential Studies Quarterly regelmäßig
diskutiert, der Präsident als ihr oberster Priester. Dieser 'Pontifex
Maximus' wird am 7. November gewählt."
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The
American Civil Religion: Ein einführender Artikel von Alan Dechert
aus 1998.
-
Law, Morals, and Civil Religion in America: Sehr interessanter Artikel
aus: Journal of Church and State' von Derek H. Davis.
-
Diving America: Religion and the National Culture: Eine Artikelsammlung
zur Religionsgeschichte der USA.
-
What is an American? Mehrteiliger Artikel über die Zivilreligion der
USA.
-
Thomas
Jefferson: Artikel über den Präsidenten Thomas Jefferson.
Grundlage der Argumentation sind Begriffe aus dem Bereich der Erforschung
der amerikanischen Zivilreligion.
-
Religion
and Revolution: Historische Entwicklung der amerikanischen Zivilreligion.
-
American
Art and National Identity: Online-Ausstellung, die den Zusammenhang
zwischen der religiösen Überhöhung der amerikanischen Nation
mit der amerikanischen Kunst dokumentiert.
-
idw - Religionspolitik
und Zivilreligion
-
"Ist der Begriff der Zivilreligion als religionspolitischer Orientierungsbegriff
brauchbar? In einem interdisziplinären Dialog wollen Wissenschaftler,
die sich seit Jahren mit dem Zivilreligionstheorem auseinandersetzen, diese
Frage während einer Tagung im Zentrum für interdisziplinäre
Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld vom 30. November bis zum
2. Dezember beantworten. Diese Tagung nimmt die gegenwärtige Wiederkehr
der Religion als Akteur auf dem Feld der Politik zum Anlass, danach zu
fragen, welche religionspolitischen Optionen in einer multireligiösen
Gesellschaft sinnvoll sind und ob eine postnationale Zivilgesellschaft
einen gemeinsamen weltanschaulichen Minimalkonsens, mit anderen Worten:
eine Zivilreligion, braucht. Der Begriff Zivilreligion, Mitte der siebziger
Jahre von Hermann Lübbe und Niklas Luhmann in den deutschen religionstheoretischen
Diskurs eingeführt, findet mittlerweile in der Theologie, der Religionswissenschaft,
der Soziologie, der Politikwissenschaft, der Amerikanistik, der Geschichtswissenschaft,
der Ethnologie und der Pädagogik Verwendung. "Zwischen gesellschaftlichem
Universalkonsens und Bürgerreligion, politischer Religionszuschreibungspraxis
und religiöser Dimension der politischen Kultur spannt sich eine ganze
Palette von Definitionen", sagt der wissenschaftliche Leiter der Tagung,
Prof. Dr. Rolf Schieder aus Landau. Die Vielfalt der Zugänge und die
multidisziplinäre Vorgehensweise würden ein Kolloquium sinnvoll
machen, das die Disziplinen miteinander ins Gespräch bringt und das
versucht, die Stärken und die Schwächen des Zivilreligionsbegriffs
zu bestimmen. Zur Tagung äußert sich Rolf Schieder wie folgt:
Die Debatte über Grundwerte ebenso wie die bildungstheoretischen Auseinandersetzungen
über das Verhältnis von Ethik- und Religionsunterricht zeigen,
dass auch in Deutschland dem Religionsbegriff mit großen Vorbehalten
begegnet wird, wenn auch die Notwendigkeit der Formulierung und der Tradierung
von Sinnhorizonten für das politische Gemeinwesen anerkannt wird.
Diesen Sinnhorizonten aber das Prädikat "religiös" beizulegen,
zögern viele und schlagen im Interesse von möglichst großer
Inklusion vor, auf den Religionsbegriff zugunsten von Ethik oder praktischer
Philosophie zu verzichten. Der Zivilreligionsbegriff bedarf einer religionstheoretischen
Grundlegung, die den Verdacht des Obskurantismus oder der Erschleichung
von Macht durch Ideologisierung der Politik auszuräumen imstande ist.
Darüber hinaus muss gezeigt werden können, inwiefern die Einführung
einer religiösen Kategorie ein Mehr an Einsicht in die Struktur der
Phänomene besitzt. Mit diesem Kolloquium verbindet sich die Hoffnung,
einen interdisziplinären Konsens über den religionstheoretischen
Zuschnitt des Zivilreligionsbegriffs herbeiführen zu können.
Über die religionstheoretischen Probleme hinaus soll der Frage nachgegangen
werden, ob der Zivilreligionsbegriff über ein Aufklärungspotential
für aktuelle religionspolitische Probleme verfügt. Glaubte man
vor 1989 zumal im Nachkriegsdeutschland noch, religionspolitische Fragen
seien prinzipiell durch die Delegierung des Religiösen an die Kirchen
und die Privatsphäre des Bürgers gelöst, so hat sich diese
Prognose nicht bestätigt. Inzwischen ist weltweit Religion wieder
zu einem Akteur auf dem Feld der Politik geworden. Entsprechend notwendig
wird eine aktive Religionspolitik. Die Vermutung, dass religionspolitische
Entscheidungen ihrerseits auch von religiös-weltanschaulichen Annahmen
beeinflusst sind, bedarf der Überprüfung. Sowohl bei den Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts in religionspolitischen Fragen wie auch in
den bildungspolitischen Debatten besteht für eine solche Annahme zumindest
ein "Anfangsverdacht". Doch auch die Religionszuschreibungspraktiken der
Medien sowie die Zunahme von Inszenierungen, Ritualen und Liturgien in
der Politik machen eine Analyse religiös-politischer Phänomene
notwendig. Weiter ist zu fragen, ob und inwiefern der zunehmende Wertediskurs
- von der Grundwertedebatte über die Wertediskussion im Kosovo-Krieg
bis hin zur Forderung, Europa habe sich als "Wertegemeinschaft" zu konstituieren
- als Symptom für einen zivilreligiösen Bedarf, aber auch für
eine zivilreligiöse Problemlage anzusehen ist. Einerseits soll die
weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen gewahrt bleiben,
zugleich aber verdankt sich eben diese Neutralität zivilreligiösen
Errungenschaften der Neuzeit: die Unterscheidung von Religion und Politik
lässt sich nicht gegen, sondern nur mit den Religionen aufrechterhalten.
Angesichts der Pluralisierung auf dem religiösen Feld stellt sich
zudem die Frage, ob eine Zivilreligion imstande ist, religiöse Konflikte
zu "zivilisieren". Der Islam in Deutschland kämpft seit Jahren auf
bildungspolitischem Gebiet um Gleichberechtigung mit anderen Religionen,
die ihm jedoch nur sehr zögernd gewährt wird. Während die
christlichen Kirchen diese Gleichberechtigung befürworten, zögert
man in den Kultusbürokratien, diese Gleichberechtigung zu vollziehen.
Insofern ist der Umgang mit dem Islam und anderen religiösen Minderheiten
durchaus als Seismograph für den zivilreligiösen Zustand eines
Landes anzusehen. Die zivilreligiöse Sonderrolle des Judentums für
Deutschland wird an den Debatten um die Shoah deutlich.
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Rüsen/Vögele:
Forschungsprojekt: Zivilreligion. Kulturen der Anerkennung
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Religion:
Definition
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Zivilreligion: Mit seinem Aufsatz "Civil Religion in America" eröffnete
der amerikanische Soziologe Robert N. Bellah 1967 eine grosse Debatte unter
Soziologen, Religionswissenschaftlern, Politologen und Theologen über
den Beitrag der Religion zum Zusammenhalt moderner Gesellschaften. Die
Debatte kreist um drei Hauptfragen: ob und inwiefern Religion notwendig
ist, um den Zusammenhalt einer Gesellschaft zu garantieren (nach der These
von Emile Durkheim, 1912) bzw. ob die Grundwerte einer Gesellschaft religiös
begründet und vermittelt sein müssen, um allgemein anerkannt
zu werden inwiefern die traditionellen Religionen (in Europa und
Amerika: katholisches und protestantisches Christentum sowie Judentum)
diese Rolle im modernen demokratischen Staat überhaupt wahrnehmen,
nachdem erstens Grund- und Menschenrechte zwar auch in der biblischen Tradition
vorkommen, zweitens aber gerade die Kirchen (besonders die römisch-katholische)
die Moderne bis Mitte des 20. Jahrhunderts erbittert bekämpften und
drittens die kirchliche Bindung der Menschen (zumindest in Westeuropa)
in den letzten Jahrzehnten stark zurück gegangen ist inwiefern die
bereits 1762 von Jean-Jacques Rousseau im seinem Hauptwerk "Du contrat
social" geforderte "religion civile" die traditionellen Religionen in dieser
Rolle ablösen kann oder soll und ob es dafür seither praktische
Beispiele gibt
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Rousseau: "Die Dogmen der bürgerlichen Religion müssen einfach,
gering an Zahl und klar ausgedrückt sein, ohne Erklärungen und
Erläuterungen. Die Existenz der allmächtigen, allwissenden, wohltätigen,
vorhersehenden und sorgenden Gottheit, das zukünftige Leben, das Glück
der Gerechten und die Bestrafung der Bösen sowie die Heiligkeit des
Gesellschaftsvertrags und der Gesetze - das sind die positiven Dogmen.
Was die negativen Dogmen anbelangt, so beschränke ich sie auf ein
einziges: die Intoleranz." (J. J. Rousseau, Gesellschaftsvertrag, 1762,
Buch IV, Kap. VIII, zit. nach Guizzardi, Der Theismus mit öffentlichen
Funktionen, S. 85). "Nun ist es für den Staat ja sehr wohl wichtig,
daß jeder Bürger eine Religion hat, die ihn seine Pflichten
lieben heißt; aber die Dogmen dieser Religion interessieren den Staat
und seine Glieder nur insoweit, als sie sich auf die Moral beziehen und
auf die Pflichten, die derjenige, der sich zu ihr bekennt, gegenüber
den anderen zu erfüllen gehalten ist. Darüber hinaus mag jeder
Anschauungen hegen, wie es ihm gefällt, ohne daß dem Souverän
eine Kenntnis davon zustünde. Denn in der anderen Welt besitzt er
keinerlei Befugnis, und es ist nicht seine Sache, welche das Los der Untertanen
in einem künftigen Leben sei, vorausgesetzt, daß sie in diesem
hier gute Bürger sind." (J.J. Rousseau, a.a.O.; zit nach Guizzardi,
a.a.O., S. 85f.) "Die Zivilreligion Rousseaus sieht nun folgendermaßen
aus: »ein rein bürgerliches Glaubensbekenntnis, dessen Artikel
festzusetzen dem Souverän zukommt, nicht eigentlich als Dogmen einer
Religion, sondern als Gesinnung des Miteinander, ohne die es unmöglich
ist, ein guter Bürger und ein treuer Untertan zu sein.«" (J.J.
Rousseau, a.a.O.; zit nach Guizzardi a.a.O, S. 87)
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Jean-Paul Willaime: Zivilreligion nach französischem Muster: "Die
französische Zivilreligion ist zwar eine laizistische, aber dennoch
ist es ihr nicht gelungen, jeden religiösen Bezug aus dem von ihr
in Anspruch genommenenn Imaginären auszutilgen. ... Ausgehend vom
französischen Beispiel kann man sich in der Tat fragen, ob nicht jede
demokratische Gesellschaft darauf angewiesen sei, einen religiösen
Bezug in ihren Horizont aufzunehmen, um so, auch wenn sie dabei durchaus
laizistisch bleibt, ihre Ordnung in einem jenseits von ihr Liegenden zu
fundieren und so zu garantieren, daß sich das Soziale nicht in sich
selbst einschließt. Eignet sich der Staat eine Religion an, so wird
er totalitär und intolerant: das Frankreich nach der Aufhebung des
Ediktes von Nantes, welche unter Louis XIV die Protestanten aus Frankreich
vertrieb, und das Frankreich des revolutionären Terrors, welches seinerseits
die der Zivilverfassung der Kleriker sich widersetzenden katholischen Priester
vertrieb und die Klöster aufhob, sind zwei Beispiele für die
totalitäre Gewalt, der ein Staat unterliegt, sobald er sich als Vertreter
einer Religion ausgibt. (Jean-Paul Willaime, Zivilreligion nach französischem
Muster, S. 166)
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Quellen / weiterführende Literatur und Links:
-
Jean-Jacques Rousseau, Du contrat social (1762), Buch IV, Kapitel 8.
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Heinz Kleger / Alois Müller (Hg.) Religion des Bürgers Zivilreligion
in Amerika und Europa München: Chr. Kaiser Verlag, 1986
-
Robert N. Bellah, Civil Religion in America, in: Daedalus, Journal of the
American Academy of Arts and Sciences, 96 (1967), Boston, Massachusetts,
p. 1-21 reprint in: Donald G. Jones and Russell E. Richey (Hg.), American
Civil Religion, Hagerstown/San Francisco/London 1974, p. 21-44 deutsch:
Robert N. Bellah, Zivilreligion in Amerika, in: Heinz Kleger / Alois Müller
(Hg.), Religion des Bürgers, a.a.O., S. 19-41. en français:
Robert N. Bellah, La religion civile en Amérique, dans: Archives
de Sciences Sociales des Religions 35 (1973), p. 7-22
-
Donald G. Jones and Russell E. Richey (Hg.), American Civil Religion, Hagerstown/San
Francisco/London 1974
-
Donald G. Jones and Russell E. Richey, The Civil Religion Debate, in: American
Civil Religion, a.a.O., p. 3-18
-
Niklas Luhmann, Grundwerte als Zivilreligion, in: Archivo di Filosofia,
Roma 1978, S. 51-71
-
Emile Durkheim, Die elementaren Formen des religiösen Lebens (1912),
moderne Ausgabe, deutsche Übersetzung von L. Schmidts, Frankfurt a.
M. 1981
-
Thomas Hase, Zivilreligion, Religionswissenschaftliche Überlegungen
zu einem theoretischen Konzept am Beispiel der USA, Würzburg: ERGON
Verlag, 2001 Das moderne Konzept der Zivilreligion stammt nicht von Hase,
sondern von Robert N. Bellah (1967), das Buch von Hase zeigt die wesentlichen
Züge einer Zivilreligion aber besonders schön und leicht verständlich
auf.
-
Gustavo Guizzardi, Der Theismus mit öffentlichen Funktionen. Katholische
Kirche und komplexe Gesellschaft in Italien, in: Heinz Kleger / Alois Müller
(Hg.), Religion des Bürgers, a.a.O., S. 85 - 103
-
Jean-Paul Willaime, Zivilreligion nach französischem Muster, in: Heinz
Kleger / Alois Müller (Hg.), Religion des Bürgers, a.a.O., S.
147-174
-
http://www.kath.ch/aktuell_detail.php?meid=17530
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Schweiz 12. November 2003, 09:58 Hin zu einer dem Staat zudienenden
Zivilreligion?
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Ein Kommentar von Domherr Christoph Casetti (Bistum Chur) zur Erklärung
der Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern
vom 5. November zu "drängenden seelsorgerlichen Fragen"
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Chur (www.kath.net) Die Erklärung bekommt ihr Gewicht durch die Tatsache,
dass sie von der Synode der römisch-katholischen Landeskirche des
Kantons Luzern abgegeben wird. Eine Synode ist dazu da, Kirchensteuereinnahmen
zu verwalten. Sie überschreitet ihre Kompetenzen, wenn sie sich zu
Fragen des kirchlichen Glaubens und der Disziplin äussert. Die gegenwärtige
Not der Kirche in der Schweiz ist bestimmt durch einen zunehmenden
Glaubensschwund. Wo es nicht schlafende oder aktivistische, sondern wirklich
lebendige Glaubensgemeinschaften gibt, da wachsen genügend Priesterberufungen.
Da entscheiden sich junge Männer zum Priesterberuf, die bereit sind,
Jesus auch in seiner Ehelosigkeit nachzufolgen. Da entdecken und leben
die Frauen ihre eigene kirchliche Berufung, die nicht gleichartig, aber
gleichwertig ist zum kirchlichen Amt. Es wurden im ersten Jahrtausend tatsächlich
auch bewährte verheiratete Männer zu Priestern geweiht. Als "bewährt"
galten sie jedoch dann, wenn sie bereit und fähig waren, nach der
Weihe in der Ehe zölibatär zu leben. Aber wahrscheinlich sind
weder die Mitglieder der Synode noch die allfälligen Kandidaten an
dieser Lebensform interessiert. Nach menschlichem Ermessen würden
verheiratete Priester zu anderen, jedoch ähnlichen Problemen führen.
Nach einigen Jahren würde die Synode die "Rehabilitierung" von geschiedenen
und wiederverheirateten Priestern fordern. Die Ordination von Frauen
hat dort, wo sie eingeführt wurde, nicht zu einem blühenderen
Christentum geführt. Sie wird nicht nur von der katholischen Kirche
abgelehnt, sondern auch von allen orientalischen Kirchen. Auch in den anglikanischen
und evangelischen Gemeinschaften ist sie nicht unbestritten geblieben,
weil es weder in der Heiligen Schrift noch in der Tradition dafür
eine Grundlage gibt. Viele heilige Frauen haben ohne Priesterweihe Grossartiges
für die Kirche geleistet. Leider spielt die deutschsprachige Schweiz
zur Zeit eine unrühmliche Vorreiterrolle in der Entwicklung der Kirche
zu einer dem Staat zudienenden Zivilreligion. Der letzte öffentliche
Beitrag dazu ist die Erklärung des Luzerner Kirchenparlamentes.
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Zur Dokumentation: Erklärung der Synode der römisch-katholischen
Landeskirche des Kantons Luzern vom 5. November 2003 zu drängenden
seelsorgerlichen Fragen ...
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Akademie
Rottenburg Stuttgart 2002
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Zivilreligion in einer pluralistischen Welt? Politik und Religion in Staaten
und im System der Europäischen Union Offene Tagung Weingarten (Oberschwaben)
28.–30. November 2002
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Die USA vor allem, daneben auch Frankreich, gelten als klassische Länder
mit Zivilreligion. Für Deutschland wurden Existenz und Wirksamkeit
zivilreligiöser Phänomene lange eher verneint. Doch im Streit
um das Kruzifix in den öffentlichen Schulen Bayerns zum Beispiel,
um den LER-Unterricht in Brandenburg, um das Kopftuch einer muslimischen
Lehrerin in Baden-Württemberg oder in der republikweiten Diskussion
um islamischen Religionsunterricht verliert dieses Nein an Gewicht. Die
Gerichte sind in zunehmendem Maße mit einschlägigen Problemen
konfrontiert. Von ihnen ist neben juristischem Sachverstand zunehmend
auch zivilreligiöse Kompetenz (Rolf Schieder) gefordert. Auch
von der europäischen Ebene her gewinnt die Frage an Gewicht, man nehme
nur die Werte-Diskussion oder die Diskussion um den Platz der Kirchen,
Religionen und Weltanschauungen in der EU heute und morgen. Die Tagung
versucht systematisch-theologische, historische, juristische und rechtsvergleichende
Zugänge dazu zu eröffnen. In und mit Europa hat Deutschland eine
multireligiöse Zukunft vor sich. Deshalb ist auch die
Frage zu stellen, was eine Analyse von Verfassung und Konkretionen von
Zivilreligion in den »staatskirchenrechtlichen« Fragenkreis
einträgt.
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Tagungsleitung: Dr. Abraham Peter Kustermann, Akademiedirektor, Prof. Dr.
Richard Puza, Tübingen
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Hausarbeiten:
Civil religion in Amerika
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